Sanktionen bei Hartz IV: nicht nur grundrechtswidrig, sondern auch kontraproduktiv
In „einigen Fällen“ hatten die Sanktionen „schwerwiegende negative Folgen für die Lebenslagen“ der Sanktionierten. Es trat häufig eine „lähmende Wirkung“ ein; nur in seltenen Fällen hatten die Sanktionen eine erhöhte Anpassungsbereitschaft zur Folge. Die „erzieherischen“ Wirkungen von Sanktionen auf das Verhalten und die Verhaltensdispositionen ließen sich nicht als „Aktivierung“ oder als Stärkung von „Eigenverantwortung“ interpretieren.(Quelle: Gewerkschaftsforum)
http://gewerkschaftsforum-do.de/wissenschaftlicher-dienst-des-bundestages-sanktionen-bei-hartz-iv-sind-nicht-nur-grundrechtswidrig-sondern-auch-kontraproduktiv/