Straftatbestand Grundgesetz? Teil 1/2

 In FEATURED, Holdger Platta, Politik (Inland)

Was allem Anschein nach die Staatsanwaltschaft Stuttgart von unserer Verfassung hält. Den 15. Juli dieses Jahres wird Rudolph Bauer sicher nicht so schnell vergessen. An diesem rabenschwarzen Samstag bekam der Bremer Künstler Post aus der baden-württembergischen Landeshauptstadt, und der Ex-Professor aus dem norddeutschen Bundesland, Jahrgang 1939, seit langem auch als Autor und Bildender Künstler unterwegs, mit Lyrik und Bildmontagen, mit zig Veröffentlichungen, Lesungen, Ausstellungen, durfte aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Stuttgart erfahren, in der Gestalt eines „Strafbefehls“, dass er Herrn „Prof. Dr. Karl Lauterbach“ beleidigt habe und dass er deshalb 3.000,- Euro Strafe bezahlen müsse. Auch die „Kosten des Verfahren“ würde er zu übernehmen haben sowie die eigenen Kosten bei dieser Angelegenheit. Bauers „Delikt“: Er habe am 7. Februar dieses Jahres dem Untersuchungshäftling Michael Ballweg einen Brief mit zwei Büchern zugeschickt, in denen der Beschuldigte Bauer „Feindbilder aus dem Coronaleugner-/Impfgegner-Milieu bedient“ und seine „Missachtung gegenüber Prof. Dr. Karl Lauterbach“ ausgedrückt habe, und zwar in der Gestalt, dass er, der Delinquent Bauer, dem Politiker Lauterbach auf einer Fotomontage einen Hitlerbart „hinzugefügt“ habe und dem Lauterbach-Foto von ihm, Rudolph Bauer, „zum anderen ein angewinkelter Arm eingefügt worden“ sei, der „an die von Adolf Hitler seinerzeit üblicherweise verwendete Erwiderung auf den Hitlergruß erinnert“.  Holdger Platta

 

Auch Herr Professor Dr. Karl Lauterbach habe inzwischen „form- und fristgerecht Strafantrag gestellt“. Und auch die folgende Information durfte Rudolph Bauer dem Strafbefehl noch entnehmen: die mit der Postüberwachung des Schriftverkehrs von Michael Ballweg beauftragte Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Stuttgart „verstand die mit der Fotomontage verbundene Missachtung gegenüber Herrn Prof. Dr. Karl Lauterbach“.

Tja, hatte die Behörden-Dame tatsächlich „verstanden“, was sie da sah? Und was ist von einem Strafbefehl zu halten, in dem die grundgesetzlich verbriefte Kunstfreiheit gemäß Artikel 5, Absatz 3, in unserer Verfassung, nicht einmal erwähnt wird: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei“? Und auch der Artikel 19 Grundgesetz nicht, mit seinen Absätzen 2 und 4: „In keinem Fall darf ein Grundgesetz in seinem Wesensgehalt angetastet werden. […] Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“

Den Straftatbestand der „Missachtung“ gibt es gar nicht

Nun, bevor ich mich präziser einlasse auf die völlig begründungsfreien Behauptungen dieses Strafbefehls; den Straftatbestand der „Missachtung“ – dieser Begriff gleich zweimal auffindbar im zitierten Strafbefehl – gibt es gar nicht im deutschen Strafrecht. Freilich existieren im Internet Definitionen dieses Begriffs „Missachtung“. Sie reichen von „mangelndem Respekt“ bis „Ignoranz“ (bei WIKIPEDIA etwa). Sollten das neuerdings, nach Auffassung der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, einklagbare und zu ahndende Straftaten sein? In Deutschland gäbe es ab sofort den Rechtsanspruch auf Zwangs-Respekt, eines Karl Lauterbach zum Beispiel, und die „Ignoranz“, wahrlich oft eine unangenehme Alltagserscheinung und von der DUDEN-Rechtschreibung als „Unwissenheit“ und „Dummheit“ definiert, dürfte ab dem 15. Juli dieses Jahres mit einem Zwangsgeld von 3.000,- Euro geahndet werden?

Und was ist mit der „Beleidigung“?

Nun, völlig zweifelsfrei: „Beleidigung“ ist tatsächlich ein Straftatbestand. Wir finden den betreffenden Paragraphen unter der Nummer 185 im Strafgesetzbuch (StGB), im „Besonderen Teil“ dieser Gesetzessammlung, in dem es um den Schutz der persönlichen Ehre geht, aber mit der „Missachtung“ hat die Verfasserin des Strafbefehls einen Tatbestand formuliert, der in keiner Weise justiziabel ist. In juristischer Hinsicht handelt es sich um die Erfindung eines Delikts, nicht um die Existenz eines Delikts. Und was es mit der „Beleidigung“ auf sich hat – wenn es um deren Gewicht geht bei der Rechtsgüterabwägung mit der Kunstfreiheit in unserem Land –: das werden wir später noch sehen!

Das „Corpus delicti“ oder auch der „Beleg“ für eine Straftat: die Bildmontage selbst

Doch damit zum eigentlichen „Beleg“ – man könnte auch sagen: „Beweisstück“ – für diesen 3.000-Euro-Strafbefehl, den Rudolph Bauer am 15. Juli dieses Jahres entgegennehmen durfte, zur Bildmontage auf Seite 12 des Buches „Charakter-Masken“, erschienen in der Reihe „Edition Kunst“ des Bergkamener „pad-Verlages“. Selbstverständlich scheuen wir uns nicht, hier auf HdS diese Bildmontage zu veröffentlichen, schlicht deshalb nicht, weil sie keineswegs als „Beleidigung“ zu werten ist, aber auch deshalb nicht, weil wir ebenfalls das grundgesetzlich verbriefte Recht auf „Kunstfreiheit“ in  Anspruch nehmen und uns darüber hinaus auch als Journalisten zur Dokumentation dieser Abbildung verpflichtet sehen:

Wird mit dieser Bildmontage (schon der Begriff der „Fotomontage“ im Strafbefehl ist zum Teil falsch; später mehr dazu!) tatsächlich die Privatperson Karl Lauterbach beleidigt, oder wird sie es nicht? Was, bitteschön, zeigt uns dieses Bild?

Nun ja, räumen wir ein, zunächst  jedenfalls:

Erstens: Tatsächlich weist das verwendete Foto in einer doppelten bis dreifachen Hinsicht Ähnlichkeiten mit Adolf Hitler auf: wie Adolf Hitler besitzt Karl Lauterbach eher ein schmales Gesicht, wie Adolf Hitler trägt Karl Lauterbach seinen Scheitel rechts, wie Adolf Hitler hat auch Karl Lauterbach immer wieder Probleme damit, die eigene Stirn freizuhalten von ganzen Haarsträhnen, die ihm ins Gesicht zu fallen drohen und dann Teile seiner Stirn bedecken. Aber: für alle diese Ähnlichkeiten kann der Bildende Künstler Rudolph Bauer gar nichts. Ergänzend: noch jeder Historiker, der sich mit Hitler beschäftigt hat, weiß, dass dieser immer wieder seinen vergeblichen Kampf kämpfte mit einer Haarsträhne, die ihm in die Stirne fiel. Selbst Fett vermochte das Problem nicht zu lösen (und zu einem Haarklämmerchen mochte der „Führer“ wohl aus anderen Gründen nicht greifen). Heißt: ein Teil der Assoziationen, die ein Foto von Lauterbach zu Hitler auslösen könnte, geht von objektiven Tatsachen aus, für die ein Rudolph Bauer wahrlich nichts kann und für die ein Rudolph Bauer wahrlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Aber wenden wir uns dem zweiten – dem von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft ausdrücklich benannten (besser wäre wohl, zu sagen: behaupteten!) – Assoziationsmerkmal zu: dem sogenannten „Hitlergruß“.

Zweitens: Nun, zum „Hitlergruß“ erst einmal das Folgende vorweg: er wurde bereits vor der sogenannten „Machtergreifung“ Hitlers eingeführt – als partei-internes Begrüßungsritual (meist verbunden mit den Worten „Heil Hitler“). Doch wie es eben Brauch bei uns präzisen Deutschen ist: als dieser Gruß, als sogenannter „deutscher Gruß“, Pflicht wurde für alle „Arier“ im „Dritten Reich“, da wurde sehr genau bestimmt, wie dieser Gruß im Alltag auszuführen sei – und nahezu alle Film- und Fotodokumente aus der NS-Zeit bestätigen das auch. Mit ausgestrecktem  rechtem Arm und mit ausgestreckter rechter Hand mindestens in Augenhöhe des Begrüßenden wurde dieser „deutsche“ Hitlergruß entboten beziehungsweise sollte entboten werden. Lediglich Hitler selber durfte sich den sogenannten „schlappen Hitlergruß“ leisten – den rechten Arm weit nach hinten gekippt (wohl, um hin und wieder auch mal auszuruhen, bei langen Vorbeimärschen von SA- oder SS-Truppen etwa, wie zum Beispiel bei der öffentlichen Feier des 50. „Führergeburtstages“  am 20. April 1939 in Berlin (es gibt einen langen und furchtbar langweiligen „Dokumentarfilm“ der Nazis von diesem „Ereignis“). Und zahlreiche Fotos aus der NS-Zeit zeigen auch manche „Übererfüller“ dieses nazistischen Begrüßungsrituals: der rechte Arm und die rechte Hand wurden steil in die Höhe gereckt, bis weit über Kopfhöhe der fanatisierten Hitleranhänger hinaus. Auch dazu – wie zu Adolf Hitlers „schlapper“ Variante des „deutschen Grußes“ – an dieser Stelle einiges Belegmaterial, Fotos aus den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts:

Dieses Foto zeigt NSDAP-Abgeordnete in der „Kroll-Oper“ in Berlin – Jahreszahl unbekannt –, wo nach dem Reichstagsbrand die ganz seltenen Parlamentssitzungen abgehalten wurden.

Auf diesem Foto sind weibliche Hitler-Anhänger zu sehen, aus Eger (heute: Cheb), in  Böhmen gelegen, im Jahre 1938, als dieser vormalige Landesteil der Tschechoslowakei, einschließlich Mähren, von Hitler mit seinen Truppen besetzt wurde. Auch hier aufs deutlichste zu sehen: der „deutsche Gruß“ weit über Kopfhöhe hinaus, Rührung und Freude inklusive.

Hier zeigt Adolf Hitler selbst den „deutschen Gruß“, halbwegs vorschriftsmäßig, wenn man so will, die rechte Hand mithin in Augenhöhe. Auch bei diesen Fotos konnte ich das Aufnahmedatum nicht ermitteln, doch vermute ich bei dem rechten Bild, dass es von einem Nürnberger Parteitag stammt. Links von ihm ist Heinrich Himmler zu erkennen, in SS-Uniform.

Auf diesem Bild – ebenfalls undatiert –, das während der NS-Zeit als Postkarte vertrieben worden ist,  kann man gut erkennen, was als „schlapper Hitlergruß“ bezeichnet worden ist.

Diese Variante wird uns noch später interessieren, am Beispiel einer Fotomontage, die von John Heartfield stammt.

Ich denke, dieses Fotomaterial reicht völlig aus, um aufs klarste zu illustrieren, wie seinerzeit ein „echter“ Hitlergruß – oder die „schlappe“ Variante desselben – aussah beziehungsweise auszusehen hatte. Und damit die Frage alle Fragen in unserem Zusammenhang, im Kontext mit dem Strafbefehl der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen den Bremer Künstler Rudolph Bauer: was zeigt uns dessen Bildmontage? Tatsächlich einen Hitlergruß??? – Nun, die Antwortet lautet selbstverständlich: nichts dergleichen, gar nichts dergleichen! Oder konkret, ganz konkret:

Der rechte Arm und die rechte Hand des Karl Lauterbach werden überhaupt nicht zu irgendeiner Art Gruß nach oben gestreckt, die rechte Hand des Herrn Karl Lauterbach hält sich an einem Mikrophon fest, knapp über Brusthöhe, knapp unter dem Kinn. Das ist alles, mehr nicht. Wenn es also im Stuttgarter Strafbefehl heißt, dass hier irgendwas „mit angewinkeltem Arm“ an den Hitlergruß „erinnere“, ist nichts, aber auch gar nichts richtig an diesem „Indizienbeweis“. Und ganz nebenbei: dass womöglich irgendwas an irgendwas erinnere, soll das bereits der Beweis für eine Beleidigung sein? Hier, zumindest an dieser Stelle, wird im Strafbefehl aus Stuttgart lediglich drauflos projiziert. Wahrgenommen wird bestenfalls – bestenfalls? – irgendetwas, das im Kopf der Betrachterin existiert haben könnte. Tatsache jedenfalls ist: einer unvoreingenommenen Überprüfung hält dieser Indizienbeweis nicht Stand. – Freilich, übersehen wir nicht: da gibt’s ja noch ein weiteres Bildsignal, das zu analysieren ist (und ein wichtiges, ein viertes Bildsignal zum Abschluss noch):

Drittens: Selbstverständlich haben wir uns auch mit dem linken Arm und mit der linken Hand auf dieser Bildmontage auseinanderzusetzen. Und da ist ja in der Tat Merkwürdiges festzustellen: Karl Lauterbachs linker Arm mit der linken Hand taucht gleich zweimal auf dieser Abbildung auf.

Wiederholen müssen wir die Aussagen aus Punkt zwei dieser Darlegungen nicht: ein Hitlergruß ist nicht zu sehen. Das einzige, was man der Doppelpräsentation von linkem Arm und linker Hand entnehmen könnte – zwingend im Sinne eines juristischen Beweises ist das allerdings keinesfalls –: nach Art von Comic-Zeichnungen wird hier womöglich die Aufwärtsbewegung dieses Körperteils angedeutet. Auch dazu an dieser Stelle ein Bildbeispiel, aus irgendeinem „Asterix-Band“ (man achte auf den Helden dieser Geschichten, auf Asterix selbst – auf der linken Seite des Bildes zu sehen):

Mit tiefsinniger Interpretation könnte man also sagen: hier wird ein Politiker dargestellt, der sozusagen ‚mit Links‘ eine Bewegung zu vollziehen beginnt, die in einem “seitenverkehrten” Hitlergruß enden könnte. Aber selbst wenn dieses das Motiv und die Intention des Künstlers Bauer gewesen sein sollte, bleibt eine Frage noch offen, die entscheidende, die juristische Frage natürlich: das sollte, bitteschön,  nachweisbarer und vollendeter Tatbestand einer Beleidigung sein? Nun, um es deutlich zu sagen – und zwar auf eine Weise, dass es auch eine Stuttgarter Staatsanwaltschaft versteht:

Wenn überhaupt, stellte diese comic-artige Visualisierung eines linken Arms, der mit seiner Hand nach oben geht, “Richtung” Hitlergruß, die bildhafte Illustration eine Besorgnis dar, eine Warnung, vielleicht sogar eine Angst. Untergründige Aussage oder Botschaft wäre mithin: Vorsicht, was da ein Politiker mit Namen Karl Lauterbach tut, könnte Gefahr laufen, irgendwo zu landen, wo Deutschland schon einmal unter Adolf Hitler gelandet war: in einer Diktatur! Aber stellen Besorgnis, Warnung und Angst Straftatbestände dar (deren Äußerung beziehungsweise Visualisierung sogar die Kunstfreiheit gemäß Artikel 5, Absatz 3,  Grundgesetz aufzuheben in der Lage wäre)? Hätten wir es in einem solchen Fall tatsächlich mit dem Geltungsbereich des Beleidigungsparagraphen 185 im StGB zu tun? – Dann möchte ich hier gleich selber die Probe aufs Exempel machen und formuliere nun auch meinerseits, in Klardeutsch, den folgenden Satz:

Jawohl, so manches, was uns die Politiker – hier: Karl Lauterbach – während der Corona-Zeiten zugemutet haben, war auch für mich geeignet, Besorgnisse und Ängste auszulösen, war auch für mich der Anlass, Warnungen auszusprechen vor dem Abbau von Demokratie und Rechtsstaat in unserem Land!

Habe ich mich nun mit dieser Aussage ebenfalls strafbar gemacht, habe ich nun ebenfalls Herrn Lauterbach beleidigt gemäß Paragraph 185 Strafgesetzbuch? Dann, sehr geehrte Staatsanwälte und Staatsanwältinnen in Deutschland, stellt auch mir bitte einen Strafbefehl zu! Wenn Sorge um unseren Rechtsstaat, wenn Ängste vor dem Außerkraftsetzen von Grundgeboten in unserer Verfassung, wenn Warnungen vor dem Abbau unserer Demokratie Straftatbestände sind: dann „Gute Nacht, Deutschland!“

Dennoch, ein letzter – zugegeben: ein wichtiger! – Punkt fehlt bei unserer Bildanalyse ja noch: das, was die Staatsanwaltschaft in Stuttgart als „Hitlerbart“ bezeichnet hat.

Viertens: Tatsächlich, der Künstler Rudolph Bauer hat – anscheinend – Herrn Karl Lauterbach einen Hitlerbart verpasst. Aber trifft das wirklich zu? So einschränkungslos jedenfalls?

Nun, schon bei den anderen vermeintlichen Ähnlichkeitsmerkmalen zwischen Lauterbach und Hitler haben wir – zumindest das! – deutlichste Differenzen entdeckt. Bei dem, was die Stuttgarter Staatsanwaltschaft als „Hitlerbart“ bezeichnet hat, verhält es sich ebenso. Richtig ist: Bauer hat in dem Gesicht von Lauterbach ein schwarzes (liegendes) Rechteck plaziert, genau dort, auf der Oberlippe, wo auch Hitler seinen Bart zu tragen pflegte, aber dieses abstraktifizierend-geometrische Signal stellt keineswegs einen fotorealistisch in die Physiognomie von Karl Lauterbach hineincollagierten Hitlerbart dar bzw. überhaupt einen Bart! Man vergleiche die Bildmontage einmal mit der Fotomontage, die Angela Merkel vor einigen Jahren hinzunehmen hatte, in der polnischen Tageszeitung „Czas!“ (= auf Deutsch: „Zeit“):

The cover of March number of newspaper ‘Najwyzszy Czas!’ shows a picture of German chancelor Angela Merkel in a brown uniform with a moustache looking like Adolf Hitler, 2 March 2007. EPA/STF +++(c) dpa – Bildfunk+++

Machen wir es kurz: jawohl, das Ganze „erinnert“ an Adolf Hitlers Bärtchen, was da der Künstler Rudolph Bauer auf der Oberlippe des bundesdeutschen Politikers Karl Lauterbach appliziert hat, das Ganze vermeidet es aber, gleichzeitig den Eindruck realer Gleichheit zu erwecken. Die Klugheit dieser Bildmontage des Bremers besteht darin, Assoziationen zu wecken zwischen Hitler und Lauterbach, ohne eine Identifizierung dieser beiden Personen herzustellen. Mit anderen Worten: das einzige, was Bauers Collage hätte auslegungsfähig machen können in Richtung Beleidigung, fehlt gerade im Werk dieses Künstlers: eine womöglich (!) als Straftatbestand zu wertende Gleichsetzung  von Hitler und Lauterbach. Was ein Bildender Künstler tun kann, mit dem ihm zur Verfügung stehenden grafischen Mitteln, um einer Identifikation dieser beiden Politiker entgegenzuwirken, das hat Bauer nachweisbar getan. Was aber könnte dann noch übrigbleiben vom Vorwurf der Beleidigung? – Aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft in Stuttgart erfahren wir jedenfalls nichts, aber auch gar nichts dazu.

 

Den 2. Teil dieses Artikels lesen Sie morgen an dieser Stelle.

Anzeigen von 8 Kommentaren
  • Freiherr
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    Hahahaaa… köstliche und schlagkräftige und völlig RICHTIGE Gegenrede des Holdger Platta, gegen einen * Strafbefehl * welchen Staatsanwälte einfach so aus eigenem Antrieb, aus eigenen persönlichen Betrachtungen und Meinungen und Dafür- oder Dagegenhalten u.u.u

    losschicken, mit einer Nötigung und einer Drohung verbunden, Erpressung kann man es sehr wohl nennen: zahlen sie oder… !

    Völlig losgelöst von Recht und Gesetz kochen Staatsanwälte mit diesem Mittel eines Strafbefehls ihr eigenes Justizmachtsüppchen, nicht verwunderlich in diesem Fall wenn Staatsanwälte doch unter Befehl des Justizministeriums stehen und dieser * Staat * sich selbst ja über Recht und Gesetz erhoben hat.

     

     

     

     

     

     

  • Harald im Spring
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    Die polnische Zeitschrift “CZAS” zeigt die damalige Kanzlerin Angela Merkel auf der Titelseite ihrer Ausgabe Nr. 9 vom 3.3.2007 (876) als Hitler. Der Titel lautet: “Der EU-Faschismus greift an.” (wörtlich: “EU-Faschismus im Angriff”)
    Vertiefende Hintergründe zum Deutsch-Polnischen Verhältnis liefert eine Dissertation von Mariola Boensch aus dem Jahre 2013, die u.a. auch diese Bildmontage zeigt und weitere Beispiele aus “meinungsbildenden Wochenzeitschriften in Polen” erwähnt (Seite 73/74):

    https://opus4.kobv.de/opus4-euv/frontdoor/deliver/index/docId/168/file/Dissertation-Mariola+Boensch.pdf

  • hm
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    Bei der Betrachtung der sehr interessanten Arbeit des Künstlers Rudolph Bauer ergiebt sich für mich folgende Interpretation:

    Durch die mehr als zwei Arme der abgebildeten Gestalt ergiebt sich für mich eine Art indische Gottheit.

    Und diese speziell wirre Gottheit vertritt doch das paradoxe Mantra “Trust the science”.

    Der Kreis schliesst sich dann durch den markanten Schnauz des dem kleinsten Kind bekannten Nazis, als Bestätigung meiner eingangs getätigten Interpretation der Vergöttlichung der “Wissenschaft” durch die grossteils bekannte Tatsache, dass sich die Nazis schamlos der hinduistischen Swastika bedienten.

    Wenn man bei den Armen ansetzt kann man natürlich auch auf die medial gleichzeitig überall erscheinende Person zielen, landet dann aber wiederum bei einer Gottheit, da es nur so einer möglich ist gleichzeitig an mehreren Orten zu erscheinen.

    Und speziell diese Gottheit bzw. deren Priester, ob dazu auch Richter zählen (?), sind eifersüchtige Wächter.

     

  • crêpe qui s'effondrent
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    Sachliche und konstruktive Kritik am Status Quo unserer lebendigen und diversen  Demokratie ist immer willkommen. Wichtig ist es aber, zunächst Expert*innen zu hören, die wirklich etwas davon  verstehen. Wer von uns Laien kann schon demokratischen Transformationsprozesse  oder gar die Arbeit eines Staatsanwaltes beurteilen? Gut wäre hier zB. ein Interview, z.B. mit Frau Laura-Kristzine Krause. Als “Leiterin des Programmbereichs  Zukunft der Demokratie” beim Think Tank “Das Progressive Zentrum”  ist sie eine hoch kompetente, gutaussehende und gefragte Stimme, die sich zB. auch beim  seriösen “Deutschlandfunk” zu aktuellen Demokratie- und Zukunftsfragen äußert.  Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang auf Frau Krauses  hochkarätige  Expertise im Politischen Feld, die sich bereits  anihrer veröffentlichten Vita ablesen lässt:

    “Laura Krause ist Co-Vorsitzende von D64 und Fellow der Transatlantic Digital Debates 2017. Sie studierte Politik- und Staatswissenschaften in Passau, Berlin und Seattle. Frühere berufliche Stationen absolvierte sie u.a. im Wahlkampfteam von Hillary Clinton und als Referentin von Martin Schulz im SPD-Europawahlkampf.”

    https://www.progressives-zentrum.org/person/laura-kristine-krause/

    Sehr gut, und, unter Beachtung der geltenden Hygienevorschriften, unbedingt lesenswert auch der aktuelle Themenschwerpunkt zu einer “klimaneutralen Welt”:

    “Progressives Regieren – Wieviel Konflikt verträgt die Transformation?”.

    Es kann nichts schiefgehen , Leute.

  • Freiherr
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    Ja, dieser Transformation hin zu einem allumfassend lenk- und steuerbaren homo-dingsbums stand noch ein * Recht * im Wege auf welches sich Bevölkerungen verlassen haben sollten können…

    ein solches wird nun schrittweise abgebaut, der Abriss begann mit dem Pandemieschwindelterror.

    Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheiten, Ausdrucksfreiheit vor allem in der Kunst, Kritik am System also

    sind Gift und Gefahr für das Gelingen von Diktaturen aller Arten.

    Mit dem Grundgesetz kannst du dir noch den Arsch abwischen, zu mehr taugt es nicht mehr –

    aber, die einzige Möglichkeit des Widerstandes im Sinne von Demokratie, Freiheit und Rechtsstaat ist nun das Festhalten, das Bestehen eben auf diesesm Grundgesetz obwohl es ja de facto nicht mehr existiert, als verlässliches. Ein Generalstreik als effektivstes Mittel zur Beseitigung diktatorischer Regime ist ja mit den Deutschen nicht zu machen.

    Ist wie ein ungleiches Tauziehen nun, die übermächtige Gewalteneinheit an einem, entrechtete Noch-Demokraten am anderen Ende des Stricks.

    Ich befürchte, wenn der Widerstand stärker, zahlreicher wird, dann wird der Einsatz des Militärs im Inland ein Kräftemessen radikal beenden.

    Da wiederholt sich Geschichte:

    die damals von Bayern ausgegangene Rätedemokratie wurde vom neu formierten Reichsheer radikal beendet, sehr viele Rätedemokraten ermordet.

    Vor deren Einmarsch in Bayern hatten die in Plakate aufhängen lassen:

    ” Wir sind gekommen um zu sehen was hier eigentlich los ist ! “.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

  • Gutmenschenschreck
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    Man muß wissen, daß deutsche Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind. D.h. sie sind nicht unabhängig. Das ist auch der Grund dafür, daß deutsche Staatsanwaltschaften keine internationalen Haftbefehle mehr beantragen dürfen. Ungarische und Polnische hingegen dürfen das…
    • Freiherr
      Antworten
      So ist das goodmanscare und dieser Umstand ist auch der wesentliche Verhinderer einer Rechtgerechtigkeit hier im Land.

      Staatsanwälte haben das * Recht * jedwedes Urteil zu kassieren und der Befehl dazu kommt vom Justizminister und der untersteht dem Kanzler.

      Das ist dann auch ein Freibrief für die Politik jedwede Art von Politik durchzusetzen, die nehmen sich also eine Rechtssicherheit mit diesem Umstand und Richter haben sich zu fügen, werden verhaftet sogar wenn sie nach Grundgesetz urteilen.

      Damit nicht genug an Unrecht, der oberste Verfassungsrichter fungiert dann auch noch als so eine Art Staats-Oberstaatsanwalt und gibt seinen Segen.

      Tja – so war das schon vor diesem taktisch inszenierten Pandemieschwindel-Coronaterror, aber nun wird es sehr deutlich, nun wird es praktiziert –

      ein nach Grundgesetz verlässliches Recht gibt es nicht mehr, ein Generalstaatsanwalt hat diese Hebel der justiziären Macht in seiner Hand und der macht was befohlen wird.

      Es bräuchte einen Aufstand der Richterschaft in diesem Land, als vorrangige Vertreter des Grundgesetzes –

      die ist aber zu mehr als 90% schon eingeschüchtert, fügt sich, duckt sich, urteilt gegen das Grundgesetz.

      In diesen Zeiten wurde überdeutlich dass es eine umfassende Reform des * Justizwesens * in Deutschland braucht, als tatsächlich unabhängige Gewalt dann Grundgesetz-gebunden ist.

      Es ist ein Putsch von Oben vollzogen worden, Justiz und Polizei einkassiert, ging fast reibungslos von statten und wie soll das wieder umzukehren sein ?

      Das Volk hätte alle Macht dazu, aber….

       

       

       

       

       

       

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