Freiheit statt Wohlfahrt
Der Neoliberalismus sieht Freiheit und Wohlfahrt nicht als Gegensätze an.
Für die Träger dieser Geisteshaltung ist die Wohlfahrt, materiell getragen von freiwilligen Spenden der Erfolgreichen, die Krönung der Freiheit. Wir helfen, den Armen, Alten und Kranken – und wir machen uns einen großen Spaß daraus, das Geld dafür bei glamourösen Spendenpartys einzusammeln.
Sozialistisches Gedankengut hingegen sieht anders aus. Der Staat nimmt den Erfolgreichen das Recht, über ihre Einkünfte frei zu verfügen, indem er Steuern erhebt, und gibt den Bedürftigen das Recht auf Sozialleistungen, die aus diesen Steuermitteln bezahlt werden. Hier wird Freiheit beschränkt und das Wohlfahrtsargument der Reichen als lächerlicher „Gnadenerweis“ madig gemacht.
So schön die Idee des Sozialstaates auch aus der Ferne betrachtet aussieht, so problematisch erweist sie sich, wenn man sie näher unter die Lupe nimmt. Denn der Sozialstaat versucht zwei Verteilungsprobleme zu lösen, an deren Entstehen er nicht unerhebliche Mitschuld trägt.
Problem Nr. 1: Die Verteilung der Arbeit
Problem Nr. 2: Die Verteilung des Ertrags der Arbeit
Zu Zeiten des Sowjet-Reiches sollten diese Probleme durch ein planwirtschaftliches Vorgehen gar nicht erst entstehen können. Und es erschien sehr einfach, den Bedarf und die dafür erforderliche Arbeitsleistung zu ermitteln. Hier eine prinzipielle Darstellung, zum einfachen Verständnis:
Man nehme die Waren- und Gütermengen, die ein durchschnittlicher Modell-Bürger im Jahr benötigt – und multipliziere die Einzelwerte mit der Gesamtzahl der Bevölkerung. Es ergeben sich die Bedarfsmengen für Knäckebrot und Hefeweizenbier, für Zahncreme und Heftpflaster, für Autoreifen und Benzin, für Spülbecken und Bücherregale, usw., usw.
Danach tut man das Gleiche mit den Dienstleistungen, vom Herrenhaarschnitt bis zur Dauerwelle, von der Steuerberatung bis zum Steuerbescheid, von der Geburtshilfe bis zur Trauerpredigt und multipliziert ebenfalls mit der Gesamtzahl der Bevölkerung.
Schlussendlich ermittelt man, welche Betriebsmittel in welcher Menge bereitgestellt werden müssen, um notwendige Ersatz- oder Neuinvestitionen installieren zu können, und wirft einen Blick auf die Handelsbilanz, um festzustellen, wo eigene Leistungen durch Importe substituiert werden können, die wiederum durch Exporte ausgeglichen werden.
Zugegeben, das ist ein gewisser Aufwand, doch er lässt sich erbringen, um auf der Basis eines einigermaßen korrekt geplanten Bedarfs weitere Rechenoperationen ausführen zu können.
Es gilt nun nämlich Bedarfs-Mengen in Arbeitsstunden umzurechnen, dann die Arbeitsstunden in Beschäftigtenzahlen, die sich ergeben, wenn eine bestimmte Zahl von real zu erbringenden Arbeitsstunden pro Beschäftigtem und Jahr in die Formel eingesetzt wird.
Man kann über diese nackten Zahlen dann noch eine gewisse Bandbreite spannen, um das Ergebnis geschmeidiger darstellen zu können, doch am Ende ergibt sich daraus das Verhältnis zwischen
der Zahl der notwendigerweise bei einer mittleren Wochenarbeitszeit von X Stunden zu beschäftigenden Menschen und
der Gesamtbevölkerung.
Je entwickelter und arbeitsteiliger, je produktiver und effizienter eine Volkswirtschaft geworden ist, desto weniger menschliche Arbeit benötigt sie, um den Bedarf aller zu befriedigen.
Und schon stehen die eingangs genannten Verteilungsprobleme zur Lösung an:
Wie verteilt man die wenige Arbeit am besten auf die vielen Arbeitssuchenden?
Wie verteilt man die erwirtschafteten Waren und Leistungen am besten auf die Bevölkerung?
Unglücklicherweise bestehen zwischen beiden kuriose Abhängigkeiten.
Zunächst erscheint es plausibel, dass der Ertrag der Arbeit nur an jene verteilt werden sollte, die ihn – arbeitend – hervorgebracht haben.
Verteilt man nun die Arbeit nur auf die unbedingt zur Hervorbringung der Güter und Leistungen erforderlichen Personen, bleibt der Rest ohne Einkommen. Selbst wenn man unterstellt, dass diejenigen, die auf diese Weise ihren Lohn erhalten, ihre Familienmitglieder, die keinen Lohn erhalten, alimentieren, ergibt sich zwangsläufig eine gewisse Anzahl von Personen, denen keinerlei Einkommen zur Verfügung steht, während eine gewisse Anzahl von Personen unter den Einkommensempfängern gleichzeitig als „Netto-Sparer“ in Erscheinung treten. Daraus wiederum ergibt sich der Effekt, dass die durch Arbeit hervorgebrachte Leistung nicht wie geplant abgenommen werden kann, weil die Kaufkraft nicht da ankommt, wo sie benötigt würde, sondern letztlich als Geldvermögen gehortet und damit dem Wirtschaftskreislauf entzogen wird.
Verteilt man die Arbeit auf möglichst alle arbeitsfähigen Personen, sorgt also über die Lohnverteilung dafür, dass nahezu niemand mehr ohne eigenes Einkommen dasteht, führt das in der Konsequenz zur Nivellierung der Einkommen. Leistungsunterschiede sind dann auf dem Lohnzettel kaum noch zu erkennen, was die Motivation der Leistungsträger beschädigt, so dass die Planerfüllung gefährdet erscheint. Um gegenzusteuern, müssen auch noch die letzten arbeitsfähigen Reserven aktiviert und damit die Einkommen noch stärker nivelliert werden, was neuerlich Frustration unter den Leistungsträgern auslöst.
(U.a. daran krankte m.E. der real existierende Sozialismus in der DDR.)
Entscheidet man sich jedoch dafür, diejenigen, welche die höchsten Leistungen erbringen, um ein Vielfaches besser zu entlohnen als die weniger Leistungsfähigen, tritt trotz „Vollbeschäftigung“ wiederum der Effekt ein, dass bei den Geringverdienern die Kaufkraft fehlt, die von den Bestverdienenden auf die hohe Kante gelegt wird.
Die Sozial-Politik bemühte sich daher in der Vergangenheit dadurch in die Verteilung einzugreifen, dass sie einen Teil der Steuereinnahmen (und der steuerähnlichen Beitragseinnahmen der Sozialkassen) zur Darstellung oder Erhöhung der Kaufkraft der Menschen ohne, bzw. mit nur geringem Arbeitseinkommen verwendete. Hier sind insbesondere die Altersrenten zu nennen, aber auch das Kindergeld und die Leistungen der Sozialhilfe.
Der Produktivitätsfortschritt führt jedoch dazu, dass die Zahl der zur Leistungserstellung erforderlichen menschlichen Arbeitskräfte ständig sinkt, was – bei ungefähr gleichbleibender Gesamtbevölkerung – auf der anderen Seite die Zahl derjenigen, die auf Transferleistungen angewiesen sind, ständig wachsen lässt. Weil jedoch die Steuer- und Beitragslast der verbliebenen Beschäftigten mit auskömmlichem Einkommen nicht bis zum Erreichen der Armutsgrenze erhöht werden kann, wurde es erforderlich die Leistungen aus der Umverteilung zu kürzen.
Mit diesem Schritt, der seinerzeit von Gerhard Schröder eingeleitet und von Angela Merkel fortgeführt wurde, entstand in Deutschland eine neue, unterste Kaste, in der sich Menschen plötzlich als Hartzer, Aufstocker und prekär Beschäftigte, als Praktikanten und Leiharbeiter mit einem minimalen Einheits-Einkommen am Existenzminimum wiederfanden. Die mehrfach veränderte Rentenformel trägt dazu bei, dass die sinkenden Einkommen der Beschäftigten immer mehr auch als dramatische Steigerung der Altersarmut sichtbar werden, was neben der Rente Sozialleistungen erforderlich macht, um wenigstens jenes minimale Einkommen, nahe am Existenzminimum, sicherzustellen.
Für Deutschland kann dieses sozialgesetzlich gesicherte Einkommen – über den dicken Daumen – mit rund 1.000 Euro pro Monat und Alleinstehendem angesetzt werden, da neben den reinen Zahlungen für den notdürftigsten Lebensunterhalt (Regelsatz 409 Euro) auch die Kosten für Miete und Heizung und gelegentlich auch die Kosten für besondere Ausgaben übernommen werden, die allerdings von Fall zu Fall unterschiedlich hoch ausfallen.
Um sein Einkommen durch Arbeitsaufnahme nur um 100 Euro erhöhen zu können, also nach Abzug der zusätzlichen Kosten von rund 150 Euro für den Arbeitsweg und weitere berufsbedingte Ausgaben, monatlich 100 Euro mehr (also 509 statt 409 Euro) zur freien Verfügung zu haben, müssen mindestens 1.800 Euro als Brutto-Einkommen auf dem Lohnzettel stehen.
(Können Sie hier für den Ledigen in Steuerklasse I nachrechnen)
Der Versuch, diese 1.800-Euro-Hürde mit dem Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro pro Stunde zu überspringen, scheitert grandios. Bei durchschnittlich 20 Arbeitstagen pro Monat und einer täglichen Soll-Arbeitszeit von 8 Stunden stehen brutto nur 1.414 Euro auf dem Lohnzettel, netto 1.052 Euro.
Der Unterschied zwischen null Stunden erbrachter Leistung und 160 Stunden erbrachter Leistung macht nur 52 Euro aus, denen rund 150 Euro zusätzlicher Aufwand gegenüber stehen. Das ist kein Anreiz. Denn mit ein paar Stunden Nachbarschaftshilfe, sogar mit Pfandflaschensammeln oder Flohmarktverkäufen kann ein reales Zusatzeinkommen mit deutlich weniger Stress und Zeitaufwand durchaus auch regelmäßig erzielt werden und das wird vermutlich von vielen auch so wahrgenommen, was allerdings bereits eine Regelverletzung darstellt, die, soweit sie bekannt wird, empfindliche Strafen nach sich zieht.
Der Mindestlohn bietet also keinerlei Anreiz zur Arbeitsaufnahme für alle diejenigen, die nicht mit aller Gewalt in Arbeit kommen und sich über die Ochsentour hocharbeiten wollen. Das sind vor allem diejenigen, die sich als Langzeitarbeitslose oder als über 40-Jährige keinerlei Illusionen mehr hingeben.
Bei Licht betrachtet hat der Mindestlohn in der Höhe, in der er festgesetzt ist, zwei wesentliche Funktionen:
Er lässt diejenigen, die aus einem Mindestlohnjob in die Arbeitslosigkeit rutschen, erfahren, dass Arbeitslosigkeit finanziell praktisch keine Einbußen bedeutet, was den Jobverlust sehr viel leichter ertragen lässt. Das ist zwar ein zynisches Kalkül, aber es wirkt.
Er hält einen Großteil der arbeitswilligen Arbeitslosen zuverlässig vom Arbeitsmarkt fern, weil es sich schlicht nicht lohnt, und gibt damit den Arbeitgebern reichlich Gelegenheit, sich über den Fachkräftemangel zu beklagen und sich aller Möglichkeiten zu bedienen, welche der Gesetzgeber beschlossen oder als Lücken offen gelassen hat, um sich preiswerterer Arbeitskräfte zu bedienen, wie sie in unter anderem in großen Scharen als Beschäftigte ausländischer Subunternehmer ganzjährig über die Grenzen zu uns pendeln.
Es wäre allerdings naiv, anzunehmen, ein Mindestlohn in Höhe von 10 oder 11 Euro pro Stunde würde die Situation maßgeblich verändern. Selbst dann nicht, wenn er konsequent überwacht und durchgesetzt würde. Die Arbeitgeber haben ein großes Arsenal von Möglichkeiten, die Lohnkosten niedrig zu halten, das bei Rationalisierungsmöglichkeiten beginnt und bei Werkverträgen noch nicht ausgeschöpft ist.
Das Verteilungsproblem ist daraus entstanden, dass die Produktivitätssteigerung das Wachstum der konsumbezogenen Kaufkraft weit übertroffen hat.
Es kann daher nicht punktuell mit einem Mindestlohn bekämpft, allenfalls (und das meint keineswegs „bestenfalls“) lässt sich damit das Lohngefüge innerhalb der Tariflohnlandschaft verändern.
Zur Lösung dieses Verteilungsproblems fehlt es an einem gesamtgesellschaftlichen Konsens über die Grundsätze der Verteilungsgerechtigkeit, und von diesem Konsens entfernen wir uns Jahr um Jahr ein Stück weiter.
Ein Problem, das bei der Einführung der Hartz-Gesetze, insbesondere Hartz-IV, übersehen, bzw. vorsorglich ausgeklammert wurde, war der durch nichts aufzuhaltende Anstieg der Mieten und der Mietnebenkosten. Wo Millionen von Menschen, als Singles und in Bedarfsgemeinschaften, einen Anspruch darauf haben, dass ihre Mietkosten – in definierten Grenzen – vom Staat übernommen werden, summiert sich das schnell auf einen zweistelligen Milliardenbetrag – und wenn hier massive Steigerungsraten auftreten, die aufgrund des Mangels an bezahlbaren Wohnungen gar nicht ausbleiben können, dann kann alleine dieser Posten die ganze schöne Etatkalkulation durcheinander bringen.
Also wurde beschlossen, dass – über die bereits bestehenden Gesetze zur Begrenzung von Mieterhöhungen hinaus – eine Mietpreisbremse installiert wird, derer sich die Kommunen bei Bedarf bedienen können.
Da es den Kommunen überlassen wird, die Mietpreisbremse zu ziehen, und weil es Ausnahmen gibt, welche den Investoren in Neubauten und umfangreiche Sanierungen die Rendite außerhalb der Vorschriften der Mietpreisbremse garantieren, war nicht davon auszugehen, dass dieses Instrument zu einer wahrnehmbaren Beruhigung des Mietwohnungsmarktes beitragen würde.
Die bisher gewonnenen Erfahrungen bestätigen dies. Wer seine Miete selbst bezahlt und auf dem freien Markt sucht, ist glücklich, wenn er endlich eine Wohnung gefunden hat und zahlt – ohne zu klagen – die Miete, die der Vermieter verlangt.
Auf der Strecke bleiben diejenigen, deren Mietkosten vom Staat übernommen werden. Das führt dazu, dass ein Harz-IV-Haushalt vom „normalen“ Wohnungsmarkt praktisch ausgeschlossen wird. Egal, ob der Umzug wegen zu vieler Quadratmeter oder zu hoher Miete vom Amt veranlasst wird, oder ob die Betroffenen selbst aus unterschiedlichsten Gründen die Wohnung wechseln wollen, sie kommen nur noch da unter, wo – bildlich gesprochen – die Baupolizei schon anrückt, um die Warnschilder „Betreten verboten – Einsturzgefahr“ anzubringen, und das exakt zu der Miete, die dem entspricht, was das Amt maximal gewähren muss.
Der Effekt: Maßlos überteuerte Wohnraumversorgung bei dahinschwindendem Standard. Der Anstieg der Höhe der Gesamtaufwendungen für die Wohnungsversorgung der Unterschicht kann so zwar begrenzt werden, doch nur um den Preis einer immer weiter nachlassenden Wohnqualität – doch die Wohnqualität interessiert ja niemanden, der dort selbst nicht wohnen muss, solange die Kosten nicht davonlaufen.
Wie unschwer festzustellen ist, liegt das Problem tiefer.
Es kann weder durch Versuche, die Arbeit regulatorisch besser zu verteilen gelöst werden, noch hilft der Versuch der Umverteilung der Erträge wirklich weiter.
Der Sozialstaat Deutschland hat sich doch bereits von dem Gedanken des Rechts des Bedürftigen auf Sozialleistungen entfernt und stellt stattdessen immer mehr die Frage nach der Gegenleistung. Hier tönt es: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!“, dort heißt es, man könne, müsse und solle die Bezieher der Hilfen für allerlei gemeinnützige Tätigkeiten zwangsrekrutieren.
Damit aber nähert sich der Sozialstaat dem Wohlfahrtsstaat an. Wenn nur noch derjenige Unterstützung erhalten soll, der auch die geforderte Gegenleistung erbringt, dann ist das Recht auf Unterstützung, wie es vor der Agenda 2010 noch bestand, verschwunden und hat dem Gnadenakt des Fallmanagers Platz gemacht.
Es gibt „Wohlfahrt“ gegen „Gehorsam“. Die einzige Freiheit, die noch bleibt, ist die, den Gehorsam zu verweigern, was jedoch zugleich bedeutet, sich gegebenenfalls auf „Null“ sanktionieren zu lassen, womit die Unfreiheit total wird.
Wer hierzulande über kein Geld verfügt, auch keine Anstellung findet, hat keine Chance sich selbst über Wasser zu halten, außer er verstößt gegen die engmaschigen Regeln, mit denen wir überzogen sind. Er muss nicht wirklich kriminell werden, nicht stehlen, oder betrügen. Es genügt, wenn er versucht, auf eigene Faust eine Leistung zu erbringen und sich dafür bezahlen zu lassen. Zunächst einmal gilt er dann als Schwarzarbeiter, was für sich alleine strafbar ist. Zudem wird er vermutlich gleich zu Beginn gegen dutzende Auflagen der Gewerbeaufsicht verstoßen, ganz zu schweigen davon, dass er sein Gewerbe hätte anmelden müssen – nicht nur bei der Gemeinde, auch beim Finanzamt. Er wäre dann sehr schnell Zwangsmitglied in der Handwerks- oder Handelskammer, vermutlich würde sich eine Berufsgenossenschaft für ihn interessieren, und sollte er nur Kuchen backen, und den zum Kauf anbieten, hätte er sofort das Gesundheitsamt in der Küche und entweder eine meterlange Liste von Auflagen oder gleich das Verbot dieser Tätigkeit zu gewärtigen – Strafzahlungen niemals ausgeschlossen. Die Zugangshürden, um an einem Markt als Anbieter auftreten zu können, sind für mittellose Menschen extrem hoch und ohne wiederholte, (nicht entdeckte) Regelwidrigkeiten nicht zu überwinden.
In Deutschland gilt, überspitzt ausgedrückt:
Wer sich aus eigener Kraft aus dem Hartz-IV-Sumpf befreien will, macht sich unweigerlich strafbar.
Da helfen keine „Gerechtigkeitswahlkämpfe“, in denen wieder nur die Regeln für die Umverteilung nachjustiert werden, ohne dass dadurch der zu verteilende Kuchen wachsen würde.
Wenn die Menschen, die derzeit als „abgehängt“ gelten, eine Chance bekommen sollen, sich wieder einzubringen und anzuschließen, dann wird dies nur durch eine absolut radikale Deregulierung im (klein-) gewerblichen Bereich gelingen.
Wer die Hürden für die selbstständige Betätigung so hoch hängt, wie dies in Deutschland der Fall ist, muss sich nicht wundern, wenn jegliche Eigeninitiative erlischt, bevor sie überhaupt aufflammen konnte!
Was soll die Pflicht zur Gewerbeanmeldung? Was soll die Pflichtmitgliedschaft in der Handwerks- oder Handelskammer? Warum braucht jeder, der selbstständig einem Gewerbe nachgeht, vom ersten Tage an die Hilfe eines Steuerberaters, will er anschließend nicht vom Finanzamt ausgeplündert werden?
Warum lässt man die Leute nicht einfach machen?
Warum können Einkünfte aus selbstständiger Arbeit einzelner nicht steuerfrei gestellt werden, warum müssen Ausgaben und Einnahmen akribisch aufgezeichnet werden. Warum sind Regalmeter von Vorschriften zwingend zu beachten, über die jeder begabte Heimwerker mit einem abfälligen Grinsen hinweggehen kann?
Warum kann es nicht unterhalb der staatlichen Eingriffsschwelle einen Gewerbesektor geben, in dem sprichwörtlich alles erlaubt ist?
Warum sollen diejenigen Privatpersonen, die heute im Vertrauen darauf, dass alles gut geht, Schwarzarbeiter beschäftigen, nicht ebenso darauf vertrauen – und gegebenenfalls die Konsequenzen tragen – wenn sich nichts ändert, außer dass „Schwarzarbeit“ eben nicht mehr strafbar ist?
Der Elektro-Meisterbetrieb, der die E-Installation eines Einfamilienhaushalts wahrnimmt, hat sicherlich eine große Verantwortung. Nur: Wie oft und wie lange ist der Meister wirklich auf der Baustelle? Ist es nicht so, dass da ein Geselle und ein Helfer, vielleicht ein Lehrling, im Grunde die ganze Arbeit selbstständig erledigen, während der Meister nichts anderes tut, als das Auto und die Gerätschaften bereitzustellen, sowie das Leitungsmaterial, den Sicherungskasten usw. vom Großhandel zu beschaffen, und darüber hinaus mit dem Bauherrn die Anzahl der Steckdosen und Schalter, sowie die dazu passenden Schmuckrähmchen zu bestimmen und einen Kostenvoranschlag vorzulegen, schlussendlich den Kontakt zum Versorger aufzunehmen, um den Anschluss ans Netz vornehmen zu lassen?
Wieso soll der gleiche Geselle, der ohne eigenes Verschulden den Job verloren hat, sich nicht mit dem Bauherrn zusammentun, ihm aufschreiben, was er zu besorgen hat, und die Installationsarbeiten dann gegen einen vereinbarten Stundenlohn oder zum Festpreis ausführen?
An der Qualität würde sich in 99,9 von hundert Fällen nichts verschlechtern. Die Kosten für den Bauherrn könnten deutlich sinken – und alle wären zufrieden. Auch der Inhaber des Meisterbetriebs könnte ein bisschen aufatmen, weil er endlich einmal in der Lage ist, termingerecht auf den Baustellen zu erscheinen und die Arbeiten termingerecht abzuschließen, ohne dass er dadurch gleich dazu verurteilt wäre, Insolvenz anzumelden.
Lasst Handwerksunternehmen für Unternehmen und Private tätig sein – aber gestattet auch Privaten, für Private tätig zu sein. Warum darf Nachbarschaftshilfe nicht zu einem bundesweit tragfähigen Modell werden?
Es muss an dieser Stelle ernsthaft die Frage gestellt werden, ob Schwarzarbeit wirklich verfolgt wird, weil dem Fiskus und den Sozialversicherungen Einnahmen entgehen, oder im Grunde nur, um das Monopol der bestehenden Gewerbebetriebe zu schützen.
Natürlich ist das, was auch als „Schwarzarbeit“ bezeichnet wird, nämlich der Steuer- und Abgabenbetrug, der durch Unternehmen begangen wird, nicht zu dulden. Aber wenn Heinz Mustermann in der Nachbarschaft gegen kleines Geld den Rasenmäher und die Heckenschere bedient, dann soll man ihn das tun lassen, ohne eine Steuererklärung und Beiträge zur Sozialversicherung zu fordern. Man soll ihn auch nicht strafbewehrt zwingen wollen, zu dieser Arbeit Sicherheitsschuhe, Schutzbrille und schnittfeste Hosen zu tragen.
Das Argument, dem Staat würden dadurch Steuern und Beitragseinnahmen entgehen, ist nur auf den ersten, flüchtigen Blick richtig.
Der Staat verliert keine Einnahmen, er spart Ausgaben!
Was muss ein nicht angemeldeter Selbstständiger erwirtschaften, um die 1.000 Euro monatlicher staatlicher Unterstützung, die ihm sonst zustünden, an nicht eingetriebenen Steuern und Sozialabgaben aufzuwiegen?
Je nachdem, welche Kosten man über die direkt gezahlten Leistungen hinaus berücksichtigt, ergeben sich da Beträge zwischen 3.000 und 5.000 Euro pro Monat. Die macht man nicht so leicht, mit einem (netto) Stundensatz von 10 Euro, auch nicht, wenn man statt 160 Stunden 200 Stunden monatlich arbeitet.
Dazu kommt es erst, wenn so ein kleines Geschäft zu blühen beginnt, wenn es notwendig wird, Mitarbeiter zu beschäftigen, oder sich locker kooperativ zusammenzutun, und einer sich als Chef herausstellt und an der Arbeit der anderen mitverdient.
Die Grenze zwischen der unvermeidlichen Grauzone und der steuerlichen Erfassung nach derzeitigem Recht sollte meines Erachtens – und das ist ein Bauchgefühl – dort enden, wo der vierte Mitarbeiter angestellt oder eine Gesellschaft gegründet wird.
Wer es soweit geschafft hat, wird oben bleiben und mehr schaffen – und es wird seinem Unternehmen nutzen, einen offiziellen Titel zu führen, eine Steuernummer anzugeben, und zu Abschreibungen und zum Vorsteuerabzug berechtigt zu sein.
Nur jetzt nicht kleinlich werden und den kleinen IT-Betrieb mit hohen Gehältern anders behandeln als den kleinen Landschaftsgärtner mit niedrigen Gehältern!
Wir brauchen den Wildwuchs. Auch, weil dieser Wildwuchs ganz erheblich dazu beiträgt, im „geregelten“ Teil der Wirtschaft Umsätze zu generieren! Denn der Wildwuchs setzt einen neuen Wirtschafts- und Geldkreislauf in Gang, wodurch schlicht und einfach mehr Transaktionen möglich werden.
Und selbstverständlich werden aus diesem Wildwuchs neue, stabile, überlebensfähige Geschäftsmodelle und Unternehmen wachsen können.
Lassen wir Herrn Mustermann gegenüber dem Jobcenter erklären, er wolle von nun an auf eigenen Füßen stehen. Verpflichten wir das Jobcenter, die Leistungen für eine gewisse Zeit weiter zu zahlen und den Mustermann in dieser Zeit nicht mit Terminen, Schulungen oder Pflichtbewerbungen zu schikanieren. Nach diesem Jahr kann Mustermann sich entscheiden, ganz aus dem Leistungsbezug auszuscheiden, oder in den Leistungsbezug mit all seinen Schikanen zurückzukehren.
Und verlangen wir von Herrn Mustermann nicht, dass er für sich und seine ersten drei Mitarbeiter den Mindestlohn zahlt. Das wäre absolut kontraproduktiv.
Gewähren wir einfach Freiheit, statt Initiative zu ersticken!
Fordern wir eine Gegenleistung für die Gesellschaft erst, wenn erkennbar ist, dass sie auch erbracht werden kann, ohne damit ihre Quellen zu verschütten.
Dann geht es wieder aufwärts mit Deutschland.
Ein mahnender Gedanke zum Abschluss:
Liebe Gerechtigkeitsfanatiker,
ja, die Verwirklichung dieser Idee kann und wird dazu führen, dass es etlichen von jenen, die sich erfolgreich selbstständig machen, weil sie ihr Gewerbe in einem „staatsfreien“ Raum ausüben, materiell besser geht, als jenen, die das gleiche leisten, dies jedoch als abhängig Beschäftigte, lohn- und sozialversicherungspflichtig tun und noch dazu beitragen, dass die Unternehmen, bei denen sie beschäftigt sind, einen schönen Gewinn für deren Eigentümer abwerfen.
Vergessen Sie dabei aber bitte nicht, dass unser derzeitiges System nicht nur die Arbeit und den Lohn nicht gerecht zu verteilen vermag, sondern dass es zudem erfolgreich dafür sorgt, dass das Potential der zum Nichtstun verurteilten, als „überflüssig“ für Produktion und Konsum ins Prekariat abgeschobenen Menschen, weitestgehend ungenutzt bleibt.
Der Wohlstand einer Gesellschaft hängt nicht vom Geld ab, das für die Leistung bezahlt wird, sondern von den Waren und Leistungen, welche die Gesellschaft hervorbringt. Der Wohlstand hängt auch nicht davon ab, ob die Preise hoch oder niedrig sind, sondern nur davon, dass genug Geld in den Händen der Konsumenten ist, um das Hervorgebrachte auch kaufen zu können.
Es ist richtig, dass es die Banken sind, welche die verfügbare Geldmenge kontrollieren und steuern, doch es ist ebenso richtig, dass es möglich ist, Geld länger in funktionierenden Kreisläufen zu halten, als das heute der Fall ist, es also öfter zum Bezahlen verwenden zu können, solange es nicht auf einem Sparkonto landet oder als Tilgung für einen Kredit verwendet wird.
Wo sich Menschen aus der Abhängigkeit von staatlichen Almosen befreien, weil der Staat sie aus seiner fürsorglichen Bevormundung befreit und als Kleingewerbetreibende in ihrem näheren Umfeld preiswert gute Leistungen anbieten, und ihr daraus resultierendes Einkommen wieder weitgehend im gleichen Umfeld für ihren privaten Bedarf ausgeben, kann eine ganze Region aufblühen.
Dies mit durchaus auch neidischen Gerechtigkeitsargumenten weiterhin verbieten zu wollen, heißt, sich ins eigene Fleisch zu schneiden.
Die Deregulierung des Arbeitsmarktes durch die Hartz-Reformen haben wir hingenommen. Das war schließlich gerecht! Nicht wahr?
Der Deregulierung des Finanzsystems haben wir zwar kritisch, doch letztlich ohne kraftvolle Empörung zugesehen, haben uns die Finanzkrise einbrocken lassen und werden noch lange mit unseren Steuergeldern dafür aufkommen. Das war schließlich alternativlos! Nicht wahr?
Doch da, wo nicht die großen Konzerne, die internationalen Spekulanten per Deregulierung ihren Reibach machen, sondern womöglich der arbeitslose Nachbar von nebenan eine Chance bekäme, da wäre das total ungerecht!
Nicht wahr?