Ein Unrecht der Nazis, das bis heute als rechtens gilt

 In FEATURED, Frank Nonnenmacher, Politik (Inland)

Zwangsarbeit im Steinbruch unter dem Nationalsozialismus

Die furchbaren Verbrechen der Nazis kann man nicht wieder gut machen, aber wenigstens ihre Opfer sind heute weithin als solche anerkannt – sollte man meinen. Einer Gruppe ehemaliger KZ-Häftlinge wird bis heute von Politik und Gesellschaft der Opfer-Status aberkannt – es sind Kleinkrimininelle, die wegen Bagatelldelikten einsaßen und nach Verbüßen ihrer Strafe als “Berufsverbrecher” in Konzentrationslagern gequält und teilweise ermordet wurden. Ebenso wie so genannte Asoziale, deren “Verbrechen” oft nur darin bestand, obdachlos zu sein. Es sagt viel über unsere Nachkriegsgesellschaft, über die Kontinuität von Mentalitäten, aus, dass sich bis heute weithin Schweigen über deren Schicksale breitet. Eine auf Strafen fixierte Öffentlichkeit kennt Mitgefühl allenfalls, wenn jemand völlig unschuldig ist; gegen übermäßige, ja grausame oder gar tödliche Bestrafung regt sich dagegen kein Widerstand. So kam es zu der empörenden und geschichtsvergessenen Annahme, eine bestimmte Personengruppe sei “zu Recht” im Konzentrationslager gewesen. Frank Nonnenmacher, dessen Onkel selbst betroffen war, bemüht sich um eine Rehabilitierung dieser Menschen.

A. Der Stand der Dinge

In einem Rechtsstaat gilt jemand, der eine Gefängnisstrafe abgebüßt hat, nach seiner Entlassung als freier Mensch. Als äußerste Maßnahme kann die sogenannte „Sicherungsverwahrung“ gelten (z. B. für wiederholte Sexualstraftaten). Diese muss sich allerdings nach dem Urteil des BVerfG vom 4. Mai 2011 deutlich von einer Strafhaft unterscheiden. Jeder Häftling muss demnach eine „Perspektive auf Freilassung“ haben. Völlig abartig wäre es, würde man Menschen, die eine Strafhaft wegen Diebstahls oder Einbruchs abgesessen haben, ohne weiteres Urteil wegen ihrer vermuteten zukünftigen kriminellen Gesinnung weiterhin und unbegrenzt einsperren.

Genau das aber ist im Nationalsozialismus massenhaft geschehen. Zehntausende wurden ohne Verfahren in die KZ gesteckt, ein großer Teil ums Leben gebracht. Und dies nach herrschendem Verständnis bis heute zu Recht. Wer sich über diese Tatsache nicht empört, braucht nicht weiterzulesen.

Auf HDS habe ich am 13. September 2016 kurz meinen Onkel Ernst vorgestellt, der als angeblicher „Berufsverbrecher“ von 1941 bis 1945 in die KZ Flossenbürg und Sachsenhausen kam. Sie wurden auch „die Grünen“ genannt, weil diese Häftlinge mit einem grünen Stoffdreieck auf der linken Brustseite der Häftlingskleidung gekennzeichnet waren. Diese Menschen wurden nach der Verbüßung einer Haftstrafe (z.B. wegen Diebstahls, Bettelei, Einbruchs oder Betrugs), weil man die arische Gesellschaft von derartigen „Ballastexistenzen“ rein halten wollte, in die KZ gesteckt. Man weiß wenig über sie. Weder in der Erinnerungskultur spielten sie bislang eine Rolle, von der Forschung wurden sie jahrzehntelang nicht zur Kenntnis genommen, sie sind bis heute in der Öffentlichkeit quasi nicht existent. Die einzige recherchierte Biografie eines „Berufsverbrechers“ findet man in dem Buch über ihn und seinen Bruder Gustav, der von 1939 bis 1945 für Hitlers Luftwaffe Ju52 flog. (Anm. 1)

Ähnlich ging es den „Asozialen“, Menschen, die als Wohnungslose, Fürsorgeempfänger oder „Arbeitsscheue“ in die KZ gesperrt und mit einem schwarzen Stoffwinkel gekennzeichnet wurden. Beide Häftlingsgruppen sind bis heute nicht rehabilitiert wurden, sie haben – bis auf verschwindend wenige Einzelfälle – keine Entschädigung bekommen, sie werden nicht als Opfer des Faschismus betrachtet, sie werden behandelt, als seien sie „zu Recht“ im KZ gewesen.

Nun sind im Jahre 2016 immerhin zwei ausführliche Forschungsarbeiten zu den „Berufsverbrechern“ erschienen. Über diejenige von Dagmar Lieske (Anm.2) habe ich auf HdS am 13. September 2016 bereits berichtet. Eine andere Arbeit von Sylvia Köchl (Anm. 3) rekonstruiert acht Einzelfälle anhhand von Gerichtsakten und Dokumenten aus den Konzentrationslagern selbst. Biografien standen auch ihr nicht zur Verfügung. (Näheres in „Freitag“ vom 7. Februar 2017 https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/winkelzuege-der-ns). Eine weitere Forschungsarbeit von Julia Hörath wird im Sommer 2017 erscheinen.

B. Ein Aufruf des Beirats der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“

Dr. Norbert Lammert, Präsident des Deutschen Bundestages, ist Vorsitzender der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“. Laut § 1 des Stiftungsgesetzes ist deren Aufgabe „… die Erinnerung an alle Opfer des Nationalsozialismus und ihre Würdigung in geeigneter Weise sicherzustellen.“ Unter Berufung auf diesen Passus habe ich am 15. Juli 2016 Herrn Lammert angeschrieben, und ihn gebeten, die Stiftung möge sich mit dem Thema befassen und anregen, durch einen interfraktionellen Beschluss des Deutschen Bundestages endlich eine formelle Anerkennung der als „Berufsverbrecher“ und Asoziale“ diskriminierten Opfer des Nationalsozialismus auszusprechen. Norbert Lammert hat meine Anregung aufgegriffen und zunächst den Beirat der Stiftung, in welchem u.a. Gedenkstättenleitungen, WissenschaftlerInnen, Vertreter von Opferverbänden und  Parteien repräsentiert sind, gebeten, sich mit der von mir angesprochenen Problematik zu befassen. Der Stiftungsbeirat hat im Dezember 2016 getagt und – für mich überraschender- und erfreulicherweise – einen „Aufruf“ verfasst, der das Thema sorgfältig aufgreift. Die beiden Opfergruppen werden beschrieben und es wird daran erinnert, dass so manche Opfergruppen „bewusst aus dem Gedächtnis getilgte Verfolgte“ waren und „in mitunter schmerzhaften Diskussionsprozessen“ erst nach und nach durch den Bundestag rehabilitiert worden sind, so z. B. die Homosexuellen (2000 und 2002), die „Wehrkraftzersetzer“ und Deserteure (2002) oder die „Kriegsverräter“ (2009).

Der Aufruf beschreibt, dass die „Asozialen“ in vielen Fällen „weit über das Kriegsende hinaus ‚verwahrt’ (blieben); in Arbeitslagern mussten als ‚asozial’ klassifizierte Häftlinge zum Teil noch unter den selben Wachmannschaften aus der NS-Zeit weiter schuften. Das hohe Maß an personeller Kontinuität in den zuständigen Behörden, vor allem in der Justiz, bei der Polizei und in den Fürsorgeeinrichtungen sorgte außerdem dafür, dass viele Verfolgte gar nicht erst wagten, Anträge auf Wiedergutmachung zu stellen. Scham und Angst vor öffentlicher Aufmerksamkeit wirken zum Teil bis heute fort.“

Ordnung muss sein: “Berufsverbrecher”, “Asoziale”, Homosexuelle, Juden, “Bibelforscher” (Zeugen Jehovas) – alle KZ-Insassen hatten ihre eigenen Winkelfarben

Und zu den „Grünen“ führt der „Aufruf“ fort: „In gleichem Maße galt dies für die ‚Berufsverbrecher’, den ‚polizeilichen Vorbeugehäftlingen’ in den Konzentrationslagern. Sie gründeten weder eigene Opferverbände noch verfügten sie über eine Lobbygruppe. Die bestehenden Opferverbände der politisch oder rassisch Verfolgten sahen schon deshalb keinen Grund zur Solidarität mit kriminellen Häftlingen, da sie dadurch eine Abwertung ihres eigenen Status als Verfolgte des NS-Regimes fürchteten. Eigene Berichte ehemaliger Häftlinge mit dem grünen Winkel fehlen fast vollständig, auch weil sie zumeist nicht schreibgeübt waren. In den Erinnerungsberichten von Angehörigen anderer Häftlingsgruppen und diesen folgend in der wissenschaftlichen Literatur war die Rolle der Häftlinge mit dem grünen Winkel äußerst negativ gezeichnet: Im Interesse der nationalsozialistischen Täter hätten sie als gewalttätige und korrupte Kapos die Mithäftlinge drangsaliert und die Geschäfte der Nazis betrieben. In ihrer Rolle als Kapos besaßen sie tatsächlich Macht über andere Gefangene, diese Funktion übernahmen aber auch Angehörige anderer Häftlingsgruppen.

Auch hier gilt: Alle Konzentrationslagerhäftlinge waren Opfer des Unrechtssystems. Anders formuliert: Niemand saß ‚zu Recht’ im KZ, auch Menschen mit dem schwarzen und dem grünen Winkel nicht.“

Der Beirat der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas „sieht eigenen Handlungsbedarf“ und regt schließlich in seinem Aufruf als nächsten Schritt eine Befassung im Deutschen Bundestag, und zwar zunächst in einem öffentlichen Hearing des Ausschusses für Kultur und Medien sowie im Ältestenrat an.

C. Was kann man tun?

Zunächst einmal betrachte ich es als einen wichtigen Meilenstein im Bemühen um die verspätete Anerkennung der bislang ignorierten Opfergruppe, dass der Beirat der Stiftung überhaupt einen solchen Aufruf beschlossen hat. Auch spricht nichts dagegen, dass der Deutsche Bundestag, zunächst in den beiden genannten Ausschüssen und dann im Plenum, sich noch in dieser Legislaturperiode mit dem Thema befasst und einen entsprechenden Beschluss fasst.

Für die im gesellschaftlichen Bewusstsein herrschende Erinnerungskultur wäre ein solcher Beschluss sicher wichtig. Mindestens genau so wichtig wäre aber, dass der Diskurs nicht nur im höchsten repräsentativen Staatsorgan stattfindet, sondern in den Köpfen der Menschen ein Nachdenken über bisherige und aktuelle Erinnerungskultur.

Bislang ist das Thema allenfalls in einigen wenigen wissenschaftlichen Zusammenhängen (dank der erwähnten neueren Arbeiten) angekommen.

In der Medienlandschaft ist es nicht präsent. Die großen Feuilletons, für die doch so kluge Köpfe verantwortlich sind, schweigen hierzu seit Jahrzehnten. In den kulturpolitischen Sendungen der verschiedenen Fernsehanstalten hat das Thema noch nie stattgefunden. Ein Magazin hat mir neulich mitgeteilt, dass sie eine Sendung nur dann machen könnten, wenn ich einen interviewbaren Betroffenen präsentieren könnte. Erst wartet man Jahrzehnte bis es keine Zeitzeugen mehr gibt, dann kann man sich mangels O-Ton nicht mehr damit beschäftigen. Ist das nur anhaltende Ignoranz oder professioneller Zynismus?)

Ich rufe jeden, der Bekannte und Freunde im Medienbereich hat oder gar selbst im Journalismus tätig ist, dazu auf, dafür zu sorgen, dass die Diskussion um die ignorierten und vergessenen Opfer des Faschismus aufgegriffen wird. Das gilt auch und besonders für Gewerkschaftszeitungen.

Jedes Mitglied einer politischen Partei, eines Kultur- oder Geschichtsvereins, einer Gewerkschaft, jede Politiklehrerin, jeder Geschichtslehrer an einer Oberstufe sollte sich fragen, ob sie/er zu diesem Thema eine Veranstaltung (mit Presseinladung) initiiert, zu der man Wissenschaftler aus den Gedenkstätten und aus der (zugegeben kleinen) Publikationslandschaft einlädt.

Jeder antifaschistische Liedermacher sollte in seinen Konzerten das Thema ansprechen und jeder antifaschistische Mensch es in seinem persönlichen Umfeld als Gesprächsgegenstand etablieren. Ich denke, liebe Leserinnen und Leser von “Hinter den Schlagzeilen” – Ihr wisst schon, was ich meine.

Ich jedenfalls bleibe am Ball und werde weiterhin auf “HdS” berichten.

PS.

  • Frank Nonnenmacher: „Du hattest es besser als ich. Zwei Brüder im 20. Jahrhundert. Mit einer Widmung von Konstantin Wecker“. VAS-Verlag Bad Homburg 2015, 2. Aufl.
  • Dagmar Lieske: „Unbequeme Opfer? Berufsverbrecher im KZ Sachsenhausen“. Metropol-Verlag Berlin 2016)
  • Sylvia Köchl: „Das Bedürfnis nach gerechter Sühne. Wege von ‚Berufsverbrecherinnen’ in das Konzentrationslager Ravensbrück“. Mandelbaum-Verlag Wien 2016

 

 

Einen Kommentar hinterlassen

Beginnen Sie mit der Eingabe und drücken Sie Enter, um zu suchen