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Das ist gängige Praxis – ich hatte auf einen solchen ” Strafbefehl ” mal per Einschreiben geantwortet und erklärt dass ich micht von einer Staatsanwältin erpressen lasse und durchaus meinen Glauben an einen Rechtsstaat hätte.
Darauf hin hat die die Strafe gleich mal verdoppelt und mich vor Gericht gezerrt. Ohne Anhörung von Zeugen oder Vorlage von Beweisen dann von einer Richterin im ruck-zuck-Verfahren verurteilt, die Strafe dann noch mal verdoppelt. Eine Erziehungsmaßnahme, klar, weil ich der Staatsanwältin Erpressung vorgeworfen hatte.
Die Richterin wollte dann ihre ” Urteilsbegründung ” vorlesen, ich bin aber dann aufgestanden und zur Tür mit dem Satz: ” Ihre Begründung interessiert mich nicht, können sie sich übers Bett hängen, was sie treiben ist Justizwillkür “.
Und das war es auch von Anfang an, gerichtlich durchgezogene Vorverurteilung nur auf eine Bahauptung von irgend jemandem hin. So arbeitet die deutsche Justiz allgemein. Tatsächlich hatte ich rein gar nichts rechtswidriges getan !
In den staatlichen Corona-Verbrechen-Jahren wurde das in einem Ausmaß durchgezogen das nur noch an die dunkelste deutsche Justiz damals erinnern kann, gipfelte in den staatlichen Justizverbrechen gegen Ballweg, Ärzte, Wissenschaftler, sogar Richter die sich ans Grundgesetz hielten.
Staatsanwälte sind hier allmächtige Zwingherren und Richter haben sich da wegzuducken sonst bekommen die selbst einen Strafbefehl . Fällt ein Urteil nicht nach Geschmack einer Staatsanwaltschaft aus, wird es ” kassiert ” und noch mal verhandelt, durchaus auch eine Erziehungsmaßnahme gegenüber der Richterschaft.
Eine unabhängige Justiz gibt es in diesem Land nicht !