Eine unendliche Geschichte
Seit weit über einem Jahr streitet die Große Koalition über die Erbschaftsteuer für Firmenerben, ohne dass eine vernünftige Lösung in Sicht wäre Wir freuen uns, an dieser Stelle zum ersten Mal einen originalen (also nicht nur verlinkten) Artikel von Christoph Butterwegge zu veröffentlichen, den wir schon lange als streitbaren Autor für soziale Gerechtigkeit schätzen. Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Zuletzt hat er das Buch „Reichtumsförderung statt Armutsbekämpfung. Eine sozial- und steuerpolitische Halbzeitbilanz der Großen Koalition“ veröffentlicht. (Christoph Butterwegge)
Wer als Kind einer Unternehmerfamilie mit einem goldenen Löffel im Munde geboren wird, kann hierzulande einen ganzen Konzern erben, ohne einen einzigen Cent betriebliche Erbschaftsteuer zahlen zu müssen. In seinem Urteil zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz hat das Bundesverfassungsgericht am 17. Dezember 2014 zwar die skandalösesten Steuerprivilegien von Firmenerben für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, die extrem großzügigen, von den beiden letzten Bundesregierungen geschaffenen Verschonungsregelungen aber nicht etwa aufgehoben, sondern den Gesetzgeber nur zu ihrer Korrektur bis zum 30. Juni 2016 verpflichtet.
Lobbyarbeit wie aus dem Lehrbuch
Offenbar in der Vorahnung, dass die Anpassung des Erbschaftsteuerrechts an die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts kein Spaziergang würde, legte Finanzminister Wolfgang Schäuble bereits im Februar 2015 seine Eckwerte vor. Demnach sollte bei 20 Mio. Euro eine Obergrenze für die Verschonung des begünstigten Vermögens liegen. Oberhalb dieser Freigrenze müsste das Finanzamt den Begünstigten einer „individuellen Bedürfnisprüfung“ unterziehen und dabei ermitteln, ob er die Steuerschuld aus dem mit übertragenen (nichtbetrieblichen) oder dem sonstigen, bereits vorhandenen (Privat-)Vermögen begleichen kann. Zumutbar wäre der Einsatz von 50 Prozent des verfügbaren Vermögens.
Gegen diese Pläne liefen Unternehmerverbände und Wirtschaftslobby monatelang Sturm. Die von großen Konzernen dominierte, aber trotz ihrer offensichtlichen Lobbyfunktion – im Unterschied zu attac – gemeinnützige Stiftung Familienunternehmen und der Verband „Die Familienunternehmer – ASU“ beschworen den Untergang des Mittelstandes als Rückgrat des heimischen Wirtschaftsstandortes.
Während sich führende SPD-Politiker hinter Schäuble stellten, lehnten die CSU und der CDU-Wirtschaftsflügel die Bagatellgrenze von 1 Mio. Euro, den Schwellenwert für die Verschonungsbedarfsprüfung (20 Mio. Euro) und den Rückgriff auf das Privatvermögen ab. Von den Bundesländern wollten neben dem Freistaat Bayern auch das grün-rot regierte Baden-Württemberg und das schwarz-grün regierte Hessen den betroffenen Unternehmerfamilien weiter entgegenkommen.
Schäuble, der bei den Kreditverhandlungen mit Griechenland die größte Härte an den Tag legt, knickte bei der Erbschaftsteuer ein. Sowohl die am Unternehmenswert festgemachte Bagatellgrenze wie auch die Prüfschwelle für den Verschonungsbedarf blieben nicht unangetastet. Letztere verdoppelte sich im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für Unternehmen, die qua Gesellschaftsvertrag oder Satzung bestimmten Kapitalbindungen unterliegen, auf 40 Mio. Euro. Schließlich wurde den Erwerbern von Großvermögen oberhalb der beiden Prüfschwellen ein Wahlrecht hinsichtlich der Verschonungsbedarfsprüfung eingeräumt. Erwerber, die ihr Privatvermögen nicht einsetzen oder nicht offenlegen wollen, können im Rahmen eines „Abschmelzmodells“ mit wachsender Höhe des begünstigten Vermögens allerdings zunehmenden Einbußen am Verschonungsabschlag diesen trotzdem in Anspruch zu nehmen.
Der im Juli 2015 vom Bundeskabinett verabschiedete Regierungsentwurf machte den Unternehmerfamilien weitere Zugeständnisse. So stiegen die Freigrenzen, bis zu denen keine Verschonungsbedarfsprüfung erfolgt, auf 26 bzw. 52 Millionen Euro. Die gesetzliche Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer wurde enorm verkompliziert, sodass nur Steuerexperten (großer Unternehmen) sie noch durchschauen.
Seit der Ersten Lesung des Regierungsentwurfs im September 2015 liegt die Gesetzesnovelle auf Eis, weil die CSU weder in Treffen der Fachpolitiker noch im Koalitionsausschuss einem Kompromiss zustimmte. Selbst wenn die Sozialdemokraten standhaft bleiben, dauert die Privilegierung der Unternehmerfamilien im Erbschaftsteuerrecht fort. Die soziale Ungleichheit und die Konzentration des Reichtums dürften sich künftig noch erhöhen, weil mehr Ältere weniger Jungen in überwiegend kleineren Familien größere Vermögensbestände übertragen. Besonders die CSU sollte sich daher wieder an die bayerische Landesverfassung erinnern, in der es heißt: „Die Erbschaftsteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“