Auf jede Toilette eine Telefon! – Unser Beitrag zur Vollbeschäftigung

 In FEATURED, Politik (Inland)

Bildquelle: youtube 

Aufruf zu einer bitter-satirischen Protestaktion im Internet vom 28. Oktober 2005 In unserer Reihe zu den Kämpfen gegen Hartz-IV veröffentlichen wir heute die Dokumente zu einer satirischen Aktion gegen dieses Menschenverelendungswerk, das ich im Herbst 2005 über zahlreiche Websites in Gang zu setzen vermochte. Sie richtet sich gegen den damaligen Arbeitgebervertreter im Aufsichtsrat der Bundesagentur für Arbeit, Herrn Peter Clever, der messerscharf aus der Tatsache, dass nicht alle Arbeitslosen jederzeit per Telefon erreichbar seien, die Schlussfolgerung zog, dass diese zu Unrecht ihre Unterstützungsgelder bezögen. Kaum fassbar, dieser Tatbestand, traurig auch, aber mit mir machten damals zumindest Hunderte von Betroffenen bei dieser Satire mit. Sie reagierten also mit Witz auf diese Unterstellung. Am besten, Ihr lest das selbst! Holdger Platta

 

Liebe MitstreiterInnen gegen Hartz-IV!

Zunächst: dem Aufruf zur Strafanzeigenaktion gegen Minister Clement – unter anderem wegen Volksverhetzung – sind unseren Recherchen nach inzwischen Hunderte von Bürgerinnen und Bürgern in der Bundesrepublik gefolgt. Außerdem finden sich mittlerweile Angaben dazu an Tausenden von Stellen im Internet (einfach unter „Strafanzeige gegen Minister“ angoogeln! Dort auch weitere Informationen). Weil die Medienberichterstattung darüber aber bislang erheblich zu wünschen übrig lässt, bitten wir Euch, weiter mitzuhelfen bei der Verbreitung dieses Aufrufs und – wo das noch nicht geschehen ist – Presse, Rundfunk und Fernsehanstalten über diese Gemeinschaftsaktion zu informieren.

Heute jedoch rufen wir Euch noch zu einer weiteren Aktion in dieser Sache auf:

Wir ALG-II-BezieherInnen beantragen alle per E-Mail zum bzw. am Montag, den 7. November des Jahres, bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg die Kostenübernahme eines Telefonanschlusses in unseren Toiletten! Der Grund:

Der Arbeitgebervertreter im Aufsichtsrat der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg, Peter Clever, gleichzeitig stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender dort, hat mehrfach in der Öffentlichkeit behauptet, dass mindestens zehn Prozent aller ALG-II-BezieherInnen zu Unrecht Arbeitslosengeld bezögen. Seine Begründung: bei der telefonischen Schnüffelaktion unter 390.000 Beziehern von ALG-II seien die beauftragten kommerziellen Call-Center bei 170.000 Betroffenen nicht „erfolgreich“ gewesen. Die anderen Arbeitslosen habe man bei diesen Ausforschungsversuchen trotz vielfacher Anrufe nicht erreicht. Clever wörtlich im Deutschlandfunk am 24. Oktober des Jahres:

„Da muss also wirklich nur ein sehr Naiver glauben, daß alle diese 170.000 gerade in Vorstellungsgesprächen waren…“

Wir fragen zurück: könnten die Betroffenen nicht gerade auch beim Einkaufen gewesen sein? Beim Essenmachen? Oder… auf dem Klo? (Beziehungsweise: dürfen wir das alles nicht mehr – Besorgungen machen, das Mittagsessen zubereiten, die Toilette aufsuchen?)

Zumindest im letzteren Fall – im Dringlichkeitsfall des offenbar illegitimen Klosettaufenthaltes – soll dem Manne aus Nürnberg geholfen werden!

Wir beantragen also alle Kostenübernahme eines zur Wahrung des Rechtsstaates offenbar unverzichtbaren Telefonanschlusses auf unseren Toiletten“. Zum bzw. am 7. November 2005 schicken wir eine entsprechende E-Mail an des Herrn Clevers Behörde in Nürnberg direkt!

Und wer das – auch – für eine bitter-satirische Antragstellung hält, hat natürlich Recht!

Zusätzlich – mit gleicher Mail (wir wollen dem Herrn aus Nürnberg ja clever entgegenkommen!) – beantragen wir bei der Bundesagentur für Arbeit zwecks permanenter Erreichbarkeit auch noch Kostenübernahme für Anschaffung und Nutzung eines eigenen Handys, das wir überall mitnehmen können! Vielleicht erreicht uns ein Stellenangebot des famosen Herrn Clever ja gerade während unseres täglichen Shoppings bei unseren Luxuseinkäufen!

Im übrigen bleibt natürlich gültig, was der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, nun schon mehrfahr zu dieser telefonischen Schnüffelaktion öffentlich mitgeteilt hat (zuletzt in der „Passauer Neuen Presse“ vom 21. Oktober des Jahres): diese Ausforschungsaktivitäten per Telefon sind illegal.

Also für Euren Aktionskalender: wir alle füllen zum 7. November die Mailbox der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mit unseren Anträgen auf Kostenübernahme für Handys und Telefon-Toiletten-Anschluss. Erstens. Und zweitens: wir teilen dies gleichzeitig auch, per Pressemittielung, allen uns erreichbaren Medien mit! Sage keiner, wir wären nicht an die Strippe zu kriegen, dort, wo die Strippe hängt, wenn uns die Freunde und Helfer aus Nürnberg per Telefon einen Arbeitsplatz anbieten wollen.

Die zentrale Maildaresse der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit lautet: Zentrale@arbeitsagentur.de.

Mit herzlich-solidarischen Grüßen wie stets:

Sybille Marggraf und Holdger Platta

 

 

 Pressemitteilung:

 

„Auf jede Toilette ein Telefon!“

Erwerbslose wehren sich in einer satirischen Aktion gegen die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg (Pressemitteilung vom November 2005)

 

Göttingen (hp). In einer bundesweiten Aktion, zu der Erwerbslosengruppen in Höxter, Dortmund und Südniedersachen aufgerufen haben, wehren sich Bezieher des Arbeitslosengeldes II am kommenden Montag gegen die telefonischen Ausforschungsversuche der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.

Hintergrund dieser Initiative: der Arbeitgebervertreter im Aufsichtsrat der genannten Behörde, der stellvertretende Verwaltungsratsvorsitzende Peter Clever, hatte im Deutschlandfunk am 24. Oktober die Behauptung aufgestellt, dass ein Großteil der ALG-II-Bezieher gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünde, da diese trotz mehrfacher Anrufe im Rahmen einer Kontrolluntersuchung durch die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit telefonisch nicht erreichnbar gewesen seien. Von 390.000 Beziehern des Arbeitslosengeldes II habe das beauftragte kommerzielle Call-Center „Vivento Customers Services“ 170.000 Betroffene wegen deren Abwesenheit nicht befragen können. Clever wörtlich: „Da muss also wirklich nur ein sehr Naiver glauben, daß alle diese 170.000 gerade in Vorstellungsgesprächen waren.“

Die Erwerbsloseninitiativen weisen die damit verbundenen Vorwürfe des Nürnberger Agentur-Vertreters, diese ALG-II-Empfänger bezögen also offenkundig zu Unrecht Arbeitslosengeld, als abenteuerliche Unterstellung zurück: „Könnten die Betroffenen nicht gerade beim Einkauf gewesen sein? Deim Essenmachen? Oder auf dem Klo? Beziehungsweise: dürfen wir das alles nicht mehr?“ Die Initiatoren haben daher alle Bezieher von Arbeitslosengeld aufgefordert, am 7. November per E-Mail „Kostenübernahme eines zur Wahrung des Rechtsstaates offenbar unverzichtbaren Telefonanschlusses auf unseren Toiletten“ zu beantragen, außerdem Kostenübernahme für Beschaffung und Nutzung eines eigenen Handys, für den Fall, daß man gerade unterwegs sei, um zum Beispiel Besorgungen zu machen.

Mit dieser „bitter-satirischen Antragstellung“, so die Erwerbslosen, wolle man die Öffentlichkeit zugleich auf den illegalen Charakter dieser telefonischen „Schnüffelaktion“ durch das kommerzielle Call-Center hinweisen. Die Initiatoren dieser Protestaktion berufen sich dabei unter anderem auf die rechtliche Einschätzung des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, der mehrfach in den letzten Wochen auf die Rechtswidrigkeit dieser Telefonbefragungen hingewiesen hat. In der „Passauer Presse“ vom 21. Oktober hatte Schaar erneut festgestellt, dass solche Befragungen nur nach vorheriger Ankündigung und mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Betroffenen durchgeführt werden dürften und dass es auf keinen Fall statthaft sei, die fraglichen Sozialdaten an ein privatkommerzielles Unternehmen weiterzuleiten, wie es leider geschehen sei.

Die Erwerbsloseninitiativen kritisieren, dass Peter Clever – wie vorher auch schon der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement – mit dieser telefonischen Ausforschungsaktion und mit der Behauptung, Abwesenheit der Befragten lasse nur den Schluss auf „Missbrauch“ und „Abzocke“ zu, den Arbeitslosen „telefonische Fußfesseln“ anlegen wollten. „Existiert für uns nicht mehr das ‚Recht auf Freizügigkeit’, wie es das Grundgesetz in Artikel 11 für alle Bürger unseres Staates festgelegt hat?“, fragt ein Erwerbsloser auf einer Website im Internet. „Dürfen wir nicht mal mehr unsere Wohnungen verlassen, bloß weil wir arbeitslos sind? Dann wären wir ja noch schlimmer dran als die Asylbewerber, die ihren Aufenthaltsort nicht verlassen dürfen! – Diese Äußerungen von Clement und Clever richten sich gegen fundamentale Grundrechte in der Bundesrepublik!“ Die Initiatoren berufen sich bei ihrer „bitter-satirischen Aktion“ unter anderem auf ihr Recht auf Meinungsfreiheit und – Stichwort „Satire“ – auf die Kunstfreiheit: „Wir wollen diesem Behördenirrsinn mit dem ‚Blödsinn’ unserer kabarettistischen Mail-Aktion ‚Auf jede Toilette ein Telefon!’ den Spiegel vors Gesicht halten!“

Zumindest Hunderte von Erwerbslosen in der Bundesrepublik, das zeigen entsprechende Vorankündigungen im Internet, wollen sich am kommenden Montag an dieser politischen Protestaktion gegen die Bundesbehörde für Arbeit in Nürnberg beteiligen.

 

Unser Mailantrag bei Herrn Clever vom 6. November 2005, 13.04 Uhr:

 

Sehr geehrter Herr Clever,

 wir greifen Ihre Bemerkung im DLF vom 24. Oktober auf, daß bei den 170.000 ALG-II-BezieherInnen, die Sie mit Ihrer telefonischen Befragungsaktion vergeblich zu erreichen versuchten, „nur ein Naiver glauben“ könne, „dass alle diese 170.000 gerade in Vorstellungsgesprächen waren…“

Naiv, wie wir sind, fragen wir zurück, ob die Betreffenden nicht vielleicht gerade beim Einkaufen gewesen sind, beim Essenmachen oder auf dem Klo? Dürfen das ALG-II-BezieherInnen nicht mehr? Lässt Nichtabnahme des Telefonhörers nur noch Ihre merkwürdige Schlußfolgerung zu, dass diese ALG-II-BezieherInnen zu Unrecht ihr Arbeitslosengeld bezögen?

Zumindest von unserer Seite aus – wir sind dito ALG-II-BezieherInnen – möchten wir Ihnen gerne helfen, die Rechtsstaatsprinzipien zu wahren und die bestmöglichen Lösungen für alle Ihre Probleme zu finden. Wenn wir also jederzeit und überall Ihrer Auffassung nach erreichbar sein müssen, sollten Sie auch für die entsprechenden Voraussetzungen dafür sorgen:

Erstens: Veranlassen Sie bitte, dass die von Ihnen beauftragten privatkommerziellen Call-Center unverdeckt anrufen – also nicht mit dem Hilfsmittel der Telefonnummernunterdrückung! Wegen der Vielzahl von SPAM-Anrufen, bei denen das illegalerweise üblich ist, gehen wir grundsätzlich nur noch ans Telefon, wenn wir auf dem Display die Nummer des Anrufers lesen können. Dies ist sicherlich auch in Ihrem Sinne nicht zuviel verlangt.

Zweitens: Bewilligen Sie uns auf unserer Toilette einen Telefonanschluss! Bewilligen Sie entsprechend sämtliche Kosten für die Anlage selbst, für die Installation und für die Nutzung dieses offenbar dringlichen Telefons. Denn auch dort, wo die Strippe hängt, wollen wir ab sofort überaus gerne an die Strippe zu kriegen sein, da solches das Staatswesen für seine Weiterexistenz offenbar unverzichtbar benötigt! Außerdem liegt uns selbstverständlich ganz persönlich daran, Ihrer gehaltvollen Pauschalbehauptung zu entgehen, auch wir gehörten zu den „Abzockern“ und „Betrügern“ unter den ALG-II-BezieherInnen.

Drittens: Bewilligen Sie uns schließlich ein Handy für unterwegs, für die Fälle also, dass wir doch einmal – wir wissen: völlig illegitimerweise! – zu Einkäufen, Arztbesuchen und anderen kriminellen Abwesenheitsdelikten unterwegs sind! Bewilligen Sie also bitte auch sämtliche Kosten für Anschaffung und Nutzung dieses kleinen Hilfsmittels, um Ihren nur allzuberechtigten Pauschalunterstellungen zu entgehen! An unserem guten Ruf liegt uns nämlich – obwohl wir ALG-II-BezieherInnen sind – erstaunlicherweise nach wie vor ein bisschen, und diesen – zugegeben eh schon ramponierten guten Ruf (hat nicht jeder selber schuld, der arbeitslos geworden ist: aber selbstverständlich, Herr Clever!) – möchten wir uns auch von Ihnen nur ungern zerstören lassen. Und auch insofern – wir wiederholen es gern – möchten wir natürlich überaus gern unseren staatsbürgerlichen Beitrqg dazu leisten, dass dieser unser Staat nicht durch Abwesenheit seiner ALG-II-BezieherInnen vom heimischen Herd unversehens zusammenbricht!

Im übrigen wären wir dankbar, von Ihnen zu erfahren, auf welche Paragraphen der ALG-II-Gesetzgebung Sie Ihre Postulate stützen, dass ALG-II-BezieherInnen zu einschränkungsloser Anrufbereitschaft verpflichtet sind, nach derzeitigem Stand offenkundig kein Anrecht mehr haben, ihre Wohnung auch nur für Augenblicke zu verlassen oder innerhalb derselben die Toilette aufzusuchen, und darüberhinaus offenbar ebenso rechtlich-bindend verpflichtet sind, bei jedem x-beliebigen Telefonanruf den Hörer abzunehmen. Sicherlich werden Sie uns dazu ausgesprochen qualifizierte substantielle Antwort geben können!

Um schnelle Bearbeitung und Bewilligung unserer Anträge sowie Beantwortung unserer Fragen wird hiermit aufs herzlichste gebeten!

Mit freundlichen Grüßen

Sybille Marggraf und Holdger Platta

Anzeigen von 2 Kommentaren
  • Volker
    Antworten
    Man könnte ja ++glucks ++ Glasaugen erblindeter Politiker durch Kanalisationen einschleusen, um zuständige Schnüffelbehörden mit muß-mal-dringend-Daten zu füttern, die wiederum Konsistenz, Farbe sowie Geruch analysieren, ein zeitgleiches Testverfahren für den Abgleich sinnvoll zu verdauenden Maßnahmen, beispielsweise Fit for Job – loslassen was drückt, spül dich aus der Hängematte.
    (Bewerbungstraining auf Klopapierrolle, einlagig, inkl. Hartz 4-Briefkopf in Goldprägung)

    Klar. Dem Volk auf’s Maul schauen war gestern, wichtig ist, was hinten ‘rauskommt: das Übel schlechthin. Wer furzt, aber nicht arbeitet, hat zuwider gegessen. Wer unerreichbar verdaut (was nicht zugestanden wird), gilt als Sozialbeschiss-Schmarotzer. Wer mehrmals täglich – stinkend ohne Telefon –, soll putzen ab das Hinterteil mit Billiglohn.

    Hiermit beantrage ich die sofortige Deckelung aller prekären Rückzugsgebiete mit Intimsbereichszonen, sofern vorhanden und nicht privatisiert.

    >> Keine Macht den Glasaugen >> wir sind das Volk >> Kapitalisten, wischt euch weg, aus Reichtagsklos und Bankenabtritte >> Scheidet aus, was uns genommen <<

  • ert_ertrus
    Antworten
    Heute sind wir weiter: man kann doch jedem Sozialschmarotzer einen Chip in eine seiner A…backen implantieren. Der analysiert dann, was der Chipträger so ausscheidet (was hat er gegessen, war etwa ogottogott Alk mit im Spiel, Schlimmeres gar oder unstandesgemäß hochwertige Kost?), seinen BMI und wo er sich wann erleichtert hat (enthält halt ein Mini-Navi). Statt elektronischer Fußfessel dto. …subkutanfessel.

    Wenn das man keiner von den Falschen mitliest ;(

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