Die Konstruktion der Wirklichkeit

 In FEATURED, Medien, Politik

Die „Gewalttätigen Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg“ sollen in einem Sonderausschuss untersucht werden, der Ende September 2017 seine Arbeit aufgenommen hat. (Olaf Arndt)

Zweifelsohne liegt bei der Untersuchung der Fokus auf der „Gewalt der Demonstranten“. Es steht zu befürchten, dass sich Christiane Schneider, die für die Linksfraktion im Ausschuss sitzt, mit ihrem Engagement „auch staatliches Handeln aufzuklären, zu hinterfragen“, allein auf weiter Flur befindet.

Zwar war in der Berichterstattung unübersehbar, dass unter der Einsatzleitung von Hartmut Dudde mit erbarmungsloser Härte vorgegangen wurde. Schon im “Rahmenbefehl” (1) war dies angelegt in der Formulierung, dass “polizeiliche Verfügungen konsequent durchzusetzen” und “bei niedriger Einschreitschwelle bereits im Entstehen wirksam und konsequent zu unterbinden” seien. Es ist nicht auszuschließen, dass einige der beteiligten Beamten dies als Freibrief für die Anwendung von “Polizeigewalt” gelesen haben.

Eine Untersuchung dieser Umstände wird es aber laut Schneider (2) nicht geben: sie sieht “nackte Willkür” und Sabotage der Aufklärung in dem Umstand, dass wesentliche Dokumente, die dem Sonderausschuss vorgelegt wurden, bis zur Unkenntnlichkeit geschwärzt sind.

Was aber ist “Polizeigewalt”? Eine “Denunziation” und ein “Kampbegriff der Linken” – wie der Erste Bürgermeister und Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg, Olaf Scholz, behauptet?

Sein Innensenator Andy Grote hat es so ausdrückt: „Polizeigewalt unterstellt strukturelles, rechtswidrig gewalttätiges Vorgehen der Polizei. Es ist ein funktional verwendeter Begriff, der das Handeln der Polizei delegitimieren und die Anwendung von Gewalt gegen Polizeibeamte legitimieren soll. Insofern ist es ein diffamierender Begriff.“

Zweifelsfrei steht das brutale Vorgehen der Polizei gegen die Camps der Demonstranten in Entenwerder im Widerspruch zu geltendem Recht und einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die dieses Camp erlaubt hat. Auch wäre zu fragen, warum Demonstranten mit offenen Knochenbrüchen in die Gefangenensammelstelle und nicht in ein Krankenhaus gebracht wurden? Welchem nicht anders erreichbaren Erkenntnisziel diente es, Gefangene auszuziehen und nackt stehen zu lassen? Warum wurde massiv Pfefferspray als Angriffswaffe eingesetzt und zur Auflösung von genehmigten Demonstrationen verschossen, also in Situationen benutzt, wo die Beamten keinerlei Bedrohung ausgesetzt waren?

Nicht zu vergessen all die Formen struktureller Polizeigewalt: die angeblichen Verwechselungen bei Buskontrollen, die Verweigerung von Akkreditierungen für Journalisten aufgrund vermeintlich falsch zugeordneter Daten, das Löschen und Schwärzen von Akten und Dokumenten, die den Nachweis polizeilichen Fehlverhaltens erbringen könnten: das sind schwer wiegende Eingriffe in Pressefreiheit und Grundrechte, die durch eine “massive Propaganda über Gewaltbereitschaft und Gefährdungen” (Elke Steven vom Komitee für Grundrechte und Demokratie e. V.) normalisiert werden sollen.

Es wäre daher in der Tat interessant zu erfahren, ob die Anwendung von Gewalt nicht tatsächlich institutionell vorgegeben ist, ob sie politisch gewollt wird und nun im Nachhinein durch Eingriff in die Akten als rechtsförmig konstruiert werden muss?

Olaf Arndt analysiert zur Aufklärung dieser Fragen das Wortprotokoll der ersten öffentlichen Sitzung des Sonderausschusses am 31. August 2017 und sprach mit Christiane Schneider und dem Kriminologen Fritz Sack über die Nützlichkeit von Gewalt und die Konstruktion von Wirklichkeit in Akten und polizeilichen Aussagen.

Im Aktenraum

Am 31. August 2017 tagte die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg. Es war die konstituierende Sitzung des Sonderausschusses “Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg”.

Milan Pein (SPD) führt den Vorsitz: “Schon in der Bewertung, was die Wahrheit ist und was nicht, gehen die Einstellungen und Einschätzungen manchmal auseinander. Und als Rechtsanwalt kann ich Ihnen nur sagen, selbst ein Verkehrsunfall, der von fünf Zeugen beobachtet worden ist, stellt sich manchmal für die Richter so dar, als hätten diese fünf Personen jeweils einen anderen Verkehrsunfall beobachtet. Und so wird das hier vielleicht auch sein.” (3)

Genau drei Wochen später, am 21. September nimmt der Sonderausschuss seine Arbeit auf.
Christiane Schneider hat keinen guten ersten Eindruck: “Nach der Sitzung bin ich nicht sehr optimistisch, dass die Innenbehörde Interesse hat, zur Aufklärung ihres eigenen Handelns viel beizutragen, so zäh und nichtssagend waren oft ihre Antworten.”

Die Situation im Aktenraum, der für den Ausschuss eingerichtet wurde, beschreibt Schneider als “unübersichtlich”. “Allein das Aktenverzeichnis umfasst einen ganzen Ordner, über 1000 Seiten.” Dieser Umfang mag aus behördlicher Logik schlüssig sein, so wie der Senatsvertreter Staatsrat Krösser ihn auch begründet – das Verzeichnis bilde einen sehr vielteiligen, aufwändigen Prozeß ab:

“Das ist ja der Gegenstand eines Aktenvorlageersuchens, dass es ein Aktenverzeichnis gibt, aus dem man ersehen kann, zu welchen Themen und zu welchen Inhalten Akten vorgelegt werden.” Krösser schließt gleich an: “Also, da haben wir jetzt nicht irgendetwas, was wir nicht rausgeben wollen oder so.”

Doch man möchte es mit Jean Baudrillard eine “fatale Strategie” nennen. Eine Antwort auf die Frage, welche gewalttätigen Vorgänge in Hamburg beobachtet werden konnten, wird in so ausführlicher und verwirrender Weise gegeben, dass der Fragende ganz erschlagen aufgibt.
Dies bestätigt sich auch in Schneiders Erinnerung an die erste Sondersitzung des Innensenates nach den Ereignissen, in der fast ausschließlich die Innenbehörde das Wort hatte und stundenlang ihre Version dargestellen konnte. Sie hatte den Eindruck, es handele sich um “eine gezielte Taktik der Behörde, dass wir erstmal totgeredet werden”.

Schneider weiter: “Es fällt auf, dass in den Akten oft viel geschwärzt und viele Akten entnommen sind.” Dies scheint besonders die Lageberichte zu betreffen, aus denen sich die “Wirklichkeit”, so wie sie sich aus Sicht der Polizei darstellt, ergeben sollte.

Es kommt ein weiteres Hindernis hinzu, im Aktenraum effizient tätig zu werden. Es ist dort momentan nicht das Kopieren erlaubt. Man darf nicht fotografieren. Man darf sich lediglich handschriftlich Notizen machen. Welches Interesse mag sich mit solcher Erschwerung der Arbeit verbinden?

Schneider dazu:”Man kann nicht umfassend aufklären, wenn Akten geschwärzt oder uns vorenthalten werden, ohne dass es dafür rechtliche Gründe gibt. … Es gibt ja zentrale Fragen: wie war das wirklich bei der “Welcome to Hell”-Demonstration? War die frühe Auflösung geplant oder war es so, wie im Innenausschuss dargestellt? Man kann das ja nur aufklären auf der Grundlage von Akten, zum Beispiel der Funkprotokolle.”

Doch welche Unterlagen aus dem gewaltigen Fundus der Aufzeichnungen über den Verlauf der sieben Tage gelangen überhaupt in den Aktenraum?

Nicht zufällig ist im Sonderausschuss immer wieder die Rede vom Umfang des Untersuchungsgegenstandes. Staatsrat Bernd Krösser unterstützt „selbstverständlich das Anliegen des Ausschusses, umfangreiche Akten zu erhalten aus dem gesamten Bereich.”
Dabei ist klar, aus welcher Perspektive betrachtet wird: “Wir begrüßen es außerordentlich, dass man in dem Sonderausschuss sicherlich die Möglichkeit haben wird, noch einmal das eine oder andere darzustellen, wie es aus Sicht der Polizeibehörden insbesondere zu verstehen ist.”
Und er ergänzt: “Allein in der Polizei sind rund 80 Polizeivollzugsbeamte damit beschäftigt, diese Akten zusammenzustellen“ – eine Behauptung, die Christiane Schneider anzweifelt: „…dass es wirklich 80 Leute sind, die daran arbeiten, das scheint mir für die Öffentlichkeit so dargestellt zu werden, um zu signalisieren, wie die Polizei durch die Arbeit des Sonderausschusses von ihrer eigentlichen Arbeit abgehalten wird.“

Das Verfahren, dass die Akten nach „Vorlageersuchen“ hergereicht werden, erinnert ein wenig an das sprichwörtliche „Stochern im Nebel“: wer weiss eigentlich, was überhaupt aufgezeichnet wurde und ob das Verzeichnis vollständig ist?

Schneider fragt sich daher zurecht, was der Begriff „sämtliche Aktenvorgänge“ umfasst? Deswegen fordert sie im Ausschuss eine „Liste der Unterlagen, die das Sämtliche umfasst“.
Folgt man dieser Debatte weiter, kommt man kaum umhin, das 80er-Jahre Unwort „kafkaesk“ zu denken.

Noch einmal Krösser: “Es war ein sehr großer Einsatz, ein sehr komplexer Einsatz gewesen, bei dem über eine lange Zeit Papier entstanden ist. Sie können sich vorstellen, dass es einen hohen Aufwand bedeutet, daraus entsprechende Vorlagen für den Ausschuss zu machen.“
Der letzte Satz legt die Vermutung nahe, dass nichts unbearbeitet in den Aktenraum gelangt. Das würde auch erklären, warum das Vorlegen nicht einfach einen Griff ins Regal bedeutet, sondern enorm zeitaufwändig ist.

Wer aber entscheidet darüber, wie weit die Bearbeitung geht?

Es scheint, dass es verhältnismäßig viel Spielraum auf einer niedrigen Verwaltungsebene gibt, Informationen zurückzuhalten oder zu bearbeiten. Schneider: “Es gibt wohl Richtlinien für die Schwärzung und Entnahme. Das wird vielleicht abteilungsweise unterschiedlich gehandhabt. … Es hängt nun von den Fraktionen im Ausschuss ab, inwieweit sie sich das gefallen lassen. Am Ende steht noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen. Ich würde nicht ausschließen, dass es dazu kommt.”

Am Umstand, dass es womöglich passieren könnte, dass wichtige Unterlagen fehlen, weil niemand sie angefordert hat, oder weil kein Ausschussmitglied wusste, dass sie überhaupt existieren, oder wenn sie zwar vorgelegt, jedoch massiv geschwärzt und durch Entnahmen verändert sind, wird deutlich, dass der Zugang zur Wirklichkeit nicht einfach offen ist, wie es nach republikanisch-demokratischen Verständnis sein sollte.

Wirklichkeitserzeugung

Der Kriminologe Fritz Sack formuliert es so: “Für jede Behauptung und für jede Wirklichkeitaussage braucht man Belege. Die Polizei verfügt natürlich immer über geeignete Belege. Das Wort der Polizei ist zudem ein privilegiertes Wort, beweismäßig. Wenn du jetzt bei so einer Auseinandersetzung irgendwelche Zeugen hast, die die Behauptung der Polizei widerlegen oder die eine andere Lesart hineinbringen, dann wird das sofort konterkariert durch den Mechanismus des Kameradenschutzes. Der „Korpsgeist“, das ist eine informelle Regel, wie man in solchen kontroversen Situationen zu agieren hat.

Es findet andauernd ein Kampf um die Wirklichkeit statt, ein Kampf darum, was ist nun wirklich gewesen, was ist wirklich passiert. Das ist natürlich immer höchst umstritten, vollkommen klar. Die einen sagen: das war Körperverletzung im Amt. Die anderen sagen: die erforderliche Brechung von Widerstand. Man weiß aus der Verarbeitung von solchen Polizeieinsätzen und Polizeiübergriffen, dass erfahrene Rechtsanwälte jedem davon abraten, eine Anzeige einzureichen wegen Polizeigewalt.

Automatisch – entweder im Vorgriff oder als Reaktion darauf – kommt die Gegenanzeige wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt. Da tritt das ein, was ich mal so formulieren möchte: die Herrschaft über die Wirklichkeit hat die Polizei.”

Wie genau dieser Prozeß der Konstruktion von Wirklichkeit vonstatten geht, beschreibt Fritz Sack anhand der PDV, der Polizeidienstvorschrift, einer schriftlichen Anweisung zu Organisation und Abläufen bei den deutschen Polizeien:

“(Die PDV ist) eine sehr ausführliche, umfangreiche Anweisung, wie der Polizist in bestimmten Konfrontationssituationen zu handeln hat, und was er beachten muss. In der PDV ist relativ ausführlich und detailliert beschrieben, wie man bei solchen Eskalationsprozessen, wie man bei dieser Stufe und bei jenem Vorkommen zu reagieren hat.

Was mir aufgefallen ist: dass die Beschreibungen von Ereignissen, die von der Polizei geliefert werden, die Art und Weise der Darstellung, sich ziemlich exakt deckt mit den vorformulierten Passagen in der internen Dienstanweisung. So daß dieses Regelwerk nicht nur als eine preskriptive Angelegenheit zu betrachten ist, sondern als Anleitung zum Beschreiben von dem, was tatsächlich passiert ist. Das heißt, dass die Ausbildung dahin geht, dass bestimmte Sprachregelungen Wirklichkeit antizipieren. Das antrainierte Vokabular kehrt wieder in Befragungen, wo Polizisten Rede und Antwort stehen müssen darüber, was tatsächlich vorgefallen ist. Und in solchen Momenten reproduzieren sie schlicht die PDV.”

Das bedeutet, die Ausübung der Polizeigewalt besteht nicht nur in Verhalten auf der Strasse und technischer Ausrüstung, sondern auch in der Sprachregelung. In der Sprache, bei der Produktion geeigneter Akten wird die Herrschaft über die Wirklichkeit eintrainiert.

Dieses System nennt Fritz Sack “unhintergehbar”. Wenn die Regel gilt “Wie immer du dich verhältst, so hast du es zu beschreiben”, dann fällt auch die Grenze zwischen Rechterhaltung und neuer Rechtsetzung.

Unter der Voraussetzung liest sich der Satz des Hamburger Innenministers Andy Grote ganz anders: „Polizeigewalt unterstellt strukturelles, rechtswidrig gewalttätiges Vorgehen der Polizei. Es ist ein funktional verwendeter Begriff, der das Handeln der Polizei delegitimieren und die Anwendung von Gewalt gegen Polizeibeamte legitimieren soll. Insofern ist es ein diffamierender Begriff.“ Grote reagiert offenbar auf die Einschränkung der Definitionsmacht, die sich in der Rede von der “Polizeigewalt” verbirgt.

Sack bemerkt, dass “viele Leute nicht akzeptieren können, dass mit der Intervention eines Polizisten ein Eingriff und eine Etablierung und eine Setzung von Wirklichkeit und nicht eine Sanktionierung von Wirklichkeit passiert.”

Er erläutert, warum es für die Polizei unumgänglich ist, Situationen wie die in Hamburg zu eskalieren:

“Die Polizei braucht natürlich Gewalt. Wenn man sich das Ganze als Eskalationsvorgang vorstellt, dann ist die Polizei auch anfällig für Vorwürfe, dass sie überreagiert hat. Durch eine Überreaktion gerät die Polizei in eine missliche Lage. Vor die Klammer muß man natürlich setzen, dass unter allen nur denklichen Umständen Polizeigewalt gegenüber Demonstrationsgewalt die Überhand hat. Dass die Polizeigewalt immer in der Lage ist, mit ihren Möglichkeiten und Mitteln letztlich Widerstand zu brechen. Das weiß die Polizei natürlich auch. Aber auf der anderen Seite darf sie nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Wenn sie das aber tut, dann gerät sie in die Defensive. Deshalb ist die Polizei daran interessiert, den Gewaltpegel in solchen Auseinandersetzungen derart zu eskalieren.”

Wie aber gelingt es der Polizei, punktgenau die gewünschte Stufe von Eskalation auf der Gegenseite zu erreichen?

Sack: “Um eine solche Situation herzustellen, braucht sie den Agent Provocateur. Und der Agent Provocateur, das ist derjenige, der anheizt. Ein Mittel des Anheizens, das ist ja … das verteilen von Molotowcocktails, wie wir es von solchen Demonstrationen kennen wie damals gegen Springer.”

Ein weiteres Mittel ist, die Gegner zu kriminalisieren.

“Es gibt ja Leute, die sagen, man muß diesen ganzen Vermummungs-Paragraphen abschaffen. Man muss das zur Ordnungswidrigkeit herunterstufen, damit die Polizei, wenn sie mit Vermummten konfrontiert ist, nicht dem Legalitätsprinzip folgen muß. Wenn sie (bei der momentanen Gesetzeslage) nichts tut, dann ist sie ja möglicherweise wegen Strafvereitelung dran.

Nur bei Ordnungswidrigkeiten, da muß sie das nicht. Bei Ordnungwidrigkeiten, da gilt das Opportunitätsprinzip, und nicht das Legalitätsprinzip. Deshalb ist die Herstellung von einem Maß oder: dem Level an Gewalt, die man braucht, um legitim die Gewaltmittel der Polizei voll ausagieren zu können, das Problem.”

In der “Aggressionswaschanlage”

Deswegen will die Polizei auch nichts von Mitschuld oder von “Gegengewalt” hören, wie sie der Psychoanalytiker Horst-Eberhard Richter in “Verdeckte Gewalt” beschreibt, einem Sammelband, der 1990 erschien – gewissermassen als kritische Ergänzung zu den Empfehlungen der “Gewaltkommission” der Bundesregierung, die sich mit einer “Sekundäranalyse zu den Ursachen, insbesondere der politisch motivierten Gewalt” befasst hatte. Mit den Worten von Richter könnte man das Hamburg-Szenario so beschreiben:

Der Protest richtete sich gegen die Vertreter der “Gefahren-Industrie” (G20), die den hohen Grad ihrer Technisierung als “Aggressionswaschanlage” benutzt, die also analog zur Geldwäsche ihre eigenen, höchst aggressiven Vorgehensweisen gegen Mensch und Natur – Richter nennt das “Erzeugung von Großgefahren” – als “sauber” definieren möchte.

Richter nennt die Auflehnung gegen und die Empörung über eklatantes Unrecht eine “defensive Aggression”. Folgt man seinen Analysen, so ist das Vorgehen der Polizei in Hamburg geeignet, durch “Entdemokratisierung” und die “Gewalt der Unterdrückung” bei den Protestierenden “chaotische Gewalt” auszulösen – wodurch sich die Runde schließt und ein umgekehrtes Bild von der Wirklichkeit erzeugt ist, das es der Polizei leicht macht, den Entrüsteten die Schuld an der Eskalation zuzuschreiben, die sie selbst verantwortet hat.

Zur Frage der Legitimität von Gegengewalt sieht Fritz Sack die Polizei mit der exklusiven “Lizenz zur Gewaltanwendung” ausgestattet:

“Das bedeutet natürlich, die Polizei muss bereit sein, Gewalt anzuwenden, auch mit Lust und mit Überzeugung. Das geht so weit, dass die Anwendung von Gewalt in der Selbstrezeption gar nicht als Gewaltanwendung definiert wird, sondern als eine berufliche Verpflichtung und als eine Aufgabe, die man hat; dass das als Gewalt gar nicht erlebt wird, sondern dass es erlebt wird als eine staatsbürgerliche Pflicht, als etwas, das in ihren Händen etwas anderes ist, als wenn es von anderen Bürgern kommt.”

Diese Wahrnehmungsverwerfung spiegelt sich in dem Satz des Regierenden Bürgermeisters Olaf Scholz, der Vorwurf von Polizeigewalt sei eine “Denunziation, die ich entschieden zurückweise“. Er scheint aus einer Haltung heraus formuliert, als könne man kritisches Nachdenken über den Verlauf der Ereignisse abschalten. Die Wahl des Begriffs “Denunziation” soll von vornherein eine Analyse desavouieren, die mit der Fragestellung antritt: “War das ein Exzess oder war das polizeiliche Auftreten in allen Details vom Recht gedeckt?

Sack schätzt es so ein: “Meiner Meinung nach begründet der Satz Verhalten … Scholz hat die Gewalt ja nicht rundweg abgestritten, sondern er hat gesagt, es gab einzelne Übergriffe, von einzelnen Polizisten. Aber wenn man von Polizeigewalt spricht, dann spricht man nicht von der Gewalt, die ein einzelner ausübt. Denn das ist etwas ganz anderes. Sondern man spricht von dem, was eben die Lizenz der Polizei zur Gewaltausübung genannt wird. Scholz hat abgelehnt, dass es eine institutionell vorgegebene Gewalt wäre. Er wollte die institutionelle Gewalt, die die Polizei als Institution hat, als friedliche Institution, die wollte er retten und nur eingestehen, dass es Überreaktionen gegeben hat. Den Begriff der “Polizeigewalt” könne man eigentlich nur verwenden in Bezug auf Ausrutscher, auf individuelle Übergriffe.”

Doch diese Übergriffe haben laut Sack im polizeilichen Handeln eine ganz zentrale Funktion:
“In der Konfliktforschung geht man davon aus, insbesondere im Hinblick auf Konflikte zwischen Polizei und anderen gesellschaftlichen Kräften oder Bewegungen, dass die Polizei immer Leute einstellt, die Hardliner sind. Die bereit sind, Regeln zu verletzen und Regeln zu übertreten und solche Dinge zu tun, zu eskalieren. Jede Polizei braucht jemanden, den sie nachher als Schwarzes Schaf hinstellen kann.

In jeder Stiege von Äpfeln gibt es einen faulen – die Polizei stellt es immer so dar, als könne man das nicht vermeiden, dass da faule darunter sind. Aber diese faulen Äpfel, die braucht man dringend, (um) solche Bedingungen herzustellen, die die Polizei zwar beklagt, die sie aber braucht – instrumentalisieren kann – um ihre Arbeit effektvoll zu gestalten.”

Sack findet die derzeitige Debatte um Gewalt und Gewaltbereitschaft selbst schon “terroristisch”:
“Man kann nicht mehr über die positive Funktion der Gewalt reden. Man muss sich nur mal ansehen, wie die historische Entwicklung hin zum Nationalstaat gelaufen ist. Gewalt ist, anthropologisch betrachtet, eine notwendige Begleiterscheinung von gesellschaftlichen Entwicklungsprozessen. Die Rolle der Gewalt wird ja immer wieder thematisiert unter dem Gesichtspunkt: wir brauchen Gewaltverzicht. Dass aber Gewalt eine natürliche Ressource des Menschen ist, das geht in dieser Verzichts-Diskussion über Gewalt völlig unter. Deshalb darf man die staatliche Gewalt auch nicht als Gewalt bezeichnen, sondern die staatliche Gewalt ist irgendetwas anderes. Die Leugnung, die gehört zur Gewalt dazu wie das Amen in der Kirche.”

Ist diese Leugung der Gewalt eine Konstante der Polizei? Sack zitiert den amerikanischen Polizeitheoretiker Egon Bittner, der “konsequent polizeiliches Alltagshandeln als Gewalt bezeichnet. Die Essenz von Polizei ist Gewalt. Gewalt auszuüben und Gewalt zu platzieren. Das gilt in demokratischen und in autoritären Staaten, überall, wo du Polizei hast. Deshalb finde ich dieses Predigen der Gewaltlosigkeit sowas von bigott. Weil man etwas fordert, das essentiell gar nicht möglich ist.”

Um in dem Rennen um die Vorherrschaft bei der Gestaltung der Realität durch ihre Beschreibung nicht völlig abgehängt zu werden, schlägt Christiane Schneider vor, sich intensiv mit eigenen Recherchen zu befassen, um der Wirklichkeit der Polizei etwas entgegen setzen zu können:
“Wir recherchieren selber, ebenso wie Journalisten und außerparlamentarische Kräfte. Wir stellen viele Anfragen an den Senat. Antworten erhalten wir aber, wenn überhaupt, nur, wenn schon klar ist, dass wir die Frage sehr begründet stellen und eine Spur haben, so dass klar ist: wir wissen schon etwas.”

Auch Fritz Sack sieht nur eine Chance. Man müsse sich jetzt, auch wenn es anfangs mühselig oder wenig erfolgversprechnd aussähe, “in dieses Getümmel hinein begeben und sich selbst als Wirklichkeitsdefinierer betätigen. Du musst irgendwie versuchen, Gesinnungsgenossen oder Gemeinschaften zu etablieren, die das mit dir teilen. Und auf diese Weise Macht, Einfluss und Definitionsherrschaft erreichen.”

Wege aus dem “schwarzen Loch”

Der von Sack und Schneider aufgezeigte Weg wird unterdessen schon beschritten:
von der Hamburger Initiative zur Einrichtung eines Außerparlamentarischen Untersuchungsausschusses (4). Da man von Seiten der Stadt keine Aufklärung erwartet, haben sich Personen und Gruppen zusammen gefunden, um in eigener Regie die Vorgänge rund um den Gipfel aufzuarbeiten. Das vorrangige Ziel ist, eine “mit Fakten fundierte Gegenposition zur herrschenden Geschichtsschreibung” zu formulieren.

Damit die Nachbereitung der Ereignisse auf dem G20-Gipfel nicht im schwarzen Loch des Hamburger Aktenraumes versackt, sondern auf einer breiten zivilgesellschaftlicher Ebene statt findet, hat sich eine weitere Initiative zusammen gefunden, die darauf abzielt, Gegenstrategien zu entwickeln: “Demonstrationsrecht verteidigen”, deren Auruf zum Widerstand gegen den Abbau unserer demokratischen Grundrechte man unter http://demonstrationsrecht-verteidigen.de/erklaerung-online-unterzeichnen und auf den Social Media-Seiten twitter.com/demorecht und facebook.com/demorecht unterstützen kann.

Elke Steven, die mit Simon Ernst vom Fachbereichsvorstand Bildung im verdi-Bezirk NRW-Süd, den Tag moderierte, fasst die Ergebnisse des Kongresses, der am 7.10.2017 statt fand, so zusammen: „Es ist gut, dass gerade viele Jüngere aus der Gewerkschaft die Notwendigkeit erkannt haben, gegen den massiven Abbau von Grund- und Menschenrechten in Deutschland deutliche Zeichen zu setzen. Der Umgang mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit während des G20 Gipfels in Hamburg hat deutlich gemacht, dass neue Bündnisse geschlossen und dem staatlichen Angriff Gegenwehr entgegengesetzt werden muss. Eine Amnestie für die politischen Untersuchungsgefangenen, die noch immer in Hamburger Gefängnissen sitzen, ist geboten. Gegen die Gesetze – Vermummungsverbot und das neue Sonderschutzrecht für Polizeibeamt*innen im Strafgesetzbuch (§113 und §114 StGB), dass willkürliche Strafverfolgung von Demonstrierenden ermöglicht – muss juristisch gekämpft werden. Die Öffentlichkeit muss informiert und mobilisiert werden gegen den Abbau demokratischer Grundlagen.“

 

Quellen:

(1) ungeschwärzt veröffentlicht unter http://www.welt.de/bin/polizei-168875442.pdf
(2) http://www.linksfraktion-hamburg.de/2017/10/03/die-nackte-willkuer-polizei-sabotiert-g20-aufklaerung/
(3) alle Zitate von Pein und Krösser aus: Wortprotokoll der öffentlichen Sitzung des Sonderausschusses “Gewalttätige Ausschreitungen rund um den G20-Gipfel in Hamburg”, online unter Parlamentsdokumentation der Hamburgischen Bürgerschaft https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/formalkriterien; alle anderen Zitate: eigene Interviews
(4) Kontaktaufnahme (bitte keine Infos/Daten senden): g20apua@riseup.net

 

Olaf Arndt arbeitet als Künstler, Kurator und Autor. 1989 gründete er in Berlin die Künstlergruppe BBM (Beobachter der Bediener von Maschinen) und beschäftigt sich seither in seinen Performances, Ausstellungen und Texten mit dem Thema Gewalt. 2005 erschien sein Sachbuch „Demonen — Zur Mythologie der Inneren Sicherheit“. Seit 2012 betreibt Arndt in der Prignitz am Ufer der Elbe eine praxisorientierte Denkfabrik. Es finden dort regelmäßig Kunst-Ausstellungen, Konferenz- und Vortragsveranstaltungen zu aktuellen Themen wie Finanzkapital, Rechtspopulismus und industrielle Landwirtschaft statt. Zuletzt erschienen von ihm „‚Supramarkt‘ — 25 Essays zur Bewältigung der globalen ‚Krisen‘“ sowie „Enquete BBM“, eine 500-seitige Fotodokumentation.

 

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Dank für den Tipp an den Rubikon, www.rubikon.news, wo dieser Artikel zuvor erschienen ist.

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