Mindestlohn – warum eigentlich nicht für Zeitungsausträger?
Der Mindestlohn kommt, jedoch nicht flächendeckend. Die mächtige Lobby der Zeitungsverleger hat es geschafft, sich selbst von den gesetzlichen Regelungen auszuklammern. So gilt der vorgeblich flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde nicht für die rund 160.000 Zeitungszusteller in diesem Lande. Warum ausgerechnet Zeitungszusteller? Die Kritik der Medien an diesem lächerlichen Kuhhandel bleibt erwartungsgemäß aus. Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland. (Quelle: Nachdenkseiten)
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