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aus den nachdenkseiten
Spahn will auch Daten von Nicht-Infizierten
Während die Aufmerksamkeit auf den Immunitätsnachweis gerichtet ist, plant Spahn mit seinem zweiten Pandemieschutzgesetz unverhältnismäßige Grundrechtseingriffe. Der fleißige Herr Spahn – Mit Vollgas gegen den Datenschutz – Teil 4
Noch vor einigen Wochen hatte der Bundesgesundheitsminister die Bedeutung des rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips hervorgehoben. Auf die Frage von ARD-Moderator Zamperoni, ob man nicht besser den Karneval abgesagt hätte, entgegnete Spahn [1]: “Die Frage ist natürlich immer auch die der Verhältnismäßigkeit.”
Das war Ende Februar. Jetzt muss sich der Bundesgesundheitsminister den Vorwurf gefallen lassen, bei seiner Sammelleidenschaft für Gesundheitsdaten jedes Maß zu verlieren. Dabei geht es um den Entwurf eines zweiten Pandemieschutzgesetzes, den Spahn letzte Woche auf einer Pressekonferenz vorgestellt hat und über den der Bundestag am 07. Mai berät.
Quelle: Telepolis
Spahn nennt das IfSG, also das Infektionsschutzgesetz neuerdings manipulativ “Bevölkerungsschutzgesetz”.
Das soll wohl die Akzeptanz für seine krakenartige und diktatorische Sammelwut aller Daten erhöhen.