Das Infektionsschutzgesetz

 In FEATURED, Politik (Inland)

Im Rubikon-Exklusivinterview spricht die Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner darüber, wie ein Notstandsgesetz den Rechtsstaat gekapert hat. Ohne jeden Anlass wurde im März 2020 ein „gesundheitlicher Notstand nationaler Tragweite“ erklärt; damit übernahmen die Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes die Herrschaft im Lande. Durch dieses erhielt die Exekutive auf allen Ebenen eine Macht, die den bis 2020 einigermaßen funktionierenden Rechtsstaat mal kurz außer Kraft setzte. Walter van Rossum

 

In Folge 7 geht es um ein Gesetz, das gleichsam im Vorübergehen die Rechtsordnung dieses Landes ausgehebelt hat: das Infektionsschutzgesetz. Der uns bis 2020 bekannte Rechtsstaat mag nicht immer perfekt funktioniert haben, doch was wir an ihm hatten, spüren manche erst heute. Eine per Infektionsschutzgesetz scheinbar autorisierte Exekutive zeigt, was es heißt, sich im rechtlichen Ausnahmezustand zu befinden. Jeder Bürgermeister kann nach Gutdünken die Grundrechte einschränken und sogar außer Kraft setzten.


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Anzeigen von 3 Kommentaren
  • Volker
    Antworten

    (…) eine Macht, die den bis 2020 einigermaßen funktionierenden Rechtsstaat mal kurz außer Kraft setzte.

    Mal kurz … ++ Lachfflash ++

    Der uns bis 2020 bekannte Rechtsstaat (…) (…) doch was wir an ihm hatten, spüren manche erst heute.

    Man frage Gustl Mollath! Der uns bekannte Rechtsstaat hatte ihn – spürbar – mal kurz, für sieben, acht Jahre in einer Psychiatrie entsorgt.
    Mollath dürft sich zu weit aus dem Fenster gelehnt haben, länger als kurz, weshalb bekannter Rechtsstaat mit ebenso bekannten Rechtsmittel, unter anerkannten Gutachten bekannter Gutachter, ein rechtsstaatliches Urteil fällte. Und da Mühlen eben auch einmal verkehrt herum laufen können, wobei einem Rechtstaat auch mal kurz ein S abhanden kommen könnte, wurde Mollaths jahrelange Psychofolter – dem Rechtsstaat sei Dank – zu einem Missgeschick des Rechts erklärt.
    Haben verstanden?

    Jeder Bürgermeister kann nach Gutdünken die Grundrechte einschränken und sogar außer Kraft setzten.

    Und manche selbsternannten Laienrichter möchten nach Gutdünken bekannten Rechtstaat nach rechtsstaatlichen Kräften unterstützen. Pflichtgemäßer Rechtdrall.

  • Freiherr
    Antworten
    Jedenfalls hat Frau Bahner etwas getan, sofort, hart dafür bestraft worden, auch in die Klapse eingeliefert worden, wegen Verfassungsbeschwerde !

    Das Unrechtsempfinden dort wo man abgesichert ist, wohlhabend ist, ist ein anderes, klar,

    aber – sie hat es empfunden, auch als Wohlhabende und darauf kommt es an: “ es geht ums Tun und nicht ums Siegen “ –

    ( stimmts, Herr Wecker ?? ).

    Nunja – eine vielleicht sogar reiche Frau die tatsächlichen Widerstand leistet,

    ist mir lieber und glaubwürdiger als ein Armer der sich in sein Jammertal zurückzieht –

    kurzum: es darf keine Frage des Geldbeutels sein wenn es um den Kampf fürs Menschenrecht geht.

    Bravo also, Frau Bahner !

     

     

    • ak
      Antworten
      Warum tust du das „freier Herr“. Nicht zum ersten Mal weise ich darauf hin, dass Beate Bahner aufgrund ihrer Erkenntnis in eine schwere Depression gerutscht ist und sich selbst in Behandlung begeben hat, um sich helfen zu lassen. Zum Glück hat sie wieder  Stärke und Handlungsfähigkeit zurückerlangt. Das hat sie selbst so gesagt. Was soll diese Überdramatisierung? Sind die tatsächlichen Verhältnisse nicht dramatisch genug, schon allzu lange schon?

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