„Piranha“ protestiert bei Jobcenter gegen gewaltsamen Rauswurf eines Hilfsbedürftigen

 In FEATURED, Holdger Platta, Politik (Inland)

Und die Antwort darauf? Am Dienstag, den 23. Juli, veröffentlichten wir auf HdS einen Bericht über unfassbare Vorgänge beim Jobcenter Mannheim. Einem von diesem Amt betreuten Hilfsbedürftigen war trotz positiven Bescheids jegliche Auszahlung von Geldern verweigert worden, von Geldern, die er dringendst für sich und seine Familie für den Einkauf von Nahrungsmitteln benötigte. Er solle bitteschön in 4 Tagen wiederkommen, sein persönlicher Sachbearbeiter sei leider nicht da. Als Ufuk T. auf der überfälligen Geldhilfe bestand, wurde er mit Gewaltanwendung von Seiten eines „Security-Mannes“ und einiger Polizisten aus dem Amtsgebäude geworfen. Dies alles kann auch jetzt bei uns noch nachgelesen werden unter https://hinter-den-schlagzeilen.de/erkrankter-hartz-iv-bezieher-mit-tritten-und-schlaegen-aus-dem-jobcenter-geworfen. Unserer engagierten Leserin „Piranha“ ließ dieser Vorfall dankenswerterweise keine Ruhe. Sie appellierte in einem Kommentar bei uns an alle HdS-LeserInnen, beim Mannheimer Jobcenter Protest einzulegen, und – vor allem! –: „Piranha“ selber schrieb einen Tag später eine dementsprechende Mail an das betreffende Amt, eine Mail, die an humaner Klarheit nichts zu wünschen übrig ließ. Bitte lest im Folgenden weiter, was daraufhin geschah oder – zutreffender formuliert! – nicht geschah!  Holdger Platta

 „Piranha“, die mich ausdrücklich gebeten hat, ihren Klarnamen bei der Veröffentlichung ihres Mailwechsels mit der Mannheimer Behörde auszutauschen gegen ein Pseudonym, schrieb am Mittwoch, den 24. Juli 2019, zum ersten Mal an die Mitarbeiter des  baden-württembergischen Arbeitslosenamtes. Ich gebe nachfolgend die Korrespondenz „Piranhas“ mit der dortigen Behördenvertreterin vollständig wieder, mit einer Frau Dr. Artemis Tsoupas. Gestattet seien mir aber die folgenden Vorbemerkungen noch:

  1. In allererster Reaktion auf „Piranhas“ Protestbrief reagierte Frau Dr. Tsoupas fast ausschließlich im Sinne der Ahnungslosigkeit: sie wisse nicht genau, worüber „Piranha“ in ihrer Mail überhaupt gesprochen habe.
  2. Im deutlichen Gegensatz dazu wusste Frau Dr. Tsoupas eine Dreviertelstunde später – in ihrer zweiten ‚Antwort‘ auf eine Mail von „Piranha“ – jedoch schon bestens Bescheid. Sie selber, Frau Dr. Tsoupas, die keine Stunde vorher noch Ahnungslose, konnte „Piranha“ mit einem weiteren zusätzlichen Link zum Geschehen in Mannheim bedienen. Was also stimmt? Unkenntnis oder durchaus profundes Eingeweihtsein?
  3. Interessanter bei dieser Zweit“antwort“ der Mannheimer Behörde jedoch: weder ging Frau Dr. Tsoupas auf irgendeine Frage oder Vorhaltung von „Piranha“ ein noch wurde irgendein Detail aus den Berichten über den Mannheimer Vorfall dementiert!
  4. Irgendein menschliches Bedauern über das erschütternde Geschehen im Jobcenter Mannheim wurde ebenfalls nicht geäußert („Piranha“ hatte ihre Adressaten vor allem auf diese, auf die inhumane Dimension der Ereignisse in der pfälzischen Behörde angesprochen).
  5. Stattdessen wurde die Behördenantwort zu einem Gegenangriff genutzt: der Verfasser des kritischen Berichts über den gewaltsamen Rauswurf des Hilfsbedürftigen Ufuk T. aus den Amtsräumen der Mannheimer Behörde, ein Herr (Roland) Schuster, hätte sich „den Sachverhalt“ auch aus Sicht des Jobcenters schildern lassen müssen. Weil Schuster dieses unterlassen habe, sei dessen Darstellung „unzureichend“. Unbegründet und unbelegt blieb freilich auch weiterhin, worin die Mangelhaftigkeit dieses Berichtes bestanden haben solle. Unberücksichtigt auch, dass es bei der Verhandlung vor dem Mannheimer Amtsgericht am 25. Juni des Jahres in der Sache nahezu keine Unklarheiten gab. Selbst die Polizisten hatten bei diesem Gerichtstermin mehrfach bestätigt, dass Ufuk T. zu keinem Zeitpunkt der Auseinandersetzungen gewalttätig geworden sei. Weitere Recherchen des Journalisten – beim Jobcenter Mannheim – waren also höchst überflüssig, ein Versäumnis des Journalisten Roland Schuster nicht festzustellen. Und wenn Frau Dr. Tsoupas gemeint haben sollte, ihre Behörde hätte auf jeden Fall ein Recht auf Gegendarstellung – im Sinne von Gegenbewertung – gehabt, so irrt sie sich und hätte dieses gegenüber „Piranha“ nunmehr ja aufs ausführlichste nachholen können. Stattdessen lediglich Angebot eines persönlichen Gesprächs. Aber was soll das bei einem Fall, der vorrangig von öffentlichem Interesse ist?

Nun, angeregt durch „Piranhas“ Engagement, veranlasst auch durch die völlige Unzulänglichkeit, mit der Frau Dr. Tsoupas bislang auf die Anfragen von „Piranha“ reagiert hatte – richtiger, ich wiederhole es: nicht reagiert hatte! –, habe ich nun auch meinerseits die Behördensprecherin angeschrieben – vorgestern, am Freitag, den 2. August (früher ging es leider nicht). Um es schon hier festzustellen: dieser Brief von mir wird Frau Dr. Tsoupas ausgiebigst die Möglichkeit geben, zu allen relevanten Sach- und Rechtsfragen Stellung zu nehmen. Doch hier nun erst Mal der vollständige Mailwechsel zwischen „Piranha“ und dem Mannheimer Jobcenter:

„Von: Rosa M.
Gesendet: Mittwoch, 24. Juli 2019 20:40
An: _BA-Jobcenter Mannheim <Jobcenter-Mannheim@jobcenter-ge.de>
Betreff: Skandal

Guten Tag!

Auf einer Webseite las ich dieser Tage, dass Sie sich unrühmlich einreihen in Jobcenter-Skandale, wie sie immer häufiger anzutreffen sind.

Dort sprach man davon, man möge Sie – „das Prügelcenter Mannheim“ fragen, ob „Sie einen an der Waffel haben“.

Gemeint war, dass Sie einen kranken Menschen durch einen Ihrer sog. Sicherheitsmenschen mithilfe körperlicher Gewalt aus dem Center entfernen ließen, ohne dass dieser seinerseits Anlass dazu gab.

Was sind das für Menschen? Außer dem Sachkundenachweis, werden diese in sozialer Kompetenz und Deeskalationsstrategien geschult? Es steht zu befürchten, dass dies eher nicht der Fall ist und auch keine Eingangsvoraussetzung darstellt.

Und als wäre das noch nicht genug, handelten Sie auch gesetzeswidrig, indem Sie ihm trotz positivem Bescheid, die Auszahlung seiner Bezüge verweigerten.

Darf ich Sie fragen, ob Sie jemals in dieser Situation waren oder wenigstens nur  eine vage Vorstellung davon haben?

Nein, oder? Stattdessen leben Sie das Klein-Klein von minimalster Macht aus, als seien Sie es selbst, dem der Gesetzgeber jeden Euro, auf den jemand Drittes berechtigten Anspruch hat, aus der Tasche zieht.

Wie ist es denn um Ihre soziale Kompetenz bestellt? Ich hoffe aufrichtig, dass Ihnen die Scham noch nicht abhanden gekommen ist; Wilhelm Hauff und „Das kalte Herz“ ist Ihnen bekannt?

Und darf ich Sie abschließend fragen, ob Sie Daten gefälscht und potentielle Zeugen eingeschüchtert haben?

Ob meine Frage eher naiv oder rein rhetorischer Natur ist, mögen Sie bitte selbst entscheiden.

Dass die komplette Hartz IV-Verelendungsmaschinerie überfällig abgeschafft werden sollte – darüber lass ich mich erst gar nicht aus.

Sie werden die einschlägigen Studien hoffentlich samt und sonders kennen.

Ich erwarte eine Antwort und bin mir zugleich bewusst, dass ich darauf keinen Anspruch habe.

Sollten Sie jedoch antworten, weise ich Sie fairerweise darauf hin, dass ich diese voraussichtlich veröffentlichen werde.

Mit Grüßen,

Rosa M.

 

Von: Tsoupas Artemis <Artemis.Tsoupas@jobcenter-ge.de>
Gesendet: Freitag, 26. Juli 2019 11:01
An: Rosa M.
Betreff: WG: Skandal

 

Sehr geehrte Frau M.,

es fällt uns schwer, zu Ihren generalisierenden Ausführungen Stellung zu nehmen, auch weil der Sachverhalt, auf den Sie sich beziehen, nicht konkretisiert wird und uns deshalb unverständlich bleibt.

Wir sind aber gerne bereit, Sie zu einem persönlichen Gespräch in das Jobcenter einzuladen, um Ihre Fragen zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Artemis Tsoupas

 

Dr. Artemis Tsoupas

Büro der Geschäftsführung

Jobcenter Mannheim
Ifflandstraße 2-6
68161 Mannheim
Tel.: 0621/18166-189

Fax: 0621/18166-550

Artemis.Tsoupas@jobcenter-ge.de

 

Gesendet: Freitag, 26. Juli 2019 um 11:30 Uhr
Von: Rosa M.
An: „‚Tsoupas Artemis'“ <Artemis.Tsoupas@jobcenter-ge.de>
Betreff: AW: Skandal

Guten Tag Herr Tsoupas,

vielen Dank für Ihre Reaktion.

Hier ist alles nachzulesen:

https://www.gegen-hartz.de/news/mit-tritten-und-schlaegen-erkrankten-hartz-iv-bezieher-aus-dem-jobcenter-geworfen

Mit freundlichem Gruß,

Rosa M.

 

Von: Tsoupas Artemis <Artemis.Tsoupas@jobcenter-ge.de>
Gesendet: Freitag, 26. Juli 2019 11:45
An: Rosa M.
Betreff: AW: Skandal

 

Sehr geehrte Frau M.,

dieser Artikel geht zurück auf einen Beitrag von Herrn Schuster, vgl.

https://kommunalinfo-mannheim.de/2019/07/12/eskalation-beim-jobcenter-anklagepunkt-widerstand-gegen-die-staatsgewalt-und-hausfriedensbruch/

Ausgangspunkt ist die Prozesseinschätzung durch Herrn Schuster, der sich leider bei seiner Recherche nicht an das Jobcenter Mannheim gewandt hat, um sich den Sachverhalt aus unserer Sicht schildern zu lassen. Das Jobcenter war nicht Gegenstand der Verhandlung, weder die betroffenen Kolleg/-innen noch das betroffene Personal war vorgeladen worden. Die Darstellung des Sachverhalts im Artikel von Herrn Schuster ist deshalb unzureichend. Wenn Sie sich weiterhin für die Arbeit des Jobcenters interessieren, so stehe ich für ein Gespräch gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Artemis Tsoupas“

 

Kann eine solche Nichtantwort zufriedenstellen? Oder ist hier „Piranha“ – nicht ganz ohne Geschick – einfach nur abgewimmelt worden? Nun, auch im Sinne des „audiatur et altera pars“ – „Höre auch die andere Seite an!“ – schickte ich Frau Dr. Tsoupas am vergangenen Freitag den nachfolgenden Schriftsatz zu. Wobei ich die Behördensprecherin – bei all meiner menschlichen Empörung über die gewaltsamen Vorfälle in den Amtsräumen dieses Hauses – auch aus einer anderen Pflicht nicht entlassen wollte: zur rechtlichen, ja: zur verfassungsrechtlichen, Dimension dieser erschütternden Vorgänge Stellung zu beziehen, zur Tatsache, dass Hartz IV nicht nur Regime der Unmenschlichkeit, sondern auch des Unrechts ist. Warten wir also ab, ob und wie die Mannheimer Behörde auf meine Zuschrift reagieren wird! Selbstverständlich werde ich Euch über Antwort oder Nichtantwort informieren. Doch hier, zum Abschluss meines heutigen Zwischenberichts, Wiedergabe meines Schreibens an das baden-württembergische Arbeitsamt:

 

„Sehr geehrte Frau Dr. Tsoupas,

ich beziehe mich mit meinen folgenden Anfragen an Sie auf den erschütternden Bericht „Mit Tritten und Schlägen erkrankten Hartz IV Bezieher aus dem Jobcenter geworfen“, der am 13. Juli des Jahres auf www.gegen-hartz.de erschienen ist.

Ich tue dies als engagierter Staatsbürger, als Vorsitzender der Göttinger Menschenrechtsorganisation „Initiative für eine humane Welt (IHW) e.V.“ und als Herausgeber sowie Redakteur der Webzeitung www.hinter-den-schlagzeilen.de (HdS).

Dem genannten Bericht zufolge wurde dem von Ihnen betreuten Hilfsbedürftigen Ufuk T. mit dessen Frau und Tochter trotz positiven Hartz-IV-Bescheides über einen Monat lang kein Geld ausgezahlt – offenbar weder die überfälligen Regelsatzzahlungen noch auch die anerkannten Gelder für Kosten der Unterkunft (KdU).

Stimmt das?

Dem genannten Bericht zufolge begehrte der von Ihnen betreute Hilfsbedürftige Ufuk T. zwecks Beseitigung seiner akuten verzweifelten Notlage Auszahlung der ihm zustehenden Gelder, um seine Miete bezahlen zu können und Nahrungsmittel für sich und seine Familie einkaufen zu können.

Stimmt das?

Dem genannten Bericht zufolge wurde dem von Ihnen betreuten Hilfsbedürftigen Ufuk T. jegliche Auszahlung von Geldern seitens Ihrer Behörde verweigert, mit der Begründung, sein zuständiger Sachbearbeiter sei nicht mehr zugegen und er solle in 4 Tagen wiederkommen, dann würde sein Anliegen bearbeitet werden.

Stimmt das?

Als der von Ihnen betreute Hilfsbedürftige Ufuk T. aufgrund seiner existentiellen Notlage sich weigerte, der Aufforderung Ihrer Mitarbeiter Folge zu leisten und das Jobcenter zu verlassen, schaltete Ihre Behörde die Polizei ein, und der Hilfsbedürftige wurde mit Frau und Tochter gewaltsam aus dem Jobcenter entfernt.

Stimmt das?

Dazu meine zusätzlichen Fragen:

Ist Ihnen bekannt, daß im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09. Februar 2010 – Azz. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 – der verfassungsrechtliche Leistungsanspruch von Hilfsbedürftigen wie Ufuk T. mit seiner Familie auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums unter Randnummer 135 folgendermaßen definiert worden ist:

„b) Der unmittelbar verfassungsrechtliche Leistungsanspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erstreckt sich nur auf diejenigen Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Er gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie, die sowohl die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit (vgl. BVerfGE 120, 125 <155 f.>), als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen (vgl. BVerfGE 80, 367 <374>; 109, 279 <319>; auch BVerwGE 87, 212 <214>).“

Stimmen Sie dieser Aussage des Bundesverfassungsgerichtes zu – insbesondere auch den Feststellungen zur Grundrechtsgarantie zur Absicherung der „physischen Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung und Gesundheit…“? (Unterstreichungen im Zitat von mir. HP).

Wie vereinbaren Sie mit dieser Grundrechtsgarantie, dass Ufuk T. 4 weiter Tage kein Geld für Nahrung und Unterkunft ausgezahlt werden sollten?

Ist Ihnen des weiteren bekannt, dass in demselben Urteil des Bundesverfassungsgerichtes – dort unter Randnummer 137 – die Jederzeitigkeit dieses Garantieversprechens auf ein menschenwürdiges Existenzminimum als verbindliche Staatspflicht festgelegt worden ist?

Ich zitiere auch diese Randnummer 137 im Folgenden vollständig:

„Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt (vgl. BVerfGE 87, 153 <172>; 91, 93 <112>; 99, 246 <261>; 120, 125 <155 und 166>). Wenn der Gesetzgeber seiner verfassungsmäßigen Pflicht zur Bestimmung des Existenzminimums nicht hinreichend nachkommt, ist das einfache Recht im Umfang seiner defizitären Gestaltung verfassungswidrig.“

Wie vereinbaren Sie mit dieser Grundrechtsgarantie, dass „stets“ der „gesamte existenznotwendige Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers“ zu decken sei, die Tatsache, dass offenkundig Ihre Behördenvertreter dieser jederzeitigen Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums bei Herrn Ufuk T. nicht nachgekommen sind?

Ist Ihnen klar, dass es sich bei dieser Gewährleistungspflicht um eine institutionelle Gewährleistungspflicht handelt, nicht lediglich um die individuelle Gewährleistungspflicht irgendeines „zuständigen Sachbearbeiters“, der zum Zeitpunkt der geschilderten Geschehnisse offenbar nicht mehr anwesend war?

Ist Ihnen klar, dass der von Ihnen betreute Hilfsbedürftige aufgrund der Weigerung, ihm Gelder für Nahrung und Unterkunst auszuzahlen, Opfer einer Willkürsituation geworden ist und die jederzeitige Gewährleistung seines menschenwürdigen Existenzminimums aufgrund der Zufallsabwesenheit des „zuständigen Sachbearbeiters“ ‚einfach so‘ außerkraft gesetzt worden ist?

Ist Ihnen klar, dass Ihre Behörde als Bestandteil der „zweiten Gewalt“ in unserem Staat, der „Exekutive“, fundamental gegen Grundgesetzartikel 1, Absatz 1, verstoßen hat, nämlich die „unantastbare Würde des Menschen“ „zu achten und zu schützen“, demzufolge also gegen die „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ (ebenfalls GG-Artikel 1)?

Wie rechtfertigen Sie diesen Tatbestand?

Ich würde mich über Beantwortung all dieser Fragen – sämtlichst hier in Fettdruck markiert – binnen Wochenfrist sehr freuen, spätestens aber bis zum Montag, den 12. August 2019.

Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass sowohl dieser Brief als auch Ihre Antworten darauf veröffentlicht werden sollen – durchaus auch im Sinne des „audiatur et altera pars“, als Chance also, auch Ihre Sicht der Geschehnisse der Öffentlichkeit vorlegen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Holdger Platta

IHW-Vorsitzender sowie HdS-Herausgeber und HdS-Redakteur“

 

 

 

 

 

 

 

 

Anzeigen von 9 Kommentaren
  • Karl Görtz
    Antworten
    Sehr gut, nur so geht’s. Die Verantwortlichen direkt ansprechen. Sie werden sich aber mit Händen und Füßen wehren, und sie wissen auch warum. Sie haben Angst um Ihren eigenen Job. Jeder Diensthabende in den Jobcentern sollte eigentlich wissen, was hier oben fett gedruckt geschrieben wurde. Jeder! Und sie wissen das auch alle, haben aber Angst um ihren Job und hoffen auf keine Gegenwehr.

    Ich habe so einen E-Mail Dialog wie oben beschrieben vor langer Zeit mal selbst mit der Bundesagentur für Arbeit gehabt. Kann man auch hier nachlesen:

    Hartz IV – Ein TOTMACHER

    https://www.amazon.de/Hartz-IV-TOTMACHER-Ron-Hard-ebook/dp/B00895GZ98

  • Sancho
    Antworten
    Die Bürokraten in den Ämtern sollten bedenken, dass alle steuerzahlenden Bürger der Staat sind.

    Vom Staat bezahlte Beamten, Angestellte … sind Staatsdiener.

     

  • Volker
    Antworten
    Sehr geehrte Frau Rosa M.,

    ich darf Sie darauf hinweisen, dass verantwortlicher Sachbearbeiter sich über August im Urlaub befindet, Sightseeing Mittelmeer mit Vollpension like Hartz 4, und möchte Sie ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass Sachbearbeiters wohlverdiente Ruhe nicht gestört werden sollte, ein Mitarbeiter kann wohl auch mal abchillen, Ihr Verständnis vorausgesetzt, gibt Vereinbarungen, die man nicht einfach so in Frage stellen sollte, ein Jobcenter ist schließlich kein Verein wie Bahnhofsmission oder Seenotrettung, und sollte bei uns geprügelt werden, dann nur unter dem Aspekt des Förderns (Zucht und Ordnung), oder möchten Sie Guantanamo SGB II in Frage stellen, das wäre aus meiner Sicht ein unerträglicher Zustand und nicht vereinbar mit unseren Grundsätzen: Nieder mit dem Pöbel; fordern, prügeln, ausräuchern.

    mfg
    Artemis Tsoupas, Bestatter

  • Piranha
    Antworten
    Vielen Dank für eure Kommentare.

    Wir – Holdger (aber auch Roland) und ich, und die Leser*innen ja sicher auch – sind schon gespannt, ob es eine Reaktion geben wird. Ich hoffe es, denn auf Holdgers sachliche und fachlich außerordentlich kenntnisreiche Fragen sollte es der Person A. Tsoupas doch möglich sein, meine ich.

    Es wird aufgefallen sein, dass ich A. Tsoupas als Mann angesprochen habe, Holdger dagegen als Frau.

    Nun, da Artemis in der griechischen Mythologie die Göttin der Jagd … ist, bietet es sich an, sie als Frau anzusprechen. Zugleich habe ich im Netz gefunden, dass dieser Vorname durchaus auch für Männer genutzt wird. Über das Geschlecht von Artemis Tsoupas hingegen war nirgends etwas zu finden .

    Im Übrigen hatten wir auch beide (auch dies zeitversetzt) versucht, Kontakt zu Herrn Schuster aufzunehmen. Leider bisher erfolglos; auch Journalisten machen vielleicht mal Urlaub…

    Was wir noch nicht angesprochen haben ist der eigentliche Justizskandal, wonach ein Gewaltopfer zum Täter gemacht wurde.

    Die Freie Hartz IV Presse (FHP) hat Berufung eingelegt und einen Rechtshilfefond aufgelegt. Sie werden das Verfahren einem Strafverteidiger übergeben.

  • Ulrich Wockelmann
    Antworten
    Danke für die Steilvorlage. Ich habe diese gleich zum Anlass genommen, um im Rahmen zweier öffentlicher Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz an das Jobcenter Mannheim  und das  Polizeipräsidium Mannheim weitere Informationen zu erhalten.

     

    Das Thema passt zeitnah zu einer Recherche zum Thema „Polizeigewalt“ die in der Sendung „Kontraste“ am Montag, 29.07.2019, die „ARD-Exclusiv“- Sommerstaffel der Politischen Magazine im Ersten erstmals ausgestrahlt wurde.

    Staatsgewalt
    Wenn Polizisten zu Tätern werden

    MEDIATHEK

     

    ESKALATION BEIM JOBCENTER MANNHEIM – TEIL 3

    Körperverletzung im Jobcenter? – Jetzt sind Jobcenter und Polizei gefragt.

     

  • Ruth
    Antworten
    Meine Recherche ergab auch keine näheren Informationen zu dem geschilderten Vorfall.

    Im Mannheimer Polizeibericht –  für den entsprechenden  Monat – ist dieser Einsatz nicht dokumentiert!!; wenn meine Recherche fehlerfrei ist!

    Meine Anfrage ans Mannheimer Jobcenter ist auf dem Weg.

    Zur Sendung „Kontraste“: Nach den Vorkommnissen in der Kölner Silvesternacht und die darauf folgende Verharmlosung und Verschleierung und zögerlichen Aufklärung, dies macht mich, bis heute, sehr nachdenklich!

     

  • Matz Müllerschön
    Antworten

    Liebe Freunde*innen ,erst mal vielen Dank, dass ihr Euch diesen skandalösen Fall angenommen habt. Die örtliche Monopolzeitung Mannheimer Morgen sowie die RheinNeckarzeitung haben darüber bis heute noch nicht geschrieben. In der Zwischenzeit ist das skandalöse Urteil da.Wir würden uns freuen, wenn ihr bei euch auch den Rechtshilfefond veröffentlicht und wir in Kontakt bleiben.

    solidarische Grüße

    Matz Müllerschön Sozialarbeiter und Schuldnerberater i.R.

    Presseerklärung

    Statt Hilfe für eine notleidende Familie -Polizeischläge und Hausverbot / Platzverweis war die Antwort des JC

    Beinahe täglich ereignen sich dramatische Szenen in Deutschlands Jobcentern. So auch im Juni 2018 im Jobcenter Mannheim. Vor dem Amtsgericht Mannheim wurde gegen den Angeklagten Ufuk T. verhandelt und nicht gegen den Jobcenter der seine Aufgabenpflicht aus unserer Sicht verletzte.Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde Ufuk T. Widerstand gegen die Staatsgewalt, Hausfriedensbruch und Körperverletzung vorgeworfen. Doch vor Gericht stellte sich der Fall vollkommen anders dar. Dennoch wurde Ufuk T. bei einem völlig einseitigen ja auch einschüchterndem Prozessverlauf  verurteilt, mit der vorherigen Begründung der Staatsanwaltschaft „das Jobcenter steht hier nicht vor Gericht“.

     Ufuk T ist ist seit Jahren erwerbsunfähig (vorher Briefträger ) und hat aufgrund seiner Krankheit einen Betreuer. Seine Frau arbeitet in der Küche, wohnhaft in einer kleinen 3 Zimmerwohnung mit zwei Kindern, wobei eine Tochter zum Zeitpunkt  des Trauerspiels im 8 Monat Schwanger war.Zusammen bildeten sie eine Bedarfsgemeinschaft. Beim Empfang an den Tresen wurde Ufuk T. gesagt, dass sein zuständiger Sachbearbeiter bereits gegangen sei. Zudem würde es keine Vertretung geben. Stattdessen solle er in 4 Tagen „zur offenen Sprechstunde „wiederkommen, dann würde sein Anliegen bearbeitet werden. Da aber die existenzielle Not so groß war, -der Kühlschrank seit Wochen leer – ging der Angeklagte nicht, bis er mit einem Sachbearbeiter sprechen könne.Es sei eine Notlage. Sein Betreuer hat nach eigener Auskuft vorher mehrmals beim Jobcenter angerufen, aber keine Rückmeldung erhalten. Es lag auch ein Bescheid des JC vor, dessen Betrag aber ca drei Wochen nicht ausgezahlt wurde. Anstatt Ufuk T. zu einem freien Sachbearbeiter*in vorzulassen und ihm einen Vorschuss zu geben  – bis dahin stand auch im Foyer ein Geldautomat mit Kamera –  rief an der Theke ein Mitarbeiter oder Securitymann die Polizei. Zunächst kamen zwei Polizisten. Ufuk. T. bestand weiterhin darauf, einen Sachbearbeiter zu sprechen, damit wenigstens die nächsten Tage Verpflegung gesichert sind.  Ein Polizist versicherte im Prozess, das Ufuk bis zur Zwangsmaßnahme durch die Polizei (Platzverweis) normal mit der Polizei gesprochen hatte und in keinster Weise randalierte oder anderweitig den Ablauf der Behörde gestört hätte. Ein Security Mensch antwortete vor Gericht auf die Frage warum Ufuk T. ein Hausverbot erhalten hat, „Weil er nicht gehen wollte und wir um 18.00 Uhr schließen.“ Während der öffentlichen Dienstzeiten des Jobcenters. verfügte die Polizei einen Platzverweis und bezog sich auf ein angebliches Hausverbot, das im Prozess nicht aufgeklärt werden konnte und sollte.

    Da zwei Polizisten, seine Hände nicht auf dem Rücken fixieren konnten, rief einer der Polizisten Verstärkung an und am Ende lagen ,saßen, schlugen und hebelten mit dem Schlagstock 5 Beamte und ein Securitymann auf Ufuk herum um den aus unserer Sicht unberechtigten Platzverweis durchzuführen. Die Schreie, dass er Schmerzen habe und krank sei wurden von allen Polizisten nicht gehört. Ein Securitymann hat allerdings bestätigt, dass seine Frau das lautstark gerufen hätte und die Polizei mehrmals bat aufzuhören.Die Bilder zeigen einen blau unterlaufenen Ufuk,besonders an einem Arm und in der Rippengegend. Dafür erhielt er noch  eine Verurteilung zu 170 Tagessätze à 15 Euro. Mit dem Urteil ging das Gericht nochmals erheblich höher, als die ursprüngliche Geldstrafe es vorsah. In der wurde Ufuk T. zu 120 Tagessätze à 10 Euro verdonnert. Zudem muss der Angeklagte die Gerichts- und Anwaltskosten tragen.

    Wir sagen genau wie der Rechtsanwalt im Prozess: Freispruch für Ufuk T.

    Deshalb haben wir einen Rechtshilfefond aufgelegt. Berufung wurde eingelegt. Dafür werden wir das Verfahren an einen Strafverteidiger übergeben. Wir als Zivilgesellschaft klagen parallel den Jobcenter Mannheim an, der Millionnen von Steurgeldern von der Bevölkerung zur Verfügung gestellt bekommt und so fahrlässig, unprofessionell und menschenverachtend damit umgeht.

    Wir kritisieren auch die Polizei die sich durch den Jobcenter bewußt oder unbewust instrumentalisieren lies

    Wir wollen Aufklärung.

    ·         völlig einseitige Zeugenauslese – z.B. keine Besucher und Mitarbeiter vom Jobcenter

    ·         Zeugenbedrohung steht im Raum und wurde nicht aufgeklärt

    ·         offen blieb die Rolle des Secutitymannes, ob er diese Zuspitzung betrieben hat. Diese Aufklärung wurde im Prozess ebenfalls verhindert.

    ·         Gibt es Videoaufnahmen, die das ganze gefilmt haben, so wie es an der Pforte angekündigt war ? Wurde diese zurückgehalten oder gar gelöscht ?

    ·         Warum wurde der Geldautomat für Vorschüsse nach dem Vorfall abtransportiert ? Dort lief nach Aussage eines Securitymannes eine Kamera Waren da Aufnahmen, die zur Aufklärung beigetragen hätten?

    ·         Warum konnten alle 6 Polizeibeamten genauestens über ihren Einsatz berichten, aber keiner wußte, wer am Ende die Zeugenaufnahmen machte. Es waren viele Beschäftigte und sogenannte „Kunden“ dabei die den Vorfall sahen und keiner dieser Zeugen wurde geladen.

    Wir sehen in der Rechtsentwicklung der Regierung ein weiteres Indiz für die zugespitzten Auswirkungen auf Institutionen wie Jobcenter, Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter.

    Dieser ganzen Rechtsentwicklung können  wir nur gemeinsam entgegentreten. So wie wir bei der Seenotrettung verhindern müssen, dass diejenigen abgeurteilt werden die Menschenleben retten, so müssen wir darauf achten, dass Menschen die friedlich für ihr Rechte eintreten nicht brutal zusammengeschlagen und anschließend nochverurteilt werden.

    Deshalb unterstützt den Rechtshilfefond

    Üsoligenial Heidelberg Rhein Neckar e.V.

    IBAN: DE 40 6729 1700 0024 7310 06 bitte mit Zusatz RHF Ufuk

    Wir werden im Rahmen der Woche „gegen Armut und Ausgrenzung“ am Montag ,den 14. Oktober, 20 Uhr eine Veranstaltung durchführen, die sich kritisch mit den Vorgehensweisen des JC auseinandersetzt und Solidarität mit Ufuk zeigt. Wir freuen uns, wenn sich viele Organisationen, Parteien und Initiativen beteiligen.Macht dies nach euren Möglichkeiten bekannt.

     

    • Holdger Platta
      Antworten
      Das ist natürlich ganz großartig, lieber Matz Müllerschön, daß Du meinen Informationen zu den Mannheimer Vorfällen noch eine ganze Reihe weiterer wichtiger Informationen hinzugefügt hast!

      An alle anderen: die Anfragen an „monitor“ und „frontal21“, über diese Ereignisse zu berichten, sind raus!

  • Ruth
    Antworten
    Meine Überweisung ist auf dem Weg!

    Wir müssen – egal wie – helfen!

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