Bürgergeld statt Hartz IV: Die ignorierte Armut

 In FEATURED, Politik (Inland)

Die Ampel-Koalition benennt Hartz IV in Bürgergeld um und übertüncht damit die gravierenden Probleme der Grundsicherung, kritisierte Maike Rademaker in der Januar-Ausgabe der “Blätter”. Diese Kritik teilen die Sozialwissenschaftler Wiebke Schröder und Jonas Pieper – allerdings widersprechen sie entschieden Rademakers Aussage, mehr Geld für Hartz-IV-Beziehende ändere nichts an deren Situation. (Quelle: Blätter für deutsche und internationale Politik)
https://www.blaetter.de/ausgabe/2022/februar/buergergeld-statt-hartz-iv-die-ignorierte-armut

Anzeigen von 5 Kommentaren
  • Anja G.
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    Ein weiterer Beitrag, der sich bloß theoretisch an Zahlenspielen von ubterdeckenden Beträgen abarbeitet. Ein sicherer Hinweis darauf, dass die Schreibenden noch nie praktisch damit konfrontiert waren. Schon gar nicht langfristig.

    Nicht dass es nicht wichtig wäre, was sie schreiben. Nein. Aber es ist oberflächlich und trifft in der Tiefe das Problem nicht.

    Dieses heißt kurz zusammengefasst, dass mit der Unterdeckung der Handlungsspielraum immer kleiner wird. Je weniger Geld, desto weniger möglich. Und aktuell ist es praktisch viel schlimmer, als die Autoren es anhand von Zahlen herunter zu brechen versuchen. In der Praxis geht es bereits um das monatliche satt werden bis ans Monatsende. Und das jeden einzelnen Monat wieder. Alles andere ist nicht mehr möglich. Gar nichts.

    Langfristig verändert das auch die Persönlichkeit. Und macht krank. Denn der Mensch wird wirklich an allem gehindert. Er ist vollständig auf sich selbst zurück geworfen. Evolutionär betrachtet ist das aber eine permanente Bedrohungssituation. Und das hat Folgen.

    Ganz abgesehen da, dass man von Freiheit in dieser Situation wirklich nicht die Rede sein kann. Es ist sogar die Abwesenheit von Freiheit. Es ist eine Art Gefängnis. Und ich wette, dass die soziale Versorgung in Gefängnissen sogar besser ist.

     

  • Volker
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    (…) die Miete und Heizkosten werden gesondert übernommen.

    Eine fehlerhafte Information, die ich so nicht stehen lassen kann.

    Miete und Umlagen werden nur dann übernommen, wenn sie als angemessen genehmigt werden, wobei die Berechnung des genehmigten Mietpreises mit realistischen Verhältnissen nicht zu vergleichen ist, sprich, es wurde knallhart herunter gerechnet, wie auch das Existenzminimum Regelsatz.

    Eine sogenannte angemessene Wohnung zu finden, damit Leistungsbezieher ihre  Mietkosten nicht zusätzlich über den eigentlichen Regelsatz mitfinanzieren müssen, dies ist fast unmöglich. Den meisten Beziehern von Hartz IV/Grundsicherung bleibt somit nichts anderes übrig, als einen Teil des Regelsatzes für Mietkosten aufzubringen.

    Bedeutet im Klartext, dass, wer seine bisherige Wohnung nicht aufgeben möchte, die nach heutigen Verhältnissen sogar als günstig noch bezeichnet werden könnte, allerdings als unangemessen berechnet wird, bei der nächsten Tafel in der Schlange steht, und zwar als Bettler.

    Selbst ein Rattenbau mit zwanzig Quadratmeter Wohnfläche würde als unangemessen abgelehnt werden, sollte die Nettomiete die zugestandene, angemessene Quadratmeter-Berechnung um wenige Euro übersteigen. Das heißt, dass unangemessene Mehrkosten – und seien es nur 20 Euro – nicht erstattet werden, somit auch keine anfallenden Umzugskosten (Mietauto) sowie eine Kaution übernommen werden.

    Mein Umzug Febr. 2019, bzw. den Bezug einer neuen Wohnung wurde per Bescheid abgelehnt, da zehn Quadratmeter über Angemessen sowie angemessene Quadratmeter-Berechnung um fünfundzwanzig Euro überstieg.
    Ich sollte dazu sagen, dass es dem damaligen Sachbearbeiter nicht interessierte, weshalb ich dringendst eine neue Wohnung benötigte, u.a. Wassereinbruch bei Regen (Flachdach) Bedrohungen seitens Vermieter (ich Schmarotzer) sowie das Abstellen meiner Heizung, und dies im Winter.

    Zu Heizkostenübernahme:
    In den Anfängen meiner Hartz IV-Haft erklärte mir eine Sachbearbeiterin des Jobcenters, Nachzahlungen für Heizkosten würden nicht übernommen werden. Also zahlte ich Nachforderungen selbst aus meinem Regelsatz, und dies, soweit ich mich erinnere, mind. drei Jahre lang.

    Danach, beim Erwerbslosen Forum Deutschland, bekam ich den Hinweis, ich hätte sehr wohl ein Recht auf Übernahme meiner Heizkostenabrechnung und könnte bis zu fünf Jahren Nachforderungen beantragen, rechtliche Begründungen als Argumentationshilfe wurden beigelegt.

    Meinen Antrag auf Nachzahlungen der letzten Jahre, mit dem Hinweis auf Klage, ging an die zuständige Leistungsabteilung sowie an den Leiter des Jobcenters. Innerhalb einer Woche wurde der Betrag überwiesen.

    Was ich mit meinem, doch etwas längerem Kommentar, sagen möchte: Allen Betroffenen ist sicherlich nicht geholfen, wenn die irrige Meinung verbreitet wird, Miete sowie Heizkosten würden einfach mal so übernommen werden.

    Das stimmt so nicht.

  • Hope
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    Vollautomatische Produktionsanlagen, einfach mal anklicken. Ich komme aus der Industrieproduktion. Zählen sie mal die Arbeiter, ohne Wartungskräfte, die am Endprodukt beteiligt sind. Und hier spricht man nur von der industriellen Revolution. Lassen Sie erstmal die künstliche Intelligenz, die es schon teilweise gibt, die Produktion übernehmen.  Nur für den Fall, wenn einer darüber nachdenkt, warum bei pandemiebedingter steigender Kurzarbeit, Insolvenzen und Pleiten die Regale in den Supermärkten immer noch voll sind und Containern mit Bussgeldern geahndet werden:

    https://www.youtube.com/results?search_query=vollautomatische+Fabrik

    Man brauchte seit 1972 schon immer mehr Glück eine Arbeitsstelle zu finden. Die sind heute zuhauf in Harz IV zu finden. Scheiß Übergang halt, gell? Hightech überall und gleichzeitig Hartz IV.

  • Hope
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    “Heil will die Berechnung der Regelsätze in der Grundsicherung reformieren. Dabei will er die Leistungen deutlich ansteigen lassen und künftig Kaufkraftverluste “verlässlich ausgleichen”.””

    https://www.gegen-hartz.de/news/so-soll-der-hartz-iv-regelsatz-steigen

    Kommentar:

    Wir werden bald Gaskraftverluste in Höhe von ca. 200 Euro monatlich haben. Die Erhöhung der Grundsicherung geht, wenn sie denn kommt, für Gas drauf, unser Kaufkraftverlust bleibt. Und: Die wissen das! Egal. Die “Cleveren” wissen genau, dass sie jetzt erhöhen müssen, weil es sonst bald Unruhen gibt.

    • Hope
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      Beide Verbände wollen daher nun in Musterstreitverfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ziehen. Dieses soll klären, ob der Gesetzgeber seine Pflicht verletzt, auf Preissteigerungen zeitnah zu reagieren. Sie berufen sich dabei auf zwei Urteile aus 2010 und 2014. Dort heißt es unter anderem: „Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.“ (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144). Das aber, so die beiden Sozialverbände, habe die Bundesregierung getan, als sie die Regelsätze für die Grundsicherung im Alter und Hartz IV Anfang des Jahres um nur 0,76 Prozent angehoben hat. Zu dieser Zeit stieg die Inflationsrate bereits seit Monaten und lag damals bei knapp fünf Prozent. Inzwischen ist sie auf fast acht Prozent (7,6 Prozent im Juni) gestiegen. „Die Bundesregierung verstößt damit gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“, kritisiert Bauer.

      https://www.wirtschaft-regional.net/politik/sozialverbaende-klagen-gegen-grundsicherung/

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