Es werde Schuld! – Wie Schuldgefühle gemacht werden

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1935 von Hitler zum Straftatbestand erklärt: die “Rassenschande” (Nazi-Propaganda-Plakat)

Ein Gefängnissystem „braucht“ Gefangene, so wie ein Feuer darauf angewiesen ist, dass beständig Holzscheite nachgelegt werden. Es „muss“ also immer Straftaten geben. Nicht wegen des unausrottbaren Bösen in den Köpfen der Menschen, sondern wegen der Arbeitsplätze derer, die an eben diesem Bösen Lohn und Brot haben. Nach dieser Logik sind nicht die Straftäter für eine Gesellschaft schädlich, sondern jene, die sich weigern, der Gefängnisindustrie als Zielgruppe zur Verfügung zu stehen. Schuld wird, wo sie nicht unabweisbar ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist, in sehr vielen Fällen „gemacht“. Man kann dabei auch – parallel zur Geldschöpfung – von Schuldschöpfung sprechen. Bei Strafen und Schuldzuschreibungen ist immer das „Cui bono?“ zu beachten: Wem nützt es? (Roland Rottenfußer)

Leonie fuhr in die Innenstadt von Augsburg ohne eine entsprechende Feinstaubplakette ein. Die Strafe: 67 Euro und ein Punkt in Flensburg. Dabei war ihr Auto nur zwei Jahre alt und natürlich ASU-zertifiziert. Die Strafe entsprach der, die einem wirklichen Umweltverschmutzer gedroht hätte, der mit einer alten Dreckschleuder in die Innenstadt eingefahren wäre. Für die Augsburger Verkehrsbehörden war diese Vorgehensweise folgerichtig. Leonie, die Delinquentin, hatte niemanden geschädigt oder gefährdet. Sie hatte lediglich nicht sichergestellt, dass ihr gesetzeskonformes Verhalten mühelos von den Behörden kontrolliert werden konnte.  Schuld und Strafe werden vielfach losgelöst von ihrem ursprünglichen Anlass: der Verursachung eines Schadens. Eine Schuld ohne Opfer, das ist wie ein Geschenk ohne Empfänger. Vielerorts braucht es beträchtliche Geistesgegenwart, um dem überall lauernden Bestraftwerden zu entgehen.

Wirkliche Schuld setzt immer einen Geschädigten und meistens die Absicht zu schädigen voraus. Dem gegenüber steht Schuld, die ungerechter Weise zu einer solchen erklärt wurde – eine vermeintliche moralische Verfehlung ohne Geschädigten. Jemand ist z.B. auf einer Demonstration maskiert herumgelaufen, ohne die Absicht, Gewalt auszuüben. Er hat in der S-Bahn Alkohol getrunken, ohne etwas zu verschütten, zu grölen und zu randalieren. Noch immer werden in vielen Ländern auch Geschwisterpaare juristisch verfolgt, deren einzige Sünde darin besteht, sich zu lieben. All das ist Schuld, die nicht natürlicherweise gegeben  ist, sondern, die „gemacht“ wurde: von Personen, die die Macht hatten, ein Verbot zu erlassen.

Das Verbot erzeugt eigentlich erst die Übertretung. Vor 80 Jahren war „Rassenschande“ verboten, also z.B. die Liebe zwischen einer Jüdin und einem nicht-jüdischen Deutschen. Vor 50 Jahren war Homosexualität verboten. Vor 40 Jahren gab es den Kuppelparagrafen, wonach eine Vermieterin sich schuldig machte, wenn sie Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten unter ihrem Dach duldete, usw. Die Taliban in Afghanistan verboten u.a., Musik zu hören, Filme anzuschauen und Drachen steigen zu lassen; nur für Frauen war es verboten, Sport zu treiben, Fahrrad zu fahren und öffentlich laut zu lachen. Die Geschichte der Verbote ist ein Kuriositätenkabinett, über das man im Grunde lachen könnte, wäre die Gesetze nicht oft mit grausamen Strafen bewehrt gewesen. Oscar Wilde, selbst übrigens ein Justizopfer und wegen Homosexualität mit Gefängnis bestraft, schrieb: „Liest man die Geschichte (…), so ist man angewidert, nicht von den Verbrechen, die die Bösen begangen, sondern von den Strafen, die die Guten verhängt haben; und eine Gesellschaft verroht viel mehr durch die gewohnheitsmäßige Anwendung von Strafen als durch das gelegentliche Vorkommen von Verbrechen.“

Schuld wird also, wo sie nicht unabweisbar ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist – z.B. Mord oder Vergewaltigung –, in sehr vielen Fällen „gemacht“. Man kann dabei auch – parallel zur Geldschöpfung – von Schuldschöpfung sprechen. In der Geldtheorie spricht man auch von „Fiat-Geld“. Mit der charmanten italienischen Automarke, die auch uns mit einem kleinen fahrbaren Untersatz beglückt, hat das nichts zu tun. „Fiat“ kommt vom lateinischen Satz „Fiat Lux“ (es werde Licht), der bekanntlich aus der Schöpfungsgeschichte der Bibel stammt. Beim Fiat-Geld haben einige Leute, die die Macht haben, das zu entscheiden, bestimmt: „Es werde Geld“. Die Zentralbank bedruckt ein rechteckiges Stück Papier mit hübschen Bildchen und Zahlen. Infolgedessen können wir uns mit dem eigentlich wertlosen Stück Papier 2 kg. Erdbeeren kaufen (10 Euro-Schein) oder einen großen Flachbildfernseher (500 Euro).

Was verstehen wir nun also unter „Fiat-Schuld“? Personen, die mächtig genug sind, um so etwas zu entscheiden, sagen einfach „Es werde Schuld“. Und es wird Schuld. Diese Schuld ist eigentlich aus dem Nichts erzeugt, d.h. sie ist ohne reale Substanz. Im nächsten Jahr (2017) könnte es z.B. zu einer schuldhaften Handlung erklärt werden, ohne ein Mautpickerl auf deutschen Autobahnen zu fahren. Etwas zuvor Normales und Legitimes wird in Schuld verwandelt – die schwarze Magie der Macht sozusagen. Diese Art von Schuldschöpfung erfolgt immer aus dem Nichts. Genauer gesagt: der Rohstoff, aus dem sie sich bedient, ist das reiche Repertoire menschlichen Verhaltens. Dieses ist grundsätzlich fehleranfällig. Außerdem ist es vielfach Einschätzungssache, was man unter einem „Fehler“ versteht. Daher gibt es immer ein reiches Reservoir an Strafvorwänden. Aber auch ohne dass der geringste Fehler vorläge, können staatliche Institutionen fast nach Belieben „Schuldtatbestände“ kreieren.

Nicht nur der Staat erschafft jedoch Fiat-Schuld. Auch die Kirchen und anderen Religionen sind Meister darin. Man denke nur an den berüchtigten „Beichtspiegel“, der den Begriff „Sünde“ so weit fasst, dass auch noch das harmloseste Kind den Menschenfischern ins Schleppnetz geht:  Unkeusches getan, gesprochen, gedacht…  Schließlich wird natürlich auch im Privatleben fleißig Fiat-Schuld erzeugt. Wenn etwa  Haustyrannen von eigenen Gnaden Regelkataloge entwerfen, Zuwiderhandlungen aufspüren, Verstöße ahnden. Überall, wo Mächtige versuchen, andere Menschen zu kontrollieren, stößt man auf die Dynamik von Regel, Verstoß und Strafe. Die „Zuwiderhandlung“ erscheint nach dieser Logik als die böse Handlung schlechthin.

Dabei bedeutet Zuwiderhandlung nur: Eine Person entscheidet sich, anders zu handeln als es eine zweite Person von ihr verlangt hat. Diese zweite Person ist jedoch mächtiger als die erste, verfügt also z.B. über die Mittel körperlicher Gewaltanwendung, der Beraubung und Verschleppung in Gefängnisse. Mit Moral, die dem Schuldbegriff immer anhaftet, hat das nicht immer etwas zu tun. Es gibt Verbrechen, die tatsächlich welche sind; Mord an erster Stelle. Nicht selten aber ist die Strafe, die die „Guten“ verhängen, das größere Verbrechen. Man denke etwa an die Zustände in Saudi-Arabien, wo der Blogger Raif Badawi aufgrund des Vorwurfs, er habe Muslime, Juden, Christen und Atheisten als gleichwertig bezeichnet, zu 1000 Peitschenhieben verurteilt wurde – wahrscheinlich also zum Tod. Strafen sind Machtmittel, die mit einem Schuldvorwurf vergiftet wurden.

Wer über Schuld schreibt, sollte sich mit Psychologie befassen, und zwar mit der des „Schuldigsprechers“. In ihm finden wir oft die Ursache des Schuldgeschehens. Personen, die einen Schuldvorwurf erheben, möchten sich nur zu gern der Analyse entziehen und sich als neutrale Beobachter darstellen. Insbesondere Staatsanwälte und Richter leiten von dieser Neutralität ihren „Strafanspruch“ ab. Ihr unausgesprochener Leitsatz ist: „Wer ich bin und was ich empfinde, tut nichts zur Sache. Es geht einzig darum, was der Verbrecher getan hat und wie das Gesetz die Tat beurteilt.“

Tatsächlich ist eine solche Neutralität aber reine Fiktion. So berichtete Florian Rötzer für das online-Magazin „Telepolis“ von folgendem erschütternden Fall: „Zwei Richter in den USA haben zunächst die Privatisierung des Jugendstrafvollzugs in ihrem County ermöglicht und die privaten Haftanstalten dann durch Urteile mit Häftlingen versorgt. In den USA haben sich zwei Richter am Donnerstag schuldig bekannt, Hunderte von Kindern in privatwirtschaftlich geführte Gefängnisse geschickt zu haben, weil sie dafür Geld bekommen haben. Der ungeheuerliche Fall (…) zeigt anschaulich, wohin manches Outsourcing staatlicher Aufgaben führen kann.“ Bis zu 2000 Jugendliche wurden auf diese Weise wegen Bagatelldelikten eingelocht und durch die Haftstrafen in ihrer Entwicklung schwer geschädigt. Die Richter, die sich für ihr Tun zum Glück inzwischen selbst vor Gericht verantworten mussten, halfen dem privaten Gefängnis-Betreiber PA Child Care sogar dabei, für den Bau der Haftanstalten eine Baufirma zu finden. Für so viel Fürsorge erhielten sie von der Firma fast eine Million Dollar Vermittlungsprovision.

Natürlich kann man dieses Beispiel nicht verallgemeinern und gar allen Richtern unlautere Absichten unterstellen. Dabei ist aber zu bedenken, wie hoch die Gefängnispopulation in den USA ist (ca. jeder hundertste erwachsene Bürger „sitzt“, in Deutschland ist es nur jeder tausendste) und dass der Trend zur Privatisierung dort fortschreitet. Dies kann nicht ohne Auswirkungen auf die „Moral“ der Menschen bleiben, die vom Gefängnisbetrieb profitieren. Es könnte sein, dass der berichtete Fall nur die Spitze eines Eisbergs ist. In Kalifornien gab es 2008 einen Volksentscheid, der darauf abzielte, nicht gewalttätigen Drogenkonsumenten das Gefängnis zu ersparen. Die meisten sitzen in den USA nämlich wegen Besitzes weicher Drogen wie Marihuana hinter Gittern. Der Gesetzesvorschlag wurde bekannt unter dem Namen „Nonviolent Offender Rehabilitation Act“. Daraufhin startete die „California Prison Guard’s Union“, die Gewerkschaft der Gefängniswärter, eine PR-Kampagne mit einem Budget von mehreren Millionen Dollar gegen die geplante Gesetzesentschärfung. Mit Erfolg, denn die Mehrheit der Wahlbürger, denen der Vorschlag zur Entscheidung vorgelegt wurde, stimmte mit „Nein“.

Die Gründe für das Verhalten der Wärtergewerkschaft liegen auf der Hand: Sie wollten ihre Jobs nicht verlieren. Menschlich verständlich, oder? Was wir im Umkehrschluss daraus ableiten können, ist jedoch beklemmend: Ein Gefängnissystem „braucht“ Gefangene, so wie ein Feuer darauf angewiesen ist, dass beständig Holzscheite nachgelegt werden. Es „muss“ also immer Straftaten geben. Nicht wegen des unausrottbaren Bösen in den Köpfen der Menschen, sondern wegen der Arbeitsplätze derer, die an eben diesem Bösen Lohn und Brot haben. Nach dieser Logik sind nicht die Straftäter für eine Gesellschaft schädlich, sondern jene, die sich weigern, der Gefängnisindustrie als Zielgruppe zur Verfügung zu stehen.

Es geht uns hier zunächst darum, ein gesundes Misstrauen gegen jede Art von „Schuld-Industrie“ zu wecken. Ja in letzter Konsequenz gegen den Akt des Schuldigsprechens überhaupt. Bei Strafen und Schuldzuschreibungen ist immer das „Cui bono?“ zu beachten: Wem nützt es?

Bearbeiteter Auszug aus dem Buch von Roland Rottenfußer und Monika Herz: “Schuld-Entrümpelung. Wie wir uns von einer erdrückenden Last befreien”, Goldmann Verlag, 254 Seite, € 9,99

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