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TV-Film "Die Freischwimmerin": Ist die "Leitkultur" zu respektieren oder eher das Recht, "anders" zu sein?

TV-Film “Die Freischwimmerin”: Ist die “Leitkultur” zu respektieren oder eher das Recht, “anders” zu sein?

Eine der am eifrigsten geführten Debatten unserer Zeit ist jene um das Burka-Verbot. Ist es angesichts der wenigen Burka und Burkini-Trägerinnen in Deutschland auch eine der überflüssigsten? Nicht unbedingt, wenn man die Angelegenheit so sorgfältig betrachtet wie es Léonie Droste tut. In diesem Brennpunkt spiegelt sich nicht nur der größere Culture Clash um “Überfremdung” und “Leitkultur” – es geht auch um Freiheit und die Ansprüche der Gesellschaft an das Individuum. Und um die Jahrtausende alte Frage, wie Männer mit Frauen umgehen. Kann die Befreiung der Frau etwa mit Verboten herbeireglementiert werden? An dieser Stelle begrüßen wir ganz herzlich unsere neue Autorin Léonie Droste, ein Multitalent, wie ihre Vita (am Ende des Artikels) zeigt.

‚Nur das, was menschlich ist, kann wahrhaft fremd sein.’ *
* aus dem Gedicht: Psalm, Wisława Szymborska

Burka-Verbot, Burka-Gebot – oder keines von beidem? Beginnen wir versöhnlich: Wir sorgen uns um die Welt, also darum, wie wir miteinander leben. Wir erkennen Menschen als verantwortlich. Wir sehen, dass es keine unbeeinflussbaren Mechanismen oder unverrückbare Gegebenheiten sind, die unser Miteinander bestimmen. Ebenso wenig handelt es sich um Naturgesetze. Unser Zusammenleben wird von Menschen gestaltet. Von diesem und jener, von ihm, von ihr, von ihnen, von uns. (Franco ‚Bifo’ Berardi spricht in seiner Schrift Helden von der ‚humanistischen Unterscheidung zwischen Naturgesetz und moralischer Vernunft’ und verweist damit genau hierauf.) Nun, es ist wohl wahr: Nicht alle wollen, dass alle etwas sagen, d.h mitreden dürfen, und nicht alles ist etwas, das gesagt werden muss – oder sollte. Ich will zum Beispiel nicht, dass jemand sagt: Männer sollten an staatlichen Hochschulen nicht aufgenommen werden. Oder: Männer sollten sich verhüllen. Oder: Männer sollten nur solche Kleidungsstücke tragen, die maximal bis zum Knie reichen. Schwer zu ertragen sind für mich nicht die Sätze selbst, sondern die weltanschauliche Implikation. Gänzlich inakzeptabel erscheinen mir die Konsequenzen, machte man – d.h. machten wir – aus obigen Sätzen geltende Sittengesetze. Ich will nicht in einer Welt leben, in der Männer nicht zur Universität gehen, nicht in Badehose oder nur in Shorts herumlaufen dürfen.

Ein anderes Beispiel: Ich will nicht, dass jemand den Holocaust leugnet. Nicht der Satz ‚Das hat es nicht gegeben’ ist schlimm; schlimm ist, wenn ungeheures Leid und menschliche Verantwortung negiert und – machte dies Schule – im kollektiven Gedächtnis ausgelöscht würden. Von ihren Mitwesen nicht wahrgenommen zu werden, ist eine der schlimmsten Strafen für heranwachsende und erwachsene Wesen: Nicht wahrgenommen zu werden, das bedeutet Negation des Seins, also der eigenen Existenz. Das Leugnen der Gräuel des sogenannten Dritten Reiches ist es eine Respektlosigkeit, nicht nur gegenüber den Opfern, sondern auch gegenüber den Tätern und Täterinnen, denen man mit ihrem Verantwortlich-Sein ein Person-Sein zuspricht. Ich gehöre also zu jenen Menschen, die nicht wollen, dass alle, oder jeder und jede, alles, d.h. manches, sagen. Ob ich will, dass sie es sagen dürfen, ist eine andere Frage; ob ich also für ein Verbot mancher Aussagen oder ihrer weltanschaulichen Implikationen bin. In dem Film ‘Das Leben ist schön* versucht Guido seinem Sohn zu erklären, was es mit dem an einer Ladentür hängenden Schild mit der Aufschrift ‚Juden müssen draußen bleiben’ auf sich hat. Vater und Sohn beschließen, an ihrem eigenen Laden ein Schild anzubringen, auf dem stehen soll: ‚Spinnen müssen draußen bleiben’. Nicht auf jede menschliche Neigung reagiert man angemessen mit Geboten und Verboten.

Symbole in der Öffentlichkeit

Ich will nicht, dass jemand ein Kleidungsstück mit einem Hakenkreuz darauf trägt. Weil ich nicht will, dass rechtes Gedankengut die Chance auf Bildung einer Gruppenidentität mit Erkennungszeichen erhält. Auch deshalb will ich kein Hakenkreuz sehen, weil es stellvertretend steht für Losungen, die diffamierend und beleidigend sind. Unter dem Hakenkreuz wurde und wird gegen Menschen gehetzt und es wird für fremdenfeindlich motivierte Übergriffe geworben. Zu jedem Symbol gehört ein kultureller, ggf. historischer Kontext und das Hakenkreuz ist, aufgrund der historischen Ereignisse, ein Symbol der Gewalt. Wer ein Hakenkreuz trägt – hier und heute –, der oder die trägt es in der Regel freiwillig. Es zu verbieten verhindert kein faschistisches Gedankengut. Was dem Verbot zur Sichtbarkeit dieses Symbols Sinn verleiht (ohne diesbezüglich zu einem abschließenden Urteil kommen zu wollen): Es schützt die Opfer des deutschen Nationalsozialismus vor auf diese Weise artikuliertem Hohn, und es minimiert – so zumindest die Hoffnung – die zur Schau gestellte und dadurch um sich greifende Identifikation mit einer verfassungsfeindlichen Gruppierung. (Sehr anschaulich wird das Phänomen ‚Gemeinschaft durch identitätsstiftende Symbole’ in dem Roman ‘Die Welle’ (Morton Rhue). Ein Neonazi, der in der Öffentlichkeit kein Hakenkreuz tragen darf, wird weiterhin vor die Tür gehen – möglicherweise besucht er eine Universität. Er wird auch schwimmen gehen. Ungünstig ist, wenn ein Hakenkreuz oder gar die Darstellung eines Vernichtungslagers oberhalb des Gesäßes in die nackte Haut tätowiert wurde und die Badehose nur knapp bis unterhalb der Tätowierung reicht.So lange eine solche Tätowierung aber in der Öffentlichkeit nicht sichtbar ist, darf man mit dieser auch, zum Beispiel, im Kreistag Barnim sitzen.

Bekleidung, Verschleierung und Vermummung

In Deutschland gibt es ein Uniformverbot, das verbietet, in der Öffentlichkeit, insbesondere bei Versammlungen – Demonstrationen usw. – Uniformen oder gleichartige Kleidungsstücke, die Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung sind, zu tragen. Das Bayerische Versammlungsgesetz enthält ein eigenes Uniformverbot, das ausdrücklich nur dann gilt, wenn durch die Uniformierung eine ‚einschüchternde Wirkung entsteht’. Hinzu kommt hier das Vermummungsverbot, das den Teilnehmenden einer Versammlung verbietet, ihr Gesicht zu verdecken. Damit ist weitreichend geregelt, in welchem optischen Zustand demonstriert werden darf. Verhüllte Männer und Frauen dürfen nicht demonstrieren; bereits ein Schal vor Nase und Mund – etwa zum Schutz vor Pfefferspray oder Grippeviren – ist untersagt.

Nun wird in Deutschland (wieder einmal) über das Verbot einer Verschleierung bei Frauen gesprochen. Frankreich hat seit fünf Jahren ein sogenanntes Burka-Verbot. In 30 französischen Gemeinden wurde zudem das Tragen eines Burkinis – eines körperbedeckenden Schwimmanzugs für Frauen – verboten. (Wobei dieses Verbot vom obersten französischen Verwaltungsgericht offenbar in Teilen gekippt wurde.) Wesentliches Unterscheidungsmerkmal zwischen Taucheranzug und Burkini ist die Stoffmenge über Gesäß und Schambereich. Durch die Presse gehen aktuell Fotos einer am Strand sitzenden Frau, die von mehreren Polizisten genötigt wird, ihr türkisblaues Oberteil abzulegen. Die einschüchternde Wirkung der am Strand patrouillierenden Uniformierten, die eine Strandbesucherin in der Öffentlichkeit auffordern, Bekleidung abzulegen, ist explizit erwünscht – schließlich handelt es sich um Staatsdiener, die für Recht und Ordnung sorgen. Man kennt solche Situationen: Der vom preußischen Innenministerium 1932 herausgegebene und bis 1942 geltende Zwickelerlass besagt: „Frauen dürfen öffentlich nur baden, falls sie einen Badeanzug tragen, der Brust und Leib an der Vorderseite des Oberkörpers vollständig bedeckt, unter den Armen fest anliegt sowie mit angeschnittenen Beinen und einem Zwickel versehen ist. Der Rückenausschnitt des Badeanzugs darf nicht über das untere Ende der Schulterblätter hinausgehen.“ Fotoaufnahmen zeigen Männer, die am Bein einer Frau pflichtbewusst den Abstand zwischen Badeanzug-Saum und Knie messen.

1932 in Preußen durften die Badeanzüge der Damen nicht zu kurz sein, 2016 in Frankreich dürfen sie nicht zu lang sein. Und auch in Neutraubling bei Regensburg in Deutschland gilt im Hallenbad ein Burkini-Verbot, das man allerdings so nicht bezeichnet wissen will. In der Schwimmbad-Satzung heißt es: ‚Badeanzug, Badehose und Bikini sind erlaubt’, wobei der Begriff ‚Badeanzug’ ja auch auf einen Burkini zuträfe – Burkinis sind im praktischen Vollzug dann aber doch irgendwie nicht gestattet. Vor kurzem sah ich eine Reportage über eine sehr engagierte ältere Dame in Bayern, die noch in hohem Alter Schwimmkurse gibt – eine Herzensangelegenheit, da sie in ihrer Jugend zahlreiche Kinder, die nicht schwimmen konnten, aus dem Walchensee gezogen hat. Am letzten Kurstag lässt sie die Kinder im Schlafanzug schwimmen, damit diese die lebensrettenden Bewegungen auch im Zustand des Bekleidet-Seins erlernen. Im Schwimmbad von Neutraubling finden diese Kurse sicher nicht statt. Wer in der Öffentlichkeit eines Schwimmbads oder am Strand keine nackte Haut zeigen will, der soll nicht schwimmen lernen – der soll ggf. ertrinken?

Die Sphäre des Sichtbaren

Die umgesetzten oder debattierten Verbote zur Körperbedeckung der Frauen vollziehen sich zeitgleich und in einem Atemzug mit politischen und gesellschaftlichen Reaktionen auf Amokläufe und Attentate. Dass diese Gewalttaten Anlass sind für etwaige Bekleidungsvorschriften, das mag ich weder schreiben noch glauben: Männer in Hosen, die Menschen töten, haben mit verschleierten Frauen, die schlendern oder schwimmen, nicht allzu viel gemein. Es ist keine Frage der allgemeinen Sicherheit, wenn über ein Burka- oder Burkini-Verbot diskutiert wird. Es geht um Vertrautes und Fremdes, um Weltbilder und Ängste, um ein Miteinander oder ein Gegeneinander. Und es geht um Sichtbarkeiten. Die Verschleierung eines Gesichts macht die Identität einer Person unsichtbar. Ein Indiz für sexistische Reklame ist u.a. die Nicht-Sichtbarkeit des Gesichts eines Menschen (bei gleichzeitiger Zur-Schau-Stellung seiner körperlichen Geschlechtsmerkmale), denn das Gesicht ist das hervorstechende Identitätsmerkmal einer Person. In solchen Kontexten wird die individuelle Person zugunsten der Geschlechterzugehörigkeit ausgeblendet.

In “Vita activa” beschreibt Hannah Arendt, dass Bestandteil der menschlichen Welt immer nur das ist und sein kann, was den Weg in die Sichtbarkeit schafft: Die uns gemeinsame Welt ist die Sphäre des für uns alle Sichtbaren. In der Sichtbarkeit des öffentlichen Raumes vollzieht sich, was wir als ‚unsere Welt’ wahrnehmen. Sozialen Netzwerken sei Dank, erblicken die privatesten Dinge der Menschen inzwischen das Licht der Öffentlichkeit: Ein schön oder unappetitlich arrangiertes Essen, der eigene Anblick im Garderobenspiegel im Vorfeld eines Kinobesuchs etc. All dies mag harmlos sein. Die wenigsten Menschen würden ihrem Mittagessen eine weltbildende Bedeutung beimessen. Anders verhält es sich bei einem Hakenkreuz, das in der Öffentlichkeit des Internets oder der Straße sichtbar wird. Auch ein religiöses Symbol – Fisch statt Hakenkreuz –, in der Öffentlichkeit getragen, bezeugt eine Zugehörigkeit und kann als Bekenntnis zu bestimmten spirituellen oder institutionellen Überzeugungen verstanden werden. Hinsichtlich Rückschlüssen ist jedoch Vorsicht geboten, denn, wie sich im Gespräch schnell zeigt, nicht jeder bekennende Katholik ist mit den patriarchalen Strukturen des Vatikans einverstanden, und nicht jede praktizierende Jüdin und nicht jede gläubige Muslima finden beispielsweise Geschlechtertrennung und Sitzordnung in Synagoge bzw. Moschee plausibel. Auch Atheist_innen sind nicht zwingend Feminist_innen – was übrigens umgekehrt genauso gilt. Hinzu kommt: Nicht jeder Hut wird aus Demut vor Gott getragen, und nicht jedes Tuch auf dem Kopf ist eine religiös motivierte Bekleidung. Begreift man Kleidungsstücke als Elemente nonverbaler Kommunikation, so lässt sich festhalten: Wie in der Schriftsprache auch, bedarf es neben der Schreibkompetenz auch der Lesekompetenz.

Bekleidung als nonverbale Kommunikation

Wird eine leicht bekleidete Frau Opfer eines sexuellen Übergriffs, fällt noch immer erschreckend oft der Satz: ‚Kein Wunder – so wie die rumläuft.’ Der betroffenen Frau wird unterstellt, sie habe durch ihre Kleidung andere Menschen zu Übergriffigkeiten angestiftet; Übergriffigkeiten, die nicht selten Akte der Gewalt sind. Abgesehen vom Hohn gegenüber dem psychisch und physisch versehrten Opfer kommt hier einerseits ein Denken, das Gewalt als zwischenmenschliche Normalität einstuft, zum Ausdruck, andererseits ein Missverständnis. Menschen – Frauen, Männer und Transgender – tragen Kleidung, weil sie bekleidet sein möchten; sie tragen leichte oder kurze Kleidung, weil sie leicht oder kurz bekleidet sein möchten; sie tragen schwere oder lange Kleidung, weil sie schwer oder lang bekleidet sein möchten usw. Unter Umständen tragen Menschen eine spezifische Kleidung, weil sie sie tragen müssen. So etwa Polizisten, Rettungsschwimmer oder unterdrückte Ehepartner. Es gibt also freiwillige und unfreiwillige Gründe, ein bestimmtes Kleidungsstück zu tragen. Nonverbale Kommunikation kann ein Grund sein – muss aber nicht. Erst im Kontext gesellschaftlicher Normen oderindividueller Vereinbarungen kann Kleidung zu einem kommunikativen Element werden. Eine rechts, links oder mittig gebundenen Dirndlschürzenschleife oder die rote Kamelienblüte der Marie Duplessis sind Chiffren. Ausgang jeder funktionierenden Kommunikation ist das Wissen der an der Kommunikation Beteiligten um die Bedeutung der Kommunikationselemente. Sicher, Kleidung als Mittel der Kommunikation, als Ausdruck von Individualität oder einer Gruppenzugehörigkeit, sind ein gängiges kulturelles Phänomen. Ein Kleidungsstück ersetzt jedoch keine Willenserklärung. Eine Gesellschaft, die leichte oder kurze Bekleidung per se in eine Einverständniserklärung für sexuelle Handlungen übersetzt, macht schwere, lange Bekleidung zur Voraussetzung individueller, sexueller Selbstbestimmung.

Problematisch wird es, wenn a) nicht alle Beteiligten im Bilde sind, was diese oder jene Bekleidung bedeutet, oder wenn b) kein Konsens besteht hinsichtlich der Bedeutung eines Kleidungsstücks oder gar in Bezug auf die Tatsache, dass ein Kleidungsstück Bedeutungsträger ist. Ein Minirock ist zunächst nichts anderes als ein kurzes Beinkleid. Eine Burka ist ein Gesicht und Körper verdeckendes Gewand. Es gibt Gründe, das eine oder das andere zu tragen. Sicher: Es ist schwer vorstellbar, dass eine Person aus eigenem Antrieb dazu kommt, sich derart zu verhüllen, dass ihre Sicht eingeschränkt ist, sie kaum essen oder trinken kann, und jeder Satz, den sie sagt, von einer Lage aus Stoff verschluckt wird. Doch auch unfreiwillige Gründe sind Gründe; und Funktionalität oder lebenstechnische Praktikabilität sind keine Grundsatzkriterien von Kleidung – sonst gäbe es z.B. High Heels nicht. Die Frau, der unterstellt wird, sie habe mit ihrem Minirock einen sexuellen Übergriff provoziert, wird als selbstbestimmt wahrgenommen: Es war ihre Entscheidung, sich so und nicht anders zu kleiden. Der Minirock wird als Willenserklärung gewertet. (Das Missverständnis liegt genau in dieser Annahme: Ein leichtes oder kurzes Kleidungsstück ist gleichbedeutend mit einer allgemeinen sexuellen Aufforderung. Die Gesellschaft, zu der ich mich zähle, hat diese Chiffre nicht vereinbart.)

Eine Frau, die eine Burka trägt, wird als fremdbestimmt wahrgenommen: Sie trägt das Gewand gezwungenermaßen. Dies scheint überzeugend angesichts der Einschränkungen, die eine Burka bedeutet. Wer nähme solche Behinderungen im Alltag freiwillig auf sich? Wer degradierte sich aus freien Stücken zu einem gesichts- und damit identitätslosen Wesen? Für alle Überlegungen zu Zwang und Freiheit, Selbst- und Fremdbestimmung ist wichtig, dass zwischen der Möglichkeit selbstbestimmt zu handeln und der kognitiven Fähigkeit der Entscheidungsfindung unterschieden werden muss. Es ist gängige patriarchale Tradition, Frauen zu unmündigen Wesen zu erklären; ihnen die Urteilsfähigkeit abzusprechen. Die Sexualität scheint seit Jahrtausenden der einzige Bereich zu sein, in dem Frauen Mündigkeit attestiert werden kann – und zwar immer dann, wenn es darum geht, dass Männer angeblich zu etwas verleitet wurden. Ewig lockt das Weib. Und so war es einst die Prostitution, die unter Strafe stand, nicht die Freierei. Zugunsten eines vernünftigen und sinnvollen Diskurses sollten wir uns von diesen Unmündigkeitsunterstellungen fern halten. Gehen wir also davon aus, dass Frauen, die eine Burka tragen, dies entweder freiwillig tun – so unwahrscheinlich dies ist –, weil sie gute Gründe haben, oder aber ihre Entscheidung gegen die Burka nicht durchsetzen können, mangels Handlungsspielraum oder aufgrund drohender unerträglicher Konsequenzen. Ich weiß nicht, wie die Konsequenzen aussähen, entschlösse sich eine in Deutschland oder Frankreich lebende Frau, die bislang eine Burka trug, zum Ablegen der selbigen – vermutlich ganz unterschiedlich. Ich nehme an, mitunter käme es zu psychischer und/ oder physischer Gewalt.

Freiheit, Kleidung, Selbstbestimmung

Die erste Frage, die sich im Hinblick auf ein Burka-Verbot stellt, ist: Wieso ein Verbot, das es untersagt, ein degradierendes, einschränkendes Kleidungsstück zu tragen – wieso nicht ein Verbot, das untersagt, andere Menschen zum Tragen degradierender, einschränkender Kleidungsstücke anzuhalten? Sicher, Letzteres wäre in der Umsetzung ungleich schwieriger. Kann das ein Argument sein? Das Opfer zu bestrafen, weil man der Täterin oder dem Täter nichts nachweisen kann? Wieso also (wieder) ein Verbot, das die Frauen betrifft, nicht die Männer? Dabei sind es doch – angeblich – die Frauen, die von ihrer Unterdrückung befreit und in die Lage der Selbstbestimmung versetzt werden sollen. Selbstbestimmung kann man nicht gebieten. Selbstbestimmung erschafft man durch die Errichtung einer freiheitlichen Sphäre, einer Sphäre der Handlungs-, Meinungs- und Redefreiheit. Fragen Sie Ihr Kind. Gibt es ein Außerhalb-der-Sphäre, so muss diese Sphäre nach außen hin aller Wahrscheinlichkeit nach verteidigt werden, ja – das wussten schon die Bürger der Polis. Bürgerinnen gab es in der Polis nicht. Gegen diese Nicht-Bürgerinnen, gegen Frauen, wurde die Freiheit der Bürger also u.a. behauptet. Dabei half ungemein, dass Frauen per se unmündig zu sein scheinen; dass sie sich nicht qualifizieren für die Sphäre der Freiheit. Wo verläuft bei uns die Grenze zwischen Außen und Innen; wer gehört dem Kreis der Freien – der Bürger – an? Wer darf mitmachen? Ist das eine Frage der Gesinnung, der Religion, der Nationalität, der Staatsangehörigkeit, des Geschlechts? Naturgesetz oder zwischenmenschliche Vereinbarung? Es sind die Menschen, die das Miteinander der Menschen organisieren – so weit waren wir schon.

Erste Voraussetzung des freien Handelns ist die Freiheit, handeln zu können. Nun: Was bedeutet es praktisch, wenn eine Frau, die die Konsequenzen des Ablegens ihrer Burka – sei es psychische oder physische Gewalt – fürchtet, gezwungen wird, die Burka abzulegen? Welche Flucht bietet sich, wenn in der Öffentlichkeit einerseits ein Verhüllungsgebot, andererseits ein Verhüllungsverbot besteht? Zuflucht besteht im Meiden der Öffentlichkeit. So wie das Burkini-Verbot in Schwimmbädern dazu führen wird, dass einige Mädchen und Frauen das Schwimmen nicht erlernen, so wird das Burka-Verbot die betroffenen Frauen aus der Öffentlichkeit verbannen – nicht nur aus Universitäten. Und genau das ist gewollt. Das Burka-Verbot soll keine unterdrückten Frauen befreien, es ist kein Akt der Integrationshilfe – es stößt die Burka tragenden Frauen, die zum Sinnbild gemacht werden für all das, was fremd und anders und ungewollt ist, aus der Sichtbarkeit unserer Gesellschaft und damit aus der uns unmittelbar umgebenden Welt. So wie das Burka-Gebot die Frauen aus der Sichtbarkeit der streng patriarchalen Gesellschaft verbannt, so verbannt das Burka-Verbot die Frauen aus der hiesigen Gesellschaft.

Noch einmal sei betont: Ein Burka-Verbot ist keine Maßnahme der öffentlichen Sicherheit. Nicht ein Amoklauf und kein Attentat auf europäischem Boden ging in den letzten Jahren von einer Burka tragenden Frau aus. (Die Frauenquote ist bei solchen Gewalttaten überhaupt eher niedrig.) Eine Burka ist keine Beretta. Das Burka-Verbot ist, ebenso wie das Burkini-Verbot, der Versuch, etwas ‚aus der Welt zu schaffen’. Dieses etwas ist diffus bestimmt; dass es sich dabei nicht um die Unterdrückung der Frauen handelt, wird klar, wenn man sich vergegenwärtigt, wen das Verbot betrifft und wen nicht: die (möglicherweise) Unterdrückten, nicht die Unterdrücker. Zu behaupten, man ermögliche Frauen individuelle Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit, indem man ihnen Dinge verbietet, ist anmaßend und ulkig – aber vollkommen sinnfrei.

Léonie Droste wurde 1986 in Dortmund geboren. Sie studierte von 2005 bis 2011 an der Akademie der bildenden Künste München Architektur bei Peter Sapp, Produktdesign bei Urs Greutmann und Carmen Greutmann-Bolzern, Landschaftsarchitektur bei Maria Auböck und Bühnen-/Kostümbild bei Ezio Toffolutti und Katrin Brack. In Venedig arbeitete sie mit Ezio Toffolutti an der Wiederinstandsetzung eines alten Kinos, das als cinema Toffolutti zu Atelier und temporärer Veranstaltungsstätte wurde. Ihr Akademiestudium schloss sie mit dem Entwurf eines Karussells ab – einer Arbeit zwischen funktionaler Architektur, Design und Bühne. Seither ist sie als freischaffende Bühnen- und Kostümbildnerin für Sprechtheater und Tanzproduktionen, u.a. in München und Berlin, tätig; in München entstehen zudem freie künstlerische Arbeiten und funktionale Raum- und Objektentwürfe. Seit 2012 studiert sie außerdem Philosophie [in Kombination mit Sprache, Literatur, Kultur] an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Das Bachelorstudium in Philosophie schloss sie 2016 mit einer Arbeit über Hannah Arendt ab.

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