Vertuscher im Staatsauftrag

 In FEATURED, Politik (Inland)

Das Paul-Ehrlich-Institut verweigert jede Auskunft über Impfschadensmeldungen bei Kindern. Die Coronavakzine haben wohl Zehntausende, wenn nicht Hunderttausende Menschen schwer geschädigt. Das leugnen nicht einmal mehr die Leitmedien, obgleich sie das Problem stets kleinreden. Doch der Aufklärungswille der Behörden und der Ruf danach bleibt aus; das zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hüllt sich zunehmend in Schweigen. Nun weigert es sich sogar, der Presse bisher verheimlichte Daten zu gemeldeten Verdachtsfällen auf schwere Impfnebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen zu übermitteln. Damit verstößt die Behörde nicht nur gegen das Presserecht, sondern lässt einen schlimmen Verdacht aufkommen: institutionelle Vertuschung. Susan Bonath

 

Das PEI kommt seiner Aufgabe der transparenten Überwachung der Impfstoffe offenkundig nicht nach. In seinen inzwischen nur noch selten veröffentlichten Sicherheitsberichten zu den Coronavakzinen verschweigt es immer mehr relevante Daten zu schweren Gesundheitsproblemen nach den Spritzen. Informationen über schwerwiegende und tödliche Verdachtsfälle bei Kindern und Jugendlichen verheimlicht das dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstellte Institut seit Januar komplett. Auch gegenüber der Presse verweigert es die Herausgabe dieser Daten. Dabei ist gerade in dieser Altersgruppe die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Vakzine weit mehr Schaden als Nutzen anrichten.
Verheimlichte Daten, verweigerte Auskunft

Am 7. September erschien erstmals seit Anfang Mai wieder ein PEI-Bericht, diesmal mit Meldefällen bis Ende Juni 2022. Doch wie bereits der vorherige enthält dieser keinerlei Angaben zu schwerwiegenden und tödlichen Verdachtsfällen nach einer Impfung bei Kindern und Jugendlichen, die über das passive Meldesystem dem PEI übermittelt wurden. Auch die genaue Anzahl solcher Verdachtsfälle bezüglich aller Geimpften fehlt erneut. Und offenbar soll die Öffentlichkeit diese Daten nicht erfahren.

Denn mehr noch: Das PEI weigerte sich nun, der Autorin trotz Vorlage ihres Presseausweises diese Zahlen zu übermitteln, obwohl sie von enormer öffentlicher Bedeutung sind. Die Begründung, die PEI-Sprecherin Corinna Volz-Zang der Autorin per E-Mail am 22. September auf eine Anfrage vom 8. September übermittelte, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Wörtlich ließ das dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstelle Institut ausrichten:

„Nachdem die bisherigen Sicherheitsberichte sehr ausführlich waren und auch vor dem Hintergrund der inzwischen hohen Anzahl geimpfter Personen mit den entsprechenden Informationen zu möglichen Impfnebenwirkungen beziehungsweise Impfkomplikationen halten wir es für angemessen, auf eine sich wiederholende Darstellung gleicher Erkenntnisse in Zukunft zu verzichten und die Berichterstattung auf wichtige Einzelaspekte sowie neue Erkenntnisse zu fokussieren.”

Als sei dies nicht genug, fügte das Bundesinstitut dem an:

„Aufgrund der hohen Anzahl von Presseanfragen und Anfragen aus der allgemeinen Öffentlichkeit zu einer Vielzahl von Details, die aus unserer Sicht nicht zu einem besseren Verständnis möglicher Risiken führen, hat das PEI entschieden, über den Sicherheitsbericht hinaus nur bei tatsächlich neuen Hinweisen entsprechend zu kommunizieren und für Einzelauswertungen zur Verfügung zu stehen.”

Dreiste Ausreden und Selbstanmaßung

Daraufhin schrieb die Autorin das PEI, und zudem auch das BMG, erneut an, setzte eine Frist bis Ende September und kündigte eine Auskunftsklage nach dem Presserecht an. Gefordert sind folgende Daten: die Anzahl schwerwiegender gemeldeter Verdachtsfälle insgesamt, die Anzahl schwerwiegender Verdachtsfälle bei Zwölf- bis 17-Jährigen, Fünf- bis Elfjährigen sowie unter Fünfjährigen, außerdem die Anzahl tödlicher Verdachtsfälle bei Minderjährigen in den einzelnen Altersgruppen.

Während das Gesundheitsministerium sich bisher in Schweigen hüllt, reagierte darauf nun PEI-Sprecherin Susanne Stöcker mit folgender Ansage:

„Das Paul-Ehrlich-Institut weigert sich keinesfalls, ‚relevante Daten von großem öffentlichen Interesse‘ herauszugeben. Die von Ihnen angefragten Zahlen erfüllen dieses Kriterium jedoch nicht. Denn allein die Zahl der gemeldeten Verdachtsfälle erlaubt keine Aussagen hinsichtlich der Sicherheit der Impfstoffe. (…) Zudem begründet eine Verdachtsfallmeldung nicht automatisch oder zwangsläufig einen ursächlichen Zusammenhang. Daher stellt das Paul-Ehrlich-Institut in den Sicherheitsberichten die Bewertung der Verdachtsfälle dar.”

Mit anderen Worten: Das PEI erklärt eigenmächtig die Meldedaten für Verdachtsfälle auf schwerwiegende und tödliche Impfschäden insbesondere bei Kindern und Jugendlichen für nicht öffentlichkeitsrelevant und verweigert die Herausgabe.

Das lässt nur einen Schluss zu: Das PEI und das BMG haben hier einiges zu verbergen — oder anders: Die Bundesregierung selbst scheint großes Interesse am Vertuschen zu haben.

Fehlende Studien, intransparente „Bewertung”

Zudem führt das PEI aus, im Bericht stelle es seine eigene Bewertung der Verdachtsfälle dar und mehr sei auch nicht nötig. Für diese Bewertung publiziert es jedoch nicht einmal eine Datengrundlage. Es könnte also alles nach Belieben interpretieren, sich sogar etwas ausdenken, ohne, dass es irgendwie durch Dritte, zum Beispiel andere Wissenschaftler, überprüfbar ist. Das ist an Intransparenz nicht zu überbieten.

Und schließlich sind auch die Bewertungsmethoden des PEI außerordentlich fraglich und deuten weniger auf wissenschaftliches Interesse als das Ansinnen hin, nur gewünschte Informationen nach außen dringen zu lassen, verbunden mit dem Versuch, sich unangreifbar zu machen. Denn: Das Bundesinstitut ordnet selbst überhaupt keine medizinischen Untersuchungen von Verdachtsfällen an. So teilte es der Autorin bereits am 14. September 2022 schriftlich mit:

„Das Paul-Ehrlich-Institut kann keine medizinischen Untersuchungen anordnen. Mit Untersuchungen waren Auswertung beziehungsweise Analysen und Nachfragen zu den Einzelfällen gemeint, also beispielsweise die Anfrage bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zu detaillierten Befunden.”

Dass es jedem Verdachtsfall nachgehen würde, kann dabei getrost ins Reich der Märchen verbannt werden. Es gibt unzählige Berichte von Betroffenen und Ärzten, die nach Meldungen von schweren Verdachtsfällen nie etwas vom PEI gehört haben. Offenbar überwacht das Bundesinstitut die Coronaimpfstoffe vor allem nach einem Kriterium: Probleme sollen möglichst nicht bekannt werden.

Verstoß gegen Grund- und Presserecht

Damit verstößt das im hessischen Langen ansässige PEI überdies ganz eindeutig gegen das Pressegesetz seines Bundeslandes, das wie alle Pressegesetze auf der im Grundgesetz verankerten Pressefreiheit beruht. Darin heißt es unter Paragraf 3, der das Informationsrecht der Presse regelt:

„Die Behörden sind verpflichtet, der Presse die gewünschten Auskünfte zu erteilen. Sie können eine Auskunft nur verweigern, soweit die sachgemäße Durchführung eines straf- oder dienststrafrechtlichen Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte; soweit Auskünfte über persönliche Angelegenheiten einzelner verlangt werden, an deren öffentlicher Bekanntgabe kein berechtigtes Interesse besteht und soweit Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse liegen, durch ihre vorzeitige Erörterung vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnten.”

Mit anderen Worten: Behörden, wie das PEI, dürfen Auskünfte an die Presse nur in absoluten Ausnahmefällen verweigern, nämlich wenn sie laufende Ermittlungen betreffen, Persönlichkeitsrechte Einzelner gefährden oder wenn ihre Preisgabe öffentliche Belange beeinträchtigen würde.

Nichts dergleichen trifft auf die Meldedaten für die Coronavakzine zu. Im Gegenteil: Die Verheimlichung von schweren Impfschäden bei Kindern und Jugendlichen könnte Eltern zu einer Fehlentscheidung verleiten, die sie im schlimmsten Fall lebenslang bereuen könnten: Nämlich wenn das Resultat ein schwer geschädigtes Kind oder gar dessen Tod wäre.

Das PEI und das ihm Anweisungen erteilende BMG brechen hier ganz eindeutig geltendes Recht und verstoßen gegen das Grundgesetz. Denn auf die darin verankerte Pressefreiheit stützen sich die Pressegesetze der Länder.

Ein Ministerium oder Institut kann sich danach nicht einfach eigene Kriterien ausdenken, die es dann, zur Krönung, ebenfalls verheimlicht.
Hunderte schwer betroffene Kinder bis März

Dabei gibt es allen Grund zu der Annahme zahlreicher schwerer Schäden bei Kindern nach einer Coronaspritze. So hatte die Autorin bereits Anfang Mai 2022 das PEI zu seinem Bericht mit Meldefällen bis Ende März befragt. Nach mehr als einem Monat und mehrfachen Nachfragen kam im Juni die Antwort. Demnach registrierte es von 5.644 insgesamt gemeldeten Verdachtsfällen 1.111 bei Zwölf- bis 17-Jährigen und 98 bei Fünf- bis Elfjährigen als schwerwiegend. Außerdem wurden ihm neun Todesfälle bei Jugendlichen gemeldet.

Dazu ist anzumerken, dass erst Ende Dezember 2021 mit den Impfungen an Kindern unter zwölf Jahren begonnen wurde. Für ältere Minderjährige hatte die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) bereits Mitte August 2021 eine Empfehlung ausgesprochen. Weiterhin schrieb das PEI damals in seinen Bericht etwas, das aufhorchen lässt:

„Des Weiteren wurde in 186 Verdachtsmeldungen Kinder mit einem COVID-19-Impfstoff geimpft, die zum Zeitpunkt der Impfung jünger als fünf Jahre alt waren. Davon waren 124 Kinder zwischen 15 Monate und vier Jahre alt. (…) Insgesamt 61 Verdachtsmeldungen beziehen sich auf Säuglinge, deren Mütter während der Stillzeit geimpft wurden. In einem Fall wurde berichtet, dass ein Neugeborenes einer geimpften Frau am Tag der Geburt verstarb. Auf Nachfrage konnte ermittelt werden, dass eine Plazentaablösung mit erheblicher Hämatombildung für die Komplikationen bei dem Neugeborenen verantwortlich waren.“

Eine Übertragung schädigender Substanzen der Impfstoffe über die Muttermilch oder die Plazenta auf Babys, was einige aus dem öffentlichen Diskurs ausgeschlossene Kritiker bereits zu Beginn der Impfkampagne befürchtet hatten, ist also wahrscheinlich. Bis Ende Juni berichtete das PEI bereits von 204 geschädigten Kleinkindern, darunter 70 Säuglinge, deren Mütter in der Stillzeit geimpft wurden.

Beunruhigende Daten schon vor einem Jahr

Außerdem schrieb das PEI bereits in seinem Bericht vom 26. Oktober 2021, der Meldefälle bis Ende September 2021 umfasste, bezüglich der Altersgruppe zwölf bis 17 Jahre Folgendes:

„Fünf der 1.809 Verdachtsfallmeldungen beziehen sich auf einen tödlichen Ausgang im Abstand von zwei bis 24 Tagen nach Impfung mit Comirnaty. Ein Todesfall betrifft eine weibliche 16-jährige Jugendliche, die im Zusammenhang mit einer Arrhythmie verstarb.”

Laut RKI waren bis zum 30. September 2021 knapp 42 Prozent der Minderjährigen ab zwölf Jahren mindestens einmal geimpft, also knapp 1,9 Millionen. Diese hatten den Daten dieser Behörde zufolge damals insgesamt 3,42 Millionen Impfdosen erhalten. Auf 684.000 Einzelspritzen kam also ein gemeldeter Todesfall mit Verdacht auf Impfzusammenhang. Anders ausgedrückt: Von 380.000 geimpften Jugendlichen überlebte einer eine der Spritzen nicht. Und dabei ist von einer massiven Untererfassung auszugehen.

Außerdem führte das PEI vor knapp einem Jahr noch bedenkliche Einzelheiten zur Todesart der betroffenen Kinder und Jugendliche aus:

„Bei drei verstorbenen männlichen Jugendlichen bestanden schwere Vorerkrankungen. Berichtet wurden Multiorganversagen, Lungenblutung, disseminierte intravasale Gerinnung, septischer Schock und Fieber in einem Fall (männlich, 14 Jahre), Fieber und zirkulatorischer Kollaps im zweiten Fall (männlich, 15 Jahre) und Lungenembolie im dritten Fall (männlich, 16 Jahre).”

Weiterhin ergoss sich das PEI in bekannter Manier in Floskeln und Relativierungen, die schon damals auf mangelnden Aufklärungswillen schließen ließen. So ergänzte es damals dazu:

„In den drei Fällen ist der ursächliche Zusammenhang mit der Impfung nicht beurteilbar, jedoch sind Beschwerden und Erkrankungsverlauf unterschiedlich und haben keine klinischen Gemeinsamkeiten. Bei einem vierten verstorbenen Jungen (12 Jahre) sind sehr wenige, insgesamt unzureichende Informationen zum Verlauf und den Todesumständen bekannt.”

Diese beschriebenen „Vorfälle” gehören bei Jugendlichen nicht zu den gewöhnlichen Sterbeursachen, umso mehr deuten sie auf die inzwischen vielfach beschriebenen Beschwerdebilder nach Coronaimpfungen hin: Herzmuskelentzündungen, Störungen der Blutgerinnung und des Kreislaufs. Gerade bei Minderjährigen gehören unerwartete Todesfälle sauber aufgeklärt. Das geschah hier offenbar nicht. Das PEI schob es einfach auf „Vorerkrankungen”.

Rund 55.000 schwerwiegende Verdachtsfälle

Für die Verweigerung der Datenherausgabe gibt es noch ein weiteres mögliches Motiv: Es muss angenommen werden, dass die Zahl der Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen in den vergangenen Monaten mit den Auffrischimpfungen — auch bei Kindern und Jugendlichen — massiv gestiegen sein könnte.

Schon seit geraumer Zeit nennt das PEI nicht mehr die konkrete Zahl schwerwiegender Verdachtsfälle insgesamt. Vielmehr verliert es sich in abstrakten Angaben. So hieß es beispielsweise im vorletzten Bericht von Anfang Mai dieses Jahres, dass 0,2 schwerwiegende Verdachtsfälle pro 1.000 Impfdosen aufgetreten seien, also 0,02 Prozent. Bei damals rund 172 Millionen verspritzen Dosen wären das rein rechnerisch rund 34.400 Meldungen von schwer Geschädigten, einschließlich 2.810 Verstorbener.

Tatsächlich waren es aber, wie das PEI im Juni auf Druck der Autorin mitgeteilt hatte, 36.870 solcher Meldefälle. Das Institut hatte die Zahl im Bericht also mal eben abgerundet, offenbar um sie kleiner erscheinen zu lassen.

Allein die abstrakte Angabe, die kaum jemand nachrechnen dürfte, lässt hier die Absicht der Bagatellisierung und Verschleierung vermuten.

Nun aber, im neuen Bericht mit Meldefällen bis Ende Juni spricht das PEI bereits von 0,3 schweren Verdachtsfällen pro 1.000 Impfdosen. Bei bis dahin nunmehr 182,7 Millionen verspritzten Dosen — die meisten hinzugekommenen dürften Viertimpfungen oder an Kinder verabreichte Spritzen sein — wären das nunmehr 54.810 schwerwiegende Meldefälle, einschließlich 3.023 Verstorbener. Das wäre also ein Anstieg innerhalb von nur drei Monaten um fast 20.000 schwer Geschädigte.

Da das PEI auch hierzu die genauen Daten nicht herausrückt und auf seiner abstrakten, möglicherweise abgerundeten Angabe von 0,3 pro 1.000 Impfdosen (0,03 Prozent) beharrt, könnten es sogar noch mehr sein. Die Gesamtzahl gemeldeter mutmaßlich schwer Impfgeschädigter dürfte demnach jedenfalls irgendwo zwischen 47.500 (0,026 Prozent) und 62.100 (0,034 Prozent) liegen. Der Anstieg dieser Fälle in diesem Vierteljahr beträgt also zwischen 10.600 und 25.230. Das ist die Einwohnerzahl einer deutschen Kleinstadt, und die vermutlich hohe Untererfassung eingerechnet, könnte es auch eine Großstadt werden — in gerade einmal einem Vierteljahr.

Institutionelle Vertuschung

Man muss ein bitteres Fazit ziehen: Das PEI dürfte einen Grund haben, derart selbstanmaßend gegen ein Gesetz zu verstoßen, und so wichtige Daten geheimzuhalten. Will es damit verschleiern, dass die Impfstoffe insbesondere für Kinder weitaus gefährlicher sind, als kommuniziert, während die Wirksamkeit selbst gegen schwere Verläufe mehr als fraglich, ja möglicherweise negativ ist?

Hat das PEI gar vom BMG, dem es untersteht, die Anweisung bekommen, schwere Schäden bei Kindern und insgesamt möglichst zu vertuschen, um den weitgehend irrationalen Glauben an die „Wirksamkeit und Sicherheit” der genbasierten Impfstoffe aufrecht zu erhalten?

Wenn der Artikel erscheint, ist die Antwortfrist des PEI sowie des BMG bereits einige Stunden abgelaufen. Sollten die Behörden bis dahin ihrer — hier mehr als einfach zu bewerkstelligenden — Auskunftspflicht gegenüber der Presse nicht nachgekommen sein, wird die Autorin über eine Auskunftsklage nach dem Presserecht nachdenken müssen. Bloßer Dilettantismus der Regierungs- und Gesundheitsbehörden kann dann wohl ausgeschlossen werden. Dann dürfte Vorsatz vorliegen. Und das würde auf ein gehöriges Maß an krimineller Energie hindeuten, oder kurz gesagt: auf institutionelle Vertuschung.

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Dank an den Rubikon, www.rubikon.news, wo dieser Artikel zuerst erschienen ist.

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