Erkrankter Hartz IV-Bezieher mit Tritten und Schlägen aus dem Jobcenter geworfen

 In FEATURED, Politik (Inland)

Weil seine Familie trotz Hartz IV Bescheid kein Geld bekam, weigerte sich ein Familienvater das Jobcenter zu verlassen. Beinahe täglich ereignen sich dramatische Szenen in Deutschlands Jobcentern. So auch im Juni im Jobcenter Mannheim. Vor dem Amtsgericht Mannheim wurde gegen den Angeklagten Ufuk T. verhandelt. Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde dem Hartz IV Betroffenen Widerstand gegen die Staatsgewalt, Hausfriedensbruch und Körperverletzung vorgeworfen. Doch vor Gericht stellte sich der Fall vollkommen anders dar. Dennoch wurde der Angeklagte verurteilt.  www.gegen-hartz.de

Seit über einem Monat kein Geld

Der Angeklagte war gegen 16 Uhr im Jobcenter mit seiner Familie erschien. Zu dieser Zeit werden in der Behörde durchaus noch “Kunden”, wie es neudeutsch, vorgelassen. Der Leistungsberechtigte trug sein Anliegen an der Eingangspforte vor. Er sagte, dass er sich in einer großen Notlage befinde und Hilfe benötige. Trotz Hartz IV Bescheid habe er über einen Monat kein Geld bekommen. Er könne die Miete nicht zahlen und habe zudem kein Geld für seine Familie, um Essen zu kaufen.

Beim Empfang am Tresen wurde dem Mann gesagt, dass sein zuständiger Sachbearbeiter bereits gegangen sei. Zudem würde es keine Vertretung geben. Stattdessen solle er in 4 Tagen wiederkommen, dann würde sein Anliegen bearbeitet werden. Er wurde aufgefordert das Jobcenter zu verlassen.

Familienvater weigerte sich zu gehen

Weil aber die existenzielle Not so groß war, ging der Angeklagte nicht. Stattdessen wollte er so lange bleiben, bis er mit einem Sachbearbeiter sprechen könne. Die Mitarbeiter des Jobcenters riefen daraufhin die Polizei. Diese sollte den verzweifelten Mann mit samt seiner Familie aus der Behörde begleiten. Zunächst kamen zwei Polizisten. Auch diese konnten den Mann nicht dazu veranlassen, die Behörde zu verlassen, obwohl angeblich bereits ein Hausverbot sowie Platzverweis ausgesprochen wurden. Er bestand weiterhin darauf, einen Sachbearbeiter zu sprechen, damit wenigstens die nächsten Tage Verpflegung gesichert sind.

Frische Wunde durch Operation

Nun wurde der Familienvater zwangsweise mithilfe eines Security-Mitarbeiter von der Polizei nach draußen begleitet. Dabei versuchte der Beklagte sich dem Zugriff zu entziehen. Die Auseinandersetzung, die zunächst als Rangelei begann, eskalierte. Dabei wurde der Angeklagte zu Boden geworfen. Ufuk T. wurde aber kurz zuvor am Unterleib operiert und hatte starke Schmerzen. Aus diesem Grund verschränkte er seine Arme vor seinem Bauch, um sich zu schützen. Dennoch brachte einer der Polizisten den Mann in die Bauchlage und setzte sich auf ihn, um die Hände auf dem Rücken zu fixieren. Weiterhin hielt aber der Familienvater seine Hände vor dem Bauch. Dabei rief er sinngemäß: “Ich habe Schmerzen und wurde gerade operiert, bitte hören sie auf!”.

Nun forderte ein Polizeibeamter Verstärkung an. Nach einer kurzen Zeit waren insgesamt sechs Polizisten anwesend. Mit einem Schlagstock hebelte ein Polizist die Arme auf dem Rücken, während die anderen 5 Beamten hin festhielten, seine Nase nach oben zogen und sich auf die Beine setzten. In dem Polizeibericht war zu lesen: „Mit leichten Schlägen auf die Rippen wurde Atemnot erzeugt, damit der Wille des Angeklagten gebrochen wird“.

Nach dem Zugriff war der Angeklagte beim Arzt. Dort wurden schwere Hämatome diagnostiziert. Entsprechende Beweisfotos wurden dem Gericht vorgelegt.

Bis zur Eskalation fand laut Polizeibericht ein 20 minütiges Gespräch zwischen Polizisten und Angeklagtem statt. In dem Bericht war zu lesen: Etwa 20 Minuten fand “zuvor in vernünftiger Atmosphäre ohne Aggressivität von Seiten des Angeklagten” eine Komunikation zwischen Beamten und Ufuk T. statt. Zudem sagte einer der Polizisten, dass keine erkennbaren und gezielten Schläge seitens des Angeklagten gegen die Polizisten erkennbar gewesen wären.

Angeklagter war zu keiner Zeit aggressiv

Während der Verhandlung vor dem Amtsgericht sagte der Angeklagte, dass er zu keiner Zeit aggressiv gewesen sei und auch keinen Menschen schädigen wollte. Er habe dies auch nicht getan. Diese Aussage wurde laut eines Prozessbeobachters lautstark von Seiten des Richters unterbrochen. Er habe nur Fragen zu beantworten und keine Statements abzugeben. Ihm wurde stattdessen angedroht, dass er vom Prozess ausgeschlossen würde und eine Ordnungsstrafe bekäme.

Nach den Aussagen der Polizisten, die insgesamt mit leichten Differenzen gleich lauteten, wurden die Ehefrau und die Tochter als Zeugen befragt. Die Tochter sagte, ihr Vater habe vor Schmerzen geschrien. Auf dem Weg zum Polizeirevier habe er zudem nach seinen Medikamenten verlangt, die ihm aber verwehrt wurden. Auch danach wurden dem Mann die Tabletten nicht ausgehändigt, obwohl die Familie die Medikamente zur Polizeistation brachten.

Der Anwalt des Angeklagten bezog danach Stellung. Sein Mandant habe zu keiner Zeit Gewalt gegen Menschen oder Sachen angewendet. Er habe sich in einer großen Notsituation befunden, da die Familie nichts mehr zu essen hatte. In dem Haushalt lebe eine zweite Tochter, die hochschwanger sei. Der Rechtsanwalt sagte, dass das Urteil durch den “ergangenen Strafbefehl schon im Raum stehe, der Beklagte aber freizusprechen ist.”

Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde deutlich gemacht, dass das Jobcenter nicht vor Gericht stehe und darüber nicht verhandelt würde. Vielmehr sah der Staatanwalt die Schuld beim Angeklagten. Dieser sei allein an der Eskalation verantwortlich. Tochter und Ehefrau seien befangen und würden nicht die Wahrheit sagen. Der Staatsanwalt forderte daher als Strafmaß 7 Monate auf 2 Jahre Bewährung. Die Polizisten hätten bis „zur Ausschöpfung der Schmerzobergrenzen gehen dürfen, um den Willen des Angeklagten zu brechen“.

Strafmaß höher als im ursprünglichen Strafbefehl

Das Gericht verurteilte daraufhin den Angeklagten zu 170 Tagessätze à 15 Euro. Mit dem Urteil ging das Gericht nochmals erheblich höher, als die ursprüngliche Geldstrafe, die mittels Strafbefehl zuvor ergangen war. In dem wurde der Mann zu 120 Tagessätze à 10 Euro verdonnert. Zudem muss der Angeklagte die Gerichts und Anwaltskosten tragen.

Nach Ansicht des Sozialarbeites und Schuldnerberaters Matz Müllerschön blieben vor Gericht wesentliche Fragen ungeklärt. “Wenn der Staatsanwalt Dr. Hager sagt das Jobcenter steht nicht vor Gericht, so halte ich ihm entgegen, mit einer gesetzeskonformen Bearbeitung beim Jobcenter in Mannheim hätte es den brutalen Polizeieinsatz mit den nicht nachvollziehbaren Folgen nicht gegeben. Das Jobcenter hätte aus meiner Sicht die Verpflichtung gehabt, Ufuk T. anzuhören, da es bereits vom Jobcenter Mannheim einen vorläufigen Becheid gab, und es hätte auch handeln müssen. In solch einem Fall durch einen Vorschuss, der später mit der Leistung verrechnet wird. Ein solcher Automat stand zum Zeitpunkt auch im Vorraum des Jobcenters (mit Kamera), warum er heute nicht mehr da steht, wurde im Prozess nicht beleuchtet.”

Gab es überhaupt ein Hausverbot?

Weiter blieb unklar, wer ein Hausverbot ausgesprochen hatte und ob dies überhaupt geschah. Die Polizisten hätte laut des Sozialarbeiters keinen Namen nennen können. Bis zu dem Moment der Durchsetzung des Hausverbots gab es eine normale Gesprächsebene ohne Gewalt. Lediglich beharte der Familienvater darauf, einen Sachbearbeiter sprechen zu wollen, da er sich in einer Notsituation befunden habe. “Ein Security-Mann des Jobcenters gab als Begründung, die Polizei zu rufen an, Ufuk T. habe nicht gehen wollen und „wir schließen um 18.00 Uhr“. Ufuk ist aber 16.00 Uhr in der Behörde erschienen”.

Auch wurden alle Anträge des Anwalts vor Gericht abgelehnt. Unter anderem hatte der Anwalt Zeugen vom Jobcenter und Umstehenden zu laden. Eine Putzfrau im Jobcenter hatte beispielsweise gesagt, sie wolle “nicht aussagen, weil sie sonst den Job verliere”. Zudem wurde der Sache nicht nachgegangen, ob der Security-Mann vom Jobcenter die Eskalation befeuerte, wie es Tochter und Mutter aussagten. Stattdessen wurden beide von Seiten der Staatsanwaltschaft für unglaubwürdig eingestuft. “Aus meiner Sicht muss die Öffentlichkeit die dunklen Flecken des Jobcenters weiter ausleuchten, aber es braucht auch Aufklärung, warum die Polizei offensichtlich mit keinem Offiziellen des Jobcenters gesprochen hat und warum es zu solch einer brutalen Gewaltanwendung gekommen ist”, so Matz Müllerschön.

Anzeigen von 12 Kommentaren
  • C.H.Frohwein
    Antworten
    Ein Armutszeugnis auch für die Polizei ,wenn sie einen anscheinend friedlichen Anspruchsberechtigten gleich mit insgesamt 6 Polizisten und einen Rauswerfer vom Jobcenter derart brutal behandeln.
  • Musil
    Antworten
    Die sind wahrscheinlich gerne gekommen. Stichwort “Türken klatschen”.
    Der sozial und politische Hintergrund der Security-Person wäre vielleicht auch interessant.

    Leider müssen bei uns Menschen hungern, damit wir die Rechnungen von unseren Milliardären, Hundertfach-Millionären und der Systemerhalter in Politik, Medien, Wissenschaft sowie Kunst und Kultur bezahlen können.

  • Volker
    Antworten
    Hausverbot für Bedürftige, Security im Jobcenteralltag, zum Schutze nicht-Bedürftiger, Friedensbruch und Widerstand gegen Staatsgewalt, Schmerzobergrenze polizeilich erfüllt, Staatsanwaltschaft fordert Strafmaß Härte, 1.200 Tagesknüppel inkl. Zusatzkosten sozial-gerechter Urteilsfindung nach Strafgesetzbuch SGB 2. +++urgs++

    Telekom & Co. betreiben immerhin noch Hotlines für bedürftige Fälle, sogar rund um die Uhr …

  • Piranha
    Antworten
    Man möchte diese Leute vom Prügelcenter Mannheim fragen, ob sie einen an der Waffel haben.

    Also rege ich an,  massenhaft Mails an sie zu senden mit Inhalten, wie jede/r es so meint.

    Kontakt: https://mannheimer-jobcenter.de/kontakt/

    und cc an die BAG: https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/ansprechpartner

     

     

  • Zombienation
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    was für miese Faschoschweine!
  • Holdger Platta
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    Es ist noch nichtmal eine Woche her, daß ich in dem hier erneut veröffentlichten Artikel Der Verelendungstag unserer Demokratie das Zwangsexilantendasein von Hartz-Vier-Betroffenen dargestellt habe, deren Ausschluß aus der “Rechtsgemeinschaft Bundesrepublik” – einfach durch Geldwegnahme.

    Hier nun haben wir zu lesen, daß man über Hartz-Vier-Betroffene sogar mit Polizeigewalt herfällt, selbst wenn diese nur noch ihre restverbliebenen Recht wahrnehmen wollen.

    Das ist Zwangsausschluß aus unserer Rechtsgemeinschaft auch noch mit dem Knüppel. Da wurde in Mannheim auch die Würde des Menschen und das Grundgesetz mit Brutalität zusammengeschlagen.

    In vielen Bereichen ist diese Bundesrepublik nur noch Demokratie-Simulation, und in diesen Bereichen kann von Rechtsstaat keine Rede mehr sein: Behörden, Polizei und Justiz ziehen an einem Strang.

    Ich schließe mich ganz ausdrücklich dem Appell von “Piranha” an und danke ihr für ihren Tipp!

  • Volker
    Antworten
    Lieber Holdger,

    Bedürftige werden schon länger nicht als Menschen mehr angesehen, ist nix neues, wird nur brutaler und menschenunwürdiger. Jobcenter rüsten mit Security auf, Staat mit Polizeitruppen, und Richter, die irgendwie der Rechtsprechung verpflichtet sein sollten, treten nochmal kräftig nach.

    Und, in diesem ganzen Sumpf entwickeln sich Dinge, die jeden Bürger in Schrecken versetzen sollte/müßte. Scheint allerdings vielen Mitmenschen scheiß egal zu sein, dass sozial – als Kampfansage gegen Menschenwürde – zu einem herabwürdigenden Begriff verkommt, während AKK öffentliche Gelöbnisse der Bundeswehr fordert, damit das Volk seinen Soldaten*innen Respekt und Achtung erweist, die ihr Leben wegen einem Prozent machtgeiler Menschenschinder riskieren.

    Dass inmitten unserer Gesellschaft Armut, Missachtung und Strafmaßnahmen (könnte dies auch als Verfolgung bezeichnen) Menschenleben gefährden, scheint im politischen Alltag nur als leidige Randnotiz wahrgenommen zu werden. Und dass über hundert Millionen verpulvert werden, um ein marodes Statussymbol (Gorch Fock) am Leben zu erhalten (oder gewissenlose Abzocker im Verbund korrupter Politikelite), es, das Schiff, mit Achtung zu ehren!, während Bedürftige zu Boden getreten werden, scheint schon alternativloser Normalzustand zu sein

    Einerseits zunehmende Armut und Existenzvernichtungen, andererseits zunehmende Aufrüstungsforderungen mit kaum vorstellbaren Unsummen, die Bedürftige in Existenznot dazu noch begleichen sollen, deren Fallnummer sie als unerwünscht deklariert, mit einer Lagernummer versehen.

    Liebe Grüße

  • Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt
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    So ist manch KLEINER MANN…

    ob nun als Diener der Sicherheit oder als Staatsgewalt, ob nun als Harz IV-Manager oder einer anderer der vielen dem Geldsystem der PARASITÄREN DEKADENZ dienlichen Funktionen.

    “Gebe ihm etwas Macht über seines GLEICHEN KLEINEN MANNES, und er wird zum zuverlässigsten Handlanger den man sich wünschen kann.”

    .

    UND DAS SELBST FÜR DIE KLEINSTE ENTLOHNUNG!

    .

    Ob diese Sorte KLEINER MANN einen der vielen der PARASITÄREN DEKADENZ auch so menschlich behandeln würden?

  • ert_ertrus
    Antworten

    Ohne ihre Capos wären die Mächtigen arme Würstchen – oder mit den Worten Gabriel Laubs (sinngemäß): Der Sklave will nicht frei sein, er will Sklavenaufseher sein.

  • FREITAG bei der Arbeit
    Antworten
    @ Der Sklave will nicht frei sein, er will Sklavenaufseher sein.

    .

    Ein guter Spruch…
    Nunja, manche haben eben mehr andere weniger Gene des Neandertalers noch in sich.

    Doch bei der “PARASITÄREN DEKADENZ”, da habe ich so meine Zweifel ob diese nicht tatsächlich nur aus GENFEHLERN bestehen? Mir ist keine andere
    Spezies bekannt, die auch nur annähern so IRRATIONAL handelt wie diese.

  • hartz_tötet
    Antworten
    Mir wurde fälschlich mit einem Federstrich Vermögen unterstellt.

    Die Folge: Seit acht Monaten keinen Cent und keine Krankenversicherung!

    Eine Klage läuft, zieht sich aber endlos.

    Ob ein Gericht/Richter dem „Job“center gewogen ist, weiß ich nicht.
    Unabhängigkeit der Justiz in dem Bereich??? Mir fehlt der Glaube.

    Mit Hartz IV wurde ein faschistischer Staat im Staate errichtet.
    Betroffene werden von diesem Moloch als Vogelfreie betrachtet.

    Die „Rechtsvereinfachungen“ im Hartz-Komplex geben der Bande maximale Narrenfreiheit.

  • hartz_tötet
    Antworten
    Nachtrag:

    Ich möchte hier niemanden mit Details langweilen, sehe es aber als sehr wichtig an, die Vorkommnisse zu schildern:

    Kurz zu mir:
    Jahrzehntelang in langjährigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt, hohe Qualifikation u. a. auch durch diverse, intensive Weiterbildungen.

    Für das Alter privat vorgesorgt etc.
    Mittlerweile alles durch die Errungenschaften des Hartzissmus zerschlagen.

    Nach Insolvenz des Unternehmens verlor ich meine Position und machte mich mangels Alternativen selbstständig.
    Dies wurde leider immer unrentabler. Hauptursachen dabei:
    Übersättigung an Fachkräften für diese Position, verursacht durch inflationäre und sinnfreie Weiterbildungs- und Umschulungspraxis der BA.

    Ich-AG’s, Dumping, Digitalisierung etc. besorgten den Rest.

    Ich war gezwungen aufzustocken. Das war der Anfang vom Ende.
    Systematisch rutschte ich in die Schulden (ich hatte nie welche), u. a. auch weil die zynische Zuverdienstgrenze mehrfach überschritten wurde. Kleinbeträge summieren sich.

    Bewerbungsbemühungen scheiterten hauptsächlich altersbedingt.

    Mir wurde vorher schon mitgeteilt, mich als Selbstständigen wolle man nicht mehr.
    Dann begann es mit Schikane bspw. in der Form grenzdebiler Weiterbildungsmaßnahmen etc.

    Unverhohlen wurde auch gesagt, durch den Druck der Flüchtlinge * welche jetzt in der Statistik aufschlagen würden, gäbe es eine Direktive die „Altbestände“ (Anmerkung: gemeint sind betroffene Kunden im JC-Slang, gemeint sind Menschen) zu entfernen.
    Dies geschah analog mit dem Wechsel der BA-Führung in die Hände eines gewissen Herrn Scheele.

    Die Vorgehensweise deckte sich auch mit Erfahrungen anderer „Delinquenten“ im Sinne der JC-Arbeitspolizei.

    Nach Einstellung sämtlicher Zahlungen wie in Post #1 geschildert, türmen sich die Schreiben in die Wege geleiteter Zwangsvollstreckungen:

    GEZ ganz vorne dabei, mit nicht für möglich gehaltener Penetranz, dann Krankenkasse, gefolgt vom hauseigenen Inkasso-Service der BA.

    Letztere begründet ihr Ansinnen mit dem Wegfall von JC-Zahlungen, somit entfiele auch die monatlich in Abzug gebrachte Rückzahlungsrate für Überzahlungen.
    D. h., hier wird überaus perfide Täter/Opfer-Umkehr betrieben !

    Was in Mannheim geschah ist symptomatisch. Wo bleibt der Aufschrei der Politiker?
    Klar, dafür verantwortliche Täter werden sich hüten diese Orgien struktureller und tatsächlicher Gewalt zu kommentieren.

    * Nein, Flüchtlinge können nichts dafür !

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