Musterschreiben für Betroffene der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

 In FEATURED, Gesundheit/Psyche, Politik (Inland)

Für Menschen in medizinischen Berufen ist er vielfach schon Realität: der Terror von Arbeitgebern, die Genspritze über sich ergehen zu lassen. Derzeit gehen in großer Menge Drohbriefe vom Gesundheitsamt bei Betroffenen ein. Es droht die Beraubung Unschuldiger durch “Vater Staat” in Form von Geldstrafen für Nichtvorlage eines Impfnachweises. Das Gefühl der Hilflosigkeit, das sich bei vielen diesbezüglich einstellt, kann gemildert werden, wenn gute Argumente vorliegen, vorformuliert und mit Quellenangaben versehen die u.a. die häufigen Impfschäden dokumentieren. Die Partei “Die Basis” hat ein Musterschreiben entworfen, das gut brauchbar ist. Der Vorschlag der Autoren: Drohen Sie den Drohenden. “Sie haften damit persönlich für alle Schäden, die mir dadurch entstehen, dass Sie versuchen, mich mit existenzbedrohendem Druck zur Impfung zu drängen.”

 

Musterschreiben Impfung im Gesundheitswesen

Sehr geehrte/r Herr/Frau _____ (Name des Arbeitgebers oder der zuständigen Ansprechperson beim Arbeitgeber)

Sie haben mit Schreiben vom ___/auf einer Personalversammlung am ___/in einem am ___ geführten Gespräch angekündigt, dass Sie mich ab dem 16.3.2022 weder weiter beschäftigen noch weiterbezahlen werden, wenn ich bis dahin keinen Nachweis einer Impfung gegen SARS CoV-2 vorgelegt habe.

  1. Wirksame Einwilligung unter Druck unmöglich

Nach wie vor bin ich demgegenüber fest entschlossen, mich einer solchen Impfung nicht zu unterziehen. Und ich kann Sie nur davor warnen, den Druck „Impfung oder Kündigung/unbezahlte Freistellung“ aufrechtzuerhalten. Denn Sie begeben sich juristisch auf heikles Terrain.

Ich mache Sie nämlich hiermit darauf aufmerksam, dass ich unter dem Druck, unter den Sie mich setzen, überhaupt keine wirksame Impfeinwilligung erteilen kann. Kein Arzt der Welt kann mich jetzt noch impfen, ohne dass er sich seinerseits strafbar und schadensersatzpflichtig macht.

Für die Impfung gegen SARS CoV-2 gelten die gleichen Grundsätze wie für jeden anderen medizinischen Eingriff: Es handelt sich um eine tatbestandsmäßige Körperverletzung, die nur rechtmäßig ist, wenn und weil sie von der Einwilligung des Patienten gedeckt ist. Eine wirksame Einwilligung ist nur dann gegeben, wenn (1.) dem Eingriff eine ordnungsgemäße Aufklärung über Nutzen und Risiken vorausgegangen ist und (2.) die Einwilligung nicht unter Druck erteilt worden ist. Die Drohung, die Grundlage der Finanzierung meines Lebensunterhalts zu verlieren, entfaltet eine so starke erhebliche Druckwirkung, dass eine wirksame Impfeinwilligung unter diesen Umständen ausgeschlossen ist.

  1. Haftungsrechtliche Konsequenzen

Da Sie mich vor die Alternative stellen, mich entweder impfen zu lassen oder ab dem 16.3.2022 ohne Bezahlung dazustehen, wären Sie, wenn ich mich denn unter diesem Druck impfen ließe, unter dem Gesichtspunkt der mittelbaren Täterschaft (§ 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB) persönlich dafür verantwortlich, dass an mir in Gestalt der COVID-19-Impfung eine solche Körperverletzung begangen wird. Nun legen Sie es mit dem Druck, den Sie auf mich ausüben, auf genau eine solche Impfung und damit auf eben diese Körperverletzung an. Damit verwirklicht die von Ihnen ausgesprochene Drohung den Tatbestand eines strafbaren Versuchs der gefährlichen Körperverletzung (§§ 224 Abs. 1 Nr. 1 und 5, Abs. 2, 22 StGB). Außerdem verwirklicht Ihre Drohung, dass ich meinen Arbeitsplatz verliere, wenn ich mich nicht impfen lasse, den Tatbestand der versuchten Nötigung (§§ 240 Abs. 1, Abs. 2, 22 StGB). Bei allen genannten Vorschriften handelt es sich um Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB. Sie haften damit persönlich für alle Schäden, die mir dadurch entstehen, dass Sie versuchen, mich mit existenzbedrohendem Druck zur Impfung zu drängen.

Und sogar noch schwerere Straftatbestände können – jeweils in der Form des strafbaren Versuchs – erfüllt sein. Die Impfungen sind nämlich entgegen verbreiteter Berichterstattung in den Altmedien keinesfalls sicher. Die Schäden durch die COVID-Impfungen können vielmehr beträchtliche Ausmaße annehmen; es wäre, wenn ich mich denn impfen ließe, sogar möglich, dass ich an der Impfung sterbe. Näheres entnehmen Sie bitte dem aktuellen Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts:

https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-20-bis-30-11-21.pdf?__blob=publicationFile&v=7.

Mittlerweile sind die hoch gefährlichen und teilweise tödlichen Impfnebenwirkungen in mehr als 1.000 wissenschaftlichen Studien beschrieben (siehe die Auflistung in Anlage 1) – und täglich kommen neue Studien dazu. Es erscheint immer schwerer begreiflich, wie viel wissenschaftliche Evidenz die Menschheit noch benötigt, um zu erkennen, dass die in Deutschland zugelassenen COVID-Impfstoffe massive gesundheitliche Schäden anrichten.

Es häufen sich zudem seit dem Impfstart Medienberichte, wonach Menschen nach der Impfung „plötzlich und unerwartet“ von uns gehen oder jedenfalls schwerste Schäden davontragen:

https://journalistenwatch.com/2022/01/10/gepiekst-und-verstorben-ploetzlich-und-unerwartet/.

https://covvaxse.com/confirmed-media-reports-of-covid-19-vaccine-deaths/.

Besonders erschütternd ist der am 24.1.2022 veröffentlichte Selbstbericht eines Mitarbeiters der Mainzer Stadtverwaltung, der nach der Impfung unter wochenlangen massiven Schmerzen litt und schließlich mit knapper Not einen ischämischen Schlaganfall überlebte:

https://www.berliner-zeitung.de/news/seit-meiner-impfung-ist-nichts-mehr-wie-es-war-li.207931.

Sehenswert ist auch die zweiteilige Dokumentation des Schicksals Impfgeschädigter auf SERVUS.TV:

Teil 1 (19.1.2022): Im Stich gelassen – die COVID-Impfopfer: https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa1uhra88dp5llzqs7cp/.

Teil 2 (27.1.2022): COVID-Impfopfer – Geschädigte, die es nicht geben darf: https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa2fcz9y1l5c4uuygsjz/.

Sämtliche dieser Berichte zeigen, dass die Betroffenen (wohlgemerkt: das sind jene, die es überlebt haben!) nicht nur schwerstem Leid ausgesetzt sind, sondern von den relevanten Akteuren auch noch verhöhnt werden: von Ärzten, die vor dem Zusammenhang mit der Impfung geflissentlich die Augen verschließen, und vor Behörden, die sich ungeachtet der schweren Nebenwirkungen allen Ernstes weigern, für weitere Impfungen eine Kontraindikation anzuerkennen.

Selbst den Herstellern der COVID-Impfstoffe bleiben die fatalen Nebenwirkungen nicht verborgen. Auf gerichtliche Anordnung musste die US-amerikanische Food And Drugs Administration (FDA) interne und als vertraulich eingestufte Dokumente herausgeben, die sich auf den Pfizer/BioNTech-Impfstoff „Comirnaty“ beziehen – jenen Impfstoff also, der in Deutschland mit Abstand am häufigsten verabreicht wird. Aus einem dieser Dokumente geht hervor, dass Pfizer bereits bis Ende Februar 2021, also keine drei Monate nach dem Impfstart, von 1.223 (!) Fällen Kenntnis erlangt hatte, in denen die Impfung einen tödlichen Ausgang genommen hatte:

https://phmpt.org/wp-content/uploads/2021/11/5.3.6-postmarketing-experience.pdf (siehe dort Tabelle Seite 7).

Wollen Sie den Fortbestand meines Arbeitsverhältnisses allen Ernstes davon abhängig machen, dass ich in Gestalt der COVID-Impfung mein Leben oder aber zumindest schwerste bleibende Gesundheitsschäden riskiere?

Verlautbarungen von Politikern, regierungstreuen Medien, Ärztekammern und Berufsverbänden, die COVID-Impfungen seien sicher, entbehren jeglicher Grundlage. Aussagen etwa des Inhalts, es gebe keinen Grund, sich nicht impfen zu lassen, sind durch die Studienlage klar widerlegt. Soweit „Impfverweigerer“ gar zum Feindbild stilisiert und z. B. als Sozialschädlinge, als asoziale Trittbrettfahrer oder als Schuldige an der Fortdauer der Corona-Maßnahmen beschimpft werden, handelt es sich um faktenferne Propaganda, die nur darauf abzielt, durch Ausgrenzung weiteren psychischen Druck zu erzeugen.

  • Neueste Erkenntnisse: Unterschiedlich dosierte Chargen

Eine wirksame Impfeinwilligung kann ich darüber hinaus deshalb nicht abgeben, weil jeder, der sich gegen SARS CoV-2 impfen lässt, an einer experimentellen klinischen Studie teilnimmt, ohne nach seiner Einwilligung gefragt worden zu sein. Es gibt nämlich mittlerweile erdrückende Beweise dafür, dass die Impfstoffhersteller Pfizer/BioNTech, Moderna und Johnson & Johnson zielgerichtet Chargen mit unterschiedlichen Inhalten in den Verkehr bringen. Ablesen kann man dies insbesondere anhand der Daten aus dem Vaccine Adverse Events Reporting System (VAERS) in den USA. Die Nebenwirkungsrisiken sind in einigen Chargen dramatisch erhöht. Was mit diesen unterschiedlichen Inhalten bezweckt wird, gilt es derzeit zu ermitteln. Nicht auszuschließen ist, dass die Hersteller derzeit ausprobieren, bei welcher Dosierung sich welche (Neben-)Wirkungen einstellen; ebenso denkbar ist, dass die Hersteller unterschiedliche Hilfsstoffe (Adjuvantien) einsetzen und deren Wirkung beobachten wollen. Näheres entnehmen Sie bitte dem als Anlage 2 beigefügten Medienbericht.

Insbesondere die Hypothese eines Dosis-Experiments wäre, wenn sie sich bewahrheiten sollte, fatal. Untersuchungen zur Adjustierung der Dosis hätten nämlich eigentlich längst in einer klinischen Phase-II-Studie angestellt werden müssen, also bevor die COVID-Impfstoffe überhaupt auch nur eine bedingte Zulassung erhielten. Aber selbst wenn es sich nicht um ein Dosis-Experiment handeln sollte: Allein schon die Tatsache, dass nicht in allen Impfstoff-Flaschen dasselbe enthalten ist, ist hochgradig kriminell. Es ist schon schlimm genug, dass ich von Ihnen zur Einwilligung in eine experimentelle Impfung gezwungen werden soll. Es ist aber noch etwas völlig anderes, ob ich in eine Impfung oder aber in die Teilnahme an einer klinischen Studie einwillige. Letzteres kommt für mich unter gar keinen Umständen in Betracht. Ich weigere mich strikt, meinen Körper der Pharmaindustrie als Versuchsobjekt zur Verfügung zu stellen!

  1. Keine Rechtfertigung der Impferpressung durch § 20a IfSG

Ihre Drohung, mein Arbeitsverhältnis ohne COVID-Impfung zu beenden oder mich unbezahlt freizustellen, lässt sich auch nicht mit dem Hinweis rechtfertigen, Sie hätten lediglich dem Normbefehl des § 20a IfSG Folge geleistet. Richtig ist vielmehr, dass Sie mich weiterbeschäftigen dürfen, bis das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot ausspricht. Dies haben Juristen des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte in zwei Beiträgen näher herausgearbeitet:

https://netzwerkkrista.de/2021/12/28/weiterarbeit-im-gesundheitssektor-trotz-fehlender-impfung-moeglich-kann-regelung-in-%c2%a7-20a-abs-5-infektionsschutzgesetz-laesst-gesundheitsaemtern-spielraum-pflegekat/.

https://netzwerkkrista.de/2022/01/05/ist-die-weiterbeschaeftigung-eines-arbeitnehmers-ohne-immunitaetsnachweis-im-gesundheitswesen-ab-dem-16-maerz-2022-fuer-den-arbeitgeber-eine-ordnungswidrigkeit-solange-seitens-des-gesundheitsamtes-k/.

Und am 25.1.2022 antwortete die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage, ob angesichts des § 20a IfSG mit einer Kündigungswelle im Gesundheitswesen zu rechnen sei, folgendes (Bundestags-Drucksache 20/477, Seite 6 am Ende):

„Die in § 20a des Infektionsschutzgesetzes geregelte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Bestandspersonal zieht kein automatisches Beschäftigungsverbot nach sich. Bei Nichtvorlage eines geeigneten Nachweises (Impf- oder Genesenennachweis oder Zeugnis über medizinische Kontraindikation) ist diese zunächst dem Gesundheitsamt zu melden. Bei Nichtvorlage des Nachweises trotz Aufforderung entscheidet das zuständige Gesundheitsamt nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall über die weiteren Maßnahmen (z. B. ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot) und wird dabei auch die Personalsituation in der Einrichtung berücksichtigen.“

Ob also das Gesundheitsamt ein solches Betretungsverbot ausspricht, ist nach alledem keinesfalls gesichert; der Erlass eines solchen Verbots liegt vielmehr im Ermessen des Gesundheitsamts. Für die Ausübung dieses Ermessens wird es eine ganz wesentliche Rolle spielen, wie sich der Wegfall von Beschäftigten, die nicht gegen SARS CoV-2 geimpft sind, auf die Beanspruchung der Ressourcen im Gesundheitswesen auswirkt. Es ist mit anderen Worten Ihre Aufgabe als Arbeitgeber, den Gesundheitsämtern klarzumachen, dass sie einen absoluten Notstand bei der Patientenversorgung riskieren, wenn sie von ihren in § 20a IfSG niedergelegten Befugnissen Gebrauch machen. Sie können z. B. darauf verweisen, dass auch die Impfungen Corona-Ausbrüche in Kliniken nicht haben verhindern können. So wurde über einen Ausbruch im Düsseldorfer Universitätsklinikum berichtet:

https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/duesseldorf-corona-ausbruch-an-der-uniklinik_aid-64044707.

Ebenso im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum in Neubrandenburg:

https://dbknb.de/aktuelles/show-startseite-extern/post/besuchsstopp-in-der-psychiatrie-nach-corona-ausbruch.

Ebenso in einer Reha-Klinik in Wuppertal:

https://www.rnd.de/panorama/wuppertal-corona-ausbruch-in-reha-klinik-aufnahmestopp-angeordnet-4D4HMVNHZWK2VPDROR673AQLXM.html.

Ebenso im Bergmann-Klinikum in Potsdam:

https://www.berlin.de/aktuelles/brandenburg/7127086-5173360-erneut-coronaausbruch-im-bergmannkliniku.html.

Zuletzt im Sana-Klinikum im brandenburgischen Woltersdorf:

https://www.moz.de/lokales/erkner/covid-faelle-an-klinik-corona-ausbruch-im-sana-krankenhaus-woltersdorf_-so-ist-der-aktuelle-stand-61957257.html.

In Großbritannien ist der Notstand so alarmierend, dass in den Kliniken schon das Militär eingesetzt werden muss, um einen halbwegs funktionierenden Betrieb aufrechtzuerhalten:

https://www.aerztezeitung.de/Politik/Britische-Krankenhaeuser-setzen-wegen-Corona-jetzt-das-Militaer-ein-425863.html.

All dies haben die COVID-Impfungen nicht verhindern können. Ganz im Gegenteil: Mit großer Wahrscheinlichkeit haben sie die dramatische Situation sogar noch befeuert! Eine Analyse der Statistiken aus 145 Ländern (Beattle, K.: Worldwide Bayesian Causal Impact Analysis of Vaccine Administration on Deaths and Cases Associated with COVID-19: A BigData Analysis of 145 Countries, Preprint vom 15.11.2021) mündete in das folgende Ergebnis:

The results of this study taken together demonstrate a product that directly causes more COVID-19 associated cases and deaths than otherwise would have existed with zero vaccines.

Wer sich daran stört, dass diese Studie noch keine Peer Review durchlaufen hat, möge sich im European Journal of Epidemiology vom 30.9.2021 kundig machen: Eine umfassende Datenanalyse in 68 Ländern und 2.947 US-Landkreisen ergab keine Korrelation zwischen der Impfquote und dem Anstieg der COVID-19-Fälle (Subramanian, S.V./Kumar, A., Increases in COVID‑19 are unrelated to levels of vaccination across 68 countries and  2947 counties in the United States, https://doi.org/10.1007/s10654-021-00808-7). Damit ist auf breiter Fläche die Nutzlosigkeit der COVID-Impfungen bewiesen.

Aber mehr noch: Unter der Überschrift „Findings“ findet sich die Aussage, dass der Trend sogar eher in die Richtung „höhere Impfquote – mehr Fälle“ ausschlägt. Und in der Tat: Als weiterer Beleg sei auf die folgende in The Lancet veröffentlichte Arbeit verwiesen, in der für eine größere Kohorte von über 60jährigen Menschen festgestellt wurde, dass 89,7% der COVID-Patienten vollständig geimpft waren (Kampf., G, The epidemiological relevance of the COVID-19-vaccinated population is increasing, The Lancet Regional Health – Europe 11 (2021) 100272, https://doi.org/10.1016/j.lanepe.2021.100272). Die Impfungen nützen also nicht nur nichts – sie machen vielmehr alles noch viel schlimmer!

Sollten, bedingt durch Impfschäden, weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen ausfallen, werden sich auch in Deutschland die Probleme drastisch verschärfen.

Es sollte Ihnen nicht schwerfallen, das Gesundheitsamt davon zu überzeugen, dass Sie weiterhin auf die Arbeitskraft Ihrer ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen sind. In den USA sind Versuche, die Belegschaften in den Kliniken zwangsweise komplett durchzuimpfen, kläglich gescheitert, weil viele Beschäftigte diesem Zwang trotzten. Die Kliniken mussten klein beigeben und von verpflichtenden Impfungen wieder Abstand nehmen:

https://www.welt.de/wirtschaft/plus235726948/USA-Impfpflicht-aufgehoben-Amerikas-Kliniken-droht-der-Aerzte-Exodus.html?

Das gleiche wird auch in Deutschland passieren. Auch hierzulande wird das Personal in Scharen dem Gesundheitswesen den Rücken kehren, wenn vom Impfzwang nicht abgelassen wird. Auch in Ihrem Hause droht dann ein Personalnotstand! Setzen Sie daher bitte nicht Ihre Belegschaft unter Druck, sondern die Gesundheitsämter – im Interesse einer zuverlässigen Patientenversorgung!

  1. Kein Mehrwert durch die COVID-Impfungen

Ein Mehrwert der Impfungen für die Prävention gegen COVID-19-Erkrankungen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ersichtlich. Denn auch in Deutschland herrscht mittlerweile die Omikron-Variante vor. Ihre Entdeckerin, eine Ärztin aus Südafrika, hat sich entsetzt über die Art und Weise geäußert, wie diese Variante in Europa zum Zweck der Panikmache eingesetzt wird; in Wirklichkeit handelt es sich um eine Variante, die so harmlos erscheint, dass die Chance besteht, auf natürlichem Wege Herdenimmunität zu erreichen, wenn man die Durchseuchung der Bevölkerung mit diesem Erreger einfach zulässt:

https://www.focus.de/gesundheit/coronavirus/aerztin-aus-suedafrika-aerztin-die-variante-entdeckte-wenn-wir-ueberreagieren-laufen-wir-gefahr-die-vorteile-von-omikron-zu-verpassen_id_24536158.html.

Die spanische Regierung hat daraus bereits die Konsequenz gezogen, COVID-19 mit Blick auf Omikron auf den Status einer normalen Grippe herabzustufen:

https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/516819/Spanien-behandelt-Corona-fortan-wie-eine-gewoehnliche-Grippe.

Diese Vorgehensweise wird gestützt durch die Einschätzung der EMA, dass SARS CoV-2 in der Omikron-Variante endemisch werden könnte, d.h. (spätestens) jetzt der Zeitpunkt erreicht sei, da das menschliche Immunsystem auf breiter Fläche auf den Erreger vorbereitet sei.

https://www.aerztezeitung.de/Nachrichten/WHO-Die-Haelfte-Europas-koennte-in-acht-Wochen-mit-Omikron-infiziert-sein-425916.html.

Je näher wir auf den Zustand zusteuern, dass SARS CoV-2 zum ganz normalen Bestandteil des alljährlichen Infektionsgeschehens wird, desto weniger besteht die Notwendigkeit, einen experimentellen, bis heute nur mit einer bedingten Zulassung ausgestatteten Impfstoff einzusetzen – schon gar nicht mit dem Mittel des Zwangs.

Will man Prävention gegen einen akuten Atemwegsinfekt betreiben (und zwar gleichviel mit welchem Erreger!), besteht eine kostengünstigere und effektivere Möglichkeit allein schon in Gestalt eines ausreichend hohen Vitamin-D-Spiegels. Zahlreiche Studien haben den Nachweis erbracht, dass schwere und tödliche Verläufe von COVID-19 auf diese Weise verhindert werden können. Hier eine Auswahl (weitere Studien werden auf Wunsch gerne nachgereicht):

  • Borsche, L.; Glauner, B.; von Mendel, J.: COVID-19 Mortality Risk Correlates Inversely with Vitamin D3 Status, and a Mortality Rate Close to Zero Could Theoretically Be Achieved at 50 ng/mL 25(OH)D3: Results of a Systematic Review and Meta-Analysis. Nutrients 2021, 13, 3596. https://doi.org/10.3390/nu13103596.
  • Yisak, H. et al.: Effects of Vitamin D on COVID-19 Infection and Prognosis: A Systematic Review, Risk Management and Healthcare Policy 2021:14 31–38, http://doi.org/10.2147/RMHP.S291584.
  • Petrelli, F. et al., Therapeutic and prognostic role of vitamin D for COVID-19 infection: A systematic review and meta-analysis of 43 observational studies, Journal of Steroid Biochemistry and Molecular Biology 211 (2021) 105883, https://doi.org/10.1016/j.jsbmb.2021.105883.

Wohlgemerkt: Allein schon Vitamin D hat einen hohen prophylaktischen Effekt. Weitere mögliche Optionen der Prophylaxe und der Therapie sind hier noch nicht erwähnt; gerne reiche ich hierzu auf Wunsch ebenfalls zusätzliche Informationen nach.

Wenn Sie Ihre Fürsorgepflicht gegenüber Ihrer Belegschaft wirklich ernst nehmen, werden Sie dies alles gegenüber den Gesundheitsämtern vortragen. Wenn dem Gesundheitsamt an der Vermeidung eines Gesundheitsnotstandes gelegen ist, wird es von Betretungsverboten absehen, und ich kann ganz normal weiterhin meiner Arbeit nachgehen.

  1. Abschließende Erklärung zum weiteren Vorgehen

Ich fordere Sie hiermit auf, mir gegenüber rechtsverbindlich zu erklären, dass Sie, solange das Ges8undheitsamt kein Betretungsverbot ausspricht, den Bestand meines Arbeitsverhältnisses selbst dann nicht in Frage stellen und mein Arbeitsentgelt selbst dann weiterhin bezahlen werden, wenn ich mich nicht impfen lasse. Ferner erwarte ich von Ihnen, dass Sie alles daran setzen, dass das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot gar nicht erst ausspricht. Ich selbst beabsichtige, mich im Falle eines Betretungsverbots gerichtlich dagegen zu wehren.

Sollten Sie diese Erklärung nicht abgegeben, werde ich rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, insbesondere die folgenden:

  • Im Falle einer Kündigung: Kündigungsschutzklage. Ein Recht zur fristlosen Kündigung steht Ihnen nicht zu. Meine Weigerung, mich impfen zu lassen, lässt sich nicht als Verletzung meiner Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis qualifizieren – und zwar allein schon deshalb nicht, weil ich in die Impfung gar nicht mehr wirksam einwilligen kann. Aus dem gleichen Grund scheidet eine verhaltensbedingte Kündigung aus. Und für eine personenbedingte Kündigung ist kein Raum, solange das Gesundheitsamt kein Betretungsverbot ausspricht.
  • Im Falle einer unbezahlten Freistellung: Lohnfortzahlungsklage auf der Basis des § 615 BGB sowie Klage auf vertragsgemäße Weiterbeschäftigung. Ich werde meine Arbeitskraft auch in der Zeit nach dem 15.3.2022 ordnungsgemäß anbieten. Und solange das Gesundheitsamt kein Betretungsverbot ausspricht, werden Sie meine Arbeitsleistung annehmen müssen. Solange Sie mir die Zahlung meines Arbeitsentgelts verweigern, werde ich gemäß § 157 Abs. 3 SGB III Arbeitslosengeld I beantragen. Sie müssen dann damit rechnen, von der Agentur für Arbeit in Regress genommen zu werden.
  • Einstweilige Verfügung auf Unterlassung weiterer Versuche, mich zur Impfung zu zwingen. Die Anspruchsgrundlage § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 223 ff., 240 StGB trägt nicht nur einen Schadensersatz-, sondern ebenso einen Unterlassungsanspruch. Der Impfdruck verkörpert außerdem zu meinem Nachteil eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, die gemäß § 826 BGB zu unterlassen ist. Soweit es um die Verletzung meines Körpers geht, stehen mir ferner Unterlassungsansprüche nach § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 BGB analog zu. Eine solche Verfügung kann sich gegen jeden richten, der den Impfdruck erzeugt oder aufrechterhält, und damit insbesondere auch gegen Sie persönlich! (Jetzt folgt noch ein Satz für Fälle, in denen Träger der Einrichtung eine OHG, eine KG, GmbH, eine Aktiengesellschaft, eine Genossenschaft oder ein vergleichbarer rechtsfähiger Personenverband ist – bitte füllen Sie also das Nachstehende nur aus und schreiben Sie es nur dann, wenn dies auf Ihren Arbeitgeber zutrifft!) Sie können sich insbesondere nicht dahinter verstecken, dass Sie für eine selbständig rechtsfähige (OHG, KG, GmbH, Aktiengesellschaft, Genossenschaft etc. – bitte das Zutreffende einsetzen) tätig geworden sind. Für den Schaden, den Sie mir durch eine unerlaubte Handlung zufügen, haben Sie vielmehr persönlich geradezustehen. Und deshalb sind Sie auch persönlich unterlassungspflichtig.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

(Name)

 

 

Anzeigen von 4 Kommentaren
  • Freiherr
    Antworten
    Es geht ja nicht nur um einrichtungsbezogene rechtswidrige Gewaltanwendung durch diesen totalitären Staat, heute gehts ums Ganze, wiedermal –

    heute MUSS der Bürger entschlossen widerstehen, wenn nicht wird auch die Justiz weiterhin und erst recht sogar staatlich verordneten Totschlag und schwerste Gesundheitsschädigungen dulden, “rechtlich” abdecken, wenn diese Verbrechen per Gesetz dann begangen werden.

    In 8 Minuten erläutert Anselm Lenz es uns, gleicht schon einem dramatischen Hilfeaufruf zum Widerstand.

    Auf zum 7. April nach Berlin | Von Anselm Lenz – apolut.net

    Auch wenn heute nicht beschlossen würde was sie vorhaben, werden sie dann im Oktober die beabsichtigten 100 % Durchspritzung einer ehemals zu 99.7 % Gesunden Bevölkerung durchdrücken ( die Gespritzten haben eine lebenslange Immunschwäche injeziert bekommen ) – in der Zwischenzeit mittels “Gesundheitspass” die völlige Kontrolle einrichten, damit dann niemand mehr entkommern kann.

    Die schon Gespritzten erreichen wir nicht mehr, umso mehr müssen wir die noch Normalen zu einem entscheidenden Widerstand zusammen bringen.

     

     

     

  • Ulrike Spurgat
    Antworten
    Eine wirklich gut durchdachte und erarbeitete Möglichkeit konkret die Dinge selber in die Hand zu nehmen und nicht dem Staat auf tragische Weise ausgeliefert zu sein.  Handlungsfähig zu bleiben aktiv am eigenen auch Berufsleben mitzugestalten setzt Kräfte frei und lähmt weder das Denken noch das Handeln.

    Vor knapp 1,5 Jahren bin ich aus der Altenarbeit der therapeutischen Alltagsbegleitung der Menschen ausgestiegen die in ihrem Zuhause durch ambulante Kranken- und Pflegedienste teils mutterseelenallein – bis auf den Pflegedienst- ihr kleines Leben noch einigermaßen selbstbestimmt versuchten in Händen zu halten.

    Die vielen engen und persönlichen Bindungen die sich im Laufe der Jahre entwickelt haben bis hin zu regelmäßigen Besuchen und beabsichtigten Kontrollen meinerseits mit dokumentieren in den Pflegeheimen wenn der Weg leider für die betroffenen Menschen viel zu oft mit dem Einverständnis der meist in anderen Städten lebenden Angehöriger dort endet. Depressive Verstimmungen Sprachlosigkeit Trauer Einsamkeit und seelische Verarmung konnte ich in den vielen Jahren meiner Arbeit feststellen.

    Die Medikamentierung wurde beispielsweise nicht regelmäßig überprüft und so wusste man nie ob man die Dosis hätte verändern können müssen.

    Nach einigen Jahren stellten die privaten Betreiber meist börsennotierte also profitorientierte Unternehmen wie z. B. Asklepios bei den gepiesakten und drangsalierten und schlecht bezahlten Mitarbeitern fest dass eine beachtliche Zahl nicht mehr konnten und auch nicht mehr wollten. Der Tanz um Corona hat das Leben in vielerlei Hinsicht  für die betroffenen Menschen Zuhause oder in einer der Pflegeeinrichtungen als auch für die Mitarbeiter sehr viel schwerer werden lassen. Eine Stütze für den harten Arbeitsalltag war man von Seiten der Blutsauer eher nicht.  Ganz im Gegenteil man machte den Kollegen Angst.. Viele meiner Kollegen haben das Gespräch gesucht und redeten sich alles von der Seele dass sie auch Eltern haben oder hatten und wie schlimm das ist wenn man keine Zeit für ein freundliches Wort und/oder eine Umarmung hat. Man die Hand in dunkeler Not und Einsamkeit beim Sterben nicht halten kann weil man gehetzt ist von einem Tagesablauf wo die Versorgung für die Mit Menschen im Minutentakt vorgegeben ist und die Tränen verboten werden. Was für eine moralin und moralisierende Gesellschaft die sich frei nach Pipi Langstrumpf das Land so bastelt wie es ihnen am Besten gefällt. Mit der Wirklichkeit und dem wirklichen Leben von Millionen von Menschen hat das alles einen feuchten Kehricht zu tun.

    Nun steigert sich der Personalmangel in der Pflege weiter und einige Kollegen steigen nun in Kürze aus. Sie halten diese ständigen Unsicherheiten Bevormundunegn und die Kontrollen die sich weiterhin verstärken z. B. mit den Dokumentationsmappen wo jeder Furz dokumentiert werden muss nicht mehr aus und schmeißen das Handtuch, denn der Zweck dieser Mappen sind einzig und alleine die Kontrolle über die Mitarbeiter und die rechtliche Absicherung der ambulanten Pflegedienste und der Pflegeeinrichtungen.

    Hoffentlich lesen viele Kollegen dieses Musterschreiben denn es kann eine konkrete Hilfe und Unterstützung sein in Zeiten weiterer Individualisierung und Vereinzelung denn Allein machen sie dich ein !

    Des öfteren denke ich darüber nach ob ich hätte bleiben sollen…..und ob ich euch im Stich gelassen habe ?!? Kollegen mit denen ich immer noch in Kontakt stehe konnten meine Entscheidung die ich auch aus gesundheitlichen Gründen getroffen habe verstehen.

    Kämpft gemeinsam liebe Kollegen und wo immer ich kann bin ich an eurer Seite.

     

    • Volker
      Antworten

      Des öfteren denke ich darüber nach ob ich hätte bleiben sollen…..und ob ich euch im Stich gelassen habe ?

      Ich denke nicht. Es sei, Du riskierst deine eigene Lähmung in dieser profitorientierten Knochenmühle, in der Menschen als “Pflegestufen” beurteilt werden. Manchmal ist es besser erst einmal auszusteigen, seine Kräfte zu erhalten, um sie an anderer Stelle besser einzusetzen.

      Das nützt den Bedürftigen sowie Kollegen sicherlich – erst einmal –  nichts, Dir allerdings auch nicht, wenn sich Zweifel am eigenen Handeln einstellen und Deine Handlungsfähigkeit deswegen beeinträchtigt wird.

      Gruß und weiter so ….

  • Freiherr
    Antworten
    Ehre oder zumindest Anerkennung wem es gebührt !

    Prof. Martin Schwab hat diese Musterschreiben für Rechtshilfe erarbeitet und kostenlos zum downloaden zur Verfügung gestellt.

    Und das trotz völliger Überlastung weil er ebenso kostenlos hilft wo er kann.

    Er kandidiert für dieBasis in Thüringen,

     

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