Die 70-Prozent-Menschenwürde

 In FEATURED, Politik (Inland), Roland Rottenfußer

Das Hartz IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts erlaubt immer noch Kürzungen des Hartz IV-Satzes um 30 Prozent. Was bedeutet das für die Betroffenen? Wie lebt es sich mit 70 Prozent von zu wenig? Und warum merkte das Establishment erst nach 14 Jahren, dass es gegen die Menschenwürde verstoßen könnte, Menschen weniger als das Existenzminimum zuzugestehen? Roland Rottenfußer

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Teil der bisher üblichen und erlaubten Sanktionen gegen Hartz IV-Betroffene gegen die Menschenwürde verstoßen. So formulierte es der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth. Kürzungen um 60 oder 100 Prozent des Hartz IV-Regelsatzes soll es künftig nicht mehr geben. Was bedeutet das?

Zunächst: Kürzungen des Hartz IV-Satzes um bis zu 30 Prozent sind im Fall “mangelnder Kooperation” der Empfänger weiter legal. Bei einem Regelsatz von 424 Euro monatlich blieben nach Abzug von 30 Prozent 297 Euro. Es fehlen also im Vergleich zum „Normalzustand“ 127 Euro. Auch die verbleibenden 30 Prozent-Kürzungen bedeuten aber: Entweder ist den Richtern die Not der betroffenen Menschen egal. Oder sie gehen davon aus, dass Betroffene noch Spielräume hätten, also noch genügend Dinge, die sie ggf. einsparen könnten.

Es sollte aber klar sein: Der Hartz IV-Regelsatz ist so berechnet, dass eben tatsächlich nur das Nötigste dafür angeschafft werden kann, dass also Spielräume für „Luxus“ eben nicht mehr existieren. Menschen, die nicht arbeiten wollen oder können, solche Spielräume zu finanzieren, wäre ja nach herrschender Ideologie den viel beschworenen „hart arbeitenden Menschen in Deutschland“ nicht zuzumuten. Sozialtransfers setzen „wirkliche Bedürftigkeit“ voraus, wie Politiker auch bei der Debatte um die Grundrente nicht müde werden zu betonen. Daher müssen Bankkonten und andere Reserven, auf die Betroffene notfalls zurückgreifen könnten, ja schon im Vorfeld abgeräumt werden, bevor der erste Hartz-IV-Euro fließt. Die Abhängigkeit Betroffener vom Staat soll eine totale und existenzielle sein. Gehorsam gegenüber den Behörden ist demnach eine Art Super-Bürgerpflicht – analog zum Super-Grundrechte Sicherheit, das Horst Seehofer ausgerufen hatte –, das in der Wertehierarchie noch oberhalb der Menschenwürde steht.

Wenn der Förder-Forder-Staat also das Minimum auf 424 Euro festgelegt hat, dürfen wir getrost davon ausgeht, dass es sich wirklich um das absolute Minimum handelt. Eher um weniger, wie Betroffene aus leidvoller Erfahrung wissen. Wenn z.B. der Blumenstrauß zum Geburtstag der Liebsten, die Wiederanschaffung des kaputten Fahrrads oder die Zugfahrt zur todkranken Mutter im Budget nicht mehr „drin“ sind.

Wie kann man es demnach für mit der Menschenwürde vereinbar halten, wenn dieses tatsächliche eher knapp bemessene Existenzminimum nochmals um 30 Prozent gekürzt wird? Welche Auffassung von „Würde“ steht dahinter? Oder gehören für die obersten Richter Hartz-IV-Betroffene nicht zur menschlichen Spezies? In jedem Fall laufen die praktischen Konsequenzen von Kürzungen darauf hinaus, dass Menschen zwar nicht mehr (wie bei Kürzungen um 60 oder gar 100 Prozent) verhungern, wohl aber hungern werden. Man stelle sich nur einmal – auch als Nicht-Betroffener – vor, man müsste von jedem Teller, den man sich mit Essen gefüllt hat, täglich über einen Zeitraum von einem Monat 30 Prozent wieder herunternehmen! Zu wenig zum Leben, zu viel zum Sterben.

Natürlich hungert in der Praxis nicht jeder und jede Betroffene tatsächlich. Es gibt eine Reihe von Auswegen. Von diesen ist aber einer bei näherer Betrachtung unmenschlicher als der andere. Für Menschen, die kein „geheimes“ Wertdepot mehr haben (was ja nach heutiger Gesetzeslage illegal wäre), gibt es grundsätzlich, außer Hungern, diese Alternativen:

* Sparen in anderen, weniger existenziellen Bereichen. Beispiel: die Neuanschaffung von Kopfschmerztabletten verschieben und die Schmerzen halt aushalten. Teebeutel nach Gebrauch auf der Wäscheleine trocknen und noch mal verwenden. Am Klopapier sparen und dafür den die das Klopapier führende Hand nach Gebrauch sorgfältiger waschen. Die Haare verwildern lassen – sieht eh keiner, man lebt aus Scham ja ohnehin schon ziemlich isoliert, und wohin sollte man ohne vorhandenes Geld „ausgehen“? Und so weiter. Mit diesen an sich schon unwürdigen Vorschlägen muss man auch erst einmal 30 Prozent einsparen.

* Sich Geld leihen. Das wird sicher häufig praktiziert. Es belastet aber entweder die Zukunft des Betroffenen, der das Geld dann meist mir Zins zurückzahlen muss. Oder es belastet seine Beziehung zu Freunden und Verwandten – was im Übrigen besonders auch für geschenktes Geld gilt.

* Der Verkauf von Substanz-Inventar, also Dinge, die die Behörde zwar nicht wegpfändet, die sich aber doch in Bargeld umwandeln lassen. Beispiel: die CD-Sammlung. Die Lieblingsmusik hat man dann halt hinterher nicht mehr. Und man kann jedes Objekt nur einmal verkaufen, ohne jede Chance, es später wieder erwerben zu können.

* Flaschen sammeln und zur Tafel gehen? Das haben viele doch schon längst gemacht, während sie noch in den Genuss des Hartz-IV-Regelsatzes gekommen sind. Wenn man dann nur noch 70 Prozent Menschenwürde zur Verfügung hat, findet man auch nicht unbedingt mehr Flaschen und bekommt von den Mitarbeitern der Tafel auch nicht unbedingt mehr angegammeltes Gemüse eingepackt.

* Kriminelle Arten der Geldbeschaffung. Das fängt beim riskanten Schwarzfahren an – sicher keine seltene Form der „Selbsthilfe“ – und endet beim Ladendiebstahl. Oder bei Schlimmerem. Wenn tatsächlich mal so was passiert, ist seitens der Anständigen die Entrüstung natürlich groß. Bekanntlich gibt es ja in unserer Gesellschaft keine Milieus und keine äußeren Umstände mehr, die Verbrechen begünstigen. Straffällig Gewordene, die sich mit der Kürzung des Hartz IV-Satzes herausreden würden, müssten flammende Appelle an ihre Eigenverantwortung über sich ergehen lassen.

Nehmen wir aber einmal als Gedankenexperiment an, eine Kürzung des Hartz-IV-Satzes um bis zu 30 Prozent wäre gerechtfertigt und menschenwürdig – was würde das Hartz-Urteil vom 5. November außerdem bedeuten?

Zunächst:

* Politiker haben über 14 Jahre (Hartz IV wurde 2005 eingeführt) Gesetze und Regelungen erlassen, die der Menschenwürde widersprechen. Ein Heer von Beamten hat diese menschenrechtswidrigen Regeln exekutiert – und dies obwohl schon das Gefühl ihnen hätte sagen müssen, was nach Rechtslage bis vor kurzem unklar war: dass man Menschen nicht auch noch vom absoluten Existenzminimum etwas wegnehmen darf.

* Man hört von Politikern und Beamten bisher keine Entschuldigungen dafür, dass sie so gehandelt haben. Sie setzen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (hoffentlich bald) um und machen ansonsten weiter als wäre nichts gewesen.

* Keiner der Täter hat mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnet. Auch das Gewissen derer, die das Unrecht über Jahre exekutiert haben, scheint robust. Deutschland ertrinkt nicht gerade in einem Meer vergossener Reuetränen der Täter. Jedenfalls ist mir davon nichts bekannt.

* Wir wissen jetzt mit absoluter Sicherheit, dass es in Deutschland möglich ist, die Menschenwürde nachhaltig und in schwerwiegenden Fällen zu verletzen. Um dies nachzuweisen und abzustellen, braucht das deutsche Justizsystem 14 Jahre.

Man stelle sich – an einem Vergleichsbeispiel – vor, die deutsche Polizei hätte seit 2002 Tausende Verhaftete gefoltert, um Geständnisse zu erpressen und Erkenntnisse zu gewinnen. Dies aufgrund von Gesetzen, die die Parlamentsmehrheit erlassen hätte. Es hätte sich natürlich der eine oder andere Gefolterte beschwert und hätte die Gerichte mit seinen Klagen bemüht. Es wäre jedoch über Jahre nichts geschehen. Die Folterungen wären weitergegangen, während sich Prozesse in immer höhere Instanzen weiterschleppten. Schließlich wären die Vorfälle beim Bundesverfassungsgericht gelandet, welches nach zähen Verhandlungen erst im November 2019 die Folterungen teilweise für nicht rechtens erklärt hätte.

Ohne Strafen für die Täter und Entschädigungen für die Opfer zu verlangen würde man dann ein reformiertes Gesetz erlassen, das nur noch minder schwere Folterungen erlaubt. Der Tenor der Äußerungen von Politikern wäre: „Wir konnten ja nicht ahnen, dass das unser Verhalten irgendwie die Menschenwürde verletzt hat. Aber o.k., wenn’s sein muss, dann ändern wir jetzt eben das Gesetz. “ Von den ausführenden Beamten würden sich einige sogar freuen, dass sie die – außer von Sadisten – ungeliebten Verhörmethoden jetzt nicht mehr anwenden müssten. Von Reue jedoch keine Spur, denn man hat ja nach herrschendem Recht gehandelt – sogar handeln müssen, wollte man nicht seinen Job als Profi-Folterer verlieren. „Die Freuden der Pflicht“, wie der schöne Slogan aus Siegfried Lenz Roman „Deutschstunde“ heißt.

Sicher, mein Beispiel ist übertrieben. Hartz IV ist nicht Folter. Aber es ist eine Qual, wie Betroffene mit Sicherheit wissen. Wenn man den laxen Umgang mit Menschenrechtsverstößen anschaulich machen will, ist das Beispiel durchaus angemessen, meine ich. Die Christliche Leitkultur kennt eben doch noch rührende Fälle von Milde und Vergebung, wenn es darum geht, Täter reinzuwaschen. Natürlich nur sofern sie in Staatsdiensten stehen.

Reinhard Mey hat ein Lied über die Mitläufer-Mentalität geschrieben – darüber, dass Unmenschlichkeit immer mehrere Väter und Mütter hat, oft unauffällige Rädchen im Getriebe. Das Lied heißt „Grenze“ und handelt von einem Bolzen, einem Gewindestab, der Teil der deutsch-deutschen Grenzbefestigungen war. An diesem unscheinbaren Werkzeug der Unmenschlichkeit, so Mey, haben viele mitgewirkt, deren Namen heute niemand mehr nennt.

Und wer gab den Auftrag, dass man es erfand?
Wer hat es gezeichnet, und wer war der Schmied?
Wer war in der Kette das letzte Glied?
Wer hat es geprüft und wer hat es verschraubt,
Hat er sich drum geschämt, hat er daran geglaubt?
War es Menschenverachtung ohne Hehl?
Und wer hat still gehorcht und wer gab den Befehl?
Wie auch immer die Antwort sein mag, mir war klar,
Dass es wieder ein Meister aus Deutschland war.

Diese Fragen müsste man bezüglich der Mitwirkenden am Hartz-IV-System (das ja nicht abgeschafft, sondern nur abgemildert und damit juristisch unangreifbar gemacht wurde) auch stellen. Wir konnten in den letzten Wochen durchaus anrührende Worte von Spitzenpolitikern zum Thema hören. Von Katrin Göring-Eckardt etwa, die ja jener älteren Grünen-Generation angehört, die zusammen mit der Schröder-SPD Hartz IV erst installiert hatte. Göring-Eckardt erklärte: „Durch Demütigungen kommt niemand wieder auf den Arbeitsmarkt“. Das klingt anheimelnd aus der Perspektive von Linken, aber logisch ist es nicht. Wie, wenn nicht durch Demütigungen, sollten denn Menschen auf einen Arbeitsmarkt gezwungen werden, den sie wegen der vielfach miesen Löhne natürlich nur ungern freiwillig betreten?

Es fehlt quer durch die Parteien der politische Wille, den Menschen auf breiter Front zu anständigen Löhnen zu verhelfen. So kommt es immer wieder zu den gefürchteten Fällen von grober Ungerechtigkeit. Den „hart arbeitenden Menschen in diesem Land“ (genannt werden stets Krankenschwestern und Polizisten“) bleibt dann genau so wenig Geld zum Leben wie den Hartz-IV-Faulenzern. Woher soll bei solchen Zuständen noch die Motivation zur Arbeit kommen? Statt die Menschen mit attraktiven Arbeitsplätzen zur Arbeit zu verführen, werden sie also durch ein Hartz IV-System zur Arbeit erpresst, das nichts anderes ist als Qual-Menschenhaltung. Gedemütigte Arbeitslose sind die Garanten des wachsenden Niedriglohnsektors in Deutschland.

Es gibt übrigens nicht wenige, die gegen das jüngste Hartz-IV-Urteil aufbegehrten – weil ihnen die Milde, die darin zum Ausdruck kam, zu weit ging. Das Presse-Schlachtschiff des Neoliberalismus z.B.: „Die Welt“. Die meinte: „Für alle Sozialromantiker ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sanktionen nicht mehr als ein Etappensieg.“

Nun gut, werden wir alle zu Romantikern! Sorgen wir dafür, dass diesem kleinen Sieg weitere Siege folgen!

Make Hartz IV History!

Anzeigen von 4 Kommentaren
  • Volker
    Antworten

    Sicher, mein Beispiel ist übertrieben. Hartz IV ist nicht Folter.

    Doch. Psychische Folter durch Erniedrigungen ab Antragstellung auf Überlebensberechtigung, unter ständiger Überprüfung der Verwertbarkeit, bishin zur Zwangsentsorgung, sprich: weiterführende Erniedrigungen ab Antragstellung angemessener Armutsverrentung lebenslänglich.

    Mit dem Hinweis abzüglich nicht angemessener Armut.

  • Hope
    Antworten
    Man frage sich, warum das Bundesverfassungsgericht denn so entschieden hat wenn es sehr wohl selbst weiß, dass es mit diesem Urteil immer noch zu 30 % gegen die Menschenwürde verstößt. Allein, dass man Menschenwürde heute in Prozenten ausdrücken muss, ist schon krank genug. Jeder Psychotherapeut müsste eigentlich, wenn die Verfassungsrichter bei ihm in Behandlung wären, bei ihnen eine Demenz im frühen und mittleren Stadium diagnostizieren.

    Zunächst erstmal: Die sind kerngesund und wissen was sie tun. Die Antwort, warum die denn dann so entschieden haben, ist einfach: Weil sie wissen, dass die Kacke auf dem Arbeitsmarkt dermaßen am dampfen ist, dass sie zu keiner anderen Entscheidung kommen durften! Mit erneutem beibehaltenem 30 % Druck auf die Würde von Arbeitslosen, die angeblich immer noch nicht wollen, hat dass absolut nichts zu tun. Und auch mit den zuvor 15 Jahren andauernden Existenz – vernichtenden 60% und 100% Menschenwürdeverletzungen hatte das absolut nichts zu tun. Und das wissen die Verfassungsrichter auch! Wir steuern auf einen wirtschaftlich globalen Crash zu. Ich bin kein Prophet sondern Realist. Arbeitsplätze für alle gab es schon vor 15 Jahren nicht mehr. Und wer heute noch von Fachkräftemangel redet, hat se nicht mehr alle am Christbaum. Ist ja bald Weihnachten. Eigentlich wollte sich das Gericht sich einem Urteil entziehen, mussten dann aber doch ran. Diesen Spruch “Ohne Kläger auch kein Richter” sollte man übrigens als Hüter des Grundgesetzes abschaffen und vorher einschreiten wenn man Menschenrechtsverletzungen wahrnimmt und behüten will und nicht solange warten bis der soziale Unfrieden vor der Tür steht. Sie aber haben geschwiegen und 15 Jahre zugeschaut wie alles den Bach runter geht. Ich kann dieses: ” mit dem Grundgesetz nicht vereinbar” nicht mehr hören und schon gar nicht, wenn man Menschenrechtsverletzungen erst nach 15 Jahren feststellt und dazu noch aufgefordert musste diese festzustellen. Heute kann ich tatsächlich raten: Rette sich wer noch kann, denn mit diesem Urteil verfällt unser Rechtsstaat vollständig.

  • Holdger Platta
    Antworten
    Ein ganz ausgezeichneter Artikel von Roland Rottenfußer zu einem erbärmlich erbarmungslosen und zu einem schändlichen Urteil!

    Obwohl die ersten zwanzig Grundgesetz-Artikel eigentlich mit einer sogenannten “Ewigkeitsganratie” versehen sind, hat das Bundesverfassungsgericht den wichtigsten, den grundlegenden Artikel, den Artikel 1 unseres Grundgesetzes umgeschrieben.

    Hieß es bisher…

    “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”

    …lautet dieser Grundgesetz-Artikel 1 nunmehr so:

    “Die Würde des Menschen ist zu 70 Prozent unantastbar. Sie unvollständig zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.”

    Die Bundesrepublik Deutschland nähert sich auch, was ihre Justiz betrifft, mehr und mehr den Verhältnissen in der Weimarer Republik an.

  • Käthe
    Antworten
    Man fragt sich ernsthaft auf welcher Seite der gegnerischen Parteien das Recht liegt, und wo das Unrecht?

    Wenn unsere Christlichen und freien Demokraten und Sozialisten die Tatsache verweigern, nach dem 2. WK sammelten sich die Reste der NSDAP  NICHT in der SPD, sondern? Fritz Bauer erkannte diese Schweine am Gang. Aufarbeitung bisher mangelhaft.

    Die Verweigerung von Achtung und Respekt kommt/kam aus den Wahlgewinnern der letzten 30 Jahren, Diskriminierung ist eine perfide Form der Gewalt die kein Urteil braucht, fast wie Befehl und Gehorsam. Sofort vollziehbar. Wenn der Verfassungsschutz auf dem rechten Auge blind ist, wie könnte der verweigerte Schutz für das GG der BRD von diesem Höchsten Gericht BVerfG genannt werden dürfen? Ist das Meinungsfreiheit? Die Interpretation der Menschenwürde in % ?

    Das alles hatten wir schon mal, gleiches Schemata, plus IRREFÜHRUNG aller Beteiligter-Mächtiger am Volk?

     

     

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