Raphael Bonelli: Die Vergewaltigung von Ungeimpften

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Ein großer Teil der heute Geimpften sind es aus Überzeugung. Das gibt auch Raphael Bonelli zu, der immer versucht beiden Seiten gerecht zu werden. Nicht wenige wurden jedoch durch die Penetranz der Impfkampagne und die Brutalität der Zwangsmaßnahmen gegen Ungeimpfte quasi in die Impfzentren getrieben. Beruflicher und Gruppendruck kamen hinzu. Man wollte endlich vor dem Thema “Ruhe haben” und ist eingeknickt. Diese Zwangsbekehrten werden jetzt jedoch von der Propaganda eingemeindet: “Seht ihr, die überwältigende Mehrheit der Deutschen verhält sich vernünftig”. Wenn jetzt noch versucht wird, selbst diejenigen, die all dem bisherigen Terror standgehalten haben, unter die Nadel zu zwingen, dann ist das doch… Ja, mit dem Respekt vor dem freien Willen des Einzelnen ist es nicht weit her in Corona-Deutschland. Nicht wenige seiner Patienten, so der Psychiater Raphael Bonelli, sprachen da sogar von Vergewaltigung.

Anzeigen von 3 Kommentaren
  • c.w.
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    ja, vergewaltigt fühle ich mich auch…

    Was mich wirklich krank macht,
    mir den Schlaf raubt und meine Existenz bedroht.
    3G im Betrieb – ein Angriff auf unser Existenzrecht

    Alle reden über Kimmich, kaum jemand darüber, dass seit 19.10.2021 in Bayern und seit 15.10.2021 in Baden Württemberg, Arbeitgeber die 3G- Regel umsetzen müssen.

    In Bayern ist diese 3G-Regel in der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Oktober 2021 verfügt.

    Damit gilt, dass alle Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen mit Kundenkontakt jetzt einen 3G-Nachweis vorlegen müssen. Eine Ausnahme besteht nur für Beschäftigte ohne jeglichen Kundenkontakt. Möglich ist, dass der Testnachweis, durch einen unter Aufsicht vor Ort durchgeführten Laien-Selbsttest erbracht wird.
    Es ist eine Nachweis-, keine Auskunftspflicht vorgeschrieben.

    Trotzdem heisst das für viele Beschäftigte jetzt, dass sie, wenn sie dieser Nachweispflicht nicht nachkommen, den Betrieb nicht mehr betreten dürfen. Damit kommen diese Arbeitnehmer de facto ihrer Arbeitspflicht nicht nach. Die Lohnzahlung wird eingestellt!

    Als Begründung für die Nachweispflichten greifen die Regierungsverantwortlichen auf altbekannte Argumente zurück. Zum Beispiel wird mal wieder behauptet, dass Testungen geeignet wären, die durch die Delta-Variante hervorgerufenen besonders gefährlichen „Ansteckungsketten zu unterbrechen“.

    Betont wird zudem weiterhin, dass es selbstverständlich grundsätzlich die Entscheidung, der jeweils betroffenen Person selbst wäre, ob die Nachweiserfordernisse der 3G-Regel, durch Vorlage eines Impf-, eines Genesenen-, oder durch Vorlage eines Testnachweises erfüllt werden.

    Außerdem gibt es natürlich auch immer noch keinerlei Verpflichtung, den Ärmel hoch zu krempeln und sich spritzen zu lassen.

    Zudem wird in dreister Weise behauptet, dass die Gesundheitsdaten der Arbeitnehmer ein besonders schützenswertes Gut wären.

    Im Klartext, d.h. in der Praxis sieht das aber anders aus.
    Denn wenn alle Beschäftigten, die weder geimpft oder genesen sind, an mindestens 2 Tagen pro Woche einen anerkannten Testnachweis vorlegen müssen, dann ist auch klar wer geimpft oder genesen ist.

    Interessiert anscheinend aber niemanden?
    Ist niemand betroffen oder machen alle einfach mit?

    Die Aushebelung des Arbeitsrechts und die mit unmittelbarer Existenzbedrohung einhergehende Erpressung, die Verletzung des Datenschutzes und des Rechts auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit scheint kaum jemanden aufzuregen. Sowohl in den Mainstream-, wie auch in den alternativen Medien beherrschen andere Themen die Tagesordnung.

    Vereinzelt wird über 2G diskutiert, aber dass die rote Linie bereits mit 3G und für die pflegenden Berufe, schon vor Monaten überschritten wurde, geht weitgehend unter.

    Warum ist das so?
    Was läuft hier ab?
    Worum handelt es sich hier?

    Erstens:
    Hier werden weiterhin auf der Grundlage von Verordnungen Grundrechte außer Kraft gesetzt.
    Ob landesrechtliche Verordnungen, die 3G, d.h. eine Testpflicht, oder 2G, wie in Sachsen geplant, mit höherrangigem Recht vereinbar sind, wird zwar unterschiedlichst diskutiert. In der Praxis allerdings, wird munter weiter verordnet, erpresst und genötigt.

    Und obwohl der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung teilweise außer Kraft gesetzt hat, indem er festgestellt hat, dass es für die 3x wöchentlich durchzuführende Testung der Beschäftigten der Münchener Alten- und Pflegeheime einen konkreten Infektionsverdacht bräuchte, der nicht allgemein angenommen werden könne, erhöht die Bayerische Staatsregierung weiter den Druck.

    Zweitens:
    Die Gewerkschaft Verdi und der DGB haben sich zwar für eine freie „Impfentscheidung“ ausgesprochen, werben aber dafür, dass sich möglichst viele Beschäftigte in Bayern gegen Covid-19 impfen lassen.

    Zur Lohnfortzahlung für „Ungeimpfte“ im Quarantänefall heisst es in der Pressemitteilung Nr. 49 vom 19.09.2021, Zitat: „Die Lohnfortzahlung für die Zeit der Quarantäne darf nicht angetastet werden, sie muss gleichermaßen für Nicht-Geimpfte gelten!

    Zur Testpflicht meint der DGB, dass zu beachten wäre, dass „ein negatives Testergebnis, also ein Ergebnis, bei dem keine Corona-Viren nachgewiesen werden, eine SARS-CoV-2-Infektion nicht ausschliesse!“

    Aber obwohl jeder Test auf eine Infektion grundsätzlich einen Eingriff in das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 II 1 GG) darstellt, und die Selbstbestimmung über den eigenen Körper vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt ist, werden Beschäftigte landauf und landab genötigt, sich den Nachweispflichten zu unterziehen.

    Wer als betroffener Beschäftigter keinen Nachweis vorlegen kann oder sich weigert, sich testen zu lassen, muss laut Gewerkschaft, neben den Sanktionen, die die Rechtsverordnung vorsieht, grundsätzlich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

    Unterstützung für betroffene Arbeitnehmer gibt es, von Seiten der Gewerkschaften, auch für Mitglieder, bislang nicht.

    Von Betriebsräten wird positiv bewertet, dass der Arbeitgeber die Kosten der Testung trägt.

    Ob Arbeitgeber die Kosten für die Testungen erstattet bekommen, entzieht sich meiner Kenntnis. Sollten Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet bekommen, würde es sich dabei um einen zusätzlichen Kostenfaktor für den Arbeitgeber handeln. Die „Spritze“ hingegen ist kostenlos. Passt doch!!!

     

    Floh de Cologne-Text:

    Sagt der Unternehmer zum Betriebsratsvorsitzenden Meier:
    Mein lieber Meier, sie vertreten in der letzten Zeit zunehmend die Interessen der Arbeiter, ich denke, sie sind in der Gewerkschaft?


    Es stinkt, der Kapitalismus stinkt.

    Er stinkt, der Kapitalismus stinkt.
    Es stinkt, der Kapitalismus stinkt.


    Und alle riechen es,
    und alle halten sich,
    die Nase zu,
    statt die Augen aufzumachen und zu sehen,
    woher der Gestank kommt…..”

     

     

  • Hope
    Antworten
    „Die Welt danach wird eine andere sein“ sagte Steinmeier im April 2020

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article207205459/Bundespraesident-Steinmeier-Die-Welt-danach-wird-eine-andere-sein.html

    Eine Frage habe ich an Raphael Bonelli: Was meinte Steinmeier damals mit ” Die Welt danach?” Nach was?

  • Judith Endler
    Antworten
    Vielen Dank für die Erinnerung an Floh de Cologne und an “Profitgeier”: (z.B.die Luft gehört denen,die sie atmen)-   war im Osten von Dt.sehr verbreitet und geschätzt

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