Die Grundrechtsverächter
Einer Bürgerin wurde der Besuch eines Konzerts verwehrt – nun klagt sie. Dieser Vorgang wäre normalerweise keiner Erwähnung wert. Weil es derzeit in Deutschland ständig geschieht – täglich. Wir nehmen es schon gar nicht mehr wahr, weil wir uns bereits an das Unfassbare gewöhnt haben. Der Mensch gewöhnt sich an alles. Sein Geist scheint fast beliebig formbar. Aber ist es wirklich nur eine Bagatelle, wenn einer Bürgerin sage und schreibe sechs in der Bayerischen Verfassung verbriefte Grundrechte vorenthalten werden? Werden wir in so einem Fall nicht alle verletzt – auch jene, denen man ihre Rechte gnädigerweise noch lässt? Warum kann eine gesunde Frau, die nichts Schlimmes im Schilde führt, in diesem Land nicht einfach das Konzert besuchen, für das sie die Karte bereits gekauft hat? Wir brauchen mehr Kämpfernaturen. Vieles liegt auch deshalb im Argen, weil wir uns zu schnell abgefunden haben. Monika Herz
Monika Herz
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An
Verfassungs-Gerichtshof Bayern
80097 München
xxxxxxxx, den 24.02.2022
Eilantrag – Klage wegen Bruch der Verfassung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Klage wegen einer unzulässigen Einschränkung meiner von der Bayrischen Verfassung garantierten Grundrechte.
Es handelt sich um die Grundrechte nach Art. 100, 101, 102, 108, 109 und 113, so wie ich sie verstehe ihrem Wortlaut nach.
Ich klage, weil ich von Gesetz wegen daran gehindert werde, am 03.03.3022 ein Konzert zu besuchen
Zu meiner Person:
Ich bin 65 Jahre, weiblich, Mutter von 5 Kindern, Großmutter von bislang 4 Enkelkindern.
Zu meiner Situation:
Ich bin – in Bezug auf Corona – gesund. Ich war nie an Corona erkrankt. Ich habe niemanden mit Corona angesteckt. Ich halte mein körpereigenes Immunsystem durch vernünftige Lebensweise bis heute stabil. Ich bin nicht geimpft.
Nun werde ich wegen meines „Impf-Status“ aufgrund eines Gesetzes, dessen höheren Sinn ich nicht erkennen kann, daran gehindert, am kommenden Mittwoch, den 03. März 2022 ein Konzert zu besuchen.
Es handelt sich um das im 2021 wg. Corona verschobene Konzert von Martin Kälberer im Parktheater Göggingen. Der Zutritt ins Parktheater steht unter „2G“, das heißt, dass ich als gesunde und freie Bürgerin des Freistaates Bayern dieses Konzert nicht besuchen kann.
Ich habe meiner Tochter den gemeinsamen Konzert-Besuch bereits zu Weihnachten 2020 geschenkt, wir haben lange gehofft, dass wir uns nun endlich, nach langem Warten – an dem Konzert erfreuen können. Nun soll dies nicht möglich sein. Deshalb erhebe ich Klage.
Der Gesetzgeber möge bitte nachvollziehbar begründen, was ihn berechtigt,
- mir den Aufenthalt im Parktheater Göggingen zu verbieten (Art. 109)
Art. 109 (1) Alle Bewohner Bayerns genießen volle Freizügigkeit. Sie haben das Recht, sich an jedem beliebigen Ort aufzuhalten und niederzulassen, Grundstücke zu erwerben und jeden Erwerbszweig zu betreiben.
- mit das Zusammensein mit anderen Liebhaber*innen der Musik von Martin Kälberer zu verbieten (Art. 113)
Art. 113 Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.
- mich zu verdächtigen, ich würde durch meinen Besuch des Konzerts jemandem Schaden zufügen (Art. 101)
Art. 101 Jedermann hat die Freiheit, innerhalb der Schranken der Gesetze und der guten Sitten alles zu tun, was anderen nicht schadet.
- mich mit dem Verbot des Konzert-Besuchs meiner Würde und Freiheit als bayrische Bürgerin zu berauben (Art. 100 und 102)
Art.100 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Art. 102 (1) Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
Da diese mehrfache Einschränkung meiner Grundrechte durch Gesetz nur zulässig ist, wenn die öffentliche Sicherheit, Sittlichkeit, Gesundheit und Wohlfahrt es zwingend erfordert, bitte ich hiermit darum, die 2G-Regelung für meinen Besuch im Parktheater für nichtig zu erklären.
Ich stelle keinerlei Gefahr dar. Ich bin einfach nur ein gesunder Mensch. Ich bin keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit. Es ist vollkommen absurd, wie der Gesetzgeber in meine Grundrechte eingreift.
Im Übrigen nehme ich auch meine Treuepflicht (Art. 117) zur Verfassung ernst, nehme Anteil an öffentlichen Angelegenheiten und betätige meine geistigen Kräfte zum Wohle der Gesamtheit, so gut ich es vermag, zum Beispiel mit dieser Klage hier.
Letzlich bleibt noch zu klären, ob nicht auch Art. 118, die Gleichheit vor dem Gesetz für Alle betroffen ist.
Deshalb nehme ich Artikel 120 in Anspruch und rufe hiermit den Schutz des Bayrischen Verfassungsgerichtshofes an.
Mit freundlichen Grüßen
…nun greifst du an, mit vollem Recht.
Was wir alle zu tun verpflichtet wären und immer Erfolg haben müsste, wenn das Rechtssystem noch funktionieren würde, nicht politisch-diktatorisch in die Tonne getreten worden wäre.
Im Söderissimus dieser Tage herrscht eben solcher sexualpathologische Macht-Triebtäter-Kettenhund, dessen Einschläferung ich für dringenst notwendig halte.
Aber was nützt alles Verbale, hat er doch mit allen möglichen üblen und illegalen Tricks seine demokratische Abwahl verhindert.
Wie kann ich dich unterstützen ?
Liebe solidarische Grüsse
daFreiherr
Dazu geht es den meisten hier auch noch zu gut. Und wenn es etwas weniger gut geht, dann wird zuerst auf den nächstgreifbaren Schwächeren geschlagen. Ein Zusammenschließen der Menschen und ein gemeinsames Eintreten für Grundrechte scheitert bereits an de Angst vor Nachteilen.
Ein paar vereinzelte Politiker aus einzelnen Parteien schaffen es gerade noch, gegen eine Impfpflicht einzutreten, aber was bedeutet das politisch? Nichts. Die einzige Partei, die geschlossen gegen eine Impfpflicht eintritt, ist die Afd.
Den anderen ist Courage oder Verstand vergangen.
Ich jedenfalls habe meine Erwerbstätigkeit als Fachbereichsleiter einer großen Volkshochschule in Rheinland-Pfalz „geschmissen“, als wir letzten Herbst per „2 G“ gezwungen wurden, gesunde Menschen nicht mehr an Gesundheitskursen (!) teilnehmen zu lassen, obwohl viele von ihnen sogar bereit gewesen wären, ohne konkreten individuellen Krankheitsverdacht für jeden einzelnen Termin ihre Gesundheit per Test nachzuweisen. Eine solche Diskrimierung kann ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.
Weil ich mich auch nicht mit Krankmeldungen durchwurschteln wollte und keine Lust habe, mich mit der Arbeitsagentur herumzuschlagen, lebe ich die letzten 15 Monate bis zu meinem Renteneintritt jetzt lieber bescheiden vom Ersparten. Natürlich kann sich diese Konsequenz nicht jeder leisten, aber sehr viele sind finanziell auch besser gestellt als ich – warum verweigert sich selbst von denen kaum jemand diesen faschistoiden Vorschriften?
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