Staatsfeinde schaffen

 In FEATURED, Georg Rammer, Politik (Inland)

Schön, wenn der Staat unsere Rechte als Verbraucher garantiert. Aber als Rechtsstaat erweist sich ein Land erst, wenn auch die Rechte von KritikerInnen staatlicher Maßnahmen und von DissidentInnen real geschützt sind und wenn die Gewaltenteilung funktioniert. Verdient die Bundesrepublik das Qualitätsprädikat “Rechtsstaat”? Georg Rammer

In Zusammenhang mit Krawallen beim G20-Gipfel in Hamburg vor zweieinhalb Jahren wurden mehr als 3500 Ermittlungsverfahren geführt – davon gegen rund 900 namentlich bekannte Beschuldigte, meldeten Zeitungen im März 2019. 180 waren bereits verurteilt. Mit Hunderten Fotos unbekannter “Randalierer” oder Gewalttäter hatte die “SoKo Schwarzer Block” der Polizei die Öffentlichkeit zur Hilfe bei der Fahndung aufgerufen. An den Straßenschlachten war die Polizei allerdings mit großer Energie beteiligt: Exzessive Gewalt, die Hunderte Verletzte gefordert hatte, ist auf zahlreichen Videos dokumentiert. Gegen Polizisten leitete die Staatsanwaltschaft 156 Verfahren ein, ein Großteil wurde aber gleich wieder eingestellt; “nur ein Polizist landete bislang vor Gericht und wurde verwarnt – weil er einem Kollegen den kleinen Finger umknickte” (Zeit online, 17.11.2019).

Sind Ordnungskräfte prinzipiell anders zu bewerten als Demonstranten? Ist die Ausübung staatlicher Gewalt nicht an Recht und Gesetz gebunden? Die Fragen drängen sich umso mehr auf, wenn man berücksichtigt, dass der damalige Erste Bürgermeister von Hamburg, Olaf Scholz, nach den Ausschreitungen “harte Strafen” gefordert hatte – selbstverständlich für die Demonstranten. Die Gerichte lieferten: Zum Beispiel hob das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landgerichts auf, drei Tatverdächtige unter Auflagen freizulassen. Das OLG schalt die Richter als befangen, wegen der Entscheidung sei “Misstrauen gegen die Unparteilichkeit” angebracht. Eine unübliche Maßregelung anstelle einer Zurückweisung der Einmischung der Exekutive.

Die mit G20-Klagen befasste Staatsanwaltschaft will entgegen einem früheren Urteil des Bundesverfassungsgerichts erreichen, dass alle Festgenommenen des schweren Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen werden können – ohne ihnen eine Tatbeteiligung nachweisen zu müssen. Dadurch würden Grundrechte ausgehebelt, denn dann “könnte zukünftig jedeR, der oder die auch nur für kurze Zeit an einer sich unfriedlich entwickelnden Demonstration teilgenommen hat, für alle Ausschreitungen straf- und damit auch zivilrechtlich verantwortlich gemacht werden, selbst wenn er oder sie an diesen nachweislich nicht beteiligt war oder den Ort des Geschehens zum Tatzeitpunkt längst verlassen hat” (taz, 3.1.20). Zu welchem Urteil über die Rechtsstaatlichkeit in China kämen wohl hier die Medien, würde in Hongkong die Staatsanwaltschaft nach den Krawallen so verfahren?

Schaut man auf die juristische Aufarbeitung der Auseinandersetzungen um den Hambacher Forst, stellen sich ebenfalls Fragen zur Unabhängigkeit und Rechtsstaatlichkeit. Landespolitiker unternahmen enorme Anstrengungen, die Interessen des RWE-Konzerns durchzusetzen: Innen- und Bauministerium beauftragten eine Kanzlei, nach einer Rechtsgrundlage für die Räumung von Baumhäusern zu suchen. Der Energieriese hatte zuvor die Räumung beantragt und den nordrhein-westfälischen Innenminister Herbert Reul zur Unterstützung aufgefordert. Dieser leugnete persönliche Konzernkontakte (auf Druck musste er sich später revidieren und Gespräche mit RWE einräumen), sorgte aber unter einem Vorwand (“mangelnder Brandschutz”) dafür, dass Tausende Polizisten in wochenlangen Großeinsätzen für die RWE-Interessen durchgriffen. Mit strafrechtlichen Folgen – allerdings nicht für den Minister. Zahlreiche Aktivisten kamen wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt in U-Haft. Einige wurden zu längeren Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt; einer Aktivistin wurden “erhebliche schädliche Neigungen” und “Entwicklungsverzögerung” attestiert. Die harten Urteile verfolgten das Ziel, generalpräventiv zu wirken, dienten also als Abschreckung. Der Richter erkannte “staatsfeindliche Ansichten” der Angeklagten; der Rechtsstaat erwarte vom Gericht “ein deutliches Signal”.

Politische Urteile? Sind Konzerninteressen höherwertig als Bürgerrechte? Immerhin hatte RWE das behördliche Vorgehen maßgeblich beeinflusst: Der federführende Baudezernent gab vor Gericht an, RWE habe die Verwaltungsbeamten per Shuttle in den Wald gefahren, Konzernvertreter hätten an Besprechungen der Verwaltung teilgenommen und Konzernmitarbeiter der Polizei genau angegeben, welche Baumhäuser als nächste zu räumen seien (taz, 3.2.20). Der Amtsrichter aber befand, er habe nicht über politische Kungelei zu befinden, sondern nur über die Schuld der Besetzer.

Vielleicht gilt auch in Deutschland die Feststellung, die der UN-Sonderberichterstatter zu Folter, Nils Melzer, zum staatlichen Vorgehen gegen den Journalisten Julian Assange traf: “Rechtsstaatlichkeit ist in unseren Ländern durchaus gegeben, solange die essentiellen Staatsinteressen nicht betroffen sind. Sobald sich der Staat aber in seinen Sicherheitsinteressen bedroht fühlt, fundamental, und ich denke die Wikileaks-Veröffentlichungen wurden als eine solche Bedrohung wahrgenommen, dann funktioniert das nicht mehr” (ZDF heute, 5.2.20).

Auch der folgende Fall hat sich leider nicht in Moskau ereignet – leider, denn dann wären Kritik und Empörung in den Medien sicher lauter und grundsätzlicher ausgefallen. Die taz berichtete (21.1.20): Eine junge Kurdin nimmt am (gewaltfreien) Kurdenmarsch von Mannheim nach Karlsruhe teil, der wegen angeblicher Auflagenverstöße von der Polizei aufgelöst wird. Die für politische Straftaten zuständige Staatsanwaltschaft teilt dem Gericht mit, dass die Ermittlung gegen die Jugendliche eingestellt werde, da sie noch nicht 14 Jahre alt, also noch nicht strafmündig ist. Das Jugendamt stellt Eltern wie Tochter ein eindeutig positives Zeugnis aus. Dennoch befragt das Familiengericht alle Kinder der Familie zwischen drei und 15 Jahren und holt eine Stellungnahme des Staatsschutzes ein.

Offenbar hatten in dem Fall Verfassungsschutz und Polizei schon länger zusammengearbeitet, was der gebotenen Trennung von Geheimdienst und Polizei widerspricht. Der Mutter sollte das Sorgerecht entzogen werden, da sie – nach ihrer Darstellung ganz legal – gegen den Krieg der Türkei im kurdischen Nordsyrien demonstriert und ihrer Tochter die Teilnahme an dem Marsch nicht verboten habe. Mit Sicherheit kein Fall von Kindeswohlgefährdung – aber politische Justiz? Immerhin stellte die Richterin das Verfahren ein, wenn auch mit zahlreichen Auflagen an die Mutter (vgl. Spiegel.de/Panorama, 22.1.20).

Die Bekämpfung rechter Terror-Netzwerke ist nicht primär Sache von Gerichten. Dennoch versetzt es dem Rechtsstaat einen entscheidenden Stoß, wenn etwa der ehemalige Bundeswehrsoldat André S., der unter dem Decknamen »Hannibal« rechte Chat-Gruppen und paramilitärische Trainings geleitet hat, vor Gericht besondere Milde erfährt. Da ging es nicht um Lappalien. Bekannt war, dass Waffen- und Munitionslager angelegt und Vorbereitungen auf einen Bürgerkrieg getroffen wurden; Terrorzellen hatten Feindeslisten politischer Gegner angelegt. Nun soll André S. eine Strafe von 1800 Euro zahlen. (Wie rechtsterroristische Netzwerke seitens staatlicher Stellen verharmlost und geschützt werden, arbeitete Claus von Wagner in seiner “politsatirischen Analyse” in der ZDF-Sendung Die Anstalt vom 11.2.20 klar heraus.) Das erstaunlich milde Urteil hängt damit zusammen, dass das Gericht die zentrale Rolle des rechten Netzwerkes nicht berücksichtigt hat. Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigten sich schnell, dass “über den Komplex Franco A. genug geredet worden sei” und dieser Hintergrund in diesem Verfahren nicht thematisiert werden soll. (Informationsstelle Militarisierung, 6.2.20) Tobias Pflüger stellt als verteidigungspolitischer Sprecher der Linkspartei fest: “Das ist symptomatisch für alle Prozesse, die bislang gegen Personen dieses Netzwerks geführt wurden: Die Netzwerkstrukturen werden ignoriert, und es werden niedrige Strafen verhängt, da es immer nur um gefundene Waffen oder Sprengstoff geht, aber nie darum, was die Rechten damit vorhatten – ein fatales Signal für Neonazis mit Terrorplänen” (ebd.).

Der Europäische Polizeikongress Anfang Februar stand unter dem Motto “Europa: Rechtsstaat durchsetzen”. Wohl in einem ganz anderen Sinn als beim Kongress bleibt dies in der Tat eine Aufgabe.

Anzeigen von 3 Kommentaren
  • Gerold Flock
    Antworten
    Da WIR uns gerade mit der “DUNKLEN SEITE DER MACHT”,
    als Methapher beschäftigen: – Stelle ich mir immer
    öfter die Frage: Ob die Herrscher der jeweiligen
    Staaten den “CORONA-VIRUS” bzw. die angebliche Pan-
    demie, (Es sind offiziell nicht mehr Corona-Infizierte)
    als bei der letzten Grippe) dazu benutzt wird, die
    Menschen derart zu verängstigen und zu verwirren,
    um überall die DIKTATUR und den ÜBERWACHUNGSSTAAT zu
    verstärken und somit auch direkt-demokratische Teil-
    habe am politischen Geschehen, wie z.B. DEMOS usw.
    VERBIETEN zu können? – Eine politische “PROPAGANDA-
    SUPERSHOW” um die Bevölkerung total verblöden zu
    können? – Wäre da so eine hoch-geputschte VIRUS-PANDEMIE,
    nicht ein geeigneter Grund die sowieso nur repräsen-
    tative ELITEN-DEMOKRATIE ausser Kraft zu setzen bzw.
    die Demokratie abzuschaffen? – Eine neue Weltordnung,
    um die Völker der Welt effektiver KNECHTEN und ÜBER-
    WACHEN und VERBLÖDEN ZU können? –
    Nachdenken wird mensch ja wohl noch dürfen?
    G.F.

    https://anarchypeaceangel.jimdofree.com/

    • max
      Antworten
      Da hast du, flocki ( deaf i des ? , klingt guad und macht Sinn.. )

      genauestens die ‘Sache’ erkannt, die Fragezeichen ( ob das denn nur so wäre vielleicht ) können wir weglassen.

       

  • anonymous
    Antworten
    Landfriedensbruch !

    Und schwerer Landfriedensbruch, oder versuchter Landfriedensbruch – versuchter schwerer Landfriedensbruch !

    Das neue Zauberwort im politisch-instruierten Justizbetrieb.

    Dazu noch Terroristische Vereinigung ! – schon ab 2 Personen, die Widerstand leisten oder vorhaben !

    Widerstand als Straftat, sei es nur das Nichtbefolgen eines Polizeibefehls.

    Öffentlich zu einer Demo aufzurufen: Landfriedensbruch bis versuchter schwerer Landfriedensbruch oder Schwerer Landfriedenbruch sogar !

    Dazu muss keine “Tat” erfolgt sein, eine solche vorgehabt oder geplant zu haben ( nach Einschätzung der Polizei und Justiz ! ) reicht um in U-haft und/oder Beugehaft zu kommen, mit zeitlich offenem Ende, Isolationshaft nach Bedarf.

    Politische Gefangene ! – viele sitzen immer noch, obwohl keine Tat erfolgte und selbst wenn, reicht schon eine Lapalie.

    Wers nicht glaubt, kann bei der “Roten Hilfe ” nachfragen.

    All diese Polizei- und Justizwillkür in faschistischer Zuchtmeistermanier hatten wir schon vor dieser ” Krise”, nun noch extrem verschärft und angewandt.

    In der DDR reichte die Aussage: “ich will rüber, mir reichts !” für eine “Versuchte Republikflucht” und dafür gabs 2 Jahre Bautzen. ( = eine Höchstrafe, wer über diesen Stasiknast Bescheid weis ).

    Wenn ich nun, jetzt, zu einem Staatsstreich aufrufen würde: Schwerer Landfriedensbruch, Volksverhetztung, versuchter Umsturz, Politisch-motivierte Schwere Straftat u.u.u. – mindestens 2 Jahre, davon mindestens 1 jahr U-Haft oder Isolationshaft. Noch dazu wird eine Entlassung nach Verbüssung von einem Gutachten eines Möchtegernpsychologen abhäng gemacht – ” ist der Gafangene von seiner staatsfeindlichen Haltung abgerückt, kann man ihn schon in die Gesellschaft entlassen ? “.

    All diese auch ohne wirkliche Rechtsgrundlage durchgezogene Willkür von System und Justiz ‘selbstverständlich’ zur “Wahrung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit ” . Zusammen mit den nun kommenden diversen noch zusätzlichen Überwachungswerkzeugen, die klare, eindeutige Botschaft der Diktatoren: ” jeglicher Widerstand wird hart bestraft ! ” – ” niemand entkommt der Bestrafung ! “.

    Leute, das ist keine Phantasie, das ist bittere, furchtbare Realität, Maulkorbfaschismus zudem.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

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