Stromsperren: schlimmer als Knast
Aus Anlass des erschütternden Todes eines Paares, der auf Stromsperrung infolge sozialer Not zurückgeht (siehe Artikel hier), wiederholen wir hier den hervorragend recherchierten Artikel von Holdger Platta zu diesem Thema. Das Recht auf Leben und die Menschenwürde existieren in unserem Staat nur noch innerhalb bestimmter, von den Behörden definierten Grenzen. Und dass Hartz IV mittlerweile tötet, ist keine rhetorische Übertreibung einiger linker Aktivisten. (Holdger Platta)
Die Älteren unter uns erinnern sich noch: Als eine damals noch junge Umwelt-Bewegung die Abschaltung der AKWs forderte, holte die Atomindustrie in enger Kumpanei mit zahlreichen Politikern unverzüglich zum propagandistischen Gegenschlag aus. Wenn die AKWs abgeschaltet würden, so der Slogan, gingen in Deutschland „die Lichter aus“. Mitte, Ende der siebziger Jahre war das, und lange Zeit verfing diese Drohung durchaus…
Doch mittlerweile duldet die herrschende Politik – außer der Linken sind alle im Bundestag vertretenen Parteien dabei (und die FDP ja ohnehin!) -, dass für rund 700.000 Menschen in der Bundesrepublik die Lichter tatsächlich ausgegangen sind. Und die meisten Wahlbürger nehmen das ungerührt hin, die meisten Tageszeitungen haben um Ostern herum, wenn überhaupt, nur in Kürzestform darüber berichtet, und heute, wenige Wochen danach, kümmert sich kein Mensch mehr darum.
Der dreifache Skandal
Ich spreche davon, daß im Jahre 2012 rund 322.000 Privathaushalte von Stromsperren betroffen waren, rund 657.000 BürgerInnen unseres Sozialstaates also. Das bedeutet, dass damit rund 30.000 Menschen mehr als noch im Vorjahr 2011 im Dunkeln saßen, und das bedeutet, dass gemäß dieser Anstiegsziffer heute – im Jahr 2014 – knapp 700.000 MitbürgerInnen in diesem unseren Lande nicht mehr über genügend Geld verfügen dürften, um ihre Stromrechnungen bezahlen zu können. Und das ist mindestens ein dreifacher Skandal:
• In der Bundesrepublik, deren oberstes Verfassungsziel Achtung und Schutz der „Menschenwürde“ ist (Grundgesetz-Artikel 1), leben rund 700.000 BewohnerInnen unter Verhältnissen, die eine Gewährleistung selbst fundamentaler Grundbedürfnisse nicht mehr zu garantieren vermögen;
• dies geschieht in einem Land, daß gemäß der Hartz-IV-Gesetze jedem Bürger doch zumindest die sogenannte „Grundsicherung“ zu garantieren verspricht;
• und dies geschieht in einem Land, das mit seiner Mehrheit einen solchen Menschenrechtsskandal vollkommen gleichgültig hinnimmt und eines schon gar nicht tut: dagegen mit aller Entschiedenheit aufzubegehren.
Es sieht finster aus in der Bundesrepublik, und das in doppelter Hinsicht: finster, was die realen Lebensverhältnisse der von Stromsperre betroffenen Menschen betrifft, finster aber auch, was das Desinteresse fast aller Parteien und einer übergroßen Bevölkerungsmehrheit am Schicksal der drangsalierten Menschen betrifft. Ende 2013 feierte ganz Deutschland wieder mal das Weihnachtsfest, das Fest des Lichts und der Liebe. Die Kirchen waren voll, die Gabentische und die Bäuche, traulich brannten bei den meisten die Kerzen am Tannenbaum. Aber einen Blick hinaus zu den Fenstern des Nachbarn, wo es die schönen Feiertage über dunkel blieb, den gab es nicht. Und jetzt, beim Osterfest, da hatten halt ebenfalls nur die Sozialstaatsversorgten gedarbt. Ansonsten gab’s Eiersuchen im Garten und Lammkotelett.
An dieser Stelle erstmal die folgenden Fakten:
Information eins: Stromsperre, das ist pro Haushalt erst ab 100,- Euro Verschuldungssumme erlaubt. Heißt: wenn das Licht bei den betroffenen Menschen ausgeht, lag im Durchschnitt bereits über viele Monate hinweg eine immer bedrängender werdende Notsituation vor.
Information zwei: bedroht von der Stromsperre waren im Jahr 2011 nicht nur die 312.000 tatsächlich davon betroffenen Haushalte (sprich: über 633.000 Menschen), nein, insgesamt war in diesem Jahr 6 Millionen Haushalten gegenüber diese Warnung ausgesprochen worden. 6 Millionen! – Das heißt: sage und schreibe fast 12,2 Millionen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland bangten 2011 davor, in allernächster Zukunft über keinen Strom mehr verfügen zu können, fast 12,2 Millionen Menschen schnürte bereits 2011 diese Drohung die Kehle zu, das entspricht einem Bevölkerungsanteil von rund 15 Prozent!
Information drei: Damit war die Bundesrepublik im Jahre 2011 „Europameister“ beim Stromsperren – so die Fraktion der LINKEN am 28. November 2012 im Bundestag, in einem Antrag, dieser Praxis unverzüglich ein Ende zu setzen und Stromsperren generell zu verbieten. Nebenbei: gemäß einer EU-Vorgabe für schutzbedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher (= Artikel 3, Absätze 7 und 8 der „Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie 2009/72/EU“), die in zahlreichen anderen europäischen Staaten, so in Großbritannien und Frankreich, zumindest in großen Teilen bereits umgesetzt worden ist.
Information vier: Zu den Zeiten vor Hartz-IV, als noch das altes Bundessozialhilfegesetz (BSHG) Gültigkeit hatte, vor dem 1. Januar 2005 also, durfte jeder Hilfsbedürftige bis zu 148,4 Kilowattstunden Strom im Monat verbrauchen, seit Hartz-IV-Beginn aber nur noch 47,49 kWh/Monat. Heißt: schlagartig wurden nur noch die Kosten für maximal 32 Prozent des vorher erlaubten Stromverbrauchs von den Behörden übernommen, nichtmal ein Drittel also jener Beträge, die vor diesem furchtbaren 1. Januar 2005 – vielleicht – für Stromverbrauch zu zahlen waren. Der Absturz in äußerste Not war damit – per Gesetz – für viele Menschen vorprogrammiert.
Information fünf: Trotz der Selbstanpassung der meisten Menschen an diese neue, erheblich verschlechterte Situation ergab sich aber praktisch für alle ein Defizit. Laut Angaben der Bundesnetzagentur hatte jeder Einzelhaushalt in der Bundesrepublik 2011 durchschnittlich 37 Euro pro Monat für Stromkosten aufzubringen (das entsprach damals einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von etwa 1.500 kWh). Berücksichtigt wurden in dem für 2011 geltenden Regelsatz aber lediglich knapp über 30 Euro pro Monat und Einzelhaushalt. Auch so programmiert man von Staatsseite aus die Lebensnot innerhalb der armen Bevölkerung vor.
Und schließlich Information sechs: im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 zur Hartz-IV-Gesetzgebung war noch einmal deutlichst aufgelistet worden – in Absatz 135 -, was als „menschenwürdiges Existenzminimum“ zu gewährleisten ist, ohne Abstriche und jederzeit: physisches Existierenkönnen – dazu zählt auch das menschenwürdige Wohnen -, soziokulturelle und politische Teilhabmöglichkeit, Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen. Und: das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil eindeutig vorgeschrieben, dass andauernd unvermeidbare Mehrkosten – das können auch die Stromkosten sein – ebenfalls von den sogenannten „Leistungsträgern“ – sprich: den Behörden – zu übernehmen sind (in Randnummer 206 sowie in Leitsatz IV des betreffenden Urteils). Wie das funktionieren kann – das Existierenkönnen zu menschenwürdigen Bedingungen -, wenn nicht mal die Haustürklingel mehr geht, wenn nicht mehr gekocht werden kann, wenn der Fernseher ausbleiben muss und auch das Telefon keinen Anruf mehr erlaubt, wird wohl nur das Bundessozialministerium beantworten können, das jede Hilfe für die Betroffenen, nach Bekanntwerden der oben genannten Elendszahlen, abgelehnt hat. Ob man darauf setzen kann, dass die betreffende Ministerin, Andrea Nahles – ehemals linke Juso-Politikerin -, daran was ändern wird, darf wohl bezweifelt werden. Und ebenso unsicher auch, ob diese Frau auch nur eine Minute lang über die Realsituation von Menschen nachgedacht hat, die von Stromsperre betroffen sind (womöglich über Monate hinweg). Nehmen wir ihr also diese empathische Fantasiearbeit an dieser Stelle einmal ab:
Wie lebt es sich ohne Strom?
Natürlich, nicht alle Haushalte, von denen hier die Rede sein wird, dürften in allen Bereichen von diesen Negativfolgen betroffen gewesen sein. Aber ungeheuer viele eben doch. Also vergegenwärtigen wir uns:
Der Lichtschalter beschert in keinem Raum des Haushalts Licht, wenn man ihn zu betätigen versucht. Im Sommer mag das bei den meisten Räumlichkeiten noch angehen, aber in zahlreichen Haushalten bleibt es auch dann in Korridoren, Badezimmer und Toiletten dunkel.
Verfügt der Haushalt nur über die Möglichkeit, mit Strom Warmwasser zu erzeugen und zu kochen, gibt’s keine warmen Getränke und Mahlzeiten mehr, Babynahrung kann nicht angewärmt werden, es gibt kein warmes Wasser mehr fürs Duschen, Baden oder Zähneputzen, auch keines fürs Haarewaschen, und Strom fürs Trockenfönen gibt’s ebenfalls nicht mehr (in einer womöglich nicht mehr beheizbaren Wohnung läuft man dann also stundenlang mit nassen Haaren umher). Auch Rasieren ist unmöglich geworden, Abwasch des schmutzigen Geschirrs, Wäschewaschen und Bügeln. Doch weiter:
Kühle Aufbewahrung von Esswaren im Eisschrank: unmöglich. Einfrieren von Vorräten in der Tiefkühltruhe: ebenfalls. Dann: keinerlei Informationen mehr über Radio, Fernsehen, keine Kommunikation mehr übers Internet (Ausfall des Telefons erwähnte ich bereits), ausgedient haben darüber hinaus CD-Player, gegebenenfalls vorhandener DVD-Player oder Plattenspieler. Und wenn der Postmann dreimal klingelt, klingelt es halt dreimal nicht, dasselbe gilt für Besuchsversuche von Nachbarn, Freunden, Verwandten (in Hochhäusern funktionieren dann zusätzlich die Türöffner nicht). Und was ist mit jenen Haushalten, in denen die Heizungsanlage nur mithilfe elektrischer Steuerungselemente betrieben werden kann? Dann bleibt es eben, selbst bei klirrenden Frosttagen, in den Räumlichkeiten kalt – eiskalt wie die Hilfsverweigerung der erwähnten Ministerin. Und schließlich: wer dieses hier liest und/oder überhaupt ein Leser ist (und sei es nur der seiner Tageszeitung): auch Lesen ist im Winter bei Stromsperre nur stundenweise noch erlaubt. Aber sagte ich: erlaubt?
Man vergegenwärtige sich auch das: jeder Strafgefangene in der Bundesrepublik hat es bei den aufgezählten Grundbedürfnissen besser als die von der Stromsperre betroffenen Menschen. Man erkundige sich gegebenenfalls bei der nächstgelegen Justizvollzugsanstalt (wie ich es, bei jener in Rosdorf nahe Göttingen, gestern getan habe, zusätzlich dann noch beim Justizminister in Niedersachsen): kein Häftling muss nach dem Duschen stundenlang warten, bis seine Haare wieder trocken sind, kein Häftling bekommt nur kaltes Essen, kalten Tee, kalten Kaffee, noch jeder Häftling kann sich rasieren, mit warmem Wasser die Zähne putzen, noch jeder Häftling kann seine Wäsche waschen und und und. Kurz: in den Haushalten ohne Strom geht es schlimmer zu als im Knast! Ist also Hartz-IV nicht nur „offener Strafvollzug“, wie der Befürworter des Bedingungslosen Grundeinkommens und Eigentümer einer Drogeriekette Götz Werner im Jahre 2006 in einem STERN-Interview zu Recht formulierte, sondern sogar „verschärfter Strafvollzug“? Sieht so ein Wohnen aus, das noch der Menschenwürde entspricht (siehe oben Information sechs!)?
Oder ist das alles vielleicht recht so? Gerechte Strafe sogar?
Verrohte Reaktionen – wenn überhaupt!
Ich komme damit zu einem besonders erschütternden Kapitel bei diesem Thema Stromsperre für Menschen im Zahlungsverzug, zu einigen Gesprächen, die ich über diese Thematik mit Zeitgenossen zu führen versucht habe. Um es kurz zu machen: nicht gerade wenige flüchteten in Vergeltungsfantasien, heißt – aus ihrer Sicht – in herbeihalluzinierte Rechtfertigungsgründe für all diese Unmenschlichkeiten. Nahezu alles wurde mir aufgetischt: die Betroffenen seien selber Schuld, dass sie Schuldner wurden. Sie könnten halt nicht mit Geld umgehen, sie saufen zu viel, sie rauchen zu viel, sie kaufen zu viel (Handys, Laptops, PKWs…). Not lehrt treten – vor allem jene Menschen fernab der Not! Oder anders gesagt: behandelt der Staat bestimmte Bürger – die Arbeitslosen, die Armen, die Alten – schlecht, so sind diese auch schlecht! Nicht wenige Bürger in der Bundesrepublik verfügen zur Selbstrechtfertigung ihrer Gleichgültigkeit über ein prachtvoll funktionierendes Assistenzsystem. Wenn wer am Boden liegt, ist er für diese Menschen nur noch Dreck. So einfach ist das. Dass diese Verwahrlosungsbedingungen tatsächlich, unvermeidbar und zwangsläufig, auf Dauer verwahrlosen lassen: kein Gedanke, der dieser Großfraktion völliger Empathielosigkeit in der Bundesrepublik kommen würde. Im Gegenteil: begegnet man den betroffenen Menschen in deren stinkender Kleidung, mit unzureichend gewaschenem Haar, diesen unrasierten Männern und Frauen in ungebügelten Blusen und Kleidern, zeigen diese doch selber, dass sie nur noch Pack sind. Und irgendwie passt es dann ganz gut zusammen, daß dieser Menschenmüll in den Mülleimern wühlt. Das zunehmend verrohende Bürgertum, das von den WissenschaftlerInnen um den Bielefelder Gewaltforscher Wilhelm Heitmeyer in ihren Berichten über „deutsche Zustände“ während der letzten zehn Jahre in wachsendem Maße ausgemacht worden ist: ich bin ihm in den letzten Wochen gleich mehrfach begegnet.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Uwe Beckmeyer (SPD), beantwortete übrigens die Anfrage der Linkspartei nach der Situation der von Stromsperre betroffenen Menschen vor einigen Wochen so:
„Durch das Sozialrecht wird <…> der Strombedarf von Empfängern staatlicher Transferleistungen angemessen gesichert. <…> Kosten für Strom zu Heizzwecken werden daneben im Rahmen der Kosten der Unterkunft im SGB II wie auch im SGB XII in tatsächlicher Höhe übernommen, soweit die Aufwendungen angemessen sind.“ (Brief vom 14. April 2014 an MdB Caren Lay, Linkspartei).
Der Umstand, daß Millionen von Menschen in der Bundesrepublik von Stromsperre bedroht, rund 700.000 Menschen davon real betroffen sind, ist also ein „angemessener“ Sachverhalt. Das ist nicht anderes mehr als die vom Heitmeyer-Team diagnostizierte Menschlichkeitsverrohung im Juristendeutsch. Um so bemerkenswerter deshalb, dass wenigstens eine Partei im Bundestag noch dagegenhält, mittlerweile seit einigen Jahren schon: die LINKE. Lediglich diese politische Kraft vertritt noch die Position, dass Sicherheit bei der Energieversorgung ein Grundrecht ist und zum menschenwürdigen Existenzminimum zählt.
In Deutschland gehen für immer mehr Menschen die Lichter aus. Jobbcenter befördern es, Sozialgerichte heißen es gut, Politiker und Mitmenschen schauen tatenlos zu, und kaum jemandem geht ein Licht auf, in welch entmenschlichter Republik wir mittlerweile leben. Es lässt sie kalt – so kalt, wie oft die Wohnungen der betroffenen Mitmenschen sind. Mitmenschen?
Nun, Adorno hat über diesen Begriff einmal gespottet, in seinem „Jargon der Eigentlichkeit“, und dieses Wort als einen „weißen Schimmel“ bezeichnet, als einen Pleonasmus, wie das die Literaturwissenschaft nennt. Doppeltgemoppelt sei da was ausgedrückt, meinte der Frankfurter Sozialphilosoph, denn ein Mensch sei immer auch Mitmensch – wie eben der Schimmel auch immer weiß ist.
Adorno hatte, als er das schrieb, offenkundig nicht mehr parat, dass es auch Gegenmenschen gibt.