Zum Mindestlohn braucht es einen Höchstlohn

 In FEATURED, Politik (Inland), Wirtschaft

Welche überfälligen Korrekturen setzt die Gemeinwohlökonomie bei Einkommen Besitz der Reichen und Superreichen an? Ökonomie ist von Menschen für Menschen gemacht. Und doch herrscht im Wirtschaftsleben das glatte Gegenteil der Werte, die wir bräuchten, um ein glückliches Leben zu führen. Unsere Ökonomie, so Christian Felber, basiert auf Konkurrenz und Profit. So ist es kein Wunder, dass Ängste und Burnout zunehmen, während das Vertrauen in die Zwischenmenschlichkeit abnimmt. An der menschlichen Natur liegt’s nicht, behauptet er. Die birgt Potenziale in beide Richtungen: Konkurrenz wie Kooperation. Wir müssen also ein Anreizsystem schaffen, das eher die humanen Verhaltensweisen belohnt. 3. Teil der Serie „Gemeinwohlökonomie“ von Franz Mühlbauer.

Bei Einkommen und Besitz besteht die Aufgabe der Gemeinwohlökonomie (GWÖ) in erster Linie darin, ein Mindestmaß an sozialer Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft zu schaffen. Die Entlohnung der Beschäftigten, unabhängig in welcher Sparte oder Position, bewegt sich nach Einführung der GWÖ zwischen einem Minimal- und einem Maximallohn. Ersterer  muss so bemessen sein, dass 1 Familie mit 1 Gehalt einen angemessenen Lebensunterhalt bestreiten kann, wozu nicht nur Nahrung, Kleidung und Wohnen gehören, sondern darüber hinaus alles, was zu einer Lebensqualität zählt, die diesen Namen verdient. Das Maximalgehalt könnte bei 500.000 € pro Jahr liegen. Die Zeiten, dass Manager 100 Mio. € und mehr Jahresgehalt kassieren – dies ist keineswegs selten – sind damit endgültig vorbei. Gehälter in dieser Höhe, die dem 8.000fachen des derzeitigen Mindestlohns entsprechen, betrachte ich in ethischer Hinsicht als krasse Form von Wirtschaftskriminalität. Karl Marx würde solche raffgierige Manager als Ausbeuter bezeichnen.

Die Finanzmittel, die durch diese Gehaltsdeckelung  in den Unternehmen verbleiben, führen diese zu einem bestimmten, immer neu festzulegenden  Teil in einen Gemeinwohlfonds ab. Dieser Fonds finanziert zweierlei:

  • eine Generationen-Mitgift für junge Menschen, die sich mit unverzinslichen Genossenschaftsanteilen an Unternehmen beteiligen oder selbst ein Unternehmen gründen
  • Die Aufstockung der Renten für Menschen, die eine zu geringe Rente beziehen, um davon menschenwürdig, ohne Minijobs, leben zu können. Die Höhe dieser Mindestrenten ist immer wieder an die jeweiligen Lebenshaltungskosten anzupassen.

Aus mehreren Gründen macht eine Höchstgrenze für Arbeitseinkommen Sinn:

  • Extrem hohe Managergehälter fördern weder Leistung noch Verantwortung, wie das Dieselabgasbeispiel überdeutlich gezeigt hat.
  • Immer noch ein paar Millionen mehr machen die Superreichen nicht glücklicher, sondern nur noch gieriger.
  • Da der Neo-Frühkapitalismus zu einer extrem materialistischen Einstellung bei vielen Menschen geführt hat, dass das Geld Maß aller Dinge und wichtigster Sinn des Leben ist, fühlen sich die Armen als minderwertig und überflüssig.

In der Gemeinwohlökonomie wird weiterhin das Recht auf Aneignung von Privatvermögen in Form von Finanzkapital und Immobilien begrenzt. Es wird eine Obergrenze festgelegt, z.B. 500.000  €. Mehrbeträge fließen wieder in den Gemeinwohlfonds. Wenn wir schon beim Immobilienmarkt sind – diesen steuert der Staat vollständig. Es muss das Grundprinzip gelten, dass bezahlbares Wohnen zu den Grundrechten des Menschen gehört; dies muss auch für Ballungszentren zutreffen. Immobilien dürfen nur von staatlich zugelassenen Errichtungs- und Betreibergenossenschaften bereitgestellt werden. Diese  vermieten die Wohnungen zu gesetzlich festgelegten Mieten. Für Privatpersonen ist als Ausnahme zulässig, dass sie 1 Immobile besitzen dürfen, die sie selber bewohnen. Der Besitz einer Zweitimmobilie wird nur unter der Bedingung gestattet, dass diese zu den gesetzlich gesteuerten Mieten vermietet wird.

Auch Erbschaften und Schenkungen werden in der Gemeinwohlökonomie staatlich geregelt. Erbschaften, z.B. von Immobilien oder von Geldvermögen, sind wieder nur bis zu einem bestimmten Betrag, z.B. 500.000 € zulässig. Mehrbeträge fließen wieder in den Gemeinwohlfonds; Schenkungen unterliegen einer analogen Regelung.

Die weitestgehende Änderung durch die Einführung der Gemeinwohlökonomie besteht darin, dass es Einkommen aus Kapitalerträgen – z.B. in Form von Aktien –  nicht mehr geben wird. Damit lässt die schlimmste Form der Ausbeutung in unserer unsozialen Marktwirtschaft  beseitigen; Großaktionäre bei Großkonzernen erhalten in vielen Fällen jedes Jahr dreistellige Millionenbeträge nur aus Dividenden. Ghandi hat Recht, wenn er sagt: „Kapitalerträge sind eine Todsünde, weil sie Reichtum ohne Arbeit sind“.

 

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