Impfopfer unter dem Radar
Daten der Betriebskrankenkasse BKK deuten auf Millionen nicht gemeldeter Impfschäden hin — doch die Leitmedien schweigen. Lebensgefahr nicht ausgeschlossen: Nach einer Auswertung von fast elf Millionen Versichertendaten alarmierte die BKK nun das Paul-Ehrlich-Institut und Medizinerverbände. Dem Schreiben zufolge behandelten Ärzte letztes Jahr bis zu drei Millionen Nebenwirkungen. Der Vorfall zeigt: Es sind eben mitnichten nur Spekulationen aus dem „Corona-Skeptiker“-Milieu, die auf eine erhebliche Untererfassung von Impfschäden hinweisen. Die Zahlen der Betriebskrankenkasse besagen sogar, dass es aufgrund der Nebenwirkungen der Spritze mehr Krankheitstage gegeben habe als wegen Infektionen mit COVID-19 selbst. Dennoch haben es das Bundesgesundheitsministerium, die Gesundheitsbehörden, andere Krankenkassen und die meisten Medien nicht eilig, den Vorfällen nachzugehen. Susan Bonath
Von Politik und Behörden weitgehend ignoriert oder belächelt, warnen Skeptiker seit Langem vor möglichen negativen Auswirkungen der neuartigen und noch immer bedingt in der EU zugelassenen mRNA-Vakzine gegen COVID-19. Ein Brandbrief des Vorstandschefs der Betriebskrankenkasse BKK ProVita, Andreas Schöfbeck, an das für Impfstoffüberwachung zuständige Paul-Ehrlich-Institut (PEI) scheint den Skeptikern Recht zu geben. Seine Auswertung von fast elf Millionen Versichertendaten ergab ein Vielfaches mehr an ärztlich behandelten Impfnebenwirkungen, als dem PEI Verdachtsfälle für 2021 gemeldet wurden. Auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet, geht er von bis zu drei Millionen Behandlungsfällen aus.
Bis zu drei Millionen Impfschäden
Die BKK ProVita hatte fast 10,94 Millionen BKK-Versichertendaten hinsichtlich der Diagnoseschlüssel nach dem internationalen ICD-Code-System von Januar bis etwa Mitte August 2021 ausgewertet. Nach diesem System rechnen Ärzte ihre Behandlungsfälle ab. Allein für diesen Zeitraum ergab die BKK-Analyse rund 216.700 behandelte Erkrankungen, die die Ärzte direkt auf die Corona-Impfungen zurückführten.
Das PEI zeigt indes in seinem letzten Sicherheitsbericht für das gesamte Jahr 2021 bundesweit und insgesamt 244.576 Verdachtsmeldungen an. Die BKK-Versicherten stellen allerdings nur gut ein Achtel der bundesdeutschen Bevölkerung. Hinzu kommt, dass die BKK-Daten nur etwa siebeneinhalb Monate des Impfjahres 2021 umfassen. Daher klingt Schöfbecks Schlussfolgerung in dem Warnschreiben plausibel:
„Wenn diese Zahlen auf das Gesamtjahr und auf die Bevölkerung in Deutschland hochgerechnet werden, sind vermutlich 2,5 bis 3 Millionen Menschen in Deutschland wegen Impfnebenwirkungen nach Corona-Impfung in ärztlicher Behandlung gewesen.“
Dies würde bedeuten, dass es tatsächlich zehn- bis zwölfmal mehr Nebenwirkungen geben könnte, als vom PEI Verdachtsfälle erfasst wurden. Dies stufte knapp 30.000 der rund 244.600 Meldefälle als schwerwiegend ein. In 2.255 Fällen starben die Betroffenen. Es könnte sich demnach also tatsächlich um 300.000 bis 360.000 schwerwiegende Verdachtsfälle mit bis zu 27.000 Verstorbenen handeln.
Erhebliche Untererfassung
Die Zahlen deuteten, so Schöfbeck weiter, auf eine erhebliche Untererfassung der Impfnebenwirkungen hin. Er vermutet, dass Ärzte die Diagnosen zwar häufig korrekt abrechneten. Allerdings unterbleibe wohl vielfach die eigentlich gesetzlich vorgeschriebene Meldung an das PEI wegen des hohen Aufwandes und der fehlenden Vergütung. Ärzte hätten berichtet, dass jede Meldung eines Verdachtsfalls etwa eine halbe Stunde Zeit koste. Schöfbeck kommt zu dem Schluss:
„Das bedeutet, dass 3 Millionen Verdachtsfälle auf Impfnebenwirkungen circa 1,5 Millionen Arbeitsstunden von Ärztinnen und Ärzten erfordern. Das wäre nahezu die jährliche Arbeitsleistung von 1000 Ärztinnen und Ärzten.“
Der BKK-Vorstand fordert in seinem Schreiben eine kurzfristige Klärung. Daher habe er das Schreiben auch an die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sowie die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) übermittelt. Schöfbeck dringt auf Eile. Wörtlich heißt es in dem Brief vom 21. Februar 2022:
„Da Gefahr für das Leben von Menschen nicht ausgeschlossen werden kann, bitten wir Sie um eine Rückäußerung über die veranlassten Maßnahmen bis 22.2.2022, 18:00 Uhr.“
Die dem RKI unterstellte STIKO empfiehlt dreifache COVID-19-Impfungen für alle Personen ab 12 Jahren. Für Fünf- bis Elfjährige beschränkt sich ihre Impfempfehlung noch auf Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen. Anfang Februar 2022 zog der Pharmariese Pfizer kurzfristig einen Antrag auf Notzulassung seines Vakzins in den USA für Kleinkinder unter fünf Jahren wegen mangelhafter Sicherheitsdaten zurück.
Mehr Krankentage als wegen Corona
Der Autorin liegen aber noch weitere brisante BKK-Daten für Januar bis Mitte August 2021 vor. Diese belegen, dass die Impfungen bei den knapp 11 Millionen BKK-Mitgliedern für mehr Krankentage sorgten, als das Coronavirus selbst. So verzeichnet die Kasse für Patienten mit einem Impfschaden für diesen Zeitraum insgesamt 383.170 Tage mit ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit. Für Patienten mit einem postiven Coronatest ermittelte die BKK unterdessen 374.454 Tage mit Arbeitsunfähigkeit.
Damit übersteigt die Anzahl der Krankentage mit Impfschadensdiagnose diejenigen, die in diesen siebeneinhalb Monaten durch eine Coronainfektion verursacht wurden, um 8.716 Tage.
Zur Anwendung kamen hierbei die Codes für allgemeine Impfschäden T88.0, T88.1 und Y59.9 sowie die spezielle Codierung für Corona-Impfschäden U12.9. Letztere ist aber erst zum 1. April 2021 von der Weltgesundheitsorganisation WHO auf den Weg gebracht worden. Weil auch die mit den anderen Codes versehenen Impfschäden massiv angestiegen waren, hatte BKK-Vorstand Schöfbeck für seine Erfassung bereits einen Mittelwert der letzten Jahre für im vergleichbaren Zeitraum abgerechnete Impfschäden abgezogen.
Organisierte Verantwortungslosigkeit
Über die BKK-Analyse berichtete zuerst am 22. Februar das österreichische Internetportal tkp.at. Einen Tag später legte die WELT mit einem Artikel unter dem Titel „Mehr Impfnebenwirkungen als bisher bekannt“ nach. Die Zeitung veröffentlichte zudem das gesamte BKK-Schreiben.
Bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Artikels hatte die brisante Schlagzeile allerdings nur die „üblichen Verdächtigen“ erreicht. Es berichteten Tichys Einblick, die Berliner Zeitung und der Nordkurier. Für das Gros der Leitmedien scheint das Thema weiterhin irrelevant zu sein.
BKK-Vorstand Schöfbeck sagte am Donnerstag im Gespräch mit der Autorin, dass er weder vom PEI noch den anderen Adressaten bisher eine Rückmeldung erhalten habe. Gegenüber der Autorin hielt sich PEI-Sprecherin Susanne Stöcker bedeckt. Dem Institut lägen die Daten nicht vor, erklärte sie, um dann abzuwiegeln: Möglicherweise handele es sich bei der Mehrzahl der Fälle um leichte Reaktionen. „Die Angaben im Schreiben der BKK sind allgemein und unspezifisch“, monierte sie.
Die Autorin hatte zudem das RKI und das BMG angefragt. Das BMG schwieg bis zum Redaktionsschluss. RKI-Sprecherin Susanne Glasmacher — an ihrem Institut sitzt die für die Impfempfehlungen zuständige und von Schöfbeck angefragte STIKO — meinte, das RKI sei nicht zuständig. Außerdem unterstehe die STIKO dem Institut nicht. Es scheint eine organisierte Verantwortungslosigkeit vorzuherrschen.
Weiteres Licht ins Dunkel bringen könnten auch die anderen Krankenkassen. Denn auch diese sammeln digitalisierte Daten ihrer Mitglieder. Eine Auswertung der anonymisierten Behandlungsfälle hinsichtlich Impfschaden-Diagnosen wäre für sie eine Arbeit von wenigen Minuten. Ob das geschieht, bleibt abzuwarten und ist wohl eher eine Frage des Wollens als des Könnens.
Quellen und Anmerkungen:
Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneitmittel
Federal Institute for Vaccines and Biomedicines
Paul-Ehrlich-Institut
Langen, den 24.02.2022
Presseanfrage freie Journalistin / Frau Bonath
Thema: „Daten zu Impfnebenwirkungen, die von der BKK Pro Vita erhoben wurden“
Hintergrund
Frau Bonath: BKK-Vorstand Andreas Schöfbeck warnt in einem Schreiben an das PEI vor einer massiven Untererfassung von Impfnebenwirkungen durch die COVID-19-Impfstoffe. Das Schreiben habe ich Ihnen angehängt.
Demnach hat eine Auswertung der Daten der ersten ca. 7,5 Monate des Jahres 2021 von knapp 11 Millionen BKK-Versicherten eine erstaunliche hohe Zahl an abgerechneten Impfnebenwirkungen ergeben. Auf die Gesamtbevölkerung und das Gesamtjahr 2021 hochgerechnet, ergeben diese Zahlen seiner Ansicht nach etwa 2,5 bis 3 Millionen ärztlich behandelte Impfnebenwirkungen für den Zeitraum des letzten PEI-Berichts bis Jahresende bundesweit.
Herr Schöfbeck sieht darin ein „heftiges Warnsignal“. Auch die WELT berichtete darüber:
Die Welt veröffentlichte den Brief (siehe auch im Anhang):
Ich bitte Sie um eine Stellungnahme dazu für meine Berichterstattung bis heute gegen 18 Uhr.
Antwort/Stellungnahme
Das Schreiben von Herrn Schöfbeck, BKK, auf den sich die WELT in ihrem Beitrag bezieht, ist dem Paul-Ehrlich-Institut seit dem 22.02.2022 bekannt. Das Paul-Ehrlich-Institut wird um den Transfer der Daten, auf die sich das Schreiben bezieht, und um eine Beschreibung der gewählten Auswertungsmethode bitten.
Vor diesem Hintergrund ist seitens des Paul-Ehrlich-Instituts aktuell keine Beurteilung der Daten der BKK möglich, da das Institut bislang keinen Zugang zu den Originaldaten hat und ihm außerdem keine Informationen zur Auswertungsmethode vorliegen.
Die Angaben im Schreiben der BKK sind allgemein und unspezifisch. Beispielsweise wird nicht angegeben, wie viele der Fälle sich auf leichte und wie viele sich – im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) – auf schwerwiegende Reaktionen beziehen. Lokal- und vorübergehende Allgemeinreaktionen, die bei vielen Geimpften auftreten und auch schon in den klinischen Prüfungen festgestellt wurden, gehören beispielsweise zu den bekannten und zu erwartenden Impfreaktionen, die nach IfSG § 6 Abs. 1 Nr. 3 nicht meldepflichtig sind.
So codieren die in der Grafik „Codierte Impfnebenwirkungen nach Corona-Impfung“ angegebenen ICD-10-Ziffern ganz allgemein Impfreaktionen. Beispielsweise codiert T88.0 eine „Infektion nach Impfung“, aber eine SARS-CoV-2-Infektion nach Impfung ist als Nebenwirkung nach AMG nicht meldepflichtig. Daher sind Abrechnungsdaten nicht mit Nebenwirkungen gleichzusetzen.
Darüber hinaus ist aus dem Schreiben nicht zu entnehmen, ob tatsächlich ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung festgestellt worden ist. Laut Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts wurden dem Paul-Ehrlich-Institut im Zeitraum 27.12.2020 bis 31.12.2021 insgesamt 244 576 Verdachtsfälle einer Nebenwirkung nach Comirnaty, Spikevax, Vaxzevria und COVID-19 Vaccine Janssen gemeldet. Davon gab es 2.255 gemeldete Fälle von einem Verdacht auf Nebenwirkungen mit tödlichem Ausgang.
Dies bedeutet nicht, dass ein ursächlicher Zusammenhang mit der Impfung tatsächlich besteht. Diese Fälle werden auf einen ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung überprüft. In 85 Einzelfällen, in denen Patientinnen und Patienten an Impfrisiken wie Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS), Blutungen aufgrund einer Immunthrombozytopenie oder Myokarditis im zeitlich plausiblen Abstand zur jeweiligen Impfung verstorben sind, hat das Paul-Ehrlich-Institut den ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung als möglich oder wahrscheinlich bewertet. Im Übrigen zeigte sich kein Anstieg und somit kein Risikosignal im Vergleich mit der statistisch zu erwartenden Anzahl an Todesfällen im gleichen Zeitraum.
Das etablierte Spontanmeldesystem von Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) basiert auf der Erkennung von Symptomen bzw. Erkrankungen, für die ein Zusammenhang mit der Arzneimittelgabe angenommen wird, und unterliegt dem klinischen Ermessen der ärztlichen Person.
Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker haben standesrechtliche Verpflichtungen zur Meldung des Verdachts einer UAW gegenüber der jeweiligen Arzneimittelkommission – der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) beziehungsweise der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) – die mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bzw. dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Informationen zu UAW austauschen. Darüber hinaus besteht nach § 6 Abs. 1 Nr. Infektionsschutzgesetz (IfSG) eine eldeverpflichtung für Ärztinnen und rzte und Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker bei Verdacht auf eine über das bliche Maß einer Impfreaktion hinausgehende gesundheitliche Schädigung n das örtliche Gesundheitsamt. Von dort werden die Meldungen pseudonymisiert an das Paul-Ehrlich-Institut weitergeleitet.
Das Paul-Ehrlich-Institut hat ebenfalls mit der Planung einer nicht-interventionellen Studie begonnen, mit der auch langfristig die Sicherheit der einzelnen n der EU und damit auch in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe umfassend untersucht werden soll.
In der Studie, die auch vom BMG unterstützt und gefördert wird, sollen Diagnoseangaben aus den Abrechnungsdaten, die den Krankenkassen vorliegen, ausgewertet und beim Paul-Ehrlich-Institut auch mit den Impfdaten des Digitalen Impfquoten-Monitorings (DIM-Daten) verknüpft werden. Die Studie soll zeitnah gestartet werden.
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Dank an den Rubikon, www.rubikon.news, wo dieser Artikel zuerst erschienen ist.
Aber auch so, müssten diese Daten zum sofortigen Aussetzen der „Impfungen“ führen.
https://www.youtube.com/watch?v=8noDbJNUVeM
Worum geht es?
Darum:
„Alles was Recht ist!“ die Lage der Hilfebedürftigen
https://odysee.com/@ArniesNews:4/Alles-was-Recht-ist-die-Lage-der-Hilfebed%C3%BCrftigen:8