Dieser Brief wird Markus Söder glücklich machen

 In FEATURED, Monika Herz, Politik (Inland), Umwelt/Natur

„Normale“ Länder haben zwar ein Ministerium für Krieg, eines für Überwachung und eines für die Organisation von Tierleid (natürlich heißen die nicht offiziell so); aber ein Ministerium für Glück halte die „vernünftigen“ Damen und Herren der großen Politik wohl für überflüssig. Trotzdem gibt es jetzt eines, und HdS-Autorin Monika Herz ist Botschafterin dieses Ministeriums. Glücklich ist sie in letzter Zeit vor allem über das gelungene bayerische Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Wird Ministerpräsident Markus Söder froh sein über ein solch tierliebes und umweltbewusstes Volk? Oder wird er gleich wieder versuchen, die Gesetzesvorlage mit Hilfe der Agrarlobby zu verwässern? Die Autorin redet ihm ins Gewissen. Monika Herz

Ministerium für Glück und Wohlergehen
Botschafterin
Monika Herz
82380 Peißenberg

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Söder,

heute, am 20. Februar ist der Internationale Tag des Glücks – und es ist mir eine besondere Freude, Ihnen eine ganz spezielle Glücksbotschaft zu überbringen.

Sie sind in der glücklichen Lage, Ministerpräsident eines kleinen Landes irgendwo in Mitteleuropa zu sein, das von aller Welt bewundert und sogar beneidet wird. Bayern, das Paradies auf Erden! Die weltweite Bewunderung gilt aber weniger der Schönheit des Landes, als seinen Bienen! Die Bienen haben es geschafft! Unsere bayrischen Bienen! Wieviel Prozent der Wahlberichtigten haben da kürzlich einem neuen Gesetzentwurf zugestimmt? Ich weiß nur, dass so einige gar nicht mehr hingegangen sind zur Gemeinde, als es hieß, dass das Quorum mit Leichtigkeit erreicht wurde. Volksentscheide gibt’s nämlich nicht überall. Und die Geschichte der Volksentscheide in Bayern ist auch mit traurigen Niederlagen bestückt. Die Bäume haben es damals nicht geschafft. Aber die Bienen, die haben es jetzt geschafft!

Sie sind damit in der überaus glücklichen Situation, dass Sie der ganzen Welt zeigen können, wie ein bayrischer Regent mit so einem Volksentscheid umgeht! Ich finde ja, ein Ministerpräsident sollte auch ein wenig königlich auftreten können. Wissen Sie, was die königlichste Haltung in so einem Fall wäre: Der König beugt sein Knie und neigt sein Haupt und handelt, wie sein Volk es wünscht. Traumhaft schön! Formvollendet!

Ein echter König würde da nicht lange rumzicken oder faule Kompromisse anbieten. Ja, auch wenn der mächtige Bauernverband Stunk gegen das neue Gesetz macht. Ein König hat schließlich auch die Pflicht, sein Volk gegen seine Feinde zu schützen. Aber ob der Bauernverband jetzt deswegen, weil er dagegen ist, wirklich gleich ein Feind des Volkes ist? Ich dachte immer, die Sicherstellung der Ernährung sei die Aufgabe der Bauern und ihrer Verbände.

Wissen Sie, Herr Ministerpräsident, vielleicht können Sie demnächst mit einem Gesandten des Bauernverbandes sprechen, dann fragen Sie doch bei der Gelegenheit gleich nach, wie gesunde Ernährung eigentlich so ausschauen könnte. Ob man die Bevölkerung nicht sanft und möglichst schonend zu immer weniger Fleisch hinführen könnte, zum Beispiel. Und überhaupt mehr gutes Bio. So ein Glück haben Sie, dass Sie das können. Ihnen MUSS der Bauernverband nämlich gut zuhören, immerhin sind Sie der regierende Ministerpräsident. Mir hat der Bauernverband nämlich noch nie zugehört!

Das ist jetzt also meine Glücksbotschaft gewesen. Viel Glück!

Monika Herz

PS: Nach der bayerischen Verfassung kann der Landtag mit einem erfolgreichen Volksbegehren auf zweierlei Weise umgehen:

1. Er nimmt die Gesetzesvorlage des Volksbegehrens unverändert an, damit wird dies Gesetz.

2. Lehnt er das Volksbegehren ab, findet ein Volksentscheid über den Gesetzesentwurf statt. Der Landtag kann dabei einen eigenen Gesetzesentwurf als Alternative dem Volk zur Abstimmung vorlegen.

PPS: Der von Ministerpräsident Söder angebotene „Runde Tisch“ wird stattfinden, aber weder die Regierung, noch die Bauernverbände, auch nicht die Initiative haben jetzt ein Mandat, den Gesetzentwurf abzuändern. Der jetzt durch das Volksbegehren bestätigte Gesetzentwurf muss genau so zum Volksentscheid vorgelegt werden. Der Landtag kann einen Alternativvorschlag machen. Denkt auch die Initiative, dass er tatsächlich stimmiger ist, dann kann sie diesen beim Volksentscheid empfehlen. Im Übrigen kann und konnte die Landesregierung ja sinnvolle Regelungen für die Rettung der Artenvielfalt zu jeder Zeit dem Landtag zur Abstimmung vorlegen.

Brigitte Krenkers
https://www.omnibus.org/volksabstimmung/

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