Schafft ein Amtsgericht in Griechenland den Kapitalismus ab?

 In FEATURED, GRIECHENLAND, Holdger Platta, Über diese Seite

162. Bericht zu unserer Spendenaktion „Helfen wir den Menschen in Griechenland!“ Armut bringt vermeintlich kleine, jedoch schmerzhafte Einschränkungen mit sich. Z.B. die, seinen Lieben an Ostern nichts schenken zu können. Dies ist in Griechenland keine Bagatelle, da Ostern (nicht Weihnachten) dort das zentrale Geschenkfest ist. Unsere Spendenaktion ermöglichte wenigstens einigen griechischen Familien die nötige finanzielle Ausstattung. Neues gibt es auch in punkto Vermietung von Wohneigentum an Touristen. Vielfach wurden in Griechenland Dauermieter „entfernt“, weil man mit wechselnden Kurzzeitgästen mehr Reibach machen kann. Ein Gerichtsurteil macht diesbezüglich nun Hoffnung auf Besserung der Lage.  Holdger Platta

Liebe HdS-Leserinnen und liebe HdS-Leser,

ich denke, was das Spendenergebnis betrifft, liegt eine mittelgute Woche hinter uns: Im Zeitraum 9. bis 15. April wurden von 3 SpenderInnen 130,- Euro an uns überwiesen. In der Vorwoche hatten uns 7 SpenderInnen mit 195,- Euro bedacht. Damit sind unsere Spendenvorräte – wegen einer größeren Ausgabe, über die ich gleich berichten werde – auf einen Betrag von knapp über 1.500,- Euro geschrumpft, aber das ist immer noch ein Reservebetrag, der uns die Möglichkeit sichert, bei überraschenden und dramatischen Notfällen wirksam eingreifen zu können. Dank also erneut allen UnterstützerInnen unter Euch! Und damit zu unserer neuesten Hilfsaktion:

Ich freue mich, Euch heute mitteilen zu können, dass inzwischen weitere 2.500,- Euro an Hilfsgeldern nach Griechenland überwiesen worden sind. Und zwar für einen Hilfszweck, der für uns Deutsche vielleicht ein wenig erläutert werden sollte, nämlich für Geschenkpakete an rund 180 verarmte Familien, die von der Sozialstation in Korydallos betreut werden. Geschenkpakete jetzt? Zeitlich weit entfernt vom Weihnachtsfest, das bei uns Anlass fürs Schenken und Beschenktwerden ist? – Nun, der Hintergrund ist der folgende:

In Griechenland nimmt Ostern jenen Platz ein, der bei uns für das Weihnachtsfest reserviert ist: In Griechenland ist Ostern der bedeutendste kirchliche Feiertag, und das Osterfest ist in Griechenland  das Fest des Schenkens und Beschenktwerdens schlechthin. Was also – nach altem Gesetzesstand – bei uns einmal die „Weihnachtsbeihilfe“ im Rahmen der Sozialhilfe war (abgeschafft von den sogenannten „Hartz-IV-Gesetzen“ am 1. Januar 2005), das ist bei unserer Hilfsaktion jetzt die erwähnte Geldunterstützung fürs Beschenktwerdenkönnen der 180 Familien in und um Korydallos. Konkret:

Auf Bitten der Vizebürgermeisterin Eleftheria Kotsidou in Korydallos haben wir – über unseren Helfer Tassos Chatzatoglou – 2.500,- Euro an die dortige Sozialstation überweisen lassen. Wir haben damit sichergestellt, dass – auch in diesem Jahr! – die rund 180 verarmten Familien mit teilhaben dürfen am griechischen Brauch, zu diesem österlichen Feiertag etwas geschenkt zu bekommen! Im übrigen:

In diesem Mittelmeerstaat zählen rund 97 Prozent der Bürgerinnen und Bürger zur griechisch-orthodoxen Religion, und in Griechenland ist der orthodox-christliche Glaube sogar Staatsreligion. Und als allerletzte Information in diesem Zusammenhang: Anders als die Christen in der Bundesrepublik Deutschland feiern die Griechinnen und Griechen erst am 28. April das Osterfest, eine Woche später also als bei uns.

Ansonsten möchte ich in meinem heutigen Bericht noch einmal ein Thema aufgreifen, das bereits vor drei Wochen Hauptgegenstand meiner Mitteilungen war – unter dem Titel https://hinter-den-schlagzeilen.de/wie-der-griechische-tourismusboom-obdachlosigkeit-produziert“>„Wie der griechische Tourismusboom Obdachlosigkeit produziert“. Kurz zur Erinnerung:

Am 26. März hatte ich Euch über die dramatische Tatsache informiert, dass mehr und mehr Hausvermieter in Griechenland dazu übergehen, ihre bisherigen „regulären“ Mieter rauszuwerfen, um stattdessen die “freigewordenen” – die menschenfreigewordenen – Wohnungen für Tourismuszwecke zu nutzen, konkret: an ausländische Reisegäste zu vermieten bzw. über – zumeist – ausländische Vermieterportale wie „HomeAway“, „Booking.com“ oder „Airbnb“ Touristen zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich zu erheblich besseren Finanzbedingungen dann.

„Die Immobilienbesitzer verdienen mit Kurzzeitvermietung an Touristen drei- bis viermal so viel wie mit regulären Mietern“, so hatte ich den Autor Gerd Höhler aus der „Griechenland Zeitung“ (GZ) vom 20. März zitieren können. Und Fazit des Berichtes war, dass auf diese Weise immer mehr Obdachlosigkeit in Griechenland entsteht. „Fehlte den Griechinnen und Griechen während des vorherigen Verelendungsprozesses ‚nur‘ immer mehr mehr Geld in der Tasche, so fehlt ihnen nunmehr immer häufiger das Dach über dem Kopf!“ – dies mein Resümee im 159. Bericht zu unserer GriechInnenhilfe. Tja, und ähnlich deprimierend fiel die Antwort auf die Frage aus, was denn die – angeblich – „sozialistische“ SYRIZA gegen diesen Mieterrauswurf unternommen habe:

Ein bißchen Gewinndeckelung für die Immobilienbesitzer – maximal 12.000,- Euro Einnahmen aus dieser Vermietungsquelle pro Wohnung und Jahr – und ein bißchen zeitliche Einschränkung, was die touristische Nutzung des eigenen Immobilienbesitzes betrifft – maximal 90 Tage pro Jahr. Die Frage lautete: wo campieren die “regulären” Mieter während dieser 90-Tage-Frist? Wo bringen sie ihr Mobiliar unter in diesem Vierteljahr, wo ihre sonstige Habe?

Nun, GZ-Mitarbeiter Andreas Krause vermochte nun, in der neuesten Ausgabe der „Griechenland Zeitung“ vom 10. April, von einem wichtigen Gerichtsurteil zu berichten. Und dieses Gerichtsurteil – nicht die Regierung der SYRIZA! – könnte diesen unheilvollen Prozess, dass immer mehr regulärer Mietraum verlorengeht und Menschen auf der Straße stehen, stoppen. Es handelt sich um einen Beschluss des Amtsgerichts in Thessaloniki – einem „Hotspot“ dieser Negativentwicklungen auf dem Vermietermarkt –, um ein Urteil, das bereits im Herbst des letzten Jahres ergangen war, aber erst jetzt veröffentlicht worden ist (unter dem Aktenzeichen 16158/2018).  Demzufolge ist es der Besitzerin einer Eigentumswohnung untersagt worden, ihren Wohnraum weiterhin an Touristen zu vermieten. Erlaubt sei zukünftig nur noch die „langfristige, nicht gewerbliche Vermietung“. 4.400,- Euro an Strafzahlung wurden der betreffenden Frau zusätzlich aufgebrummt, auszuzahlen an die Gemeinschaftskasse der Wohneigentümer in dem betreffenden Haus. Und jede „Zuwiderhandlung“ gegen diese Auflage in der Zukunft würde mit 1.000,- Euro Strafgeld geahndet.

Zweifelsfrei: Ein klarer, ein Teilerfolg, der da erzielt werden konnte im Interesse der Mieter in Griechenland generell. Allerdings ein Teilerfolg, der gleichwohl nicht ohne Mängel und Begrenzungen ist, denn: dieses Urteil kam lediglich deshalb zustande, weil eine Gemeinschaft von Wohneigentümern geklagt hatte, die ebenfalls in dieser Immobilie über Mietraum verfügten, und dieses Urteil erstreckt sich auch nur – bis auf weiteres zumindest – auf derartiges Wohneigentum.

Nun, der GZ-Mitarbeiter Andreas Krause schreibt in seinem Artikel, das Gericht habe damit der Kurzzeitvermietung einen „Riegel“ vorgeschoben, und Krause ergänzt: „Der Gerichtsbeschluss könnte vor allem in Großstädten wie Athen weit reichende Folgen haben, wo immer mehr Wohnungen nicht mehr normal vermietet, sondern als kurzfristige Unterkünfte über Internetplattformen wie Airbnb angeboten werden.“ Aber meines Erachtens wird abzuwarten sein, ob dieses Gerichtsurteil tatsächlich im erwünschten Sinne Schule macht und auch Einzelhausbesitzer davon abhalten wird, ihre Immobilie zu „entmieten“, um zukünftig in der Tourismusbranche das ganz große Geld zu machen.

Noch sehe ich den Trend zu immer mehr Obdachlosigkeit in Griechenland nicht gestoppt, noch vermag ich nicht zu hoffen, dass man zukünftig auf weniger Wohnungslose in den Parkanlagen und auf den Straßen von Athen treffen wird! Dieses eine Amtsgerichtsurteil, so befürchte ich, hat im Bereich Wohnen und Mieten den Kapitalismus in Griechenland längst noch nicht abgeschafft! Dazu bedürfte es auch einer Partei wie vormals der SYRIZA, sich dieser weiteren Verelendung der Menschen in den Weg zu stellen. Aber Alexis Tsipras, so ebenfalls die GZ in ihrer neuesten Ausgabe vom 10. April, „buhlt“ inzwischen „um die politische Mitte“ in Griechenland…

Womit ich wieder einmal bei meinen abschließenden Bitte um Spenden zugunsten unserer Hilfsaktion „Helfen wir den Menschen in Griechenland!“ bin:

Wer uns Gelder für unsere Hilfe für Menschen in Griechenland zukommen lassen will, der überweise uns diese bitte unter dem Stichwort „GriechInnenhilfe“  auf das Konto:

Inhaber: IHW

IBAN: DE16 2605 0001 0056 0154 49

BIC: NOLADE21GOE

Wer eine Spendenbescheinigung benötigt – ab 201,- Euro erforderlich –, wende sich bitte an unseren Kassenwart Henry Royeck, entweder unter der Postanschrift Sültebecksbreite 14, 37075 Göttingen, oder unter der Mailadresse henryroyeck@web.de.

Und wer noch etwas mehr tun will: auch unser gemeinnütziger Verein, die „Initiative für eine humane Welt (IHW) e.V.“, ist immer wieder erneut auf neue Hilfsgelder angewiesen, zur finanziellen Absicherung unserer Arbeit ganz generell. Diese Spenden bitte dann an dasselbe Konto, wie oben angegeben, jedoch mit dem Stichwort „IHW“ versehen. Wir würden uns riesig auch über diese Unterstützung freuen.

Mit herzlichen Grüßen wie stets

Euer Holdger Platta

 

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