Elsässer gegen Ditfurth: Gibt es überhaupt Antisemiten?

 In Politik (Inland)
Jutta Ditfurth

Jutta Ditfurth

Was ist Antisemitismus? Generalisierender Hass gegen Juden, sollte man meinen. Gewiss wird der schwierige, mit Emotionen beladene Begriff manchmal zu weit gefasst, wenn er z.B. auf jegliche Israel-Kritik angewandt wird. Man kann ihn aber auch zu eng fassen, so dass am Ende fast nur noch Hitler und Eichmann übrig bleiben und alle anderen Hetzer gegen Juden fein raus sind. Die Richterin im Elsässer-Ditfurth-Prozess begrenzte Antisemitismus darauf, dass jemand das Dritte Reich nicht verurteilt. Dies würde z.B. bedeuten, dass es einen Antisemitismus vor 1933 eigentlich überhaupt nicht gegeben hat. Gefährlich wird diese Unsinn dann, wenn jemand auf der Basis dieser Begründung zu einer existenzbedrohenden Geldstrafe verurteilt wird. So wollen wir aus Sicht von “Hinter den Schlagzeilen” mit diesem Artikel auch kein endgültiges Urteil darüber fällen, ob Jürgen Elsässer Antisemit ist, sondern auf eine nicht hinnehmbare Aussage eines deutschen Gerichts hinweisen, die den Antisemitismus als praktisch nicht-existent qualifizieren würde. Denn wer bekennt sich heute noch (offen) zur Nazi Diktatur?

Gestern (8.10.2014) fand der erste Hauptverhandlungstag zwischen der Autorin Jutta Ditfurth und Jürgen Elsässer vor der Pressekammer des Münchner Landgerichts statt. Ditfurth hatte den Herausgeber des verschwörungstheoretischen Compact-Magazins am 16.4.2014 in einem Interview in „Kulturzeit“ (3sat) einen „glühenden Antisemiten“ genannt. Der klagte dagegen. Doch das Verfahren vor der Münchner Landgericht geriet schnell zur Farce. Die Richterin definierte Antisemitismus so, dass es in Deutschland plötzlich fast keine Antisemiten mehr gibt.

Der Gründer der neonazistischen „Wehrsportgruppe Hoffmann“: Beim Antisemiten-Prozess in der ersten Reihe

Höhepunkt des meilenweit von der Sache entfernten Theaters war die Darstellung der Richterin, wer denn überhaupt ein glühender Antisemit genannt werden könne. Sie sagte: „Ein glühender Antisemit in Deutschland ist jemand, der mit Überzeugung sich antisemitisch äußert, mit einer Überzeugung, die das Dritte Reich nicht verurteilt und ist nicht losgelöst von 1933-45 zu betrachten, vor dem Hintergrund der Geschichte.“

Ein Antisemit ist demzufolge einer nur dann, wenn er sich positiv auf den NS-Faschismus bezieht. Da das strafbewehrt ist, tut das bekanntermaßen nur eine Minderheit der Antisemiten. Die Definition der Richterin ist frei von jeglicher Kenntnis der Sache und von Interesse am Forschungsstand. Augenscheinlich ist der Rechtsexpertin entgangen, dass der glühende, dumpfe, heimliche oder auch codierte Antisemit heute in der Regel ganz ohne Bezüge auf das „Dritte Reich“ auskommt – allerdings einen Staat nie außer Acht lässt: Israel.

„Kommt am nächsten Mittwoch zum Prozess“, hatte Elsässer letzte Woche seine Leserinnen und Leser aufgefordert. „Ditfurth will mich mit der Antisemitismuskeule ruinieren.“ Er ließ sich von zwei Bodyguards begleiten. Unter den etwa 50 Prozessbesuchern waren circa dreißig teilweise finstere Gestalten dem Aufruf des Verschwörungstheoretikers ins Landgericht München I gefolgt.

In der ersten Reihe saß der Neonazi Karl-Heinz Hoffmann. Dieser schätze an Elsässer seine „besondere Mischung aus konservativen und fortschrittlichen Gedanken“, ließ der Gründer der gleichnamigen „Wehrsportgruppe Hoffmann“ (1980 verboten) auf seiner Website wissen. Aber zum „antisemitischen Spektrum der Rechten“ zähle Elsässer sicher nicht, versicherte Hoffmann – der offenbar Angst zu haben scheint, dass ihm auf besagtem Feld jemand den Rang auflaufen könne.

„Elsässer ist ein mühsam verdeckter Antisemit“

Und das könnte Elsässer durchaus, denn der agiert wesentlich geschickter als Hoffmann. Jutta Ditfurth erklärte vor Gericht, sie studiere frühere Linke wie Mahler und Elsässer, die von links nach weit rechts gehen. „Elsässer ist sehr ehrgeizig darin und es macht ihm regelrecht Spaß, die Grenzen des antisemitisch Sagbaren auszureizen und sie weiter auszudehnen.“ Elsässer sei ein mühsam verdeckter Antisemit, der mit antisemitischen Codes und strukturellem Antisemitismus arbeite, so Ditfurth weiter. Ihr Anwalt habe in den Schriftsätzen Elsässers vielfältigen Antisemitismus belegt.

Die Richterin gab ihr nur kurz das Wort und unterbrach schnell. In presserechtlichen Verfahren ist es auch üblich, dass die Schriftsätze nicht noch einmal vorgetragen werden. In Ditfurths erzwungermaßen kurzen Erklärung, wiederholte sie knapp einige Argumente und fasst dann zusammen:

“Es ist die Freiheit meiner Meinung, jemanden einen Antisemiten nennen zu dürfen, der massenhaft verdeckt Antisemitisches sagt und schreibt; einen, der sich mit antisemitischen Mitarbeitern umgibt; der gemeinsam mit anderen antisemitischen Rednern auf Kundgebungen spricht und sich bei Kritik an deren Antisemitismus explizit mit ihnen solidarisiert; einen, der die Regierung Israels nicht sachlich kritisiert sondern Israel antisemitisch schmäht; einen, der sich von Antisemiten und Shoa-Leugnern zu Veranstaltungen einladen lässt; einen, der Antisemiten für seine Zeitschrift interviewt und für seinen Verlag Bücher schreiben lässt. Ja, warum sollte man den in Deutschland nicht das nennen dürfen, was er ist: einen glühenden Antisemiten?”

Ditfurths Anwalt Winfried Seibert ergänzte: „Es gibt versteckten Antisemitismus, der ohne die typischen Begriffe auskommt. Der subtiler daherkommt, gleichsam subkutan.“

Die Unterlagen wurden vom Gericht stark zusammengefasst dargestellt. Bei den Montagsmahnwachen sei zwar ein Sachbezug gegeben. Und im Umfeld Elsässers käme es zu antisemitischen Äußerungen, so die Richterin. Zumindest bei Lars Mährholz gäbe es eine „nachweisbare“ antisemitische „Rothschild-Äußerung“ im Internet, räumte sie ein. Doch die Richterin komme letztendlich zum vorläufigen Schluss, dass „der Begriff ‚glühender Antisemit‘ jenseits des Hinnehmbaren“ läge. „Es ist ein Totschlagargument. Wer sich so bezeichnen lassen muss, steht in einer Ecke, aus der er nicht mehr rauskommt.“ Für eine Juristin hat das Wort Totschlag in der Regel eine ziemlich exakte juristische Bedeutung. Dass sich die Richterin in eine solche Wortwahl versteigt, ist charakteristisch für den gesamten Prozesstag.

Aber ist nicht vielleicht der Antisemit selbst schuld, dass er sich so bezeichnen lassen muss?

Elsässer musste sich im Folgenden nicht verteidigen, sondern nur beipflichten: Glühender Antisemit sei „ein Killerwort“. „Wenn man Journalisten so bezeichnet, dann ist die Existenz ruiniert“, bestätigte Elsässer die Richterin. „Angesichts unserer Geschichte“ habe der Begriff eine „Prangerwirkung und Stigmatisierung“, betonte auch Elsässers Anwalt.

Skuril war die Beweisführung des Anwalts von Elsässer, Herrn von Sprenger: „Neben einem glühenden Antisemiten würde ich nicht sitzen!“ Dabei hatte er jahrelang den berühmten Holocaust-Leugner David Irving anwaltlich vertreten.

Gegenüber Schlamassel Muc sagt Ditfurth: „Die Gefahr, dass ich den Prozess erstinstanzlich verliere, ist bei einer Richterin ziemlich hoch, die die Bezeichnung ‚Antisemit‘ nur für Leute gelten lässt, die sich zugleich positiv auf das Dritte Reich und die Shoa beziehen.“ Die Mehrheit der Antisemiten in Deutschland dürften dann nicht mehr das genannt werden, was sie sind, so Ditfurth.

Doch noch ist der Prozess nicht beendet. Ditfurths Anwalt handelte heraus, dass noch Schriftsätze nachgereicht werden können, u.a. zu Elsässers verblüffenden neuen Behauptungen, er habe sich noch nie von Holocaust-Leugnern einladen lassen und er sei nie mit Lars Mährholz und Ken Jebsen gleichzeitig aufgetreten.

Das Urteil wird am Mittwoch, dem 19. November, erwartet. In dieser Instanz ist vermutlich wirklich nicht viel zu gewinnen. Eine Richterin, die immer noch euphemistisch vom „Dritten Reich“ anstatt von Nazi-Terror spricht, für die Elsässers Hetze offenbar eine Lappalie und der Antisemitismusvorwurf ein „Totschlagargument“ ist, bestellt sich besser ein Compact-Abo und schaut sich die nächste Instanz vom Zuschauerraum aus an.

http://schlamassel.blogsport.de/

Nachtrag: HdS-Redakteur und -Autor Holdger Platta, der Historiker ist, äußerte sich zum vorliegenden Fall wie folgt:

“Diese Neudefinition von Antisemitismus, der angeblich zwingend (positiven) Rekurs aufs Nazi-Reich miteinschlösse, ist absurd. Alle Geschichtswerke zum Antisemitismus z.B. vor dem Dritten Reich müßten dann weggeschmissen werden (Polikoff, Elbogen), da es dieser Logik zufolge Antisemitismus vor den Nazis gar nicht gegeben haben könnte. Das erste Judenpogrom unter dem Mailänder Bischof Ambrosius im 4. Jahrhundert, der blutige Rassenantisemitismus im Spanien des ausgehenden 15. Jahrhunderts, Luthers Judenfeindschaft, alles, was der (sozialdemokratische!!!) Historiker Heinrich August Winkler bezüglich der Jahrzehnte vor 1933 “Vorfrucht des Antisemitismus und Nationalsozialismus” genannt hat (Chamberlain, Gobineau, Lanz von Liebenfels, Treitschke, Richard Wagner usw.), müßte dieses geschichtsklitternden Irrsinns einer Richterin wegen aus unserem Bewusstsein getilgt werden. Ich persönlich, das sage ich deutlich, empfinde als gelernter Historiker diese Auslassung der Richterin als geradezu anmaßend und übergriffig. Die soll bei ihrer Juristerei bleiben und nicht Unfug zur Geschichte und deren Deutung in die Welt setzen. Wenn sie sich derart unzureichend in diesem Bereich auskennt, soll sie bitteschön Experten vorladen, die etwas von der Materie verstehen. Jedenfalls droht hier ein Urteil nicht im Namen des Volkes, sondern völliger Unkenntnis.”

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