In Folge 7 geht es um ein Gesetz, das gleichsam im Vorübergehen die Rechtsordnung dieses Landes ausgehebelt hat: das Infektionsschutzgesetz. Der uns bis 2020 bekannte Rechtsstaat mag nicht immer perfekt funktioniert haben, doch was wir an ihm hatten, spüren manche erst heute. Eine per Infektionsschutzgesetz scheinbar autorisierte Exekutive zeigt, was es heißt, sich im rechtlichen Ausnahmezustand zu befinden. Jeder Bürgermeister kann nach Gutdünken die Grundrechte einschränken und sogar außer Kraft setzten.
Mal kurz … ++ Lachfflash ++
Man frage Gustl Mollath! Der uns bekannte Rechtsstaat hatte ihn – spürbar – mal kurz, für sieben, acht Jahre in einer Psychiatrie entsorgt.
Mollath dürft sich zu weit aus dem Fenster gelehnt haben, länger als kurz, weshalb bekannter Rechtsstaat mit ebenso bekannten Rechtsmittel, unter anerkannten Gutachten bekannter Gutachter, ein rechtsstaatliches Urteil fällte. Und da Mühlen eben auch einmal verkehrt herum laufen können, wobei einem Rechtstaat auch mal kurz ein S abhanden kommen könnte, wurde Mollaths jahrelange Psychofolter – dem Rechtsstaat sei Dank – zu einem Missgeschick des Rechts erklärt.
Haben verstanden?
Und manche selbsternannten Laienrichter möchten nach Gutdünken bekannten Rechtstaat nach rechtsstaatlichen Kräften unterstützen. Pflichtgemäßer Rechtdrall.
Das Unrechtsempfinden dort wo man abgesichert ist, wohlhabend ist, ist ein anderes, klar,
aber – sie hat es empfunden, auch als Wohlhabende und darauf kommt es an: “ es geht ums Tun und nicht ums Siegen “ –
( stimmts, Herr Wecker ?? ).
Nunja – eine vielleicht sogar reiche Frau die tatsächlichen Widerstand leistet,
ist mir lieber und glaubwürdiger als ein Armer der sich in sein Jammertal zurückzieht –
kurzum: es darf keine Frage des Geldbeutels sein wenn es um den Kampf fürs Menschenrecht geht.
Bravo also, Frau Bahner !