Hartz IV-Sanktionen: der strafende Staat bleibt erhalten
Kommentar: Das Urteil zu den Hartz IV-Sanktionen bestätigt das Prinzip von Fördern und Fordern und ist deshalb kein Erfolg für Erwerbslosenbewegung. (Quelle: Telepolis)
https://www.heise.de/tp/features/Hartz-IV-Sanktionen-der-strafende-Staat-bleibt-erhalten-4580181.html
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Tafeln sind streng geführte Einrichtungen zwecks Abfallentsorgung sowie Entlastung überforderter Müllverbrennungsanlagen, quasi betreute Container unter ehrenamtlicher Kontrolle, damit der Bettler auf Nahrungssuche nicht übergriffig im Supermarktmüll wühlt, wie eine Ratte im Abwasserkanal.
Wir lieben Lebensmittel, verspricht Edeka seiner Kundschaft.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
„c) Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung (5. November 2019) nicht bestandskräftige Bescheide über Leistungsminderungen nach § 31a Abs. 1 Satz 2 und 3 SGB II, sind, soweit sie über eine Minderung in Höhe von 30 % des maßgebenden Regelbedarfs hinausgehen, in den Fällen nach § 31 Abs. 1 SGB II aufzuheben.“
https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2019/BMAS_zu_Sanktionen_06.11.2019.pdf
„BVerfG-Urteil zu Sanktionen im Hartz IV System: Analyse u. Bewertung“
https://www.youtube.com/watch?v=CRIlR3BpFbs&feature=youtu.be
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2579/