Erben – die Mühe, geboren zu werden

 In FEATURED, Politik (Inland), Wirtschaft

Szenenfoto aus der Serie “Das Erbe der Guldenburgs”

Der Sohn von Manuel Neuer wird nicht nächster Kapitän der Fußball-Nationalmannschaft. In Unternehmen sind derlei Absurditäten aber durchaus üblich. Erbschaften zementieren Familienprivilegien und unterhöhlen die Chancengleichheit. Schwerer wiegt, dass sich die Akkumulation von Vermögen und politischem Einfluss über Generationen fortsetzen kann. Wer für das Leistungsprinzip und gegen demokratisch nicht legitimierte Machtkonzentration ist, kann nicht gleichzeitig für uneingeschränktes Erben sein. Es müssen Wege gefunden werden, Erbschaften auf ein sozialverträgliches Maß zu begrenzen.  Roland Rottenfußer

Die Ungerechtigkeit von Erbschaften empörte schon die großen Geister der Aufklärung. 1784 schrieb der Komödiendichter Beaumarchais in seinem berühmten Monolog des Figaro an die Adresse des Adels: „Adel, Reichtum, Rang und Würden, all das macht Sie so stolz! Was haben Sie denn geleistet für so viele Vorteile? Sie haben sich die Mühe gegeben, geboren zu werden, weiter nichts.“ Das Stück wurde zum Skandal, die betreffende Textstelle musste von Mozart und da Ponte aus ihrer Oper „Le Nozze di Figaro“ entfernt werden.

In der öffentlichen Diskussion über die Verteilung des Reichtums wird das Thema Erbschaften selten berührt. Dabei basiert eines der bekanntesten Rechenbeispiele über die Absurdität des Zinses auf dem Prinzip der unbegrenzten Vererbung: der „Josephspfennig“. Der englische Moralphilosoph Richard Price rechnete 1772 aus: Ein Pfennig, angelegt mit 5 Prozent zum Zeitpunkt von Jesu Geburt, hätte bis in die Gegenwart ein Vermögen im Wert von 150 Erden aus purem Gold erwirtschaftet. Das Beispiel funktioniert nur, wenn man die ungeschmälerte Weitervererbung von Vermögen unterstellt.

Riesenvermögen verhindern!

Hier muss festgehalten werden: Übermäßiger Reichtum ist nicht nur deshalb schädlich, weil er Armut bedingt (dieser Effekt könnte ja durch Wirtschaftswachstum begrenzt werden). Reichtum ist vielmehr an sich schädlich, weil er Macht generiert, die nicht demokratisch verliehen ist. Sahra Wagenknecht, Sprecherin der Partei „Die Linke“ schreibt hierzu: „Politische Macht ist heute nicht mehr unmittelbar erblich, wirtschaftliche Macht dagegen ist es, und mit ihr vererbt sich auch die Macht, der ganzen Gesellschaft die eigenen Interessen aufzuzwingen.“

Eigentlich ist die Erbschaftssteuer traditionell dafür konzipiert, solche Ungerechtigkeit zu begrenzen. In der Bayerischen Verfassung heißt es sogar: „Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“ (Art. 123) Gut gemeint. Aber nur etwa 15 Prozent der Deutschen kommen jährlich in Genuss einer größeren Erbschaft oder Schenkung. Der Rest ist faktisch „enterbt“. Diese glückliche Minderheit wird von der Erbschaftssteuer meist nicht behelligt. Die Freibeträge belaufen sich auf 300.000 (Ehegatten) oder 200.000 (Kinder). Die Steuersätze sind nur für entfernte Verwandte wirklich bedrohlich (60 Prozent). Kinder kommen mit 15 % davon.

Das feudale Zeitalter beenden!

Angesichts der machtvollen Zinseszinsdynamik und der für Erben sehr milden Gesetzgebung verwundert es, dass nicht noch größere Vermögen angehäuft wurden. Kriege, Naturkatastrophen, Finanzkrisen und Währungsreformen haben in der Vergangenheit immer wieder Werte vernichtet. In einem globalen Monopoly, dessen „natürlicher“ Spielausgang darin besteht, dass am Ende einem die ganze Erde gehört, konnte nur millionenfaches menschliches Leid (z.B. durch Kriege) das gröbste Unrecht verhindern. Dabei betraf die Geldvernichtung hauptsächlich das Bar- und Buchgeld. Boden- und Unternehmensbesitz blieben auch über die Weltkriege hinweg sehr oft unangetastet.

Christian Felber, Mitbegründer von Attac Österreich, fordert in seinem Buch „Gemeinwohlökonomie“, Unternehmen nicht ausschließlich an Söhne und Töchter, sondern an eine „demokratische EigentümerInnengemeinschaft“ zu übergeben. Blutverwandte können sich unter bestimmen Umständen daran beteiligen, folgen ihren Eltern aber nicht mehr automatisch in Führungspositionen nach. Dazu Felber: „Das ist, im Grunde genommen, nur ein noch ausständiger Schritt aus dem feudalen Zeitalter.“ Erben in der heutigen Form verursacht gesamtgesellschaftlich mehr Schaden als Nutzen. Christian Felber begründet dies so: „Das (unbegrenzte) Erbrecht annulliert die einzige ‚natürliche’ negative Rückkoppelung des Kapitalismus: dass aufgebaute und konzentrierte Vermögen wieder dekonzentriert und zerteilt werden. Damit ist es das vielleicht größte Einzelhindernis auf dem Weg zu einer chancengleichen, egalitären und demokratischen Gesellschaft.“

Brutpflegeinstinkt die Verdrängung des Todes

Wie konnte sich etwas so offensichtlich Unlogisches und Ungerechtes so lange halten? Interessanterweise glauben auch Benachteiligte des herrschenden Erbrechts oft irrtümlich, dieses sei zu ihrem Vorteil. Man freut sich über die 5000 Euro, die die alte Mutter noch auf ihrem Sparbuch hatte. Wenige erkennen, dass auch beim Erben die überwältigende Mehrheit der Menschen draufzahlt. Das Gesamtvermögen in Deutschland beläuft sich auf 8,1 Billionen Euro. „Würde dieses zu gleichen Teilen auf alle neu in das Erwerbsleben Eintretenden verteilt, wären das bis zu 200.000 Euro pro Person.“ (Christian Felber). Jeder, der weniger erbt, gehört rechnerisch also zu den Verlierern.

Wenn wir fragen, warum die meisten Normalbürger dem Prinzip des Erbens intuitiv Sympathie entgegenbringen, kommen wir – neben fehlenden Informationen – vor allem auf drei Gründe:

  1. Eine Art „Brutpflegeinstinkt“. Man möchte seine Kinder versorgt wissen, auch über den eigenen Tod hinaus.
  2. Die Verdrängung des Todes. Man hofft, in seinen Erben noch indirekt weiterleben zu können.
  3. Der Wunsch nach Macht. Man möchte über den Tod hinaus das Verhalten der Nachkommen dominieren.

Erbstreitigkeiten und unfähige Kronprinzen

Von diesen Gründen sind mindestens die ersten beiden legitim. Man vergisst aber leicht, dass Erbschaften seit Urzeiten Anlass für viel psychisches Elend, Neid und Ungerechtigkeit waren. Ein Beispiel ist die Situation auf Bauernhöfen im ländlichen Raum. Teilte man Hof und Grund auf alle Kinder auf, so war der Besitz parzelliert, die Einzelteile waren nicht mehr überlebensfähig. Also vererbte man alles dem ältesten Sohn. Der jüngere musste sich beim Nachbarbauern als Knecht verdingen. Die Tochter wurde verheiratet. Solche Konstellationen vergiften zahllose Familien nach dem Tod des Erblassers – und schon vorher, indem sich Kinder zu unterwürfigem Verhalten veranlasst sehen.

Nicht besser ist die Situation bei der Vererbung von Familienunternehmen. Christian Felber beklagt: „Das Erbrecht führt dazu, dass die meisten Unternehmen, die heute von UnternehmerInnen aufgebaut werden, morgen von Personen geführt werden, die sich in erster Linie dadurch qualifiziert haben, Sohn und Tochter der VorbesitzerIn zu sein.“ Ungeeignete und unwillige Erben werden in verantwortungsvolle Positionen gehievt und bestimmen über das Wohl und Weh der Angestellten. „Stille Erben“ begnügen sich mit einer Position im Hintergrund und schöpfen im Unternehmen nur den Rahm ab. Fähige Manager werden, da nicht von edlem Geblüt, von der Spitze ferngehalten.

Milliardenvermögen kann man nicht „verdienen“

In welche Richtung sollten Lösungen also gehen? Hierzu gibt es aus jüngerer Zeit ein paar bedenkenswerte Vorschläge. Die Sprecherin der Partei „Die Linke“, Sarah Wagenknecht, argumentiert in ihrem Buch „Freiheit statt Kapitalismus“: „Wer sein Einfamilienhaus, sein erarbeitetes Spargeld und seine persönlichen Gegenstände in der Hand seiner Kinder wissen will, den sollte der Fiskus in Ruhe lassen. Millionen- oder gar milliardenschwere Großvermögen dagegen beruhen nie nur auf der Arbeitsleistung eines einzelnen Menschen. Vielfach wurden sie selbst bereits ererbt.“ Als Schlussfolgerung schlägt Wagenknecht vor, Erbschaften generell auf 1 Million Euro zu begrenzen. Alles, was darüber hinausgeht, solle mit einer Steuer von 100 Prozent belastet werden.

Betriebsvermögen, das die 1-Million-Grenze überschreitet, soll laut Wagenknecht jedoch nicht an den Staat gehen, „sondern würde in unveräußerliches Belegschaftseigentum übertragen“. Die meisten Firmenerben, argumentiert sie, seien ohnehin nicht daran interessiert, ein Unternehmen weiterzuführen. Nur 20 Prozent der Unternehmen gingen auf die zweite Generation über. „Erben führen also nichts weiter, sie verkaufen. Die Beschäftigten, auf deren Arbeit der Unternehmenserfolg wesentlich beruht, werden zur Manövriermasse ohne relevante Mitspracherechte.“ Indem man die Privilegien der Erben abbaut, beschreitet man für Wagenknecht auch den „Weg in eine echte Leistungsgesellschaft“.

Mögliche Lösung: die „demokratische Mitgift“

Christian Felber ist, was die Verwendung der Gelder aus Erbschaftsteuer betrifft, noch präziser. Er will Erbschaften bei Finanz- und Immobilienvermögen auf 500.000 Euro pro Person begrenzen. „Darüber hinausgehende Erbvermögen gehen in das Eigentum der Allgemeinheit über und werden zu gleichen Teilen an die Nachkommen der nächsten Generation verteilt.“ Diesen Zuschuss für alle Nachkommen nennt Felber die „Demokratische Mitgift“. Sie könnte jungen Menschen z.B. automatisch mit ihrem 18. Geburtstag ausgezahlt werden. Würde die demokratische Mitgift z.B. 50.000 Euro pro Person betragen, erhielte jemand, der von seinen Eltern später 75.000 Euro erbt, nur noch die Differenz: 25.000. Der Rest käme jungen Menschen ohne privates Erbe zugute.

Die demokratische Gesellschaft würde Berufsteinsteigern damit signalisieren: Ihr seid uns etwas wert, und wir trauen euch etwas zu. Was das Weitervererben von Immobilien betrifft, so weist Felber darauf hin, dass in Österreich nur fünf Prozent der Bevölkerung ein Haus besitzen, das mehr wert ist als 450.000 Euro. Die wenigsten würden also bei einer Erbschaftsreform verlieren. Und wer doch betroffen wäre, käme nicht gerade an den Bettelstab.

Privilegienerhalt für den Geldadel

Im Übrigen würde eine Begrenzung der Hinterlassenschaften auf ein „Höchsterbe“ einige Probleme lösen, die ein höherer Spitzensteuersatz und eine milde Vermögenssteuer nicht lösen können. Solche Maßnahmen bremsen die Dynamik der Umverteilung von unten nach oben kaum, die u.a. durch Zinsen und Mieten vorangetrieben wird. Es stellt eine traurige Selbstkastration politischen Handelns dar, wenn sich „Visionäre“ heute fast nur noch darauf beschränken, eine destruktive Entwicklung zu verlangsamen. Greift der Staat das liquide Vermögen und das Anlagevermögen an, können Superreiche auf Sachwerte ausweichen: Boden, Immobilien, Lebensmittel. Damit richten sie mitunter noch mehr Schaden an. Bei einer Obergrenze für Erbschaften risse wenigstens Gevatter Tod den privilegierten Familien das Streichholz aus der Hand, mit dem sie das Dach der Realwirtschaft in Brand setzen könnten.

Eine Neuordnung des Erbrechts ist notwendig. Die Nutzung von vererbtem Gut sollte an eigenen oder gemeinschaftlichen Gebrauch, an Sozialverträglichkeit und an die Bereitschaft gekoppelt sein, durch Eigenleistung dessen Wert zu erhalten. In allen anderen Fällen ist Weitervererbung nichts als Privilegienerhalt für einen Geldadel, den zu alimentieren sich unsere schlingernde Volkswirtschaft nicht mehr leisten kann.

 

Literaturtipps:

Christian Felber: Gemeinwohlökonomie, Verlag Deuticke, 160 Seiten, Euro 15,90

Sahra Wagenknecht: Freiheit statt Kapitalismus, Verlag Eichborn, 365 Seiten, Euro 19,99

 

 

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