Aufruf an unsere Leserschaft: Helft dem drangsalierten Hartz-Vier-Betroffenen in Mannheim!

 In Holdger Platta, Politik (Inland)

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – schon mal gehört?

Noch in Erinnerung? Gleich in zwei Berichten informierten wir Euch vor einigen Wochen über die Drangsalierungen des Hartz-Vierers Ufuk T. in Mannheim (am 23. Juli und 5. August des Jahres). Nachlesen könnte Ihr alles Wesentliche dazu nochmal unter den Links https://hinter-den-schlagzeilen.de/piranha-protestiert-bei-jobcenter-gegen-gewaltsamen-rauswurf-eines-hilfsbeduerftigen und https://hinter-den-schlagzeilen.de/erkrankter-hartz-iv-bezieher-mit-tritten-und-schlaegen-aus-dem-jobcenter-geworfen. Ufuk T. hatte vom Mannheimer Jobcenter den Bewilligungsbescheid erhalten, zukünftig Zahlungen von dieser Behörde zu bekommen, aber die Gelder blieben trotz dieser Zusage aus. Als Ufuk T. mit Frau und Tochter beim zuständigen Jobcenter vorsprach, inzwischen völlig mittellos, um die überfällige Miete bezahlen und außerdem dringend erforderliche Lebensmittel einkaufen zu können, wurde er mit Polizeigewalt aus den Amtsräumen entfernt. Auch unsere Proteste gegen dieses inhumane Vorgehen blieben bislang ohne Erfolg. Holdger Platta

Ich denke, die ganze Geschichte muss ich hier nicht noch einmal nacherzählen. Also die Hauptpunkte nur:

Ufuk T. stand die sofortige Auszahlung der Gelder zweifelsfrei zu. Sie wäre auch ohne Aufschub möglich gewesen, weil in den Räumen des Mannheimer Jobcenters ein für solche Zwecke installierter Geldautomat vorhanden ist.

Stattdessen wies man Ufuk T. aber ab und teilte ihm mit, dass er in vier Tagen wiederkommen solle. Sein zuständiger Sachbearbeiter sei nicht mehr da.

Als Ufuk T., vom Anfang bis zum Ende der nachfolgenden Geschehnisse völlig friedlich, auf sofortige Auszahlung der bewilligten Gelder bestand, schaltete sich zunächst ein Securitymann ein, dann holte das Jobcenter Mannheim die Polizei und ließ Ufuk T. gewaltsam aus der Behörde entfernen – Begründung „Hausfriedensbruch“.

Außerdem wurde der Hartz-Vier-Betroffene beim Amtsgericht Mannheim angeklagt und wegen des Bestehens auf seinen Rechtsansprüchen zu einer Geldstrafe von 1.555,- Euro verurteilt (völlig unklar, mit welchen Geldern der verurteilte Ufuk T. jemals diese Strafe bezahlen soll).

Von unserer Seite aus protestierte zunächst unsere engagierte Leserin „Piranha“ beim Jobcenter Mannheim und warf der Behörde inhumanes Handeln vor, mit Schreiben vom 24. Juli des Jahres. Es gab daraufhin eine Reihe von Rückmails der Mannheimer Behörde – aber in allen Schreiben wich die Amtsvertreterin, eine Frau Dr. Artemis Tsoupas, den Fragen und Vorhaltungen von „Piranha“ aus.

Daraufhin schaltete ich mich am 2. August 2019 in diesen Mailwechsel ein und stellte nun auch meinerseits der Behördensprecherin einige Fragen. Im Mittelpunkt meines Schreibens stand dabei der Vorhalt, dass die Mannheimer Arbeitsagentur im direkten Widerspruch zu zentralen Aussagen des Bundesverfassungsgerichts gehandelt habe, das in seinem Hartz-IV-Urteil vom 9. Februar 2010 eindeutig festgehalten hatte – dort vor allem unter den „Randnummern“ 135 und 137 –, dass die für die „Leistungsbewilligung“ zuständigen Behörden verpflichtet seien, jederzeit für eine Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums bei den Hilfsbedürftigen sorgen zu müssen. Diese Gewährleistungspflicht lasse sich nicht reduzieren auf einzelne Behördenmitarbeiter, die zufällig anwesend seien oder nicht, sondern stelle eine Gewährleistungspflicht der Behörde insgesamt dar.

Hier nun die Mitteilung, dass ich auf mein sachliches, in allen Teilen begründetes und höfliches Schreiben bis heute keinerlei Antwort erhielt – obwohl ich der Behördensprecherin eine Frist bis zum Montag, den 12. August, gesetzt hatte. Das ist mittlerweile mehr als zehn Tage her; und ich denke, eine Antwort dürfte auch nicht mehr zu erwarten sein.

Dies alles, wie gesagt, nachzulesen in unseren HdS-Berichten vom 23. Juli und 5. August dieses Jahres.

Ich bin nun – mit „Piranha“ wie auch mit unserem stellvertretenden HdS-Chefredakteur Roland Rottenfußer – der Ansicht, dass wir diese Sache nicht einfach auf sich beruhen lassen dürfen! Das Unrecht, das dem Hilfsbedürftigen Ufuk T. angetan worden ist, gleich von drei Instanzen der Bundesrepublik – dem Jobcenter, der Polizei und dem Mannheimer Amtsgericht – schreit zum Himmel und erfordert unser aller Engagement.

Weder war das Jobcenter Mannheim berechtigt, Ufuk T. die Auszahlung der ihm bereits bewilligten Gelder vorzuenthalten, mit der impliziten Aufforderung, er und seine Familie könnten ja bitteschön vier Tage lang hungern, noch war die Polizei berechtigt, der Aufforderung der Behörde Folge zu leisten und Ufuk T. gewaltsam aus dem Amtsgebäude zu entfernen. Und schließlich stellt auch das Urteil des Mannheimer Amtsgerichts unseres Erachtens nach eine Rechtsprechung dar, die nicht mal im entferntesten mehr den Grundrechten des hilfsbedürftigen Ufuk T. irgendwelche Beachtung geschenkt hat – und sei es auf dem Wege der „Rechtsgüterabwägung“. Der Grundrechtsanspruch des Hilfsbedürftigen auf jederzeitige Sicherstellung seines menschenwürdigen Existenzminimums rangiert weit über dem – angeblich! – gegebenen Rechtsanspruch der Behörde, zwecks Wahrung des „Hausfriedens“ den Hilfsbedürftigen gewaltsam aus den Amtsräumen entfernen zu lassen.

Ergänzend dazu die folgenden Informationen noch:

1. „Hausfriedensbruch“ stellt gemäß § 128 StGB (= Strafgesetzbuch) einen Straftatbestand dar, der gemäß § 374 Absatz 1 StPO (= Strafprozeßordnung) lediglich als sogenanntes „Privatklagedelikt“ zu werten ist, nicht aber als sogenanntes „Offizialdelikt“, das auf jeden Fall von Staats wegen verfolgt und geahndet werden müsse. Heißt in diesem Falle konkret: erst ein Strafantrag der betreffenden Behörde, des Jobcenters Mannheim, hat überhaupt dieses Amtsgerichtsverfahren gegen Ufuk T. in Gang setzen können.

2. Mit dem im Grundgesetz in Artikel 13 verbrieften Menschenrecht auf „Unverletzlichkeit der Wohnung“ hat dieser konkrete Fall von angeblichem „Hausfriedensbruch“ nichts zu tun. Der Grundgesetzartikel 13 schützt ausdrücklich nur privaten Wohnraum, gegebenenfalls (!) auch mal Geschäftsräume von Unternehmen undsoweiter, niemals aber Räumlichkeiten, die der Allgemeinheit zugänglich sind, also Amtsstuben oder dergleichen (= auch dazu liegen entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichts vor!). Heißt:

Was dort in Mannheim im Jobcenter und danach im Mannheimer Amtsgericht geschehen ist, wiederspricht demzufolge nicht nur den selbstverständlichen Geboten der Mitmenschlichkeit, sondern ganz eklatant auch den unaufhebbaren Menschenrechtsartikeln des Grundgesetzes sowie den rechtlichen Regelungen, wie sie im Strafgesetzbuch und in der Strafprozeßordnung festgelegt worden sind. Ufuk T. ist also gleich in dreifacher Hinsicht schlimmstes Unrecht widerfahren – und gegen alle diese Dimensionen des Unrechts richtet sich demzufolge auch unser Protest.

Wir werden aus diesen Gründen auch festhalten an unserer Kritik. Wir werden des weiteren auch die Politikmagazine „monitor“ (WDR/ARD) und „frontal21“ (ZDF) von diesen Mannheimer Vorfällen unterrichten, mit der Bitte, auch ihrerseits dieses mehrfache Unrechtsgeschehen in Mannheim öffentlich zu machen. Wir bitten aber, zum Dritten, auch Euch, die menschlich und menschenrechtlich engagierten Leserinnen und Leser von HdS, Protest einzulegen beim Mannheimer Jobcenter. Abschließend deshalb auch hier nochmal die Mailanschriften, unter denen Ihr diese Behörde erreichen könnt:

Artemis.Tsoupas@jobcenter-ge.de

Jobcenter-Mannheim@jobcenter-ge.de

Wir bitten Euch sehr herzlich um Eure Beteiligung an dieser Protestaktion – wobei ich ausdrücklich hinzufügen will: seht in Euren Schreiben an die Mannheimer Behörde – egal, unter welcher Mailadressierung das geschieht – von jeglichen Beleidigungen, gar persönlichen Beleidigungen, ab! Das Verhalten der drei beteiligten Staatsinstanzen Jobcenter/Polizei/Amtsgericht ist schärfstens, aber sachlich zu kritisieren, nicht irgendwelche Privatpersonen, die innerhalb dieser drei Staatsinstanzen – aus welchen Gründen auch immer! – an diesen Handlungen beteiligt waren. Unsere Kraft ist die Stärke der Argumente, ist die Stärke des Rechts, nicht aber die selbstgefährdende Kraftmeierei, die beleidigend oder verleumdend, ehrverletzend oder mit übler Nachrede auf einzelne Menschen losgeht! Also:

• Protestieren wir dagegen, dass Ufuk T. nicht unverzüglich die ihm zustehenden Hilfsgelder vom Jobcenter Mannheim ausgezahlt worden sind!

• Protestieren wir dagegen, dass stattdessen vom Jobcenter Mannheim die Polizei gerufen wurde, um Ufuk T. gewaltsam aus den Amtsräumen entfernen zu lassen!

• Protestieren wir dagegen, dass gegen Ufuk T. vom Jobcenter Mannheim eine Klage wegen angeblichen „Hausfriedensbruchs“ beim Amtsgericht Mannheim eingereicht worden ist!

• Protestieren wir dagegen, dass Ufuk T. vom Amtsgericht Mannheim verurteilt worden ist!

• Protestieren wir dagegen, dass Ufuk T. vom Amtsgericht Mannheim zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1.555,- Euro verurteilt worden ist, die der Hilfsbedürftige Ufuk T. niemals aus eigenen Geldmitteln wird aufbringen können!

Dazu rufe ich Euch hiermit – auch in Namen von „Piranha“ und Roland Rottenfußer – auf.

Holdger Platta

Anzeigen von 12 Kommentaren
  • Ruth
    Antworten
    Lieber Holger,

    meine Anfrage ans Jobcenter Mannheim/8.8.2019 blieb unbeantwortet! Eine Eingangsbestätigung – eigentlich selbstverständlich- erhielt ich auch nicht!

    LG Ruth

  • Piranha
    Antworten
    Ich habe eine Mail bekommen von jemandem, der hier regelmäßig liest, aber keine Kommentare auf dieser Webseite hinterläßt.

    Er hat an das Jobcenter am vergangenen Freitag geschrieben und im Wesentlichen noch einmal die Rechtsbrüche angeführt.

    Da er eine Frist von 2 Wochen gesetzt hat bleibt abzuwarten, ob eine Antwort erfolgt.

     

  • Volker
    Antworten
    @Ruth,
    eine Antwort wirst Du auch nicht bekommen; Jobcenter wegen solchen Fällen anzumailen kann man sich ersparen, wird aussortiert und führt zu nichts.

    Ob Piranha, Holdger sowie Roland einen Sender/Redaktion dafür interessieren können, bleibt abzuwarten. Wäre zwingend wünschenswert, wenn gerade dieser Fall nicht unter den Tisch gekehrt- verweigerte Menschenwürde unter entwürdigender Verarmungspolitik – klar sowie nachvollziehbar! – aufgezeigt würde, jenseits politisch-wirtschaftlicher Interessen (?), die ein System der Angst und Entrechtung erst ermöglichten – ein System, das Armut erzeugt, gleichzeitig sanktionierendend niederknüppelt

    Zuerst als Schmarotzer angeklagt, danach als Straftäter verurteilt.

  • Ruth
    Antworten
    Hallo Volker,

    auch wenn ich persönlich keine Antwort bekomme, so habe ich doch getan, was ich tun konnte.

    Hinnehmen, das ist nicht hilfreich, so sehe ich das.

    Und wäre ich in Not, dann würde es mir gut tun, wenn sich andere Menschen für mich einsetzen!

  • Karl Görtz
    Antworten
    Ich sehe hier bereits seit dem Jahr 2005 das Bestreben der Jobcenter / Agenturen für Arbeit / Bundesregierung, nachfragende emphatische, solidarische Empörte einfach zu ignorieren nach dem Motto: Die Wenigen, die hier unser Menschenunrechtsystem anklagen, werden wir einfach ignorieren. Soll heißen: Wir wissen schon, dass wir seit 2005 hier Unrecht praktizieren, wir müssen aber damit weitermachen, um uns nicht des Unrechts seit 2005 zu entlarven. Und die paar Betroffenen, die auf ihre Forderungen direkt vor Ort im Jobcenter bestehen, weil sie nicht verrecken wollen und zumindest weiterleben wollen, werden kurzer Justizhand, als Mahnung an nachahmende Betroffene, „entsorgt“. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des Sanktionsparagraphen steht seit Monaten aus. Man frage sich einfach warum? Schnelles grundgesetzliches Handeln wäre hier vor Monaten, besser noch vor Jahren, besser noch direkt nach Einführung der Agenda 2010 seitens des Bundesverfassungsgerichts zwingend notwendig gewesen um die Entstehung des Unrecht  sofort zu beenden. Hat es aber bis heute nicht. Warum? Fazit: Die Aufarbeitung dieses Unrechtssystem der Agenda 2010 wird unsere nachfolgende Generation vor einer gewaltigen Aufklärung stellen. Auch wird man dann wieder sagen müssen: „Wehret den Anfängen“
    • Volker
      Antworten

      Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich des Sanktionsparagraphen steht seit Monaten aus. Man frage sich einfach warum?

      Warum wohl. Das BVerfG ist nichts anderes, als ein Placebo ohne Wirkung, nicht unabhängig und nicht frei darüber zu entscheiden, ob sich Sanktionen gegen die eigene Bevölkerung, oder Angriffskriege gegen Bevölkerungen grund(ge)setzlich sowie verfassungsgemäß mit unseren angeblichen WerteGrundsätzen vereinbaren lassen.

      Meine Frage aus der Sicht als naiver Bürger: Ist das BVerfG ein gewollt-demokratischer Selbstbetrug, das den Anschein aufrecht erhällt, die Würde des Menschen sei  unantastbar?

  • Ruth
    Antworten
    Artikel 51 ABS. 1 GG

    Die Wähler entscheiden zwar in erster Linie über die Zusammensetzung des Landtages und darüber, wer im Land regieren soll; indirekt wird damit aber zugleich festgelegt, wer im Bundesrat Sitz und Stimme erhält, denn die Mehrheit im Landesparlament bestimmt die Landesregierung, die ihrerseits die Bundesratsmitglieder aus ihrer Mitte bestellt.

    So erhält der Bundesrat seine demokratische Legitimation. Siehe: Bundesrat.de

    Die Zusammensetzung und die daraus folgenden Abstimmungen sind ideologisch gefärbt – dürften sie nicht – da entweder eine rechte oder linke Mehrheit entscheidet.

    Eine Unabhängigkeit attestiere ich dem Bundesrat – aus den genannten Gründen –  auch nicht.

    Dennoch, es liegen freie Wahlen bei der Zusammensetzung zugrunde, die sich fortlaufend verändern.

    Mit meiner freien „Wahl“ bestimme ich linke, rechte oder neoliberale Politik!

     

  • Ruth
    Antworten
    1.9.19, weitere E-Mail an Frau Dr. Tsoupas für Euere Dokumentation.
  • hartz_tötet
    Antworten
    Tja, die DDR hatte Stasi, Mauer und Schießbefehl, die BRD hat Hartz IV, „Job“center und Formularterror.
    Die BRD-Methodik ist weitgehend geräuschlos und nicht weniger effizient.

    Eines ist sicher:
    Gäbe es wieder Konzentrationslager (was hoffentlich nie wieder Realität wird) könnte man aus einem großen Fundus an Bewachern schöpfen.
    Sadistische Bücklinge die ihre verliehende bürokratische Allmacht an wehrlosen Menschen skrupellos auslassen, dürfen schonmal üben.

    Eine gute Idee diverse Politikmagazine zu involvieren.
    Es bleibt zu hoffen, dass eines diesen ungeheuerlichen Vorfall aufgreift.

    Gibt es schon eine Reaktion der Landesregierung dazu?

    • Piranha
      Antworten
      Hallo,

      Landesregierung? Du meinst von Nicole Hoffmeister-Kraut, der Arbeitsministerin? Darauf könnten wir lange warten.

      Die Frau, die sich ihre beruflich-kapitalistische Feinbildung bei einem der Big-Four, nämlich Ernst&Young verpassen ließ?

      Aber halt: sie sitzt im Beirat der Tafel in Balingen. Kleiner Heiligenschein oder…

      … so erhält man die Demütigungen , denen Tafel-Gänger ausgesetzt sind durch eine Kapitalistin aufrecht. CDU natürlich, aber in BW könnte es auch eine Grüne sein – scheißegal.

    • Volker
      Antworten
      Wenn überhaupt, dann die üblichen Phrasen landes- und bundespolitischer Wackeldackel.

      Immerhin vermittelt uns eine weitere Glücksstudie, dass Deutsche! fortschreitend glücklicher werden!!, und wer nicht glücklich wird, ist selbst schuld daran, sprich: zu blöd, zu faul oder andersartig!!!

      Komischerweise werde ich sowie paar Millionen Bevölkerungsreste bei solch einschlägigen Studien einfach übergangen, nicht wahrgenommen, als nicht wichtig ignoriert. Klar, wer fragt schon Armutsrentner, Hartz 4-Opfer und Neusklaven nach ihrer Meinung zu verordneten Glückszuständen – nicht-Porsche-Fahrer mit Existenznöten und eingebrannten Fallnummern.

  • hartz_tötet
    Antworten
    Karl Görtz schrieb:
    Die Aufarbeitung dieses Unrechtssystem der Agenda 2010 wird unsere nachfolgende Generation vor einer gewaltigen Aufklärung stellen.

    Ja, wenn es denn aufgearbeitet wird. Das Land wurde dermaßen mit dem Agenda-Virus infiziert, dass es so etwas wie eine Enthartzifizierung der Gesellschaft und der politischen Pseudoklasse bedarf.
    Nicht zu vergessen, der oberste Hartz-Architekt spielt heute Bundespräsident und schwingt pathetische Reden von Gerechtigkeit und Solidarität. Welch eine Farce.

    Zu den sog. „Job“centern (wo generieren die eigentlich „Jobs“) ein Vorschlag:
    Die Liegenschaften dieser Pseudobehörden sollte man einer zivilen Nutzung zuführen.
    Diese Brutstätten des Unrechts zunächst abschaffen, entkernen und daraus sozial verträglichen Wohnraum schaffen.
    Somit würden „Job“center, wenn auch unfreiwillig, erstmals einen positiven Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung beitragen.

    Piranha schrieb:
    Die Frau, die sich ihre beruflich-kapitalistische Feinbildung bei einem der Big-Four, nämlich Ernst&Young verpassen ließ …?

    Danke für die Aufklärung, also auch nur eine Marionette wie schon Berater-Uschi und Andrea Nahles von der Abteilung Rechtsvereinfachung.

    Es ist schon wahr, die offizielle politische (Hof-)Berichterstattung mit Ausblendung und/oder Verfälschung/Verharmlosung eklatanter gesellschaftlicher und politischer Verwerfungen ist haarsträubend.

    Wieso kommt mir jetzt das Bild der gekauften Republik in den Sinn?

Einen Kommentar hinterlassen

Beginnen Sie mit der Eingabe und drücken Sie Enter, um zu suchen