Thesen zum bedingungslosen Grundeinkommen (BGE)

 In FEATURED, Politik (Inland)

Ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle – das klingt verführerisch. Schließlich ist die Abhängigkeit von “Arbeitgebern” beschwerlich, und Hartz IV-Betroffene spüren oft sehr schmerzhaft, wie viele “Bedingungen” an den Erhalt ihres schmalen Salärs geknüpft sind. Dennoch hat der Armutsforscher Christoph Butterwegge Bedenken. Würde ein Grundeinkommen etwa nur der Volksberuhigung und der Entlastung zahlungsunwilliger Unternehmer dienen? Können Leistungen nach dem Gießkannenprinzip überhaupt gerecht sein? Und würde das Sozialsystem, wie wir es bisher kannten, durch einen solchen Schritte demontiert (Christoph Butterwegge)

erstellt auf der Grundlage des von mir und Kuno Rinke herausgegebenen Buches „Grundeinkommen kontrovers. Plädoyers für und gegen ein neues Sozialmodell“ .

  1. Ein bedingungsloses Grundeinkommen i.e.S. kann es gar nicht geben, weil zumindest die Zugehörigkeit der Person, die es beansprucht, zu dem Gemeinwesen als Bedingung gegeben sein muss, das den steuerfinanzierten Universaltransfer auszahlt.
  2. Meist ist mit „Bedingungslosigkeit“ jedoch nur gemeint, dass keine Bedürftigkeitsprüfung stattfindet und keine Erwerbspflicht besteht. In diesem Sinne schließen sich Bedingungslosigkeit und Bedarfsgerechtigkeit aus. Denn ein hoch entwickelter Industriestaat wie die Bundesrepublik Deutschland benötigt ein funktionsfähiges Sozialsystem, das die unterschiedlichen Arbeits- und Lebensbedingungen seiner (Wohn-)Bürger/innen berücksichtigt, also möglichst bedarfsgerecht ist und nicht alle Personen, unabhängig von ihrer spezifischen materiellen Lage, über einen Leisten schlägt. Haushaltszusammenhänge darf es genauso wenig ignorieren wie Unterhaltsverpflichtungen der Menschen. Durch das auf eine Geldleistung beschränkte Grundeinkommen würden diese zudem sämtlicher Dienst- und Sachleistungen verlustig gehen, die der moderne Wohlfahrtsstaat für sie bereithält – von der ärztlichen Versorgung bis zur beruflichen Weiterbildung.
  3. Das bedingungslose Grundeinkommen ist nicht „radikal gerecht“, wie der Hamburger Ökonom Thomas Straubhaar behauptet, sondern bringt letztlich Gerechtigkeit für niemand. Bedarfsgerechtigkeit schafft das Grundeinkommen deshalb nicht, weil es alle Bürger/innen über einen Kamm schert, ohne deren spezifische Arbeits-, Wohn- und Lebenssituation (z.B. als Obdachloser oder Schwerstbehinderter) zu berücksichtigen. Leistungsgerechtigkeit verwirklicht das Grundeinkommen deshalb nicht, weil es alle Bürger/innen unabhängig von ihrer jeweiligen Arbeits- oder Lebensleistung in gleicher Höhe erhalten. Verteilungsgerechtigkeit ermöglicht das Grundeinkommen deshalb nicht, weil keine Umverteilung von Oben nach Unten dadurch stattfindet, dass jeder (Wohn-)Bürger denselben Geldbetrag erhält.
  4. Anstatt den bestehenden Sozialstaat weiterzuentwickeln, zerstört das bedingungslose Grundeinkommen die von Bismarck begründete Wohlfahrtsarchitektur mit der Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) als institutionellem Kern, weil beide unterschiedlichen Strukturlogiken folgen und gemeinsam nicht finanzierbar sind.
  5. Das bedingungslose Grundeinkommen bedeutet das Ende der Solidargemeinschaft, als die sich unsere Gesellschaft versteht. Denn die Solidarität bezieht sich grundsätzlich auf sozial benachtigte Personen, denen sie zuteil wird, und ihr Ausmaß hängt zwangsläufig von der Situation ab, in der sich die Betroffenen befinden.
  6. Die Refinanzierung seiner immensen Kosten ist die politische Achillesferse des bedingungslosen Grundeinkommens: Entweder erhält jeder Bürger das Grundeinkommen, unabhängig von seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. In diesem Fall müssten riesige Finanzmassen bewegt werden, die das Steueraufkommen von Bund, Ländern und Gemeinden weit übersteigen. Oder wohlhabende und reiche Bürger bekommen das Grundeinkommen nicht bzw. im Rahmen der Steuerfestsetzung wieder abgezogen. Dann wäre es weder allgemein und bedingungslos, noch entfiele die Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse, müsste doch in jedem Einzelfall herausgefunden werden, ob die Anspruchsvoraussetzungen nicht durch (verdeckte) anderweitige Einkünfte verwirkt sind.
  7. Wenn (fast) alle bisherigen, zum Teil nach Bedürftigkeit gewährten Transferleistungen zu einem Grundeinkommen verschmolzen würden, wäre das Traumziel marktradikaler Reformer, die Sozialversicherungen zu zerschlagen und einen neoliberalen „Minimalstaat“ zu schaffen, ganz nebenbei erreicht, was sich noch dazu als Wohltat für die Bedürftigen hinstellen ließe. Gleichzeitig böte die Refinanzierung des Grundeinkommens über indirekte, d.h. Konsumsteuern einen Hebel, um die Unternehmenssteuern weiter zu senken und am Ende ganz abzuschaffen. Als ein Kombilohn für alle könnte das Grundeinkommen wirken, weil der Staat den Mindestlebensunterhalt von Beschäftigten garantieren würde und die Unternehmer entsprechend weniger bezahlen müssten. Der ausufernde Niedriglohnsektor, heute das Haupteinfallstor für Erwerbs- und spätere Altersarmut in Deutschland, würde nicht wie durch einen höheren gesetzlichen Mindestlohn eingedämmt, sondern womöglich noch massiver durch den Staat subventioniert.
  8. Ein von der Erwerbsarbeit abgekoppeltes Grundeinkommen würde den Druck auf Politik und Verwaltung, die Massenarbeitslosigkeit konsequent zu bekämpfen, stark verringern. Selbst wenn die Erwerbslosen damit materiell besser als bisher abgesichert wären, bliebe das Problem ihrer sozialen Desintegration bestehen. Denn in einer kapitalistischen Arbeitsgesellschaft resultieren der Lebenssinn, der soziale Status und das Selbstwertgefühl der Menschen aus der Erwerbsarbeit.
  9. Soll es gerecht zugehen, müssen Gleiche gleich und Ungleiche ungleich behandelt werden. Man kann Finanzmarktakteuren und Fabrikbesitzern nicht denselben Betrag zahlen wie Facharbeitern und Flaschensammlerinnen, ohne die bestehende Verteilungsschieflage zu legitimieren und zu zementieren. Anders formuliert: Wer die soziale Ungleichheit verringern und die Armut wirksam bekämpfen will, muss Umverteilung betreiben und den privaten Reichtum antasten. Genau dies tut das bedingungslose Grundeinkommen aber nicht, weshalb es auch für neoliberale Ökonomen wie Thomas Straubhaar, Großunternehmer wie Götz W. Werner und Spitzenmanager wie Timotheus Höttges (Deutsche Telekom) einen gewissen Charme besitzt.
  10. Man kann die Gerechtigkeitsdefizite des Grundeinkommens auch nicht dadurch verringern, dass man es zuerst auf seine (möglicherweise unerwünschten) Folgen und Nebenwirkungen in einem „Probelauf“ testet, also zeitlich und oder räumlich begrenzt einführt und dann nachjustiert. Anstatt die Existenz des Sozialstaates durch ein gesellschaftliches Großexperiment mit derart zweifelhaftem Ausgang aufs Spiel zu setzen, sollte man ihn zu einer solidarischen Bürgerversicherung weiterentwickeln.

 

Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrte bis 2016 Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Soeben ist das von ihm zusammen mit Kuno Rinke herausgegebene Buch „Grundeinkommen kontrovers. Plädoyers für und gegen ein neues Sozialmodell“ im Verlag Beltz Juventa erschienen.

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