Die Rückkehr des Ungehorsams

 In FEATURED, Politik (Inland), Wirtschaft

Effektiver demokratischer Widerstand benötigt vernünftige emanzipatorische Ziele, etwa mehr Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger sowie die Möglichkeit einer öffentlichen Debatte. Das Jahr 2020 markierte eine Rückkehr der großen Aufstände. Wie Pilze sprießen neue Bewegungen aus dem Boden, die sich vehement für eine Rückkehr zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzen. Diese Bewegungen laufen jedoch Gefahr, durch unbedachtes Vorgehen genau die Strukturen zu reproduzieren, die den derzeitigen Zivilisationsbruch hervorbrachten. Damit sind jene Machtstrukturen gemeint, die ihre Existenz in demokratisch verfassten System zu verschleiern suchen. Täten sie dies nicht, würde die Unvereinbarkeit von kapitalistischer Macht und der Mitbestimmung einer souveränen Bevölkerung unverdeckt zu Tage treten. Sich von dieser Macht wirksam emanzipieren zu können, setzt vor allem Aufklärungsarbeit voraus, die den verzerrten Demokratiebegriff bei vielen Menschen wieder gerade rückt. Um das langfristig angestrebte Ziel, die Souveränität der Bevölkerung, zu erreichen, müssen die Demokratiebewegungen sich ein kurzfristiges Ziel stecken: die Schaffung einer rationalen Öffentlichkeit. Kollektiv GUI

Protest-und Widerstandsbewegungen haben Konjunktur. Nachdem es den Machtzentren in den westlichen kapitalistischen Gesellschaften gelungenen war, das Empörungs- und Resistenzpotenzial im Ausgang von 1968 einzudämmen und die Gesellschaft zu befrieden, herrschte die längste Zeit Ruhe, was gesellschaftlich übergreifende Protestkultur angeht. Spätestens seit den 1980er-Jahren, als in der BRD die letzten großen Demonstrationen der Friedensbewegung stattfanden und hernach immer mehr sich ausdünnten, schien die „Krise der Demokratie“ bewältigt, der „Exzess an Demokratie“ gebändigt und ein Ziel der Trilateralkommission erreicht, nämlich „das Ansehen und die Autorität zentraler Regierungsinstitutionen wiederherzustellen“ (1).

Seit etwa Mitte des Jahres 2020 ist allerdings Aufruhr in die westlichen Gesellschaften gefahren. Ein nationaler und transnationaler Umbau von Governance in Richtung offener Autokratie und Abbau formaldemokratischer Strukturen begegnet einem anschwellenden Empörungspotenzial in den westlichen Gesellschaften, das sich in immer größer werdenden Protestbewegungen kundtut. Diese seit 1968 so nicht mehr gesehene schlagartige Ausweitung von Protestneigung ist einerseits begrüßenswert. Denn sie weist darauf hin, dass die alten Machttechniken zur Protestminimierung wie Konsumismus, Apathiebildung oder systematische Angsterzeugung ihre Wirkung verlieren und immer größere Bevölkerungsteile sich als Akteur begreifen, der aktiv nach Wegen sucht, Freiheit von illegitimer Fremdbestimmung zu erreichen.

Allerdings sind bei diesen dissidenten Bewegungen demokratisch gesehen problematische Zielbildungen beobachtbar. Die Widerstandsbemühungen sind häufig durch konservierende Leitideen getragen, die zum Teil die undemokratischen Voraussetzungen reproduzieren, die sie vorgeblich ablehnen.

In diesem Text soll die Frage beantwortet werden, was hinreichende Bedingungen für die Adäquatheit demokratischer Widerstandsziele sind. Dabei wird die These vertreten, dass als adäquates Fernziel die Herstellung von Volkssouveränität und als adäquates Nahziel die Schaffung rationaler Öffentlichkeit anzusehen sind. Der Text gliedert sich wie folgt: In den ersten beiden Abschnitten wird die Architektur der Machtstrukturen näher beleuchtet, die gegenwärtig den offenen Demokratieabbau in der westlichen Welt betreiben. Im abschließenden dritten Abschnitt wird die Adäquatheit demokratischer Widerstandsziele angesprochen.

Der Konflikt zwischen Demokratie und Macht im Kapitalismus

In den entwickelten kapitalistischen Gesellschaften des Westens existiert seit ihrer Konstitution ab Mitte des 19. Jahrhunderts ein grundsätzlicher Widerspruch zwischen ihrer politischen Selbstbeschreibung einerseits und der in ihnen vorfindlichen realexistierenden Besitz- und Machtordnung andererseits. Gemäß dem Eigenverständnis sind diese Gesellschaften eingelassen in politische Systeme, die historisch aus den französischen und US-amerikanischen Revolutionen hervorgegangen sind und die als „demokratische“ Systeme einzustufen seien. Demokratie solle dabei implizieren, dass alle Macht von der Bevölkerung ausgeht: Alle relevanten politischen Entscheidungen sind demnach nur insoweit legitim, als sie den Bevölkerungskonsens widerspiegeln.

Dieses Selbstbild widerstreitet allerdings der in denselben Gesellschaften vorherrschenden Machtverteilung. De facto wird, was mannigfache empirische Untersuchungen belegen, die Macht in diesen Sozialsystemen von relativ kleinen Gruppierungen ausgeübt. Dies geschieht über komplexe nationale wie auch transnationale Netzwerkbildungen, in denen verschiedene hierarchisch gestaffelte Funktionseinheiten je verschiedene machtstabilisierende Rollen erfüllen.

Diese Einheiten umfassen etwa die formalen Entscheidungsorgane der großen Wirtschaftskonzerne, des Militärs, der Politik und in Teilen der Wissenschaft. Im Anschluss an die empirische Machtstrukturforschung können diese Funktionseinheiten zusammen mit ihren Beziehungen untereinander als Machtstrukturen bezeichnet werden (2, 3). Die Gruppierungen von eher bescheidener Größe, zu deren Gunsten die Machtstrukturen agieren, umfassen etwa ultrareiche Familien und andere Superreiche. Diese kleinen Kollektive seien als Machteliten bezeichnet.

Die Existenz von Machteliten bringt eine immense Ungleichverteilung von Macht gerade auch im politischen Bereich mit sich, was eine Anbindung politischer Entscheidungen an den Bevölkerungskonsens, und damit Demokratie, ausschließt. Es ist etwa empirisch sehr gut in Langzeitstudien belegt, dass innerhalb des politischen Systems der USA politische Entscheidungen nicht etwa den Präferenzen der Wähler entsprechen, die den abhängigen Klassen zuzuordnen sind. Vielmehr spielen diese Wünsche und Bedürfnisse der Mehrheitsbevölkerung der USA für die Frage keine statistisch signifikante Rolle, welche Gesetze durch die Legislative verabschiedet werden oder welche Agenden durch die jeweiligen Regierungen verfolgt und realisiert werden. Beide Dimensionen politischer Entscheidungsprozesse sind demgegenüber im größten Maße bestimmt durch die Präferenzen der Machteliten und der Machtstrukturen (4).

Der beschriebene Widerspruch zwischen demokratischem Anspruch und machstruktureller Wirklichkeit stellte historisch eines der zentralen Probleme der Machttechnik seit der Entstehung formaler demokratischer Systeme im 19. Jahrhundert dar. Denn bleibt der Antagonismus unbearbeitet, droht das Empörungspotenzial in der entmachteten Mehrheitsbevölkerung anzusteigen und sich in Aufständen oder gar Revolutionen zu entladen.

Diese Gefahr droht umso mehr in einem kapitalistischen Wirtschaftssystem, in dem, von seiner Natur her, die Akkumulationsrichtung stets von unten nach oben verläuft, das heißt, der Tendenz nach die abhängigen Klassen immer ärmer und die Reichen immer reicher werden.

Strategien der Konfliktbearbeitung

Der dominante Lösungsansatz, den die Machteliten die längste Zeit verfolgten, bestand darin, die Opposition zwischen Demokratie und der Verteilung von Macht zu verschleiern, indem politische Systeme installiert wurden, die den Anschein erweckten, als sei relevante Teilhabe an den politischen Prozessen für die Mehrheitsbevölkerung möglich. Tatsächlich erlaubten es diese Systeme aber, den Bevölkerungskonsens als bestimmenden Faktor der Politik mehr oder weniger komplett zu vernachlässigen. Zugleich blieb das reale Ungleichgewicht in Machtfragen bestehen.

Diese politischen Systeme sind üblicherweise als repräsentativ-parlamentarische verfasst, in denen die Gesetzgebung zwischen verschiedenen Gewalten aufgeteilt ist, wobei die Exekutive dominiert und Prinzipien wie Rechtsgleichheit und unbeschränktes Wahlrecht akzentuiert werden. Da diese Systeme üblicherweise eingesetzt wurden, um den genannten Widerspruch im Rahmen kapitalistischer Gesellschaften zu dämpfen, können sie im Anschluss an Ellen Wood als kapitalistische Demokratien angesprochen werden, eine Bezeichnung, die aber noch nichts über deren demokratischen Gehalt aussagen soll (5).

Dieser Umgang mit dem Widerspruch zwischen Demokratie und Macht bedingte zwei strategische Notwendigkeiten für den Erhalt des Machtungleichgewichts: Zum einen musste durch umfassende Meinungsmanipulation die Idee in der Mehrheitsbevölkerung darüber, was das Wesen echter Demokratie ausmache, den Eigenschaften kapitalistischer Demokratien angeglichen werden. Zum anderen musste durch eine Kombination verschiedener Techniken der Meinungssteuerung aber auch der Fragmentierung und Dezentralisierung der sichtbaren Machtausübung Macht sowie deren reale Quellen aus dem Aufmerksamkeitsfeld der Öffentlichkeit geschoben werden. Dieser zweiten Notwendigkeit liegt eine wichtige machttechnische Einsicht zugrunde, die nicht zuletzt durch den Politologen Samuel Huntington ausgedrückt wurde:

In einem Machtsystem, in dem der Großteil der Macht in den Händen von Wenigen liegt, bleibt diese Ungleichverteilung nur solange relativ stabil, wie beide, die wenigen Machthaber und die Macht, dem Aufmerksamkeitsfokus der Vielen entzogen sind (6).

Das bisher Ausgeführte legt den Eindruck nahe, dass Demokratisierung stets ein machtökonomisches Mittel der Machteliten war, um in gewissen historischen Situationen für Machtstabilität zu sorgen. Die Politologen Daron Acemoglu und James A. Robinson belegen diesen Eindruck mit reichem empirischen Material aus formalen Demokratisierungsschüben im 19. und 20. Jahrhundert. Ihre Leitthese ist dabei, dass Machteliten in einer gegebenen Situation mit höherer Wahrscheinlichkeit zur formalen Demokratisierung politischer Systeme schreiten, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die Machteliten haben die Überzeugung, dass die physische Gewalt, die die Mehrheitsbevölkerung bei Aufständen ausüben könnte, in der gegebenen Situation die Abwehrmittel der Machteliten übersteigt.
  2. Die Machteliten glauben, dass sie in der Situation „viel zu verlieren haben“, das heißt, sie halten die ökonomischen Ressourcen für derart stark bei sich selber konzentriert, dass ein erfolgreicher Aufstand seitens der Bevölkerung zu einer kompletten Übernahme dieser Ressourcen durch die Bevölkerung führen könnte (7).

Seit einigen Jahrzehnten wandeln sich allerdings die machtelitären Techniken zur Dämpfung des Widerspruchs zwischen Demokratie und realer Machtausübung. Zielte die beschriebene Strategie darauf, eine Scheindemokratie in Gestalt der kapitalistischen Demokratie als Staffage zu verwenden, hinter der der Antagonismus zum Verschwinden gebracht werden konnte, werden sehr deutlich seit den 1970er-Jahren die formaldemokratischen Strukturen abgebaut.

Die generelle Tendenz hier ist, dass sich speziell die Exekutive in westlichen kapitalistischen Demokratien ihre Legitimation für politische Entscheidungen nicht mehr über einen scheinbaren Bevölkerungskonsens besorgt. Diese Entwicklung zeigt sich prononciert auf nationalrechtlicher Ebene, wo die Exekutivbefugnisse immer stärker ausgeweitet werden. Dies geschieht etwa dadurch, dass zunehmend rechtliche Normen für sogenannte Ausnahmezustände geschaffen werden, in denen Grundrechte von Bürgern zeitweilig oder dauerhaft außer Kraft gesetzt werden können (8).

Dieses ausnahmerechtlich bestimmte Regime wird in der jüngsten Zeit zusehends immer stärker entformalisiert und internationalisiert, was sich etwa in nationalstaatlich nicht mehr kontrollierbaren informellen Vereinbarungen im wirtschaftspolitischen (Freihandelsabkommen, Schiedsgerichte) oder sicherheitspolitischen Bereich (Anti-Terror-Kooperationen, Pandemiebekämpfung) zeigt. Es ist klar, dass diese Phänomene, die hier nur angerissen werden können, eine Autokratisierung der kapitalistischen Demokratien ankündigen, mit allen besorgniserregenden Folgeerscheinungen für die Grundrechte der in ihnen lebenden Bürger.

Adäquate Ziele demokratischen Widerstands

Dieser autoritären Entwicklung muss sich jede emanzipativ verstehende Bewegung entgegenstellen. Für jede solche Bewegung ist die Zielbildung zentral, die durch die obige kursorische Analyse der herrschenden Machtverhältnisse informiert sein muss. Im Folgenden werden einige der Ziele umrissen, die jeder demokratischen Widerstandsbewegung eigen sein müssen, damit ihre möglichen Widerstandshandlungen auch die neuralgischen Punkte der oben genannten autokratischen Entwicklungen treffen. Diese Ausführungen sollen die Frage beantworten, was hinreichende Bedingungen dafür sind, ein adäquates Ziel einer demokratischen Widerstandsbewegung zu sein, die den oben umrissenen autoritären Entwicklungen entgegentreten will. Insofern soll ein Beitrag zur Methodologie der Widerstandstheorie geleistet werden, die jeder systematischen Entwicklung einer Theorie der Resistenz voranzugehen hat.

Bei den adäquaten Zielen ist zu unterscheiden zwischen Fernzielen und Nahzielen. Die Realisierung der Fernziele stellt das Hauptanliegen emanzipativer Bewegungen dar; sie umreißen daher das normative Profil des jeweiligen Kollektivs. Ihre Verwirklichung unterliegt aber den beschränkenden Bedingungen der herrschenden Machtstrukturen und sind deshalb nicht unmittelbar umsetzbar. Die Nahziele umfassen daher Bestrebungen dafür, die sozialen und psychologischen Voraussetzungen für die Erreichung der Fernziele zu schaffen. Wir wenden uns zunächst den adäquaten Fernzielen zu.

Volkssouveränität als Fernziel

Jede demokratische Widerstandsbewegung sollte ihre Bemühungen in der Tradition der emanzipativen Bewegungen wie etwa der Radikalaufklärung des 18. Jahrhunderts oder der sozialistischen Bewegungen des 19. und 20. Jahrhunderts sehen. Wie diese Strömungen sollte sie ihr langfristiges Ziel in der Sicherung von Freiheit von Fremdbestimmung für maximal viele Menschen erblicken. Es ist durch die düstersten Kapitel der Menschheitsgeschichte sehr gut belegt, dass die Autonomie von Menschen mit größerer Wahrscheinlichkeit in solchen Situationen beträchtlich beschädigt wird, in denen große Machtungleichgewichte herrschen. Man kann es als historische Konstante verbuchen, dass Macht in den Händen Weniger dazu tendiert, sich immer stärker bei immer kleineren Personenkreisen zu konzentrieren und in immer ungezügelterem Ausmaß zur Interessensicherung der Mächtigen eingesetzt zu werden. Die geschichtlich nahezu ununterbrochene Blutspur von ethnischen Säuberungen, Angriffskriegen oder Völkermorden ist ein beredtes Zeugnis dieser Konstante (9).

Die Radikalaufklärung gewann die Einsicht, dass extreme Machtasymmetrien, die freiheitszerstörend für die Mehrheitsbevölkerung wirken, zu vermeiden sind, indem Macht vergesellschaftet wird. Diese Grundidee entfaltete sich am konsequentesten in den Demokratiekonzepten, wie sie am Ende des 18. Jahrhunderts von Jean-Jacques Rousseau und Immanuel Kant entwickelt worden sind.

Die Grundgestalt dieser Konzepte lässt sich kursorisch wie folgt umreißen: Der Kern eines demokratisch verfassten System besteht im Gegensatz zwischen dem Volk einerseits und den das Gewaltenmonopol innehabenden Staatsapparaten wie der ausführenden (Exekutive) und der rechtssprechenden Gewalt (Judikative) andererseits.

Das Volk ist dabei rein funktional bestimmt als Gesamtheit aller Personen, die im System keine Funktionäre darstellen, das heißt keine politischen Ämter bekleiden. Die Gegensatzbeziehung zwischen Volk und Staatsapparaten kann in folgenden Punkten zusammengefasst werden (10,11, 12, 13):

  1. Funktionale Gewaltenteilung. Das Volk hat alle, aber auch nur, die verfassungs- und gesetzgebende Gewalt inne. Demgegenüber sind Exekutive und Judikative auf die Ausübung des Gewaltmonopols beschränkt. Die jeweiligen Gewaltfunktionen werden von den Gewalten jeweils ungeteilt ausgeübt. Somit hat in Sonderheit die Judikative keinen Zugriff auf die Gesetz- oder Verfassungsgebung. Dies steht im krassen Gegensatz zur bundesrepublikanischen Realität, in der das Bundesverfassungsgericht durch Rechtsnormkontrolle an Prozessen der Gesetzgebung und Verfassungsänderung wesentlichen Anteil hat.
  2. Vertikale Gewaltenteilung. Gemäß den Demokratiekonzepten Rousseaus und Kants impliziert Demokratie ein striktes Rechtsstaatsprinzip. Danach sind alle Handlungen der das Gewaltmonopol innehabenden Gewalten vollständig bestimmt durch Gesetze, die die Legislative, und also das Volk, produziert.
  3. Vollpositivierung von Gesetz und Verfassung. Da das Volk voll und ganz über die Verfassungs- und Gesetzgebung gebietet, kann es jederzeit, ohne Rechtfertigungszwang, jedes beliebige einmal beschlossene Gesetz und jede einmal beschlossene Verfassung vollständig zurücknehmen und durch andere Rechtsprodukte ersetzen. Ein Gesetz oder eine Verfassung hat danach nur solange Gültigkeit, wie es oder sie noch nicht vom Gesetzgeber, dem Volk, suspendiert worden ist. Die jeweils geltende Verfassung und das jeweils geltende Gesetz binden nicht den Gesetzgeber, sondern Exekutive und Judikative.
  4. Prozesscharakter von Verfassung und Gesetz. Demokratische Gesetze sind nicht, wie es bis heute die herrschende juristische Methodenlehre vertritt, dadurch legitim, dass sie einer objektiven demokratischen Rechtsordnung entsprechen. Vielmehr gewinnen Normen dadurch Gesetzescharakter, dass sie im Rahmen bestimmter formaler Prozesse durch die Legislative erzeugt werden. Diese Prozesse müssen dabei jene Eigenschaften selber aufweisen, die das demokratische Gesetzesprodukt charakterisieren. Dazu gehören Prozessbedingungen wie Herrschaftsfreiheit des gesetzgeberischen Diskurses oder die Gleichheit aller Diskursbeteiligten hinsichtlich des Zugangs zu relevanten Informationen et cetera. Die Prozessbedingungen selber sind in der Verfassung niedergelegt. Verfassungen sind im referierten Demokratiemodell somit keine Kataloge inhaltlicher Grundnormen. Insofern sind im dargestellten Demokratiemodell justizförmige Grundrechtsentscheidungen ausgeschlossen, wie sie das Bundesverfassungsgericht seit Beginn seines Bestehens betreibt. Diese Art von gerichtlicher „Grundrechtsklärung“ setzt nämlich voraus, dass das Grundgesetz eine Kollektion von vorentschiedenen Norminhalten ist, aus denen Antworten auf alle Grundrechtsfragen durch geeignete „Gerechtigkeitsexpertokraten“ (Ingeborg Maus) des Richterstandes abgeleitet werden können.

Die Realisierung dieser Konzeption von Demokratie ist es, was jede demokratische Widerstandsbewegung als Mittel zur Freiheitssicherung anstreben sollte. Der Kern dieses Konzeptes ist, dass das Volk ungeteilt die Gesetzgebungsfunktion ausübt. In der Aufklärungstradition wurde dieser Kern als Volkssouveränität angesprochen. Das adäquate Fernziel von demokratischen Emanzipationsbewegungen kann somit auch so gefasst werden: Es soll ein Zustand der Volkssouveränität erreicht werden.

Rationale Öffentlichkeit als Nahziel

Es wäre naiv anzunehmen, dass angesichts der oben beschriebenen Machtstrukturen und dem Indoktrinationsgrad von großen Teilen der Bevölkerung das beschriebene adäquate Fernziel in naher Zukunft realisierbar sei. Die Machteliten haben mit intensivem Einsatz verschiedener Macht-und Manipulationstechniken eine Reihe von notwendigen Bedingungen für Volkssouveränität schlicht eliminiert.

Unter den wichtigsten dieser Techniken finden sich die beiden strategischen Notwendigkeiten, von denen im ersten Abschnitt die Rede war: die Dezentralisierung beziehungsweise Fragmentierung der sichtbaren Machtausübung und die systematische Verzerrung des Demokratiebegriffs.

Ein adäquates Nahziel von demokratisch gesinnten Widerstandsunternehmungen besteht darin, den demokratieverhindernden Wirkungen, die beide Techniken entfalten, entgegenzuarbeiten. Es sei auf die Wirkungen beider Techniken kurz eingegangen. Die Fragmentierung von sichtbarer Machtausübung führt zu einer verkümmerten Wahrnehmung von Machtungleichgewichten bei großen Teilen der Bevölkerung und lässt die Fähigkeit, gesellschaftliche Normen auf ihre Legitimität hin zu befragen, immer randständiger werden (14).

Dies zusammen mit durchgreifenden Techniken der Apathie- und Angsterzeugung lässt die kognitiven Voraussetzungen für Demokratie und auch für das Bewusstsein ihrer Abwesenheit erodieren. Dazu zählt etwa die Befähigung zu rationalen, herrschaftsfreien Diskursen, in denen die relevanten gesellschaftlichen Fragen bei gleichen informationsbezogenen Zugangsmöglichkeiten für alle Beteiligten diskutiert werden können. Solche Diskurse konstituieren das, was als rationale Öffentlichkeit bezeichnet werden kann. Dies ist in demokratischer Perspektive keine zu vernachlässigende Größe. Im anspruchsvollen Demokratiekonzept Kants und Rousseaus ist dies der Ort der formalen Prozesse, die demokratische Rechtsnormen produzieren und rechtfertigen. Die rationale Öffentlichkeit ist in demokratischer Sicht das Machtzentrum der Demokratie.

Um sich den Wirkungen der ersten der beiden Machttechniken zu erwehren, müssen die realexistierenden Machtverhältnisse allererst wieder größeren Teilen der Bevölkerung durchsichtig gemacht werden. Hierzu gilt es, Kenntnisse zu verbreiten über die in Fülle vorliegenden empirisch oder konzeptuell ausgerichteten Theorien zu den Themen Macht und reale Machtausübung, die in den Sozialwissenschaften und der Philosophie erarbeitet worden sind. Dies ist ein adäquates unmittelbares Ziel demokratischer Resistenz. Die gezielte, durch Bildungseinrichtungen und Medien betriebene Verformung des Demokratiebegriffs hin zur Gleichsetzung mit kapitalistischer Demokratie hat zur Folge, dass große Teile der Bevölkerung ihre de facto Entmachtung als Vorbedingung für Demokratie ansehen.

Dies trägt erheblich bei zur Akzeptanz des undemokratischen Status quo. Noch gravierender wiegt, dass in den sich emanzipativ verstehenden Bewegungen der Gegenwart die verzerrte Demokratiewahrnehmung zu einer Desorientierung in der Zielbildung führt, da schlicht der Demokratiebegriff nicht verstanden oder mit kapitalistischer Demokratie verwechselt wird. Die Ziele werden dann häufig mehr oder weniger bewusst kapitalismusverträglich oder zumindest systemerhaltend gewählt.

Zudem sind derartig kognitiv belastete Gruppierungen dafür anfällig, ihre Ziele mit Mitteln zu verfolgen, die gänzlich ungeeignet sind, radikale Veränderungen in Richtung echter Volkssouveränität zu erzeugen, da diese Mittel den Beschränkungen der Machtstrukturen eingegliedert sind. Dies gilt etwa für die beliebte Widerstandsform vieler Umweltbewegungen, die darin besteht, den Rechtsweg einzuschlagen. Dieser kann aber keine generelle Rechtsklärung schaffen, da eben die Justiz nur Einzelfälle behandelt.

Widerstandsbewegungen sollten es als eine ihrer zentralen unmittelbaren Ziele ansehen, die breitere Öffentlichkeit und den machtkritischen Diskurs der Gegenwart mit einem angemessenen und durch die Radikalaufklärung informierten Demokratiekonzept zu versorgen. Dies kann unter anderem dadurch geschehen, dass der Demokratiebegriff in seiner historischen Entwicklung und seiner systematischen Gestalt intensiv analysiert wird und diese Analysen in lokalen Informationsnetzwerken ausgetauscht und verbreitet werden. Diese Unternehmung stellt ein Desiderat in der Mehrzahl der machtkritischen Bewegungen der Gegenwart dar. Auch dieses unmittelbare Ziel mündet ein in das oben angesprochene adäquate Nahziel, eine rationale Öffentlichkeit aufzubauen. Erst wenn nämlich Demokratie hinreichend verstanden ist, können demokratische Prozesse, die die rationale Öffentlichkeit ja ausmachen, von Menschen bewusst angestrebt, betrieben und gesteuert werden

 

Quellen und Anmerkungen:

(1) Michel Crozier, Samuel P. Huntington und Joji Wakanuki: The Crisis of Democracy. New York: New York University Press, 1975.
(2) G. William Domhoff: Who Rules America?. New York: McGraw-Hill, 2014.
(3) Thomas R. Dye: Who’s Running America?. London/New York: Routledge, 2014.
(4) Martin Gilens: Affluence and Influence. Princeton: University Press, 2012.
(5) Ellen Meiksins Wood: Democracy Against Capitalism. London/New York: Verso, 1995.
(6) Michel Crozier, Samuel P. Huntington und Joji Wakanuki: The Crisis of Democracy. New York: University Press, 1975.
(7) Daren Acemoglu und James A. Robinson: Economic Origins of Dictatorship and Democracy. Cambridge: University Press, 2006.
(8) Günter Frankenberg: Staatstechnik. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2010.
(9) Walter Scheidel: The Great Leveler. Princeton: University Press, 2017.
(10) Jean-Jacques Rousseau: Du Contrat Social (1762). Herausgegeben von Pierre Burgelin. Paris: Garnier-Flammarion, 1966.
(11) Immanuel Kant: Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre. Metaphysik der Sitten Erster Teil (1797. Herausgegeben von Bernd Ludwig. Hamburg: Felix Meiner Verlag, 1986.
(12) Ingeborg Maus: Zur Aufklärung der Demokratietheorie. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 1994.
(13) Dieselbe: Über Volkssouveränität. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2011.
(14) Herbert Marcuse: „Das Veralten der Psychoanalyse“. In: Derselbe: Kultur und Gesellschaft 2. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 1965, 85 bis 106.

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