Breiter Protest gegen den BDS-Beschluss des Bundestages
Deutschlands wichtigste Kulturorganisationen protestieren gegen die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch den Missbrauch des Antisemitismusvorwurfes Die großen deutschen Kultureinrichtungen wandten sich auf einer viel beachteten Pressekonferenz gegen die grundgesetzwidrige Einschränkung der Meinungsfreiheit durch die deutschen Staatsorgane. Der Hintergrund: Nach der Bundestagserklärung gegen BDS wurden Kulturorganisationen häufig und wiederholt unter Druck gesetzt. Ehe sie Referentinnen einluden, sollten sie Nachforschungen anstellen, ob sich diese irgendwann kritisch zur israelischen Politik geäußert hatten. Andernfalls drohte den Institutionen die Streichung von Zuschüssen oder die Verweigerung von Räumen. In Analogie zum entsprechenden Artikel im Grundgesetz nennen sich die Organisatoren „Initiative GG 5.3“. Quelle: BIP, https://bip-jetzt.de/
In einer Pressekonferenz, die am Freitag, den 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, im Deutschen Theater in Berlin in der Nähe des Bundestages stattfand, drückten die LeiterInnen der renommiertesten deutschen Kulturorganisationen ihre Bestürzung über die „Kultur der Angst“ und die „schrumpfenden Räume“ für eine öffentliche Diskussion über die Politik Israels in den besetzten Gebieten aus. Zu den Organisationen und Unterzeichnern gehören das Berliner Künstlerprogramm des DAAD, das Goethe-Institut, das Humboldt Forum und viele andere führende Organisationen im Bereich Theater, interkultureller Austausch sowie Museen und die kulturwissenschaftlichen Abteilungen führender Universitäten.
Die Gruppe von Kulturmanagern, Künstlern und Wissenschaftlern hatte sich im Laufe des Jahres im Geheimen getroffen – aus der begründeten Befürchtung, dass die deutschen staatlichen Institutionen sie als Antisemiten brandmarken würden, um ihr Vorhaben zu torpedieren. Sie mussten damit rechnen, dass ihre Initiative vorzeitig veröffentlicht wird, sie als Unterstützer von BDS diffamiert und isoliert werden und ein Keil zwischen sie getrieben wird.
In einer Pressemitteilung, einem „Plädoyer“ in deutscher und englischer Sprache, distanzieren sich die Unterzeichner zwar von der BDS-Bewegung, betonen aber die Notwendigkeit der freien Meinungsäußerung. Sie bestreiten das Recht des Staates, die Finanzierung von Veranstaltungen davon abhängig zu machen, dass kritische Positionen gegenüber israelischer Politik vermieden werden. Die Initiative GG 5.3 argumentiert unter anderem, die Meinung von Menschen zu unterdrücken, weil sie BDS tatsächlich oder angeblich unterstützen, hieße, Boykotte mit Boykotten zu bekämpfen. Dabei wird das Machtgefälle zwischen dem deutschen Staat auf der einen Seite, der durch die Vergabe öffentlicher Gelder sowie über die Institutionen mit ihren Räumlichkeiten zur Durchsetzung des Bundestagsbeschlusses seine Macht ausübt, und den zivilgesellschaftlichen Organisationen auf der anderen Seite deutlich. Diese sind auf ehrenamtliche Arbeit angewiesen und verfügen über keine Macht, ihr Anliegen durchzusetzen. Ein ähnliches Machtgefälle kann man zwischen dem Staat Israel mit seinem Militär und der palästinensischen Bevölkerung unter Besatzung erkennen.
Im Mittelpunkt der Pressekonferenz stand der im Mai 2019 auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrags von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit großer Mehrheit verabschiedete rechtlich unverbindliche Beschluss des Bundestages. In diesem Beschluss wird dazu aufgerufen, Einzelpersonen und Organisationen, die BDS unterstützen, öffentliche Gelder und öffentliche Räume zu verweigern. In diffamierender Weise wird der Nazi-Vergleich „Kauft nicht bei Juden“ herangezogen, um die BDS-Bewegung als „antisemitisch“ zu bezeichnen.
Die Bundesregierung hat die Resolution des Bundestags formell zwar nie übernommen, hat die Zustimmung der Regierungsfraktionen aber auch nicht kritisiert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte im Juni dieses Jahres gegen den französischen Staat (siehe BIP-Aktuell #124), dass gewaltfreie Aktionen französischer BDS- Unterstützer durch die Europäische Menschenrechtskonvention geschützte Meinungsäußerungen und nicht antisemitisch sind. Dieses Urteil macht deutlich, dass die Argumentation der Bundestagsresolution unhaltbar ist. Es verwundert nicht, dass nur wenige deutsche Zeitungen über dieses Urteil berichteten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob im November die Entscheidung der Stadt München auf, Organisationen, die mit BDS in Verbindung stehen, öffentliche Räume zu verweigern, und widerspricht der Bundestagsresolution, indem er in seiner Urteilsbegründung u.a. ausführt: „Es bestehen insbesondere keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass die im Bundesgebiet entfalteten Aktivitäten der auf den Staat Israel zielenden Boykottbewegung auch eine die Friedlichkeitsgrenze überschreitende gezielte Stimmungsmache gegen die jüdische Bevölkerung in Deutschland oder gar ein Aufstacheln zum Hass gegen diese Personengruppe umfassen könnte.“ Trotz alledem berufen sich immer noch deutsche Behörden und Journalisten auf den Bundestagsbeschluss, als sei er verbindlich.
Gegen diesen Beschluss hat jetzt eine Gruppe namens BT3P, bestehend aus den jüdisch-palästinensisch-deutschen Aktivisten Judith Bernstein, Amir Ali und Christoph Glanz, Klage gegen den Bundestagsbeschluss beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht, insbesondere wegen Einschränkung der Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG) und der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG). Kürzlich gewann BT3P einen Prozess gegen eine Raumkündigung durch die Stadt Frankfurt. Im Urteil wurde bekräftigt, dass die fragliche Anti-BDS-Resolution die Grundrechte von BT3P nicht einschränken dürfe.
Die Initiatoren der GG 5.3 -Erklärung weisen darauf hin, dass in Deutschland Kunst öffentlich gefördert wird, dass aber die Bundestagsresolution so interpretiert werde, dass nicht nur BDS-Veranstaltungen öffentliche Unterstützung entzogen werden solle, sondern auch Veranstaltungen mit Personen, die im Verdacht stehen, BDS zu unterstützen, unabhängig davon, ob die geplante Veranstaltung in Zusammenhang mit BDS steht. Die Kulturinstitutionen argumentieren, dass sie sich gezwungen sehen, die Rolle einer Gedankenpolizei zu übernehmen, um die Auffassung der Organisatoren von Kulturveranstaltungen vor den Veranstaltungen zu Israel/Palästina zu überprüfen, auch wenn die Veranstaltungen nichts mit Israel/Palästina zu tun haben. Als Beispiel sei hier auf die Intendantin der Ruhrtriennale Stefanie Carp hingewiesen. Ihr wurde Antisemitismus vorgeworfen, obwohl sie die schottische Band „Young Fathers“ vor einem Auftritt bei der Ruhrtriennale 2018 auslud, nur weil die Band BDS unterstützt. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, forderte, Carp zu entlassen. Seit diesem Vorfall beklagen immer mehr Kulturveranstalter beim Thema Israel/Palästina eine „Schere im Kopf“.
In mehreren Interviews haben Sprecher der Initiative GG 5.3 konkrete Fälle von Unterdrückung der Meinungsfreiheit genannt, die im Namen der Anti-BDS-Resolution des Bundestages erfolgten. An prominenter Stelle steht der Rücktritt des Direktors des Jüdischen Museums in Berlin, Peter Schäfer, im Juni 2019, der von pro-israelischen Gruppen in Deutschland massiv angegriffen wurde, nachdem er eine Erklärung von 240 jüdischen Gelehrten retweetet hatte, die die Resolution des Parlaments kritisierte. Der nächste Fall war die Forderung, dem Wissenschaftler Achille Mbembe aus Kamerun Redeverbot für die Bochumer Ruhrtriennale im Mai 2020 zu erteilen. Das Festival musste schließlich wegen Covid-19 abgesagt werden. Der deutsche Regierungsbeauftragte für die Bekämpfung von Antisemitismus, Dr. Felix Klein, warf Mbembe wegen seiner Kritik am Staat Israel Antisemitismus vor, ein Vorwurf, der von deutschen Intellektuellen weitgehend als rassistisch verurteilt wurde. In BIP-Aktuell #145 haben wir ausführlich den Fall der Kunsthochschule Berlin-Weißensee und ihr Projekt „School for Unlearning Zionism“ dargestellt, das von jüdischen Israelis an der Hochschule organisiert wurde. BDS selbst war weder Thema des Programms noch wurde es erwähnt.
Hanno Loewy, Direktor des Jüdischen Museums Hohenems/Vorarlberg, weist darauf hin, dass in dem heutigen McCarthyistischen Umfeld, das sich in Deutschland entwickelt hat, prominenten jüdischen DenkerInnen öffentliche Räume verboten würden, wenn sie nicht pro-israelische Ansichten äußern. Die Art von Kritik gegen den Staat Israel, die von Albert Einstein und Hannah Arendt geäußert wurde, würde heute als „antisemitisch“ bezeichnet werden, und zeitgenössische progressive jüdische Aktivisten wie Naomi Klein, Noam Chomsky und Judith Butler werden wegen ihrer Unterstützung für BDS nicht eingeladen.
Als Reaktion auf die Vorwürfe der Initiative GG 5.3 erklärte Dr. Felix Klein in einem Radiointerview, dass nicht jede Kritik an Israel verboten sei. Klein warnte auch davor, dass die Wahrnehmung, nach der die israelische Regierung Macht über den Diskurs in Deutschland ausübe (siehe BIP-Aktuell #114), selbst gefährlich sei und antisemitische Reaktionen hervorrufen könne. Klein selbst ist es, der diese Wahrnehmung mehr als andere verbreitet. Er trifft sich mit Vertretern der israelischen Regierung und weist darauf hin, dass heute der sog. „israelbezogene Antisemitismus“ die häufigste Form des Antisemitismus in Deutschland sei. Er stützt sich dabei auf die umstrittene IHRA-Definition von Antisemitismus (siehe BIP-Aktuell #133), die wegen des Schadens, den sie den Palästinensern zufügt, zunehmend kritisiert wird.
Am 14. Dezember wurde ein Offener Brief zur Unterstützung der Initiative GG 5.3 veröffentlicht, der von mehr als 1300 Künstlern, Wissenschaftlern und Kulturschaffenden in Deutschland unterzeichnet wurde. Der Titel des Briefes ist ein Zitat von James Baldwin: „Nothing can be changed until it is faced“ („Nichts kann geändert werden, solange man ihm nicht die Stirn bietet“). Auf das vorliegende Thema bezogen bedeutet dies, dass Antisemitismus nicht verschwinden wird, wenn die öffentliche Rede über Antisemitismus unterdrückt wird. Die Unterzeichner des Briefes distanzieren sich nicht wie die Initiative GG 5.3 von BDS. Eines ihrer zentralen Argumente lautet, die Unterdrückung der freien Rede durch den Bundestag schade nicht nur der deutschen Kulturszene, sie schade auch dem Recht der Palästinenser, Gerechtigkeit, Freiheit und Gleichheit zu fordern.
Das Thema ist inzwischen sogar von Medien im Ausland aufgegriffen worden. In Haaretz wurde ein ausführlicher Artikel veröffentlicht und von der Wochenzeitung der Freitag ins Deutsche übersetzt. Sogar die New York Times berichtete über die Pressekonferenz der Kulturinstitute. Für Leser in Ländern mit einer starken liberalen Tradition und lebendiger Meinungsfreiheit wie z.B. in den USA, erscheint die Geschichte bizarr. Mit dem Canary-Project gibt es in den USA bereits einen digitalen Pranger. Wer dort als Antisemit, also Israelkritiker, in die Öffentlichkeit gezerrt wird, der bekommt große Probleme bei Karriere oder Berufseinstieg.
Dort erwägen pro-israelische Politiker, die Teilnahme von BDS-Aktivisten am öffentlichen Diskurs zu erschweren oder unmöglich zu machen und ihnen öffentliche Gelder vorzuenthalten. Die Forderung, jemanden wegen seiner politischen Meinung daran zu hindern, einen Job in der öffentlichen Verwaltung zu bekommen, und noch schlimmer, Leute zu entlassen, weil sie andere einladen und ihnen einen Raum geben, die eine „verbotene“ Meinung haben (Kontaktschuld), erinnert viele Amerikaner an die McCarthy-Ära. Im online-Gespräch der US-amerikanischen NGO „Just Vision“ wurde kürzlich darauf hingewiesen, dass dieses antidemokratische Vorgehen bereits in 30 Bundesstaaten per Gesetz ermöglicht wird. Das Kuriose daran ist: Selbst in Israel sind BDS-Meinungen erlaubt und werden von Universitäts-ProfessorInnen, deren Gehälter öffentlich finanziert werden, offen unterstützt.
Das Redaktionsteam von BIP-Aktuell besteht aus dem Vorstand und dem Geschäftsführer Dr. Shir Hever.
V. i. S. d. P. Dr. Götz Schindler, BIP-Vorstand