Enthemmte Büttel

 In Politik

Tote durch Polizeigewalt. Artikel 102 des Grundgesetzes fasst sich kurz: »Die Todesstrafe ist abgeschafft.« Dies ist, was Strafrecht und Urteilsfindung angeht, zutreffend, ansonsten aber gelogen. Die auf offiziellen Statistiken des Innenministeriums basierende Zählung der Organisation Bürgerrechte und Polizei/CILIP kommt seit 1952 auf 501 Menschen, die von der bundesdeutschen Polizei erschossen wurden. (Quelle: Junge Welt)

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