Zuwanderung: Freizügig grenzenlosen Verdacht streuen
Zum Jahreswechsel war der Sozialleistungstourismus und -missbrauch das große Thema. Am 01.01.2014 trat die Arbeitnehmerfreizügigkeitsregelung für Rumänien und Bulgarien in Kraft und aus Bayern kamen die kernige Ansage: „Wer betrügt, der fliegt“. Wie der populistische Haken, an dem die beiden unterschiedlichen Begriffe vereint aufgehängt werden konnten, aussieht, führte der damalige CSU-Innenminister Friedrich vor: „Die Freizügigkeit umfasst nicht das Recht, Leistungen zu erschleichen.“ (Quelle: Telepolis)
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