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Urteilsverkündung in Sachen „Sanktionen im SGB II“ am Dienstag, 5. November 2019, um 10.00 Uhr
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-061.html
Man wird sich darauf einigen, Nullsanktionierungen abzumildern, also sozialverträglicher zu handeln, Überlebensgutscheine ausschließlich an diejenigen zu verteilen, die nachweislich – ohne Eigenschuldversagen – bedürftig sind, ihre Bedürftigkeit zuerst aber einklagen müssten, beispielsweise beim Verfassungsgericht, das wiederum darüber entscheiden würde, ob Bedürftigkeitsklagen als verfassungsfreundlich zu behandel wären.
Beratungsscheine für Sanktionsopfer können beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Fragen Sie ihren Rechtspfleger, eine Kartenleserin oder das Pendel.
Seine Prognose:
https://youtu.be/JelaNtvUUUI?t=1472
Ich finde diese sehr wichtig und auch, dass diese über HdS veröffentlicht werden.
Bitte halte uns auf dem Laufenden.
Viele Grüße,
P.
Bisher hat dieses oberste Gericht die Würde des Menschen als individuellen und persönlichen WERT nicht anerkannt! Die sogenannten “Sozial-Gerichte” haben die Aufgabe diesen WERT “Menschen-Würde” zur dauerhaften Einnahmequelle werden zu lassen, wie es die gierige und verschwendungssüchtige Politik zielführend vorgesehen hat. Wir wissen heute das die Überschüsse des BIP seit Jahren verdaddelt werden, nicht mal Schulden werden damit zurück gezahlt.
Wie könnt ihr es wagen, mit Vorsatz zum rot-grünen BETRUG, seit 15 Jahren!!!!
Warum sitzen neben Jens Petermann nicht mehr Richter mit gleicher Überzeugung? Es gibt sie schlicht nicht, die allermeisten Richter dienen dem Staat, hündisch und treu…nicht dem GG. Würde vermisse ich da vollständig. Der Fall Mollath hat Bayern blosgestellt, in anderen Bundesländern passiert dasselbe, eben nur nicht so öffentlich. WILLKÜR nennt es sich.
Seit 50 Jahren versuchen Frauen, Feministinnen nennen die sich, die Gleichberechtigung durchzusetzen, bisher vergeblich, mit der Hilfe von MERKEL, einer “FRAU”. Langsam müssten bei einigen denkenden Frauen doch die Lichter aufgehen, nach dem denken. Die Mehrheit hier im Lande schützt einzig sich selbst, nicht unsere gute Ordnung.
Wie könnt ihr es wagen??
Oh sie werden es wagen das Grundgesetz gänzlich abzuschaffen. Nur erklären werden sie uns das nicht. Schröder und Merkel gehören auf die Anklagebank, sie sind Grundrecht-Zerstörer ohne jede Würde, meine Meinung. Und ihre Beihilfe-leistenden Ministerpräsidenten, Landräte und Bürgermeister müssten daneben sitzen!!!
Bleibt zu hoffen, dass das BVerfG ebenso entsprechend den Grundsätzen des Grundgesetzes, so z.B. dass es sich bei der Bundesrepublik nach Art. 20 Abs. (1) um einen demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu handeln hat, entscheiden wird.
Denn dieses Sozialstaatsgebot wird häufig zugunsten der vermögenden Klasse außen vor gelassen. Steuerdumping, Cum-Cum und Cum-Ex-Geschäfte, undgerechtfertigte Subventionen u.ä. werden nie mit Sanktionen belegt.
Die SGB II genannte Sonderrechtszone ermöglicht es doch die gesamte Arbeitnehmerschaft und Hartz IV-Delinquenten in permanentem Angstzustand und damit weitgehend wehrlos zu halten.
Nebenbei wird so der Niedrigl(h)ohnsektor und die Armutsindustrie am Leben gehalten.
Mit Hartz IV wird versucht Bürger die erwerbslos sind zu kriminalisieren.
BLAME THE VICTIMS ist die angewandte Methode von Anbeginn dieser Schandgesetzgebung.
Mitten in der viel beschworenen Musterdemokratie werden Menschen mittels Hartz IV faktisch aus der Gesellschaft ausgebürgert und der Isolation preisgegeben.
Wenn sie dann möglichst geräuschlos und kostenneutral vor sich hinsiechen und endlich ableben, haben die „Job“center ihren Job gut gemacht.
Jeder der unter die Erde zwangsbetreut wird, ist ein Zähler weniger in der Statistik und die „Geschäfts“führer können über gesäuberte Bilanzen jubilieren.
Freilich alles zum Wohl Betroffener.
https://www.gegen-hartz.de/news/kritik-an-den-sanktionen-aus-dem-inneren-des-hartz-iv-systems