Polizeigewalt bei Querdenken-Demo

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Die junge Rechtsanwältin Raphaela Dichtl wurde auf der Münchner Demonstration am 12.09. Opfer brutaler Polizeigewalt. Zuvor war sie offenbar von einem Aktivisten der Antifa angegriffen worden. Nachdem sie dies bei der anwesenden Polizei angezeigt hatte, schlug sie ein “Ordnungshüter” aus dem Hinterhalt, sie wurde abtransportiert und lange festgehalten, eine Reihe üblicher Rechte wurde ihr entzogen. In diesem Video spricht sie mit den Rechtsanwälten Markus Hainz, David Mühlberger und Dirk Sattelmeier über ihre Erlebnisse. Alle drei bewerten das Verhalten der Polizei als grob rechtswidrig. Das Video enthält auch eine Original-Handy-Aufnahme von einem Vorgang, bei dem Raphaela Dichtl durch mehrere Polizisten, auf dem Boden liegend, misshandelt wurde. Es ist zu hoffen, dass diese Vorgänge für die Täter Konsequenzen haben.

Kommentare
  • Freiherr von Anarch
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    ‘ Brauch ma ned schmatzn, Raphaela ‘ ( niederbayrisch für ‘ müssen wir nicht reden… ‘ –

    du warst das ausgesuchte Opfer oder eines von denen, die die Bullen immer brauchen um Härte oder harte Maßnahmen hinterher rechtfertigen zu können.

    Dabei spielt es keine Rolle ob du dafür Anlass gegeben hast oder nicht – das gehört zum Gesamtkonzept bei Polizeieinsätzen gegen Demonstranten, dient auch nachträglichen Rechtfertigungen von Härte im Einsatz, Aufgebot und auch der ‘Öffentlichkeitsarbeit’ nachher, für die Polizeistatistik u.s.w…

    … Dass von den Bullen eingeschleuste ‘agents provocateurs’ zunehmend auch als angebliche ‘Antifa’ auftreten, das höre ich immer öfter, sie dienen der ‘rechtlichen Rechtfertigung’ für hartes Durchgreifen und wenn derart nicht erfolgreich zunächst, wird nachgeholfen, wie in deinem Fall passiert.

    Deine Schilderung des tätlich gewordenen angelichen ‘Antifa’ und seine Sonderbehandlung nachher sprechen eindeutig dafür.

    Letztlich soll die Brutalität gegen dich auch der Abschreckung anderer dienen – das gehört zur Schulung und zur gängigen, auch befohlenen Praxis bei Demonstrationseinsätzen,  Opfer dafür werden mehr oder weniger zufällig ausgewählt, bei ‘Gelegenheit’.

    Es wird, leider, keine strafrechtlichen Folgen für die Täter haben, der Rechtfertigungstricks bei der Polizei gibt es viele, jeder einzelne Polizist kann zu jeder Zeit ‘Gefahr im Verzug’ als Maßnahmengrund anwenden, persönlich entscheiden. Allenfalls eine Entschuldigung vom Einsatzleiter wird man dir nachträglich angedeihen lassen. Zudem bezeugen sich Polizisten immer gegenseitig, auch mittels Unwahrheiten.

    Wäre diese abscheuliche Gewalt nun nicht zu deiner persönlich erlittenen Erfahrung geworden – könnte ich lapidar sagen:

    da hast du nun als Anwältin  praktische Erfahrung in Sachen Rechtsstaat bekommen, auch eine Einführung zu Polizeiallmacht und Polizeiwillkür.  Justizwillkür hängt da gleich mit dran und dein Rechtstudium erst mal über den Haufen geworfen, kann ich mir vorstellen.

    Vielleicht sehen wir uns ja in Dingolfing, demnächst, bei der nächsten Demo ? – oder Passau.

    keep strong !

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

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