Der sachgrundlose Kassenpatient

 In Egon W. Kreutzer, FEATURED

Egon W. Kreutzer

Der letzte Rest vom Koalitionspoker liegt auf dem Tisch. Zwei allerletzte Streitthemen, es geht um alles oder nichts – und man steht daneben, reibt sich verdutzt die Augen, und fragt sich, ob daran wirklich Deutschlands Schicksal hängt… (Egon W. Kreutzer, www.egon-w-kreutzer.de)

Die Kampfansage der SPD an die so genannte Zwei-Klassen-Medizin ist an Absurdität kaum zu überbieten.

Ein Einstieg in die Bürgerversicherung ist ohne die Einführung der Bürgerversicherung nicht zu machen.

Nur wenn ALLE aus allen Einkünften (also auch Kapitalerträge, Vermietung und Verpachtung, etc.) ihren Beitrag zur Krankenversicherung leisten und der Beitragssatz so bemessen wird, dass das Beitragsaufkommen steigt, kann wirklich mehr Geld ins System gespült werden, was zumindest die Chance eröffnet, die Leistungsfähigkeit des Systems zu verbessern.

Die Idee, man könnte durch eine Angleichung der Honorarsätze bessere Leistungen für gesetzlich Versicherte erreichen, führt in die Irre. Die Obergrenze der medizinischen Versorgung ist durch die Zahl der Ärzte in Praxen und Kliniken gesetzt. Mehr Ärzte können mehr Leistungen erbringen, weniger Ärzte entsprechend weniger.

Die Zahl der Ärzte ist primär abhängig von deren Einkommenserwartung und dem dafür zu erbringenden Aufwand. Ein marktwirtschaftlich organisiertes Gesundheitswesen kann mehr Leistungen nur hervorbringen, wenn die dafür erforderliche Kaufkraft als Nachfrage in Erscheinung tritt.

Ärztevertreter erklären immer wieder, dass die Rentabilität ihrer Praxen maßgeblich vom Anteil privat versicherter Patienten beeinflusst wird. Bei nahezu identischem Aufwand tragen die Privatpatienten überproportional zum Umsatz – und damit letztlich auch zum Gewinn – der Praxis bei. Dies sieht derzeit grundsätzlich in etwa so aus:

 

Patienten GKV  Patienten PKV  Summe
 Anzahl Konsultationen

 90 %

 10 %

 100 %

 Honorar-Ertrag

90 %

 25 %

 115 %

Daraus ergibt sich, dass der Versuch, GKV und PKV Patienten nach gleichen Honorarsätzen abzurechnen, nur gelingen könnte, wenn die Honorare für GKV-Patienten um 15 Prozent angehoben werden. Etwa 60 Prozent der Leistungsausgaben der GKV entfallen auf Krankenhausbehandlungen und Behandungen durch Ärzte und Zahnärzte, die Erhöhung der dort fälligen Honorare um 15 % würde sich also mit etwa 9 % auf die Kosten der GKV auswirken, wofür zwingend zusätzliche Mittel erforderlich wären.

Die AOK Bayern fordert von ihren Mitgliedern den allgemeinen Beitragssatz von 14,6%, sowie einen Zusatzbeitrag von 1,1% – um die Mehrkosten zu tragen müsste der Gesamtbeitrag von 15,7 auf 17,1 % angehoben werden.

Das klingt nicht besonders beeindruckend. Eine andere Sichtweise macht das Dilemma jedoch sofort sichtbar: Um auf diese Erhöhung des Beitragssatzes verzichten zu können, müssten nämlich die Löhne und Gehälter aller GKV-Versicherten um 9% angehoben werden. Die IG-Metall streikt derzeit für 6 Prozent und wird am Ende vermutlich mit 3,5 % ohne Erfüllung der Nebenforderungen abschließen.

Dies alles, ohne dass es dadurch einen einzigen Euro zusätzlich im System gäbe, ohne, dass eine zusätzliche Leistung erbracht werden könnte, weil damit auch kein zusätzlicher Arzt bezahlt werden kann.

Bei Licht betrachtet also eine sachgrundlose Umschichtung, die am Ende alleine die gesetzlich Versicherten belasten wird. Wie oben bereits geschrieben: Eine Bürgerversicherung ist ohne die Einführung einer Bürgerversicherung nicht zu machen. Die “Bürgerversicherung-light” ist – auch als Einstieg – ein Irrweg.

Ähnliches gilt für das Verbot der “sachgrundlosen Befristung”.

Dazu muss zunächst einmal festgehalten werden, dass schon alleine diese Bezeichnung falsch und irreführend ist. Es gibt für die Befristung von Arbeitsverhältnissen einen ganz bedeutsamen Sachgrund, und der ist gesetzlich durch die Regelungen zum Kündigungsschutz vorgegeben.

So wenig ein Zweifel daran besteht, dass der Kündigungsschutz für die Beschäftigten von Segen sein kann, solange es dem Arbeitgeber wirtschaftlich gutgeht, so wenig kann auch ein Zweifel daran bestehen, dass der Kündigungsschutz für den Arbeitgeber ein Problem sein kann, das seine Gestaltungsfreiheit in mehrfacher Hinsicht einschränkt.

Auch hier wird versucht, einen Mangel dadurch zu verkleistern, dass seine Verwaltung stärker reglementiert wird. Der Mangel ist der Mangel an Arbeit, der sich in einem Überangebot an Arbeitskräften ausdrückt.

Dabei geht es nicht um einen Mangel an Arbeit in Deutschland. Hier gibt es durchaus noch genug und wir könnten brummende Vollbeschäftigung haben. Es handelt sich um den Mangel an Arbeit in der EU, der dazu führt, dass “billige” Arbeitskräfte, vor allem aus Polen, Tschechien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und Griechenland, sich auf dem Bau (in allen Gewerken), in der Gastronomie, in Reinigungs- und Wachdiensten, in der Landwirtschaft, in der Fleischverarbeitung, in Pflegeberufen, in der Logistikbranche und vielen anderen Tätigkeitsbereichen, zum Teil legal, zum Teil illegal, oft in undurchsichtigen Sub-Unternehmer-Strukturen, die “teureren” Deutschen verdrängt haben.

Was von LINKEn und Grünen oft als Schreckgespenst an die Wand gemalt wird, dass nämlich alle Räder still stünden, gäbe es von einem Tag auf den anderen keine ausländischen Beschäftigten in Deutschland, ist ja wahr.

Es muss allerdings auch die Frage gestellt werden, wie es dazu kommen konnte – und ob es wirklich dazu kommen musste.

Ich meine, die EU hat uns in Deutschland ein brutales Lohndumping beschert, was wesentlich zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit beigetragen und zu dauerhaft hohen Außenhandelsüberschüssen geführt hat.

Dass Arbeitgeber in der absolut überlegenen Position sind, wenn sie darauf bestehen, nur befristete Arbeitsverträge abzuschließen, ist Folge dieser Politik.

Ein Verbot der sachgrundlosen Befristung führt nur zu Umgehungsstrategien, die genauso funktionieren, wie bei der Mietpreisbremse. Wer eine Wohnung braucht und endlich eine gefunden hat und sie auch noch bezahlen kann, wird den Mietvertrag unterschreiben.

Wer einen Job braucht und endlich einen gefunden hat und vom Lohn wenigstens halbwegs leben kann, wird den Arbeitsvertrag unterschreiben. Dass er mit dem Arbeitsvertrag zugleich seine Eigenkündigung zu einem Termin in der Zukunft abgeben muss, dafür wird er Verständnis aufbringen, schließlich darf der Arbeitgeber ja nicht mehr befristen …

Es ist Pfusch und Flickwerk, was da heute noch beschlossen werden soll – und zwar ganz egal, was dazu endlich im Koalitionsvertrag stehen wird, weil wieder nicht die Probleme angegangen werden, sondern nur die Nebenwirkungen jener Medikamente, mit denen die Symptome bisher erfolglos unterdrückt werden sollten, nun durch weitere therapeutische Maßnahmen vertuscht werden müssen – weil sonst die SPD-Basis vielleicht nicht zustimmt.

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