“Kinderschutzverfahren” könnte Maskenpflicht beenden

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Kinder sind seit Monaten die Hauptleidtragenden der „C-Maßnahmen“. Im Interview mit Dr. Ronald Weikl, MWGFD e.V., erläutert der langjährige Familienrichter Hans-Christian Prestien das von ihm ausgearbeitete Muster einer Anregung nach §1666 Abs. 1 und 4 BGB für ein Kinderschutzverfahren vor den Familiengerichten zur Beendigung einer derzeit bestehenden nachhaltigen Gefährdung des körperlichen, seelischen und geistigen Wohls von Kindern“. Eltern können mit diesem Muster deutschlandweit aktiv werden und das für sie örtlich zuständige Familiengericht kostenfrei veranlassen, rechtswidrige Anordnungen wie z. B. zur Einhaltung einer Maskenpflicht , räumlichen Distanzwahrung zu anderen Personen, Gestaltung gesundheitlicher Testung im Schulbereich ohne ausdrücklich schriftliche Erlaubnis der Sorgeberechtigeten und anderen einschränkenden Maßnahmen für ihre Kinder zu unterbinden.

Anzeigen von 6 Kommentaren
  • Peggy
    Antworten
    Hallo,

    mein Antrag (mehrere Seiten!) auf Einleitung eines Kinderschutzverfahrens wurde vom zuständigen Fam.gericht in Paderborn 2 Tage nach Erhalt meines Schreibens ablehnt 🙁 🙁

     

    Keine Veranlassung sieht das Gericht zur Eröffnung.

     

    🙁 *MENSCHENLEBENVERACHTEND!!!*

    • ak
      Antworten
      Mist!

       

      Danke, dass du es wenigstens versucht hast.

       

  • AK
    Antworten
    Achtung! RA Füllmich rät dazu, anwaltliche Hilfe hinzuzuziehen. Es gab wohl Fälle, wo es darauf hinaus lief das Sorgerecht infrage zu stellen. Viele Richter sind wohl in dem psychotischen Narrativ gefangen und somit befangen. Es ist dunkler als ich dachte. S.Anfang der Sitzung Coronaausschuss vom 26.3.

     

  • Kinderrechte
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    https://www.lockdown-kinderrechte.at/

    mit Nina Proll u.v.a.m

    sehr sehenswert!

  • Max
    Antworten
    Was war die Begründung der Ablehnung?

    Immerhin ist jetzt amtlich dokumentiert, dass das Gericht keine Veranlassung sah – es gab eine bewusste Entscheidung! Das ist ein wichtiger Schritt. Irgendwann wird sich herausstellen, dass dies falsch war und Familiengerichte ihrer Aufgabe nicht nachgekommen sind.

    • ak
      Antworten
      RA Füllmich hat das auch nicht näher erläutert. Aber es ist wohl gemeinhin so, dass wenn Eltern gegen die Regeln klagen,  ihnen sodann unterstellt wird, sie hielten sich nicht an die geltenden Verordnungen. Das wird dann so ausgelegt, dass man nicht adäquat für das Kind sorgen kann.

      Ich habe selbst schon mitbekommen, wie ein Lehrer einen Test in der Dorfschule gemacht hat, und der positive Test war dann ein Mädchen, dessen Eltern “im Verdacht stehen Coronaleugner/AFD” seien. Und seine Frau war voller Häme, da ja nun auch die Eltern PCR getestest wurden, sie zog dann sogar in Zweifel, ob die wohl richtig waren. … Über die Kinder kommt man an die Eltern. In einen offenen Konflikt mit LehrerInnen zu geraten, damit tun sich die allermeisten Eltern schwer. Sie wollen ihren Kindern nicht schaden, und wenn sie nicht sogar selbst Maskenfetischisten sind, ducken sie sich lieber weg. Nicht auffallen.

      Das habe ich auch schon vor Jahren auf Elternabenden gespürt, an denen ausschließlich gewählt wurde und ansonsten hielt der Lehrer einen Vortrag.

      Fragen oder gar Kritik …unerwünscht. Gruselige Veranstaltungen für mich.

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