Die Nazis nannten sie «Asoziale» und «Berufsverbrecher»

 In Allgemein, Frank Nonnenmacher, Politik (Inland)

Ernst Nonnenmacher

In die Konzentrationslager gesperrt, von der SS „zur Vernichtung“ freigegeben. Neue Forschungen verlangen Konsequenzen: endlich offizielle Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus.Wussten Sie, dass man auch “zu Recht” in einem Nazi-Konzentrationslager gewesen sein kann? Menschen, die wegen kleinkriminieller Delikte aufgefallen waren und z.T. ihre Strafe in “normalen” Gefängnissen schon abgesessen hatten, wurde von den Nazis als “Berufsverbrecher”, Landstreicher teilweise als “Asoziale” eingestuft. Solche Personen wurden im KZ auf das Schwerste gedemütigt, misshandelt und teils ermordert. Und wie stellte sich die Nachkriegsgesellschaft dazu? “Selbst schuld” suggerierten die Behörden den Betroffenen und erkennen sie bis heute nicht als Nazi-Opfer an. So geschehen z.B. dem Onkel des Autors, Ernst Nonnenmacher. Der vertraute sich Konstantin Wecker an und inspirierte ihn sogar zu einem Lied… (Frank Nonnenmacher)

Zum Beispiel Ernst Nonnenmacher. Konstantin Wecker lernte ihn 1987 kennen, als Ernst nach Jahrzehnten des Schweigens sich langsam in der geschützten Szene linker Liedermacher und Kabarettisten öffnete und über seine KZ-Zeit zu reden begann. Als Kind einer ledigen Weißbüglerin 1908 geboren, wuchs er in Stuttgart unter elenden sozialen Bedingungen auf. Früh war er darauf angewiesen, durch kleinkriminelle Taten zum Unterhalt beizutragen. Als junger Mann verstand er sich als Proletarier und emotional der kommunistischen Bewegung zugehörig. Er war beim sogenannten „Berliner Blutmai“ 1929 dabei, als bei antifaschistischen Demonstrationen die von dem Sozialdemokraten Zörgiebel geführte Polizei 33 Menschen erschoss und hunderte verletzte. In den darauf folgenden Razzien entkam Ernst knapp der Verhaftung. Er wurde mehrfach zu Kurzstrafen wegen (damals strafbarer) Bettelei, wegen Diebstahls, Verstoßes gegen die Meldegesetze und schließlich – er lebte in Notgemeinschaft mit Maria zusammen, die zeitweilig „anschaffen“ ging – wegen Zuhälterei in einem Verfahren ohne eigenen Rechtsbeistand 1939 zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Seine Strafe saß Ernst bis zum letzten Tage im Gefängnis Mannheim ab und wurde im Mai 1941 ohne weiteres Verfahren ins KZ Flossenbürg eingeliefert. denn er war in den Augen der Nazis ein „Berufsverbrecher“.

Jenen Begriff, der schon in den 20er Jahren von dem Münchner Kriminologen Robert Heindl geprägt wurde, griffen die Nazis auf, als sie an der Macht waren und handelten entsprechend. Als „Berufsverbrecher“ wurden Menschen bezeichnet, von welchen die Kriminalpolizei und die GeStaPo annahmen, dass sie mit Sicherheit weitere Verbrechen begehen würden. Für die Nazi-Ideologen gab es Menschen, die das Verbrechen sozusagen zum „Beruf“ und zur unabänderlichen Gewohnheit gemacht hatten und die man deshalb auf Dauer wegsperren musste. Wer drei (oder mehr) Haftstrafen zu mindestens sechs Monaten hatte, konnte je nach willkürlicher Einschätzung von KriPo und GeStaPo in ein KZ eingewiesen werden. Dort erhielt er einen „grünen Winkel“, jenes Stoffdreieck, das an der linken Brustseite des gestreiften Häftlingsanzugs getragen werden musste, und zwar zur Unterscheidung von den politischen Häftlingen (roter Winkel), den Homosexuellen (rosa Winkel), den „Bibelforschern“ (anfangs z.T. blau, dann lila Winkel) und den „Asozialen“ (schwarzer Winkel). Als „Asoziale“ bezeichnete die Nazi-Terminologie Frauen und Männer, die zwar nicht „Berufs- oder Gewohnheitsverbrecher“ waren, aber als Wohnungslose, Bettler oder Landstreicher ein „gemeinschaftswidriges“ Verhalten zeigten, weshalb sie in Razzien aufgegriffen wurden und ohne rechtsstaatliches Verfahren in die KZ kamen.

In Flossenbürg erhielt Ernst erst den schwarzen Winkel der „Asozialen“ und wurde nach wenigen Wochen „umgewinkelt“ und bekam den grünen Winkel des „Berufsverbrechers“ verpasst. In Flossenbürg sollten die Häftlinge bei harter Arbeit und schlechter Verpflegung in den Granit-Steinbrüchen der SS „durch Arbeit vernichtet“ werden. Ein Drittel aller Häftlinge überlebte nicht. Ernst entging knapp dem Tode, weil er nach 1½ Jahren ins „Geschosskörbeflechtkommando“ des KZ Sachsenhausen verlegt wurde. Dass er während eines Erziehungsheimaufenthaltes Korbflechten gelernt hatte, rettete ihm das Leben.

Ernst blieb bis zur Befreiung im April 1945 im KZ. Danach bemühte sich mit der Unterstützung eines kommunistischen Leidensgenossen aus dem KZ Sachsenhausen um Entschädigung und Anerkennung als Opfer des Faschismus. Schon 1948 wurde ihm definitiv mitgeteilt, dass er nicht aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen ins KZ gekommen und infolgedessen „zu Recht“ dort gewesen sei. Ernst Nonnenmacher war tief enttäuscht und schwieg dann gegenüber jedermann zu seiner KZ-Zeit. Erst als in den 70er Jahren sein Neffe (der Autor dieser Zeilen) ihn nach seiner Vergangenheit und seinem Verhalten im Faschismus fragte, öffnete er sich und erzählte ihm nach und nach seine Lebensgeschichte.

Erst in den späten 80er Jahren fand Ernst dann auch Freunde in Mainz, wo er inzwischen wohnte, und zwar im Unterhaus, jenem legendären Treffpunkt der linken Kulturszene. 1987 lernte ihn nach einer Vorstellung der junge Konstantin Wecker kennen und schätzen. Er schrieb am nächsten Abend das Lied „Sturmbannführer Meier“ und trug es bei seinem nächsten Auftritt in Anwesenheit Ernsts im Unterhaus vor. Das war der Moment, in dem Ernst zum ersten Mal in seinem Leben öffentlich eine Anerkennung als Opfer des Faschismus erfuhr. Er starb zwei Jahre später.

Der Neffe, inzwischen Professor für Politische Bildung an der Goethe-Universität Frankfurt, forschte dann viele Jahr lang zu den die Biografien Ernsts und dessen Bruder, der im Waisenhaus aufgewachsen war und ein Pilot in Hitlers Luftwaffe wurde. Nach dem Studium von Gerichtsurteilen, Dokumenten aus den KZ, zeitgenössischen Berichten, Waisenhausakten und Flugbüchern erschien dann die Doppelbiografie über die beiden Brüder: Frank Nonnenmacher: „Du hattest es besser als Ich. Zwei Brüder im 20. Jahrhundert.“ (VAS-Verlag Bad Homburg. 2014; 350 Seiten)

Konstantin Wecker – vom Verlag gefragt, ob er eine Widmung schreiben wolle – schrieb folgende Zeilen: „Ich habe Ernst Nonnenmacher vor 25 Jahren im Mainzer ‚Unterhaus’ als Menschen kennengelernt, der als ‚Asozialer und Wehrunwürdiger’ ins KZ gesteckt wurde. Die Würde sollte ihm genommen werden, aber er ist ein aufrechter Antifaschist geblieben. Das Lied vom ‚Sturmbannführer Meier’ habe ich ihm gewidmet. Ich freue mich, dass er mit diesem Buch eine späte Anerkennung erhält.“

Über 70 Jahre ignoriert und beschwiegen.

unbequemeopferWie kommt es, dass diese Biografie über Ernst Nonnenmachers Leben neben der Autobiografie von Carl Schrade („Elf Jahre. Ein Bericht aus deutschen Konzentrationslagern. Wallstein-Verlag, Göttingen. 2014; 336 Seiten) die beiden einzigen Bücher über ehemalige KZ-Häftlinge mit dem grünen Winkel sind? Nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft war es keineswegs so, dass man grundsätzlich von der Unrechtsmäßigkeit einer KZ-Haft ausging. Das Vorurteil, wonach die „Lager“ schlicht als eine Art Besserungsanstalt für Kommunisten galt, hielt sich in der Nachkriegszeit lange. Kaum jemand hielt das KZ-System grundsätzlich – moralisch und rechtlich – für mit der Menschenwürde unvereinbar. Es hat viele Jahre gedauert, bis endlich die Homosexuellen anerkannt wurden und durch öffentliche Erklärungen als Opfer des Faschismus gewürdigt wurden. Auch die Sinti und Roma mussten lange kämpfen, ebenso die Deserteure, die mit dem Impetus der Selbstverständlichkeit als „Vaterlandsverräter“ diffamiert wurden.

Dass es bei den „Asozialen“ und „“Berufsverbrechern“ eine bis heute andauernde Stigmatisierung gibt, hat viele Gründe.
Dann muss man feststellen, dass die „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“ die ihnen anhaftende Bezeichnung zum Teil selbst verinnerlicht hatten. Sich des Unverständnisses ihrer Mitmenschen bewusst, haben sie in der Regel das Bedürfnis nach Mitteilung ihres Schicksals unterdrückt. Sie haben weder Opferverbände gebildet, noch entstand eine Lobbygruppe, die sich um ihre Interessen hätte kümmern wollen. Sie haben meist selbst im familialen Rahmen geschwiegen. Sie haben auch keine schriftlichen Berichte verfasst, zum Teil auch deshalb, weil sie schreibungeübt waren.

Finanzielle Entschädigung wurde ihnen in sehr wenigen Einzelfällen zuteil, die moralische Anerkennung bis heute grundsätzlich versagt. Eine große Rolle für die nachhaltige Diffamierung der „Berufsverbrecher“ spielt eine Bemerkung von Eugen Kogon in seinem einflussreichen Standardwerk (zuerst erschienen 1946), in dem selbst dieser ehrenhafte kritische Katholik die Nazi-Rhetorik übernahm und von der „verbrecherischen Veranlagung“ und von „üblen, zum Teil übelsten Elementen“ („Der SS-Staat“, München 1974, 16. Aufl., S. 68) sprach.

Gesichert ist, dass Kapos, Vorarbeiter oder Kalfaktoren im zynischen System der Häftlingsselbstverwaltung Funktionen zugewiesen bekamen, in welchen sie begrenzte Macht über Häftlinge hatten. Schon wer als Blockältester, Sanitäter oder Essenszuteiler eingesetzt war, hatte eine solche Macht und er konnte (und sollte) sie willkürlich einsetzen. Und das geschah auch. Das Ergebnis war „eine vom Terror der SS entmenschte Wolfsgesellschaft“ (Niethammer). Entscheidend aber ist, dass sich von diesem System delegierter Macht nicht nur „grüne“, sondern auch Häftlinge anderer Winkelfarben (ja, auch „Rote“, vgl. Niethammer 1994) korrumpieren ließen, und dass dies dennoch nicht daran hindern darf zu erkennen: Niemand saß „zu Recht“ im KZ, auch Menschen nicht, die von den Nazis „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ genannt wurden. Wo KZ-Häftlinge die ihnen von der SS übertragene Funktion zur Willkür missbraucht haben – egal mit welcher Winkelfarbe – ist dies moralisch zu verurteilen. Aus diesem Grund gab es auch völlig zu Recht Strafverfahren gegen ehemalige Häftlinge, die zum Teil in lange Freiheitsstrafen bis hin zu Todesurteilen mündeten. Aber auch hier gilt es anzuerkennen: Selbst derjenige, der den Verlockungen der von der SS verliehenen Machtposition nicht widerstehen konnte, konnte in diese Situation nur geraten, weil er als Opfer einer Willkürherrschaft widerrechtlich im KZ war.

Neue Forschungen zu den Häftlingen mit dem grünen Winkel

„Die ‚Grünen’ sind die wohl bislang am schlechtesten erforschte Häftlingsgruppe der Konzentrationslager“ musste Wolfgang Ayass, Sozialwissenschaftler an der Uni Kassel, noch 2009 feststellen. Zu den bisherigen Desideraten hat Dagmar Lieske ein jetzt unhintergehbares und umfangreiches Werk vorgelegt. Es trägt den Titel: „Unbequeme Opfer? ‚Berufsverbrecher’ als Häftlinge im KZ Sachsenhausen“ (Metropol-Verlag Berlin. 2016; 422 Seiten). Dagmar Lieske hat damit erstmals eine Gesamtschau über die „Grünwinkligen“ eines Lagers verfasst. Insgesamt konnte sie 9181 Häftlinge identifizieren, die als „Berufsverbrecher“ in Sachsenhausen waren, von denen mindestens 2599 das KZ nicht überlebten. Ihrer Arbeit „liegt der Ansatz zugrunde, die Haftgruppe als solche differenziert zu betrachten und der häufig monolithischen Wahrnehmung zu widersprechen, die durch die bislang nur peripheren Kenntnisse über diese Häftlinge begünstigt wird.“ (Lieske, S. 11)

11jahreEin Forschungsinteresse Dagmar Lieskes bezieht sich auf die Frage, inwieweit das weit verbreitete Diktum Kogons Bestand haben kann, das auch in der Erinnerungsliteratur zu finden ist. Demnach seien die „Grünen“ besonders gerne wegen ihrer (ihnen immer wieder unterstellten) Gewaltbereitschaft von der SS als Kapo und Vorarbeiter eingesetzt wurden. Sie warnt vor Generalisierungen und weist darauf hin, dass ein großer Teil der „Grünen“ Gelegenheitsdiebe waren, „deren Delikte nie in Verbindung mit körperlicher Gewalt gegen andere Personen gestanden hatten. Diese Menschen sahen sich häufig jahrelang mit staatlicher und institutioneller Repression konfrontiert, die ihre Biografien und Charaktere möglicherweise intensiver geprägt und geformt hatte als die begangenen Delikte selbst. (…) Dennoch steht dem negativen Bild des ‚kriminellen’ Funktionshäftlings in den Überlieferungen häufig der per se beispielhaft agierende Kommunist gegenüber, der stets das Ziel vor Augen gehabt habe, die Lebenssituation aller Häftlinge zu verbessern.“ (Lieske, S. 181f) Demgegenüber arbeitet Lieske heraus, dass für die von der SS eingesetzten Funktionshäftlinge unabhängig von der Winkelfarbe ein „grundsätzliches Dilemma“ herrschte. Sie wurden z.B. als Essenszuteiler, bei befohlenen Demütigungen oder im Krankenrevier zu Ersatzentscheidern über Wohl und Wehe einzelner Gefangener. Sie konnten bei allem Bemühen keine „gerechten“ Entscheidungen treffen, da das gesamte System auf Unmenschlichkeit basierte. Wer auch nur über einen kleinen Zipfel der delegierten Macht verfügte, war verführt, Freunde oder Gesinnungsgenossen zum Nachteil anderer zu bevorzugen.

Lieske zeigt an zahlreichen Einzelfällen (Lieske, S. 169 ff) dass auch grüne Häftlinge sich in diesem Dilemma so verhielten, dass sie ihre (geringen) Spielräume in einer solidarischen Weise nutzten. Dass dies grundsätzlich möglich war, rechtfertigt nach Dagmar Lieske auch, von einer „Häftlingsgesellschaft“ zu sprechen, wonach selbst im totalitären Raum des KZ Aushandlungsräume existierten, wenn auch die absolute Macht der SS dadurch niemals in Frage stand.

Lieske fragt auch ausführlich nach „Kontinuitätslinien“ und zeigt, dass nicht nur die Kontinuitäten der Stigmatisierung ihre Spuren im kollektiven Gedächtnis hinterlassen haben“, sondern auch „eine erst nach der Befreiung beginnende Ausgrenzung bestimmter Opfergruppen“, „fortdauernde Akzeptanz bestimmter Kriminalitätsbilder und Tätertypologien durch Kriminalpolizei und Justiz“, sowie eine „’Opferkonkurrenz’“ unter den Überlebenden des nationalsozialistischen Lagersystems“ (Lieske, S. 366) bis heue Wirkungsmacht hat.

Anerkennung jetzt!

In Deutschland gilt nach wie vor, dass „Grüne“ kein Recht auf Anerkennung oder Entschädigung haben, da sie nicht aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen verfolgt wurden. Eine 1957 eingetretene Härtefallregelung ist nahezu wirkungslos geblieben. Bei einer Bilanz 2005 zeigte sich, dass von 7754 bis dahin gestellten Anträgen lediglich 46 von „Grünen“ kamen, von denen 26 positiv beschieden wurden. (Lieske, S. 370)

Um materielle Entschädigung geht es inzwischen nicht mehr. Die Betroffenen sind vermutlich alle tot. Wohl aber geht es um unsere Erinnerungskultur, die immer noch eine zahlenmäßig durchaus bedeutende Opfergruppe ausschließt. Für den „demokratischen und sozialen Bundesstaat“ (Art 20 GG), in dem die „zur Befreiung des deutschen Volkes von Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen Rechtsvorschriften fortgelten sollen (GG Art. 139), ist es Armutszeugnis, wenn hier immer noch faschistische Kriterien herhalten müssen, um eine ohnehin sehr späte Anerkennung zu verweigern.

duhastesbesserEs gibt Kinder und Enkel, die bis heute nur hinter vorgehaltener Hand von Vater, Großvater, Onkel oder Großonkel sprechen, der als „Berufsverbrecher“ im KZ war. Ihnen würde es etwas bedeuten, wenn nach jahrzehntelangem Beschweigen klargestellt werden könnte, dass auch diejenigen mit dem „grünen Winkel“ Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft waren, dass sie zu Unrecht in den Konzentrationslagern saßen.

Es muss heute endlich offiziell festgestellt werden: Auch die von den Nazis „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ genannten Männer und Frauen mit dem schwarzen und dem grünen Winkel waren zu Unrecht in den KZ. Ohne rechtsstaatliche Verfahren, auf Grund von menschenrechtswidrigen NS-Erlassen waren sie in den Arbeitslagern ebenso wie Häftlinge mit anderen Winkelfarben der Willkür der SS ausgesetzt. Viele wurden ermordet. Sie sind Opfer des Nationalsozialismus und werden als solche anerkannt.

Wer kann eine solche Erklärung abgeben? Es gibt die Stiftung „Denkmal für die ermordeten Juden in Deutschland“ deren Vorsitzender der Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert ist. In der Satzung dieser Stiftung heißt es: „Zweck der Stiftung ist die Erinnerung an den nationalsozialistischen Völkermord an den Juden Europas. Die Stiftung trägt dazu bei, die Erinnerung an alle Opfer des Nationalsozialismus und ihre Würdigung in geeigneter Weise sicherzustellen.“ An alle Opfer! Eine öffentliche Erklärung des Kuratoriums, vielleicht auch, von diesem Kuratorium angeregt, eine interfraktionelle Vereinbarung des Deutschen Bundestages, das wären Gesten, die für eine angemessene Erinnerungskultur auch nach über 70 Jahren nicht zu spät kämen. „Adäquate Formen des Erinnerns werden sicherlich auch dadurch erschwert, dass eine formal-juristische Anerkennung der ‚Grünwinkligen’ als Opfer des Nationalsozialismus weiterhin aussteht.“ (Lieske, S. 369)

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