Henryk M. Broder: Schweigeminute für die Grundrechte
Henryk M. Broder ist ein Phänomen. Der bärbeißige Publizist, der in der Vergangenheit vor allem durch die oftmals ungerechte Vergabe des Prädikats „Antisemit“ an andere auffiel, macht während der Corona-Krise ausgesprochen gute Arbeit. Seine Rubrik „Broders Spiegel“ tritt mutig für die Grundrechte ein, spottet über die Untertanen-Mentalität der Deutschen und geißelt die vielen Absurditäten der Corona-Hysterie. Eine Persönlichkeit eben, wo andere, die man für integer gehalten hatte, nur wie Bauchrednerpuppen von Merkel, Spahn und Lauterbach agieren. Hier nimmt Broder das neue Infektionsschutzgesetz auseinander. Und er liest es sorgfältig. Die Unverletzlichkeit der Wohnung und die körperliche Unversehrtheit der Bürger steht nämlich auf dem Prüfstand.
Was er in diesem Video zu sagen hat, ist allerdings aller Ehren wert!
Volle Zustimmung
Die zweite Änderung des Infektionsschutzgesetzes innerhalb kurzer Zeit, was sich wohl beliebig wiederholen lässt, wobei ich vermute, dass als Folge kein Gericht mehr korrigierend urteilen darf/kann. Auffallend auch, dass die gesetzliche Würgeschlinge als betont-benötigten Fortschritt um unsere Hälse gezogen wird, was viele Mitbürger mit dankbarer Knechtschaftshaltung begrüßen – gezielte Gehirnwäsche fand fruchtbaren Boden.
Gut, wir dürfen immerhin bis Mitternacht mit Hund Gassi gehen oder durch die Gegend joggen, eine noch zugestandene Wohltat für ausgebeutete Malocher zwecks Körperertüchtigung. Nur, wer macht das schon, wenn morgens der Weckruf ertönt: stehe stramm, du bist ein BIP, tue deine Pflicht. Der Billiglöhner ist schon froh, nicht gänzlich um den Schlaf gebracht zu werden, legt sich ausgepumpt in’s Bett – sofern vorhanden –, rechnet rauf und runter, irgendwie über die Runden zu kommen.