Corona-Ausschuss fällt vernichtendes Urteil

 In Politik (Inland)

Seit Mitte Juli 2020 untersucht der Corona-Ausschuss in mehrstündigen Live-Sitzungen, warum die Bundes- und Landesregierungen im Rahmen des Coronavirus-Geschehens beispiellose Beschränkungen verhängt haben und welche Folgen diese für die Menschen hatten und haben. Der Bericht über die Ergebnisse der Anhörungen der ersten 13 Ausschuss-Sitzungen liegt nun vor. https://corona-ausschuss.de/

Kurzfassung:

Es spricht nach derzeitigem Erkenntnisstand sehr viel dafür, dass das von SARSCoV-2 ausgehende Risiko stark überschätzt, die Risiken und Schäden durch die Maßnahmen aber nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Die Regierung hat bereits im April 2020 erklärt, dass sie keine Folgenabschätzung vorgenommen habe und dies auch nicht plane. In einem von der Rechtsanwältin Jessica Hamed geführten Verfahren vor dem Bayrischen Verwaltungsgericht hat die Bayerische Staatskanzlei wissen lassen, dass es bis zum heutigen Tage – unter Verletzung des Rechtsstaatsprinzips, wonach alles staatliche Handeln überprüfbar sein muss – keine Unterlagen, keine schriftlichen Expertisen zur Folgenabschätzung gebe. Dies ist als zumindest grob fahrlässig anzusehen, speziell angesichts der sich immer massiver mehrenden Berichte über Lockdown-Schäden bei den Unternehmen, den Kindern, den Alten etc.

Die Risikoabwägung ergibt, dass ein überschaubares Risiko (grippeähnlicher Virus ohne Gefahrenpotential für das Gesundheitssystem als Ganzes) mit einem hochriskanten Maßnahmenpaket bekämpft worden ist. Die Lockdown- und Maßnahmenrisiken haben sich in einem extremen Umfang bereits jetzt verwirklicht. Sie haben die erhofften Auswirkungen nicht gezeitigt, da die Infektionen bzw. die positiven Testergebnisse, wie sich zumindest rückblickend durch Auswertung des Sterbegeschehens zeigt, bereits im Zeitpunkt der Verhängung des Lockdowns rückläufig war. Seit Ende Juni 2020 scheinen sich die positiven Testergebnisse nun im Bereich des falsch-positiven Grundrauschens des Tests zu bewegen. Durch die fortdauernden Maßnahmen (Masken, Abstandsgebot und diesbezügliche Umsatzeinbußen, Schließung von Konzerthäusern etc.) realisieren sich tagtäglich weitere große Schäden für die Wirtschaft, die Gesundheit, das kulturelle, soziale Leben der Menschen in Deutschland. Schaden und Nutzen sind außer Verhältnis. Damit stellen sich die Grundrechtseingriffe als unverhältnismäßig und folglich rechtswidrig dar.

Die Regierungen haben keine ausreichende, begleitende Güterabwägung vorgenommen, wie ihnen höchstrichterlich explizit auferlegt worden ist, im Gegenteil haben sie bewusst auf eine Beobachtung der Kollateralschäden verzichtet. Damit müssen sich die Regierungen schuldhaftes Handeln vorhalten lassen.

 

Hier der Link zum ausführlichen Bericht des Corona-Ausschusses. Der Link kann nicht direkt aufgerufen werden, jedoch in einer Suchmaschine in der Zeile oben eingegeben werden.

file:///C:/Users/ROLAND~1/AppData/Local/Temp/Corona-Ausschuss-2020-09-14_Kurzbericht-1.pdf

Kommentare
  • Piranha
    Antworten
    Super!!!

    Vor allem den Musterbrief für Eltern an die Schulen werde ich umgehend weiterleiten.

    Vielen vielen Dank fürs Einstellen, aber auch ein großes Danke an die Unermüdlichen des Ausschusses.

    Eure Arbeit kann man gar nicht hoch genug schätzen!

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