Hausdurchsuchung bei Rudolph Bauer
Justiz und Polizei lassen nicht locker bei Rudolph Bauer, dem besorgten und warnenden Künstler aus der Hansestadt Bremen. Nun soll er sogar selber Reklame für den Faschismus betrieben haben. Einfach deshalb, weil in seinen Bildmontagen Symbole aus der Nazizeit auftauchen. Wie in zig zeitkritischen Dokumentationen und Spielfilmen auch, die sich mit der NS-Zeit beschäftigen. Alles nun als PR einzuschätzen für den Nationalsozialismus? Welche Interpretations-Willkür ist da zu registrieren? Oder muss man da schon vom Verfolgungs-Irrsinn staatlicher Behörden sprechen? Im Folgenden veröffentlichen wir dazu die Pressemitteilung von Rudolph Bauer. Vorher aber ein paar grundsätzliche Überlegungen zu diesem Thema – in aller Ausführlichkeit nachzulesen auch unten auf der Portalseite von HdS unter dem Titel Faschismus in der Bundesrepublik?– Ausschnitte aus einer sorgfältig-differenzierenden, gleichwohl glasklaren Analyse von Holdger Platta, deren unvoreingenommene und differenziert-sorgfältige Lektüre noch jeder Behördenmaßnahme wie dieser Hausdurchsuchung ein schnelles Ende hätte setzen müssen. Ebenso glasklar! HdS-Redaktion
Ja, ich, Holdger Platta, weiß: es ist nicht unproblematisch, Verhältnisse und Vorgänge in der BRD so ohne weiteres mit denen im Dritten Reich zu vergleichen. Aber:
Wenn wir prinzipiell Vergleiche zwischen BRD und Drittem Reich zurückweisen müssten, weil dieses Vergleichen unausweichlicherweise und prinzipiell Verharmlosung des Dritten Reiches implizieren würde, dann stünden wir vor einem für uns sehr problematischen Zusammenhang:
Das Dritte Reich schützte gleichsam total die BRD vor jeder ernsthaften grundlegenden Kritik (= immer dort und immer dann, wo und wenn sich die Verhältnisse in der BRD den Verhältnissen im Dritten Reich anzunähern, zu ähneln oder zu gleichen beginnen). Anders gesagt also:
Prinzipiell ließe sich deshalb niemals etwas aus dieser Unheils-Geschichte für die BRD lernen! Die furchtbare Einmaligkeit des Dritten Reiches mit dessen Verbrechen machte die Bundesrepublik Deutschland zum Tabu, und zwar genau immer dann, wenn es darum geht, Faschismus-Gefahren auch heute zu erkennen und beim Namen zu nennen. In aller Kürze mithin:
Die Bagatellisierungsangst gegenüber der deutschen Vergangenheit führte zu einem Bagatellisierungszwang gegenüber der Gegenwart. Wir „beerdigten“ gleichsam unseren Antifaschismus in der Geschichte.
Präziser ausgedrückt:
- Logischerweise kann man nur Vergleichbares miteinander vergleichen – z.B. Anfangsphänomene des Faschismus seinerzeit mit Anfangsphänomenen des Faschismus heute, faschistische Sprache damals mit faschistischer Sprache heute. Ich möchte das verdeutlichen an einem einzigen Beispiel:
- Adolf Hitler hat in seinem Buch „Mein Kampf“ wieder und wieder „die Juden“ mit „Parasiten“ und „Schmarotzern“ verglichen. Dies war noch nicht Auschwitz, aber es war agitatorische Vorbereitung auf Auschwitz. Hinter dieser entmenschlichenden Metaphorik, die Menschen galt, lauerte gleichsam schon die chemische Vergiftung dieses „Ungeziefers“ mit Gas. Keinem muss ich erklären, was dieses, keine siebzehn Jahre später, für Juden bedeutete: eben genau dieses, die Vernichtung von Menschen, von unzähligen Juden aus ganz Europa (und von anderen Bevölkerungsgruppen gleich mit), mithilfe von giftiger Chemie, mithilfe von Zyklon B.
- Realistischerweise sollte man davon ausgehen, dass Faschismus heute durchaus in ganz anderen Erscheinungsformen auftreten dürfte als damals: was damals die SA-Uniform war, kann heute durchaus der Nadelstreifenanzug eines AfD-Abgeordneten sein.
- Ich meine, wir sollten deswegen nicht übersehen, dass wir bereits wiederum in einer Entwicklung begriffen sind, hier in Deutschland, die – nein, nicht „Auschwitz“ selber, aber: der Vorbereitung eines neuen „Auschwitz“ dienen könnte.
Dass während des Dritten Reichs alles so schlimm wurde, so unsagbar furchtbar und entsetzlich und schlimm, darf uns nicht daran hindern, zu erkennen, dass erneut Gefahren zu erkennen sind, die zeigen könnten, dass alles wieder so schlimm und entsetzlich und furchtbar werden könnte wie damals. Übertreibung? Ja, noch ist es eine Übertreibung. Aber: wie lange noch? Wenn die Gegenwart Auschwitz gleicht, ist es wieder einmal zu spät! Was, etwas anders formuliert, bedeutet:
Wir müssen auch Fragen nach Anfangsphänomenen des Faschismus stellen und – was bedeutend wichtiger ist – damit auch fragen nach den Ursachen von Faschismus, nach frühen Erscheinungsformen von Faschismus und Anfangskausalitäten, die gleichsam naturgemäß – der Logik wie der Sache nach – noch ungleich kleiner und unbedeutender erscheinen müssen als das, was schließlich als Resultat aus diesen Anfängen erwächst, und ebenso logischerweise auch noch ungleich kleiner und unbedeutender sind. Im Vergleich und als Erscheinungsformen von Faschismus mögen diese frühen Phänomene von Faschismus allesamt „Bagatellen“ sein, in ihrer kausal-konditionalen Funktion für den Geschichtsverlauf, für Aufstieg und Sieg des Faschismus, sind sie es nicht, ganz im Gegenteil. Es handelt sich um genau jene Anfänge, die gemeint sind, wenn im Zusammenhang von Faschismus – gerade bei der Auseinandersetzung darüber im Nachkriegsdeutschland – derart oft von der Maxime des „Principiis obsta!“ (= „Wehret den Anfängen!“) die Rede war. Genau dieses sind die Anfänge, im Denken und im Fühlen, im Schreiben und in der Propaganda, die später dann – mit anderen Ursachen zusammen – zu den Folterkellern der Gestapo führten und zum deutschen KZ-System.
Rudolph Bauer tut das mit seinen Bildmontagen: er stellt diese Fragen und – selbstverständlich – gibt auch seine eigenen künstlerischen Antworten darauf: er warnt, voller Besorgnis und Angst, er zeigt sich informiert über Gefahren ganz im oben genannten Sinne des „Principiis obsta!“. Das alles geschieht bei ihm im Interesse der Demokratie und des Rechtsstaats. Und aus genau diesen Gründen hat er auch den einschränkungslosen Schutz dieses Rechtsstaates und dieser Demokratie verdient, nicht Hausdurchsuchung und Strafbefehl!
Und damit zur Pressemitteilung von Rudolph Bauer:
PRESSEMITTEILUNG
Hausdurchsuchung wegen politischer Kunst
In den frühen Morgenstunden des 10. August 2023 (Donnerstag der 32. Kalenderwoche) wurde in der Wohnung des Bremer Künstlers und Politikwissenschaftlers Rudolph Bauer eine fünfköpfige Hausdurchsuchung durchgeführt. Die Durchsuchungsbediensteten waren teils bewaffnet und mit Schutzwesten ausgestattet.
Gegen Professor Dr. Bauer wurde auf Beschluss des Amtsgerichts Bremen ein Ermittlungsverfahren des Kommissariats Staatsschutz bei der Direktion Kriminalpolizei des Landeskriminalamts Bremen eingeleitet.
Die Hausdurchsuchung erfolgte „wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen u. a.“. Anlass sind vier von über tausendfünfhundert Bildmontagen, die der Künstler unter dem Hashtag #bauerrudolph auf Instagram als politische Kunst mit der Kennzeichnung #politicalart veröffentlicht hat.
Bei der Hausdurchsuchung wurden als „Beweismaterial“ Bauers Smartphon und fünf Kunsthefte der Edition Kunst des Bergkamener pad-Verlags sichergestellt. Durchsucht wurden sämtliche Räume, Nebenräume, Schränke und Schubladen, auch die der Frau des Künstlers, sowie Dokumente und persönliche Unterlagen. Die 120 Regalmeter der umfangreichen Bibliothek des Wissenschaftlers wurden fotografisch festgehalten.
Bauer war bis zu seiner Emeritierung Professor für Wohlfahrtspolitik und Soziale Dienstleistungen an der Universität Bremen. Als Fellow in Philanthropy war er an der US-amerikanischen Johns Hopkins Universität in Baltimore tätig, ferner als Wissenschaftlicher Berater für das Chinesisch-Deutsche Wörterbuch an der Universität Beijing in der Volksrepublik China.
Seine politischen Bildmontagen setzen sich seit 2020 kritisch mit der Corona-Pandemie und den politischen Ausnahme-Verordnungen der Bundesregierung auseinander, seit 2022 ebenso mit dem Ukrainekrieg und der Rolle der Bundesrepublik als EU-Mitglied und Nato-Bündnispartner der USA.
Zur Corona-Thematik hat er eine Reihe von Aufsätzen verfasst, die 2021 in zwei Sammelbände veröffentlicht wurden: „Vernunft in Quarantäne. Der Lockdown als Zivilisationsbruch und Politikversagen“ und „The Great Reset – Der große Rückfall. Hygienegemeinschaft, Softtotalitarismus und Überwachungskapitalismus“. Es liegen Übersetzungen ins Italienische und Englische vor: „La ragione in quarantena. Saggi sulla politica del ‚Coronavirus‘“, „Totalitarismo mascherato. Biopolitica, Big Pharma, High Tech e Big Money“ und „The Estangers. Artificial Intelligence, Biotechnology and Nanotechnology“.
Corona sowie der Ukrainekrieg sind Themen der vier inkriminierten politischen Bildmontagen. Drei davon wurden im Februar/März 2023 veröffentlicht: Eine dieser beanstandeten Bildmontagen trägt die Unterschrift „#zubesuchbeifreunden: #gastgeschenk“ und stellt [Zitat:] „die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und den Präsidenten der Ukraine Volodymyr Selenskyj und einen schwarz-
weißen Reichsadler mit Hakenkreuz“ dar. Eine weitere Bildmontage zeigt „die Bundestagsabgeordneten Anton Hofreiter und Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann und einen Reichsadler mit Hakenkreuz“. Die dritte der Bildmontagen zum Ukrainekrieg trägt den Titel „#seitenwende“ und zeigt „Adolf Hitler und den Bundeskanzler Olaf Scholz mit ähnlichen Handbewegungen“.
Die vierte der als strafbar bezeichneten Bildmontagen zeigt, so der Wortlaut der Beschuldigung, „ein Konzentrationslager und den zu ‚COVID 19 IMPFSTOFF MACHT FREI‘ abgeänderten Schriftzug (…) u. a. mit dem Hashtag #impfenmachtfrei“. Die Ermittlungsbegründung gegen den Künstler lautet hier: „Durch die faktische Gleichsetzung von demokratisch legitimierten Maßnahmen mit dem menschenverachtenden Vorgehen im Nationalsozialismus hat er in besonders verachtenswerter Weise die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene (sic!) Handlungen verharmlost“.
Der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bremen erklärt, das Vorgehen gegen den Künstler „beruht auf der Meldung der Meldestelle gegen Hetze im Netz REspekt! und den bisherigen Ermittlungen des Bundeskriminalamtes und Landeskriminalamts Bremen.“
Siehe u. a. https://meldestelle-respect.de
Weitere Einzelheiten zu den auf insgesamt drei Seiten umfangreichen Begründungen der als strafbar angezeigten Vergehen „gemäß §§ 86 Abs. 1, 86a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 130 Abs. 3 53 StGB“ [siehe unten] können auf Nachfrage per Mail an die folgende Adresse erfragt werden (bitte nur ernsthafte Anfragen im Interesse von Kunst-, Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit):
rudolph.bauer@gmx.de
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer
Organisationen
(1) Wer Propagandamittel
1.
einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2.
einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3.
einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4.
die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- (…)
2.
einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der ein derartiges Kennzeichen darstellt oder enthält, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
§ 130 Volksverhetzung
(…)
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Meine Sorge ist erst mal die um ihre Gesundheit, es ist ein sehr sehr bedrückendes “ Erlebnis “ – der Staat macht dir deine Rechtlosigkeit und Wehrlosigkeit dramatisch drastich klar und tatsächliches Unrecht muss eingesteckt werden, machtlos dagegen.
Es ist ein Brechen der letzten Aufrechten pro Demokratie und Freiheit, Rechtgerechtigkeit.
Es ist eine lange schon begonnene Säuberungsaktion kritischer Geister, auch da ist der Vergleich zu 1933 völlig o.k.
Es ist Rechtswillkür innerhalb einer Staatswillkür zur Gewalteneinheit, ein Befehl aus der Machtzentrale reicht dafür aus.
Ein Fragezeichen hinter Faschismus und Gewalteneinheitsregime ist nicht mehr angebracht – es ist Realität !
Bitte bleiben sie stark, hochgeschätzter Herr Bauer – ich bin mit meiner ganzen Kraft an Ihrer Seite.
Oder der Nadelstreifenanzug eines Bundespräsidenten, der mit der RAF sympathisiert(e); oder der schlecht sitzende Anzug eines fettgefressenen Vorsitzenden der GrünInnen, der zu den sieben schlimmsten Antisemiten der Welt gehört.
https://www.wiesenthal.com/assets/pdf/top-ten-worst-global.pdf
Was genau hat die AfD – die einzige Oppositionspartei in Deutschland – mit Faschismus zu tun?