Verfassungsrechtlicher Opportunismus

Ein Pyrrhus-Sieg: Aus diesem Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht gehen die 35.000 Kläger auf Dauer eher geschwächt hervor. Das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung hat zwar die innerdeutsche Regelung für nichtig erklärt, dennoch ist eine Speicherungspflicht in dem im Telekommunikationsgesetz vorgesehenen Umfang mit Art. 10 Grundgesetz „nicht schlechthin unvereinbar“. Vor allem aber ist die EU-Richtlinie 2006/24/EG, die durch die verfassungswidrig erklärten innerstaatlichen Gesetze nur umgesetzt werden sollte, durch das Urteil nicht tangiert. (Quelle: Nachdenkseiten)

http://www.nachdenkseiten.de/?p=4668#more-4668

1 Kommentar zu „Verfassungsrechtlicher Opportunismus“

  1. Maverick sagt:

    [...] Fast belustigend ist der Eiertanz, den das Bundesverfassungsgericht um das EU-Recht und vor allem um seine Zuständigkeit bei der Prüfung dieses supranationalen Rechtes gegenüber dem Europäischen Gerichtshof aufführt. [...]

    Warum diese schon fast devote Haltung
    bezüglich „Europäischer Gerichtshof“?

    Eine mögliche Erklärung, die eine Überlegung wert ist:

    http://video.google.com/videoplay?docid=8811031952524340682#
    (Video – 44 Minuten)

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