Positive Nachrichten zu Griechenland, die keine positiven Nachrichten sind

 In Allgemein, Holdger Platta, Über diese Seite

griechenlandhilfelogo41. Bericht zu unserer Spendenaktion „Helfen wir den Menschen in Griechenland!“ Holdger Platta wendet sich in diesem Beitrag zwei interessanten Fragen zu, die bisher im Rahmen seiner verdienstvollen Griechenland-Serie nicht zur Sprache kamen: Zunächt die Frage „Hilft mehr Tourismus den GriechInnen?“ Ja und nein, lautet die Antwort. Zynisch gesprochen ist es Mitteleuropäern jetzt leichter möglich, Menschen in Griechenland als Billig-Kräfte für sich arbeiten zu lassen: als Köche, Kellner, Zimmermächen, Putzfrauen… Die Preis sinken – buchstäblich notgedrungen – und das lockt natürlich Vergnügnungssuchende an. Noch stärker als vor der Krise hat diese Art des Austauschs jedoch einen schalen Beigeschmack, wenn es sich Angehörige eines „Herrenvolks“ quasi bei einem „Dienervolk“ gut gehen lassen und jenes Gefälle, das als Nord-Süd-Gegensatz bekannt ist, damit besonders augenfällig wird. Die zweite Frage, die Holdger hier beantwortet, lautet: „Könnte es GriechInnen gelingen, ihre Menschenrechte auf dem Klageweg einzufordern?“ Auch hier müssen überhöhte Erwartungen gedämpft werden: Nur wenn sich Menschen, die nicht mal das Geld für notwendige Medikamente haben, einen guten Anwalt leisten können, haben sie eine Chance. (Holdger Platta)

Liebe HdS-Leserinnen und liebe HdS-Leser,

Karl-Heinz Apel ist mit seiner Frau Uschi inzwischen von seiner Griechenlandreise zurück und wieder daheim. Über dessen Hilfsaktion hatte ich bereits vor einigen Wochen berichtet.

Evelin und Tassos Chatzatoglou stecken noch in den Vorbereitungen zu ihrer neuen Hilfsfahrt nach Griechenland. Auch darüber ist heute also noch nichts Neues zu berichten. Vielleicht ja in der kommenden Woche schon!

Bleibt für heute nur, über die neue HelferInnenzahl zu berichten bzw. über den neuen Spendenstand. Danach allerdings werde ich noch zwei weitere Informationen an Euch weiterleiten.

Während der Vorwoche – Ihr erinnert Euch – landeten als Aufstockung unseres Hilfsbetrages 240,- Euro auf unserem Konto, überwiesen von 6 Unterstützerinnen und Unterstützern aus Euren Reihen. In den letzten sieben Tagen gingen 367,50 Euro an weiteren Hilfsgeldern bei uns ein, gespendet von 3 neuen SpenderInnen. Darüber freuen wir uns natürlich sehr, um so mehr, als auch in der Woche davor ein gänzlich neuer Spender zu uns gestoßen ist – vielleicht ein Zeichen dafür, dass unsere Aktion selbst jetzt noch weitere Kreise zieht. Ihnen allen unser allerherzlichster Dank! Und: vielleicht auch Anregung für Euch, nicht nachzulassen mit Euren Versuchen, weitere Helferinnen und Helfer zu gewinnen für unsere Hilfsaktion. Schaden kann das ja auf keinen Fall. Und Befreiung aus allergrößter Not für manche Griechinnen und Griechen bedeutet das ja einschränkungslos.

Gefragt wurde ich in den letzten Wochen einige Mael, ob nicht der Tourismus für Griechenland einiges an Hilfe mit sich bringt. Nun ja, die Bilanz fällt in dieser Hinsicht eher zwiespältig aus.

Richtig ist natürlich, dass der nach wie vor „blühende“ Tourismus die Griechen vor dem völligen Kollaps bewahrt, zumindest vor dem gänzlichen Kollaps. Richtig auch, dass der Tourismus in Griechenland der einzige Wirtschaftszweig ist, der noch einigermaßen gut funktioniert. Kein Wunder nicht zuletzt deshalb, weil das Reisen in diesem drangsalierten Ferienland für uns ausländische Gäste billiger geworden ist. Doch genau hinter dieser Tatsache verbirgt sich auch ein überaus ungutes Detail. Aber in Zahlen ausgedrückt:

Jawohl, nach Angaben der griechischen Zentralbank kamen in diesem Jahr 2016 17,2 Millionen Urlauber ins Land, das sind 1,8 Prozent mehr als im Vorjahr, also 300.000 Reisende, die Griechenland in diesem Jahr als Touristenzuwachs für sich verbuchen konnte. Selbstverständlich sollte das so weitergehen, und es ist ja das schlechteste nicht, wenn Ferienmachen (für uns) mittelbar Hilfe darstellt für das kaputtgerettete Urlaubsland am Mittelmeer. Doch verkennen wir nicht: nicht allen, nicht mal den meisten, kommt dieses Wachstum zugute!

Wichtiger indes ist freilich die andere Zahl, die ich in diesem Zusammenhang mitteilen muss: trotz des Anstiegs bei den Touristenzahlen sanken die Einnahmen daraus während desselben Zeitraums um 8,8 Prozent auf 8,43 Milliarden Euro – um rund 820 Millionen Euro mithin. Hinter der Erfolgsmeldung „Tourismusanstieg“ verbirgt sich demzufolge ein trauriges Resultat: ein Minus in diesem für Griechenland- so eminent wichtigen – Wirtschaftsbereich. Unter dem Strich kommt also bereits bei dieser „guten“ Nachricht keine echte Freude auf. Und dasselbe gilt auch für die zweite – „eigentlich“ positive – Nachricht, die ich Euch heute mitteilen will.

Ende September dieses Jahres wartete der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, der EuGH, mit einer guten Meldung auf, am Dienstag, den 20.09., um genau zu sein:

Laut einem Urteil des EuGH von diesem Tag ist es grundsätzlich möglich, die Troika aus Europäischer Zentralbank (EZB), Internationalem Währungsfonds (IWF) und Europäischer Kommission auf Schadensersatz zu verklagen, wenn deren Krisenmaßnahmen nachweislich Grundrechte verletzen.

Hintergrund dieses Urteils: die Vereinbarung der Troika mit der Regierung auf Zypern im Jahre 2013, zur Rettung des europäischen Geldsystems Banken-Einlagen dort ab 100.000 Euro konfiszieren zu dürfen für den sogenannten „Euro-Rettungsschirm“ ESM. Einige Betroffene, die auf diese Weise Geld verloren hatten, verklagten aufgrund dieser Vereinbarung die EU-Kommission und die EZB auf Schadensersatz. Zwar hat der Europäische Gerichtshof diese Klage nunmehr abgewiesen – mit der Begründung, dieses Vorgehen der Troika habe „dem Gemeinwohl der EU“ gedient, „da es um die Stabilität des Bankensystems gegangen sei“, so die Richter in Luxemburg. Aber, so derselbe Senat: Klagen auf Schadensersatz seien prinzipiell möglich, wenn die Entscheidungen der Troika „Grundrechte verletzen“. Der Grünen-Abgeordnete im Europa-Parlament Sven Giegold dazu: „Das ist ein Durchbruch für den Grundrechtsschutz“. Und Giegold weiter: Menschen in Griechenland, Portugal, Irland oder Zypern, die von sozial einseitigen Strukturprogrammen betroffen seien, „können ihre Forderungen endlich auf dem Rechtsweg durchsetzen“. Giegold kündigte bei dieser Gelegenheit Unterstützung für Bürger bei solchen Klagen an.

Ähnlich äußerte sich zu diesem Sachverhalt auch der Völkerrechtler an der Bremer Universität Professor Andreas Fischer-Lescano, der dem SPIEGEL gegenüber – ansonsten ja einschränkungslos Posaune des Neoliberalismus und der „Austeritätspolitik“ – von einem „historischen Urteil“ sprach. Fischer-Lescano konkret: wenn etwa EU-Bürger aufgrund des sogenannten „Memorandum of Understanding“ mit Griechenland ihre Medikamente nicht mehr bezahlen könnten und Gesundheitsschäden aufträten, könnte für diese eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof möglich sein. Aber Fischer-Lescano schränkte diese positive Einschätzung gleich selber mehrfach ein:

• Ein „Scheunentor für künftige Klagen“ stelle dieses Urteil des EuGH nicht dar;

• Klagen dieser Art würden wohl nur „in Extremfällen“ greifen;

• die Grundrechtsverletzung müsse vom Kläger „gut belegt werden“;

• und auch dann „müssten die Richter von Fall zu Fall entscheiden, ob nicht das Interesse der Allgemeinheit überwiege“ (= und demzufolge das Grundrecht des Einzelnen doch wieder außer Kraft gesetzt werden könne).

Nun, den gewissen Zynismus der Ungewissheit, den der Bremer Jurist mit diesen Einschränkungen formuliert hat – ein angeblich „historisches Urteil“ betreffend -, will ich an dieser Stelle gar nicht erst groß kommentieren. Entscheidender ist für mich vor allem der folgenden Sachverhalt – und noch entscheidender dürfte dieses für die vielen, potentiell betroffenen, Klägerinnen und Kläger sein:

Wer von den am Boden liegenden Griechinnen und Griechen, wer von den elendiglich betroffenen Menschen in Griechenland, wird noch die Kraft besitzen, wer die Kompetenz und den Mut, wer noch einen – gar kostenlos agierenden??? – Rechtsanwalt finden, der für sie diese Ansprüche durchzusetzen versucht – im fernen Luxemburg, und dieses über einen Zeitraum womöglich über viele Jahre hinweg, bis endlich der total verelendete Grieche womöglich sein Recht erhält? Nur zur Erinnerung: die reichen Zyprioten, mit Bankeneinlagen über 100.000 Euro mindestens, hatten drei Jahre warten müssen, von 2013 bis September dieses Jahres, um ihren Bescheid zu erhalten, und dieser Bescheid war, diese reichen Zyprioten betreffend, negativ! Wie soll da die verwitwete Mutter mit drei Kindern auf Andros, angewiesen auf Medikamente, ein solches Rechtsabenteuer eingehen wollen und eingehen können? – Nein, mein Urteil über dieses Urteil aus Luxemburg sieht deshalb auch ganz anders aus als das des SPIEGEL, dieses seit langem und gänzlich kapitalismusfrommen „Nachrichtenmagazins“: wir haben es weniger mit einem „historisch“ positiven Gerichtsurteil zu tun, als mit einem „hysterisch“ positiv bewerteten Urteil, mit einem realiter eher negativen Beschluss. Wirklicher und wirksamer Rechtsschutz für die Ärmsten der Armen sieht anders aus. Vor allem auch im Blick auf deren Gesundheit!

Und damit – wieder einmal – zu den obligaten Schlußhinweisen. Also:

Wer uns bei unserer Hilfe für Menschen in Griechenland unterstützen will, unter dem Stichwort „GriechInnenhilfe“, und wer auch uns Akteure wieder mal mit Organisationsgeldern helfen will (dann bitte unter dem Stichwort „HDS“), der überweise uns bitte Spendengelder auf das folgende Konto:
Inhaber: IHW
IBAN: DE16 2605 0001 0056 0154 49
BIC: NOLADE21GOE
Und hier nochmal die Kontaktdaten von Peter Latuska, an den Ihr Euch wenden könnt, wenn Ihr Patenschaften übernehmen wollt oder eine Spendenbescheinigung benötigt (für Spendenbeträge bis 200,- Euro genügt fürs Einreichen beim Finanzamt Kopie oder Original Eurer entsprechenden Kontoauszuges):
Peter Latuska
Theodor Heuss Str. 14
37075 Göttingen
Email: latuskalatuska@web.de
Mit herzlichen Grüßen
Euer Holdger Platta

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