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Wäre wünschenswert, obwohl man nicht vergessen sollte, dass Kleins Entscheidung im Auftrag Deutschlands und der Nato geschehen konnte, beide ermöglichten erst die Voraussetzung dafür, werden allerdings nicht zu Verantwortung gezogen.
Der Europäische Gerichtshof sollte sich nebenbei lieber mit der Frage befassen, eine Europäische Kriegsarmee als das zu bezeichnen, was sie ist und schrecklicher noch sein wird: Als eine global-agierende Massaker-Armee im Auftrag kapitalistischer Blutgier, jenseits dessen, was Politik – hier und da – scheinheilig als zu schützende Werte bezeichnet, im Sinne angeblicher Menschlichkeit und Freiheit, unterstützt von einer Kriegsindustrie, die Kriege in Massen produziert, in Massen tötet, nach Blutrendite giert, aber niemals dafür eine noch so kleine Verantwortung zu verantworten hätte.
Da pickt man sich lieber Oberst Klein raus, als kleiner Befehlsempfänger des Systems, spricht Recht, im Namen gestatterter Menschlichkeit, anerkennt ein klagendes Opfer, speist es wohl ab, und gibt sich dem Anschein hin, auf höchster Ebene des Rechts über Menschenrechte zu sprechen – oder darüber zu verhandeln gar.