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Nichts ist mehr normal. Hoffe, dass ich, nach zweieinhalb Jahren, nicht wieder gezwungen werde, mir eine neue Wohnung zu suchen. Wieder einmal, dann wird es allerdings sehr schwierig werden, mit Grundsicherungsmöglichkeiten sowieso.
Meine Vermieterin fragte mich heute, ob ich eigentlich geimpft sei. Meine Antwort darauf, derart Fragen nicht zu beantworten, weil höchst privater Natur, hatte ihr wohl nicht gefallen: das heißt, sie sind nicht geimpft, ich sollte Abstand wahren.
Aha. Werde somit als Gefahrenquelle schon eingestuft, als Mehrfachgeimpfte nimmt sie sich das Recht dazu heraus. Intelligente Leute gehobenen Standes, nach außen hin sozial eingestellt, aber nicht willens, entscheidende Fragen sich selbst zu stellen. Stichhalte Argumente werden nicht akzeptiert.
Drückt mir die Daumen, dass ich keine Probleme bekomme, es wäre eine reale Katastrophe für mich.
Und ja, Volker, deine Angst ist nicht unbegründet, schon die Frechheit die sie sich nun alle herausnehmen, also auch nur weil Vermieterin dich nun fragen zu dürfen ob du gespritzt wärst ! – unfassbar !
Die schlimmsten waren immer schon die Bürgerfaschisten.
Ich gebe da ja immer sofort mit gleicher Frechheit dann zurück: ‚ gäht sie iwababst nix oh ! ‚ – oder, in diesem Falle: ‚ wann haben sie ihre letzte Periode bekommen ? ‚
Nicht auszuschliessen nun auch, da der Rechtsstaat im Eimer ist, dass solche Bürgerfaschisten mir einer Kündigung durchkämen, ‚ mein Mieter ist ein potentieller Seuchenherd, weil er sich nicht spritzen lässt ‚, ‚ der verseucht mir meine Wohnung ! ‚. Dein Rausschmiss dann auch Schutz aller übrigen Mieter wäre u.s.w… – Infektionsschutzgesetz ! Und dann vielleicht noch ein Querdenker – also dann auch Reichsbürger, Antisemit u.u.u. – ‚ Kündigungsgründe also genug ! ‚
Ich selbst habe ja – und das steht mir zu nach so vielen staatlichen Drangsalierungen, Zwangsräumung – einen Vermieter den ich als Freund bezeichen darf, der VOLL auf der Widerstandsebene ist, mit Füllmich auch in Kontakt ist, der ein sozial denkender und handelnder Mensch ist – das ist sehr beruhigend, gerade in diesen Zeiten absoluter Rechtlosigkeit.
Aber nochmal: diese Frage deiner Vermieterin ist eine absolute Frechheit !!
Und sich eine solche herauszunehmen allein schon auch eine absolute Unverschämtheit, noch vor 2 Jahren hätte man vor jedem Gericht Recht bekommen, wenn dagegen geklagt – schwere Nötigung auch, letztendlich, weil es ja auch um deine Existenz geht, genauso wie im Arbeitsleben.
Nunja – Jeder der sich wehrt trägt zum Sieg der Gerechtigkeit bei !
Bleib aufrecht ! – wir alle müssen zwar interim ausgeschaltetes Recht trotzdem in Anspruch nehmen, die Masse des Widerstandes wird den Sieg erlangen !
Zum Einen würde selbst ein begründeter Eigenbedarf des Vermieters auf die Wohung nicht mehr so ohne weiteres greifen können, wie dieses noch vor ca zwei Jahren leichter möglich war als es heute ist. Und zum Anderen gibt es kein Gesetz, weder im SGB, noch im BGB lässt sich irgendetwas ableiten, dass deine Ängste greifen könnte, und das bedenke bitte, wenn das Karussel des wiederholten Denkens sich immer und wieder an der Stelle in Bewegung setzt, und man aufpassen sollte, dass es wieder aufhört zu drehen.
Angst kann grausam sein, und einem das letzte bisschen Mut und Zuversicht rauben, wenn man es zulässt.
Ich weiß sehr wohl, wie dir zumute ist: Isoliert und ausgegrenzt, aber nicht ausgeliefert, lieber Volker.
Selbst auf die Entfernung hin ist es doch so, dass du bist nicht alleine, und wenn du Hilfe in Rechtsfragen benötigst, dann lasse es mich wissen, und es ist natürlich selbstverständlich, dass es einzig und alleine dir überlassen bleibt, dieses in Anspruch zu nehmen.
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht ist, wusste meine schmerzlich Mutter, wenn nichts mehr ging….
erstmal schließe ich mich gerne Ulrike Spurgat an: wenn Du nicht zur Untermiete wohnst, also ‚Normalmieter‘ bist, kann Deine Vermieterin gar nichts gegen Dich tun. Und falls urplötzlich die Vermieterin mit „Eigenbedarf“ käme, müßte sie dafür den Nachweis liefern.
Auf jeden Fall jetzt schon mal: Sozialanwalt/Sozialanwältin einschalten, wenn da was auf Dich zukommt. Vorher dann also einen Beratungsschein holen beim zuständigen Amtsgericht, dem Berater/der Beraterin zum Termin Deinen aktuellen Sozialhilfebescheid mitbringen (nur für die Erstberatung – leider – kann der Rechtsbeistand Kohle verlangen – maximal zur Zeit um die 30,- Euro -, alles andere übernimmt dann die Staatskasse; im Falle der Geldnot bitte persönlich bei mir melden, hast ja meine Mailadresse – wie alle anderen HdS-LeserInnen auch) und anschließend mit Anwalt/Anwältin Eil-Termin vereinbaren.
Auch für den weiteren Verlauf biete ich Dir dann Hilfe an. Der „Freiherr“ weiß, daß auf mein Angebot Verlaß ist!
So oder so: übergriffige Unverschämtheit, die sich da Deine Vermieterin geleistet hat! Selbstverständlich bist Du nicht auskunftspflichtig.
Mit herzlich-solidarischen Grüßen
Holdger
Das tut fürs Erste einmal gut, mich hat diese „verbale Attacke“ ziemlich heruntergezogen und kaum etwas essen können –musste es einfach an dieser Stelle loswerden.
Hoffe, ich kann das Thema in den nächsten Tagen mit meinem Vermieter klären, bei seiner Frau brauche ich es erst gar nicht zu versuchen.
Und ja, Ulrike und Holdger, wenn es eng würde, ich einen Anwalt einschalten müsste, werde ich euren Rat und mögliche Hilfe dazu sicherlich benötigen. Danke für eure angesagte Hilfebereitschaft, sehe mich solchen Dingen leider etwas hilflos ausgesetzt. Mit Beratungsschein wird es hier eh schwierig werden, einen engagierten Anwalt zu finden.
Man sollte nicht vergessen, dass ein bisher angenehmes Mietverhältnis dabei Schaden erleiden- und andere Probleme entstehen würden.
Liebe Grüße