Nicht immer ist Verantwortung kostenlos

 In FEATURED, GRIECHENLAND, Holdger Platta, Über diese Seite

Nazis auf der Akropolis während der Besetzung Griechenlands

160. Bericht zu unserer Spendenaktion „Helfen wir den Menschen in Griechenland!“ Vom Versagen gegenwärtiger deutscher Politik in der Griechenland-Frage war an dieser Stelle schon oft die Rede. Beinahe in Vergessenheit geraten ist allerdings ein weiterer dunkler Punkt der deutschen Geschichte: die Besetzung Griechenlands durch die Nazis, die hundertausenden Menschen das Leben kostete. Die Schatten dieses Verbrechens reichen bis in die Gegenwart, da sich deutsche Regierungen seit Jahrzehnten um angemesse Reparationszahlungen an Griechenland drücken. Freilich ist der einzelne heute lebende Deutsche nicht “schuld”; was zählt, ist aber: wir sind Teil einer Verantwortungsgemeinschaft. Von dieser haben wir manche Vorteile; da dürfen wir uns um die (auch finanziellen) Nachteile nicht drücken.  Holdger Platta

Liebe HdS-Leserinnen und liebe HdS-Leser,

stimmt: wie in der letzten Woche von mir vorausgesehen, kam es Dank der DauerspenderInnen unter Euch zu einem Spendenaufschwung zum Monatswechsel März auf April! 580,- Euro gingen während der letzten sieben Tage bei uns an Unterstützungsgeldern ein, überwiesen von 8 FinanzhelferInnen unter Euch. Natürlich erfüllt uns das mit Erleichterung nach der Null-Woche davor, und gerne übermittle ich hiermit allen SpenderInnen unseren Dank!

Weitere Berichte zu unserer Hilfstätigkeit sind während der letzten Woche nicht bei mir eingetroffen (allerdings weise ich darauf hin, dass unser zweites Helferteam mit Evi und Tassos Chatzatoglou kurz vor ihrer Abreise nach Griechenland steht). So lasst mich heute einmal ein Thema aufgreifen, das auf besonders grausame Weise mit Griechenland zu tun hat – und auf besonders schäbige Weise auch mit uns, mit der Bundesrepublik Deutschland. Ich spreche zum einen von der Besetzung Griechenlands durch Nazideutschland während der Jahre 1941 bis 1944, und ich spreche zum anderen vom Umgang Nachkriegsdeutschlands mit Griechenland nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945, insbesondere nach 1949, dem Gründungsjahr der Bundesrepublik Deutschland, sowie nach seiner „Wiedervereinigung“ mit der vormaligen DDR im Jahre 1990. Es wird um die Tatsache gehen, dass Deutschland bis heute nicht seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Griechenland nachgekommen ist – Stichwort „Reparationen“ – und dass Deutschland selbst vor übelsten Juristentricks nicht zurückscheuen mochte, als Griechenland das „wiedervereinigte“ Deutschland mit seinen Zahlungsforderungen konfrontierte. Aber der Reihe nach! Und zunächst einige wichtige Bemerkungen vorweg:

Selbst in unseren Reihen taucht hin und wieder der Gedanke auf, dass wir – die heutigen Deutschen (zumeist wohl nachgeborene Deutsche, was den Zeitraum Drittes Reich betrifft) – mit solchen Themen doch nicht mehr behelligt werden mögen! Zwar sind wir allesamt Nachfahren von zwei, drei Tätergenerationen, aber Erben der Schuld, die unsere Eltern-, Großeltern- und Urgroßelterngeneration auf sich geladen haben, das seien wir nicht! „Wie kann man uns, den unfreiwilligen Nachfahren der Tätergenerationen, Schuld und Schulden aufhalsen, für die wir nicht verantwortlich sind? Wie kann man uns bezahlen lassen wollen für Verbrechen, die wir selber nicht begangen haben?“ – Tja, wie kann man nur? Ich gebe hier nur zwei – etwas ausführlichere – Antworten darauf. Die eine hat mit Völkerrecht zu tun, die andere mit den Themen Erbschaft und Verantwortung schlechthin. Zunächst zum Völkerrecht, und ich versuche, diese Gedanken so einfach wie möglich zu formulieren:

Völkerrecht, das können wir als die große Verabredung – potentiell – aller Menschen auf diesem Erdball begreifen, im Umgang miteinander, vor allem als Staaten und vor allem bei Themen wie Frieden und Krieg, Menschlichkeit walten zu lassen – und diese Menschlichkeit so präzise wie möglich zu formulieren und so verbindlich wie möglich festzulegen für alle Menschen, Staaten, Völker auf diesem Planeten.

Die Geschichte dieses Völkerrechtsdenkens ist alt und weist historisch weit hinter UNO- und Völkerbundszeiten zurück. Es schließt aber seit langem – nicht erst seit Gründung der UNO im Jahre 1945 – einen Gedanken mit ein: Staaten stellen, neben anderem, auch Haftungsgemeinschaften dar – intern wie extern -, und sie schließen alle ihre Mitbürger mit ein, ob diese das wollen oder nicht. Konkret: kein Bäckermeister aus Ulm hätte nach dem Ersten Weltkrieg sagen können, er persönlich habe am 1. und 3. August 1914 Rußland und Frankreich nicht den Krieg erklärt und deswegen bestehe auch keine Pflicht für ihn, Deutschlands Reparationszahlungen an die Siegermächte mitzufinanzieren, in Gestalt etwa seiner Steuerzahlungen an den neuen deutschen Staat nach dem Untergang des wilhelminischen Kaiserreichs (über die zum Teil fragwürdigen Bestandteile des sogenannten „Versailler Friedensvertrages“ soll hier nicht gesprochen werden).

Dasselbe gilt für den Büroangestellten aus Osnabrück, der keinerlei Mitschuld daran trug, dass Hitlerdeutschland am 1. September 1939 Polen überfiel und damit der Zweite Weltkrieg begann. Völkerrechtliche Haftungsgemeinschaft – der im übrigen ja auch zahlreiche Anspruchsrechte der einzelnen Bürgerinnen und Bürger aus dieser Zwangsvergemeinschaftung in den eigenen Staat gegenüberstehen; heißt: Staaten, demokratische jedenfalls, stellen insofern auch Berechtigungsgemeinschaften der Einzelnen gegenüber ihren Staaten dar – kann und darf nicht verwechselt werden mit individueller Schuld. Die große Verabredung der Menschengemeinschaft auf diesem Erdball in der Gestalt des Völkerrechts ist eben eines nicht: Privatrecht – und nicht einmal personenbezogenes Strafrecht (auch wenn es beim Thema „Reparationen“ stets um Verbrechen geht, um furchtbarste Verbrechen oft, die – wie sollte es auch anders sein? – von jeweils einzelnen Menschen begangen worden sind).

Wer mit individualisierendem Verständnis auf Völkerrecht blickt, verkennt also den spezifischen Charakter von Völkerrecht. Und vergisst übrigens auch allzuleicht, daß Völkerrecht durchaus auch Rechte der Einzelnen schützt – was die juristisch kodifizierte Völkergemeinschaft, die UNO, betrifft, vor allem festgehalten in der Gestalt der Menschenrechts-Charta, die am 10. Dezember des Jahres 1948 in Paris verabschiedet worden ist. Meines Erachtens eine der ganz großen und großartigen Menschheitsvereinbarungen ‚in Sachen‘ Menschlichkeit überhaupt! Abschließend zu diesem Thema „Völkerrecht“ also:

Völkerrecht definiert die Pflichten und Rechte der Völker (zumeist in der Gestalt von Staaten organisiert) im Verhältnis der Völker zueinander, Völkerrecht tut dieses aber auch, im Gefolge davon, mit unausweichlichem Verpflichtungscharakter, was Rechte und Pflichten der einzelnen Menschen innerhalb dieser Völker oder Staaten betrifft. Konkret, im Blick auf unser Thema formuliert:

Wenn deutsche Wehrmachtssoldaten und deutsche Angehörige der SS am 11. Juli des Jahres 1942 auf dem „Platz der Freiheit“ in Thessaloniki jüdische Männer im Alter von 18 bis 45 Jahren antreten ließen, um diese zu drangsalieren (und später nach Auschwitz zu verschleppen), dann war ich, Holdger Platta, Jahrgang 1944, wahrlich nicht an diesem Verbrechen beteiligt. Niemand erhebt deswegen den absurden Vorwurf gegen mich, ich sei mitschuldig geworden an diesen Verbrechen. Aber: da es Deutsche waren, von denen diese Verbrechen begangen wurden, Deutsche, von denen diese Verbrechen im Staatsauftrag begangen wurden, stehe ich, als deutscher Staatsbürger, der ich bin (und woraus ich auch so manchen Vorteil ziehe, nicht zuletzt, was sogenannte „positive“ Erbschaften aus der Nazi-Zeit betrifft! Später mehr dazu…) in einer Verantwortungs- und Haftungsnachfolge dazu. Womit ich auch schon bei Teil zwei meiner Vorüberlegungen bin:

Bei dieser Verantwortungs- und Haftungsnachfolge geht es eben gerade nicht um persönliche Schuld  der einzelnen Staatsangehörigen, und es geht nicht um persönliche Zeitgenossenschaft. Es geht darum, dass ich – in der Gemeinschaft der Deutschen – menschlicherweise Verantwortung zu übernehmen habe für diese Verbrechen von einst, heißt: humane Antwort geben sollte auf diese Verbrechen während der Nazizeit. Und es geht zweitens darum, zu begreifen, dass ich nicht nur – jawohl: das gibt es auch! – in „positiver“ Erbnachfolge stehe zum Dritten Reich, sondern dass ich die Pflichten mitzutragen habe, die aus dieser Erbnachfolge humanerweise erwachsen sind. Konkret:

Ich kann nicht einerseits die Autobahnen benutzen – manche erinnern sich: eines der Argumente von Alt-Nazis im deutschen Wirtschaftswunderland während der Fünfziger Jahre: „Hitler hat immerhin die Autobahnen gebaut!“ –, ich kann nicht nur Strom- und Wasserleitungsnetze nutzen, die während des Dritten Reichs in meinem Dorf angelegt worden sind, kurz: ich kann nicht, mit aller Selbstverständlichkeit der Welt, mich als Erben all dieser „positiven“ Hinterlassenschaften aus dem Dritten Reich betrachten, aber gleichzeitig erklären wollen, all das, was dieses Dritte Reich an Bösem angerichtet hat in der Welt, gehe mich, ebenso selbstverständlich, nichts an! Nutznießernachfolge: sehr gern! Humane Verpflichtungsnachfolge: auf keinen Fall!

Selbst im privaten Erbrecht – wir wissen es alle – gibt es diese Rosinenpickerei nicht: Onkel Eduards Haus, das erbe ich sehr gern, Onkel Eduards Hypotheken darauf, die zu erben, lehne ich ‚natürlich‘ ab! Nichts daran ist ‚natürlich‘, nichts selbstverständlich daran. Erbschaftssplitting dieser Art gibt es nun mal nicht – im Privatrecht nicht und nicht im Völkerrecht –, und humane Antwortverweigerung in Gestalt der Verantwortungsabwehr ebenfalls nicht! Wer „mit dem Herzen denkt“ (Konstantin Wecker) und auf menschliche Weise mit seinem Kopf, der weiß: wenn Griechinnen und Griechen noch heute die bestialische Ermordung ihrer Ahnen betrauern, in Distomo und Kalavrita, in Thessoloniki und in Kandanos, dann kann ich, Nachfahre auf der Täterseite, mich eben nicht mit Anspruch auf Menschlichkeit hinstellen und sagen: das alles geht mich nichts an! Was kümmern mich die von deutschen Besatzern ermordeten Menschen und deren Nachfahren in Griechenland? – Genauso aber hat die Bundesrepublik auf die Griechinnen und Griechen reagiert, und sie tut dieses immer noch. Und scheut dabei, ich wiederhole es, vor schäbigsten Juristentricks nicht zurück! Doch auch dazu der Reihe nach:

Völlig unstrittig ist, welch barbarischem Regime die Griechinnen und Griechen während der Nazibesetzung unterworfen waren. Unmöglich, hier auch nur die wichtigsten Fakten zu nennen. Stellvertretend also:

  • Unter der deutschen Besatzungsherrschaft kamen 250.000 Griechinnen und Griechen durch gezielte „Unterversorgung“ zu Tode.
  • Etwa 60.000 jüdische Griechinnen und Griechen wurden in die deutschen KZs deportiert und kamen dort um.
  • Mindestens 30.000 Griechinnen und Griechen, Zivilisten sie alle, Kinder und Frauen, Männer und Greise, wurden von der SS und der Wehrmacht ermordet. Es galt die Regel, dass als ‚Vergeltung‘ für den Tod eines Nazibesatzers – gleich, ob Wehrmachtsangehöriger oder Mitglied der SS – 50 bis 100 Geiseln zu erschießen seien, ausdrücklich auf Anordnung des Oberkommandos der Wehrmacht.
  • Mehr als 1.000 Dörfer in Griechenland wurden von den Nazis ganz oder teilweise zerstört – auch dieses zumeist als ‚Vergeltungs’aktionen für Partisanenangriffe deklariert.
  • Insgesamt, so die ehemalige Parlamentspräsidentin Zoe Konstantopoulou, hat Griechenland 1,5 Millionen Tote zu beklagen, die Opfer der Nazi-Herrschaft in Griechenland geworden sind.

Und wie ging das Nachkriegsdeutschland mit all diesen Untaten um? Wie reagierte die im Mai 1949 gegründete Bundesrepublik darauf?  Nun, auch dazu nur einige wenige Feststellungen hier:

  • 1953, auf der Londoner Schuldenkonferenz, vertagte man die Klärung aller Reparationsansprüche auf die Zeit nach einem Friedensvertrag – der damals für die Bundesrepublik Deutschland noch nicht bestand.
  • 1960 erhielt Griechenland von der Bundesrepublik 115 Millionen DM für NS-Verfolgte in Griechenland – als „freiwillige Leistung“ , was dasselbe ist, lediglich im Juristendeutsch formuliert, „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Da es um rund 100.000 betroffene Griechinnen und Griechen bzw. bewilligte Anträge ging, entfielen damit auf jedes NS-Opfer in Griechenland durchschnittlich 1.187,- DM. Eher ein Hohn denn echte ‚Entschädigung‘!
  • Ende des Jahres 1965 erkannt der damalige Bundeskanzler Ludwig Erhard (CDU) gegenüber Griechenland ausdrücklich an: „…sobald die deutsche Wiedervereinigung unter Dach und Fach sei, werde man die Zwangsanleihe zurückzahlen“ („Frankfurter Rundschau“ vom 22. November 1965). Es ging dabei um einen zinslosen Zwangskredit, den das NS-Regime Griechenland in der Höhe von rund 500 Millionen Reichsmark abgepreßt hatte und bei dem die Restschuld am Ende des Zweiten Weltkrieges noch 476 Millionen Reichsmark betrug – im heutigen Wert, mit Zinsen, entspricht allein das einem Schuldenbetrag von 11 Milliarden Euro. Und damit zum Juristentrick:
  • Als es im Jahre 1990, im Zuge der Wiedervereinigung, de facto zum weiter oben erwähnten Friedensvertrag kam, mit den Ex-Allierten, den Russen, US-Amerikanern, Briten und Franzosen, wurde zum einen der Begriff „Friedensvertrag“ vermieden und durch „2+4-Vertrag“ ersetzt und zum anderen damit versucht, die Zahlung von Reparationen und weiteren Entschädigungen an Griechenland und andere Nationen zu umgehen. Heißt: zulasten von Menschen und Staaten, die nichtmal am Verhandlungstisch saßen bei diesem Friedensvertrag – hier vor allem zu erwähnen Polen und Griechenland! –, einigte sich das wiedererstandene Ganz-Deutschland mit den alliierten Mächten darauf, eben diesen „Drittstaaten“ keinen Euro und Cent an Reparationen zurückzahlen zu müssen. Juristisch ein Stück aus dem Tollhaus, da sich niemals zwei (oder auch mehr) beteiligte Seiten de jure auf etwas einigen können, das negativ die Rechte eines Dritten (oder Vierten oder Fünften…) betrifft. Aber seither, seit 1990, holt die Bundesrepublik immer wieder diese Behauptung auf den Tisch: „Die Reparationsfrage hat sich erledigt und außerdem ist sie verjährt“ (siehe dazu auch die Expertise vom „Deutschen Bundestag, Wissenschaftliche Dienste“ vom 26. Juni 2013, mit dem Aktenzeichen WD 2-3 000-041/13!). Dies der Stand der Dinge bis heute, sieht man von völlig belanglosen Äußerungen der Kanzlerin Merkel oder des Bundespräsidenten Walter Steinmeier ab, zum Beispiel anlässlich seines Griechenland-Besuchs im Oktober letzten Jahres: „Wir verneigen uns vor den Opfern. Vor allem bitten wir um Verzeihung hier in Griechenland für das, was geschehen ist“ (siehe zeit.de vom 11. Oktober 2018!). Statt Anerkennung von Schulden nur salbungsvolles Bekenntnis von Schuld, aus dem man nur den Schluss ziehen kann – so auch german-foreign-policy.com/news/detail!7778/ –: die Entschuldigung soll vor allem eines sein: kostenlos!

Und um welchen Reparationsbetrag für Griechenland geht es eigentlich? – Nun, im Falle dieses Mittelmeerstaates um immerhin 269,5 Milliarden Euro (Polen hätte sogar Anspruch auf 850 Milliarden Euro an Entschädigungszahlungen). Man stelle sich nur einen Moment lang vor, was kontinuierliche Auszahlung dieses berechtigten Reparationsbetrages für das kaputtsanierte Griechenland bedeuten würde! Über die meisten der Probleme, über die ich hier Woche für Woche zu berichten habe, müsste man dann wohl kein Wort mehr verlieren! Was mit anderen Worten bedeutet:

Griechenland geht es nicht nur deshalb so schlecht, weil es Opfer einer erbarmungslosen „Austeritätspolitik“ geworden ist, betrieben von Seiten der Euro-Staaten mit Deutschland an der Spitze. Griechenland geht es auch deshalb so schlecht, weil ihm spätestens seit der „Wiedervereinigung“ Deutschlands, spätestens seit dem „2+4-Vertrag“, Rückzahlung des Reichskredits in der Höhe von rund 11 Milliarden Euro und Bewilligung der Reparationszahlungen in der Höhe von rund 270 Milliarden Euro vorenthalten wird. Damit ist Griechenland Opfer gleich in doppelter Hinsicht: Opfer einer zutiefst inhumanen „Rettungspolitik“ und Opfer einer zutiefst inhumanen Reparationspolitik. Auf furchtbare Weise reichen sich im Falle Griechenlands gleich zwei Unmenschlichkeiten die Hand. Die eine hat unmittelbar mit der Gegenwart zu tun, und die andere reicht bis weit in die nationalsozialistische Vergangenheit zurück. Auf bösartige Weise präsentiert sich die BRD als Nachfolgestaat des NS-Regimes: indem sie auf verantwortungslose Weise die Pflichten aus seinem NS-Erbe ausgeschlagen hat, hat sie sich auf unmenschliche Weise das Erbe aus dem NS-Staat zu eigen gemacht. Wirklich, wir Nachfahren der Tätergenerationen stehen mit in der Verantwortung, dass Deutschland endlich seine Verantwortung gegenüber den Nachfahren der Opfergenerationen übernimmt. Und so ist es nun einmal: nicht immer ist Verantwortung kostenlos!

Und damit zu meiner neuerlichen Bitte um Spenden zugunsten unserer Hilfsaktion „Helfen wir den Menschen in Griechenland!“:

Wer uns Gelder für unsere Hilfe für Menschen in Griechenland zukommen lassen will, der überweise uns diese bitte unter dem Stichwort „GriechInnenhilfe“  auf das Konto:

Inhaber: IHW

IBAN: DE16 2605 0001 0056 0154 49

BIC: NOLADE21GOE

Wer eine Spendenbescheinigung benötigt – ab 201,- Euro erforderlich –, wende sich bitte an unseren Kassenwart Henry Royeck, entweder unter der Postanschrift Sültebecksbreite 14, 37075 Göttingen, oder unter der Mailadresse henryroyeck@web.de.

Und wer noch etwas mehr tun will: auch unser gemeinnütziger Verein, die „Initiative für eine humane Welt (IHW) e.V.“, ist immer wieder erneut auf neue Hilfsgelder angewiesen, zur finanziellen Absicherung unserer Arbeit ganz generell. Diese Spenden bitte dann an dasselbe Konto, wie oben angegeben, jedoch mit dem Stichwort „IHW“ versehen. Wir würden uns riesig auch über diese Unterstützung freuen.

Mit herzlichen Grüßen wie stets

Euer Holdger Platta

 

 

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